Mittwoch, 27. Februar 2013
TOP 1. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1400
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksachen 16/2100 bis 16/2107, 16/2109 bis 16/2115 und 16/2120
2. Lesung
und
Finanzplanung 2012 bis 2016 mit Finanzbericht 2013 des Landes Nordrhein-Westfalen
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses
in Verbindung damit
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2013 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 – GFG 2013)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses
2. Lesung
Unsere Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz
Videomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz
Das Wortprotokoll zur Rede von Dietmar Schulz
Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal, zuhause und sonstwo am Stream! Wir beraten – nicht „verhandeln“; der war gut, Herr Wedel, oder? – über einen Haushalt, der die wesentlichen Grundsätze unserer demokratischen Grundordnung maßgeblich mit prägt, nämlich den der Justiz.
Wir haben hier schon Einzelaspekte gehört, müssen aber auch einmal das Gesamte in den Blick nehmen. Ich möchte kein Loblied auf den Haushalt anklingen lassen, aber durchaus auf die Bemühungen des Justizministeriums, die Sache doch in den Griff zu bekommen, eingehen. Indessen: Es gibt sicherlich noch einige Stellschrauben, an denen wir drehen müssen. Ich fange nun einfach an.
Da wäre die Sache mit dem Jugendarrestvollzug. In der Tat befinden wir uns, wie Frau Kollegin Hanses zu Recht sagte, in den gemeinsamen und fraktionsübergreifenden Beratungen hinsichtlich der Ausgestaltung. Aber auch dort sind wir, da wir noch an keinem Endpunkt angelangt sind, in der Fragestellung offen, wie viel Personal da tatsächlich noch benötigt wird. Das haben wir noch nicht so ganz klargestellt.
Wir wissen allerdings, dass wir für den Jugendarrestvollzug, speziell im Bereich der Pädagogik und der Betreuung der Jugendlichen sowohl während des Arrestvollzugs als auch in der Übergangszeit und in der Zeit danach, einen erhöhten Aufwand betreiben müssen und auch sollten.
Diesen Posten haben wir, ohne bisher einen entsprechenden Antrag gestellt zu haben, zumindest bezogen auf die fünf Justizvollzugsanstalten mit Arrestbetreuung, mit jeweils mindestens einem Pädagogen angesetzt. Allein daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von round about 300.000 € pro Jahr, gemessen an 13 Monatsgehältern und Pädagogen mit einer Besoldungsstufe nach A16.
Dann kommen wir zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung und Vergütung auf dem Feld der Vormundschaft, Pflege und Betreuung. Da weist dieser Haushaltsentwurf des Einzelplans 04 eine Steigerung von 12,9 Millionen € gegenüber dem Vorjahr aus. Da muss man natürlich sagen, dass sich das wahrscheinlich eher an die bundesgesetzliche Regelung ankoppelt. Dem Land Nordrhein-Westfalen bleibt eventuell nicht viel über, als mitzuziehen.
Ich sehe hier allerdings durchaus eine Möglichkeit, auf politischer Ebene hinsichtlich der Auswahl qualifizierter Vormünder, Pfleger und Betreuer etwas zu bewerkstelligen. Es kann meines Erachtens nicht sein, dass wir über den Anstieg von Vergütungen beraten, während hinsichtlich der Qualifikationen alles schweigt. Viele der Sozialverbände und caritativen Einrichtungen beklagen seit vielen Jahren, dass die Auswahl genau in dem Bereich nicht ordnungsgemäß erfolgt, weil der Gesetzgeber bisher hinter der Sache zurückgeblieben ist. Sicherlich: Einschlägig ist ein Bundesgesetz, aber ich denke an Initiativen, die zumindest einen kleinen Ausgleich dafür schaffen, dass die Vergütungen steigen sollen.
Kommen wir zum Wegfall von Einnahmen aus Geldstrafen. Wir reden immer sehr viel über Ausgaben, aber auf der anderen Seite natürlich auch über Einnahmen. Das ist das, was sich die die Landesregierung tragende Koalition gerne auf die Fahne schreibt: Wir müssen etwas auf der Einnahmeseite tun.
Diesbezüglich sieht sich das Justizministerium in der Not, zu beklagen, dass Einnahmen aus Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten im Haushalt 2013 um 20,8 Millionen € im Vergleich zum Vorjahr sinken.
Dieses wird zum Teil damit begründet, dass es keinen weiteren Ankauf von Steuer-CDs gab. – Das finde ich, ehrlich gesagt, erstaunlich, denn Fakt ist: Im letzten Jahr wurden Steuer-CDs angekauft. Theoretisch müsste aus entsprechenden Verfahren eine Einnahme generiert werden können. Diese Prognose vermag man in Nordrhein-Westfalen zurzeit nicht anzustellen. Es kann natürlich sein, dass die CD doch nicht so ergiebig war, wie ursprünglich angenommen.
(Beifall von den PIRATEN)
Aber das ist die Begründung. Herr Minister, das ist die im Erläuterungsband aufgeführte Begründung. Darüber würden wir gerne auch zur dritten Lesung noch einmal reden.
Bleibt noch die Prozesskostenhilfe. Das ist nun ganz erstaunlich. Wir haben von der Bundesinitiative gehört, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe einzuschränken. Da sieht der Haushaltsansatz eine Lücke vor. Es heißt dazu, aufgrund der bundesgesetzlichen Reformbestrebungen könne man die Entwicklung der Kosten im Bereich Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe nicht vorhersagen. Gleichzeitig aber wird gleichwohl ein Haushaltsansatz für die Kosten in Rechtssachen ausgebracht. Diese wiederum beinhalten im Wesentlichen die Vergütungen von Rechtsanwälten im Bereich der Prozesskostenhilfe und Prozessberatung.
Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Dietmar Schulz (PIRATEN): Danke schön. – Auf der einen Seite sind 518,9 Millionen € angesetzt, auf der anderen Seite fehlen die Beträge. Da passt noch was nicht ganz zusammen.
Aufgrund dieses Umstandes, aufgrund der Tatsache, dass ich aus dem Ausschuss weiß, dass man durchaus auch zu Gesprächen bereit ist, empfehle ich meiner Fraktion die Enthaltung zum Einzelplan 04. – Danke schön.
(Beifall von den PIRATEN)
Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz.