Mittwoch, 20.03.2013
TOP 9. Gesetz zur Zweckbindung der dem Land Nordrhein-Westfalen nach dem Entflechtungsgesetz aus dem Bundeshalt zustehenden Finanzmittel (Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz – EMZG NRW)
Das Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz findet auch unsere Zustimmung. Ich möchte noch einmal auf die guten Ideen und Verbesserungsvorschläge hinweisen, die bei der Anhörung im Januar dieses Jahres unter anderem von der Architektenkammer, vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und dem Fahrgastverband PRO BAHN vorgetragen wor-den sind.
Ich spreche beispielhaft die Verteilung der Mittel für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und für die Wohnraumförderung an. Bezüglich der Verbesserung der Verkehrsverhält-nisse könnte auch eine Festschreibung der Verteilung zwischen dem ÖPNV und dem Stra-ßenbau stattfinden. In Baden-Württemberg wurde dies im Verhältnis 60 zu 40 zugunsten des ÖPNV festgelegt. Dies würde auch bei uns eine Verbesserung des ÖPNV bedeuten. Daehre-Kommission und die ÖPNV-Zukunftskommission haben erst kürzlich den dramatischen Fehlbetrag in der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur offengelegt. Insbesondere der ÖPNV steht vor großen Herausforderungen und ist in NRW dafür nur unzureichend finanziell ausgestattet.
In NRW gibt es laut Zwischenbericht der ÖPNV-Zukunftskommission beispielsweise einen Erneuerungsbedarf bei U-Bahn- und Straßenbahnsystemen von 1,1 Milliarden € bis 2016. Herr Beu hat hier andere Quellen mit gleichem Fazit genannt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Wir brauchen Planungssicherheit und darüber hinaus eine Ausweitung der Mittel.
Ich möchte gerne noch einen zweiten Verbesserungsvorschlag hervorheben, und zwar den von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sowie vom Deutschen Mieterbund NRW e. V. Dieser Vorschlag – die Einrichtung eines Wohnraumförderfonds als Sondervermögen – nach dem Vorbild des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes würde zweierlei bewir-ken:
Erstens wäre damit einer Zweckentfremdung in andere Investitionsbereiche vorgebeugt. Zweitens wäre eine Verstärkung der Investitionstätigkeit sichergestellt, da die Mittel nicht als Verrechnungsposition des Landes für den Schuldendienst genutzt werden könnten.
Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen liegt derzeit bei nur etwa einem Drittel des Bedarfes. Es gibt rund 650.000 geförderte Wohnungen; wir bräuchten jedoch weitere 1,2 Millionen. Das gilt für jetzt, das gilt aber auch für die fernere Zukunft, wenn die Zinsen wieder höher sind, und wer weiß, was dann mit der NRW.BANK ist.
Der zuvor schon erwähnte Zwischenbericht der ÖPNV-Zukunftskommission empfiehlt außerdem ausdrücklich, eine Aufstockung der Mittel nach dem Entflechtungsgesetz vorzunehmen. Das kann hier natürlich nicht entschieden werden, aber der heute vorliegende Gesetzentwurf bildet die Grundlage dafür, auf Bundesebene zu verhandeln, und ist zugleich die Aufforderung an die Landesregierung, dies auch zu tun.
Die hier erfolgende Festschreibung des gegenwärtigen Zustandes ist keine dauerhafte Lösung der hier nur knapp angerissenen Probleme. Das Ganze ist halt pragmatisch – eine geeignete Maßnahme, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Daher geben wir unsere Zustimmung zum pragmatischen, formal wichtigen Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz und ein Ja zu den Fördermitteln aus dem Bund, Herr Ellerbrock.
Dass man weiter optimieren kann und inhaltlich mehr gestalten könnte, zeigt die Anhörung. Vielen Dank nochmals für die Ideen und Ihnen vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den PIRATEN und Reiner Breuer [SPD])
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Auch Ihnen vielen Dank, Herr Abgeordneter.