Rechtsausschuss (A14) – Piratenfraktion im Landtag NRW https://www.piratenfraktion-nrw.de Blog der 20 Piraten - Klarmachen zum Ändern! Wed, 31 May 2017 22:04:58 +0000 de-DE hourly 1 Totales Kommunkationsversagen der Landesregierung gefährdet die öffentliche Sicherheit und Ordnung – Minister Kutschaty im Fall „JVA Wuppertal & Munitionsdiebstahl“ nach Kraft und Jäger der nächste Sündenfall https://www.piratenfraktion-nrw.de/2016/08/totales-kommunkationsversagen-der-landesregierung-gefaehrdet-die-oeffentliche-sicherheit-und-ordnung-minister-kutschaty-im-fall-jva-wuppertal-munitionsdiebstahl-nach-kraf/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2016/08/totales-kommunkationsversagen-der-landesregierung-gefaehrdet-die-oeffentliche-sicherheit-und-ordnung-minister-kutschaty-im-fall-jva-wuppertal-munitionsdiebstahl-nach-kraf/#respond Thu, 25 Aug 2016 23:29:11 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=450849 Weiterlesen »]]> Dietmar Schulz, Rechtspolitischer Sprecher der Piratenfraktion zum Munitionsabhandenkommen der JVA Wuppertal-Ronsdorf:
Ein Insider berichtet, es sei ein „ungeheuerlicher Vorgang“, dass aus einer, nur Bediensteten zugänglichen Waffenkammer im Mai 2016! 1000 Schuss schnellfeuerwaffenfähige Munition verschwinden konnten. Erst Mitte August, also sage und schreibe 3 Monate nach diesem Ereignis, ist es einem Whistleblower zu verdanken, dass die Öffentlichkeit über diesen Vorfall durch die Presse (Rheinische Post) informiert werden kann; (Bericht der RP).


Minister Kutschaty wird sich nicht einfach auf ein laufendes Ermittlungsverfahren hinausreden können, denn hier liegt ein Fall vor, der den Verdacht nahelegt, die Sache habe unter den Teppich gekehrt werden sollen.
Das ist ein Skandal erster Güte!
Nur durch das mutige Agieren eines Whistleblowers konnte dieser unglaubliche Vorgang zutage treten; jenes in der Rheinischen Post genannten „Insiders“.
Zwar ist die Angelegenheit faktisch ungeheuerlich genug und bedarf der lückenlosen Aufklärung sowie nicht zuletzt des unbedingten Auffindens der verschwundenen Munition in Anbetracht der erhöhten Sicherheitslage infolge terroristischer Bedrohungen. Der Fall zeigt aber auch wiederholt, dass es sich bei der JVA Wuppertal-Ronsdorf selbst nach Auswechslung der Leitung vor 1 Jahr offenbar immer noch um ein „Tollhaus“ handelt und der Justizminister die ihm unterstehende Justizvollzugsanstalt nicht im Griff hat.
Noch ungeheuerlicher ist indessen die Vertuschungspraxis des Justizministeriums gegenüber dem Landtag und insbesondere dem Rechtsausschuss.
Minister Kutschaty reiht sich damit nahtlos in das Pannenregister der Landesregierung in punkto Kommunikationsdesaster ein, das inzwischen längst selbst zum Gefährdungspotential für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Land NRW geworden ist.
Minister Kutschaty weiß – zumal selbst seit langem Mitglied des Landtags -, dass Obleuterunden vertraulich sind. Er weiß auch, dass außer im Falle eines einzigen, zudem durch seine SPD-Fraktion öffentlich erfolgten Vertrauensbruchs (Herausposaunen von Obleute-Runden-Interna über eine Reisebesprechung des Haushalts- und Finanzausschusses und seines Vorsitzenden) Obleute(-runden) Vertrauen genießen und dieses gerade im Rechtsausschuss noch keine Einbuße erlitten hat. Er hat alle Telefonnummern der Obleute und hat davon in zurückliegender Zeit bei besonderen Vorfällen auch Gebrauch gemacht. Es gab mithin keinen einzigen Grund, nicht wenigstens den Landtag, respektive die Obleute und damit die Volksvertreter zum Zwecke deren eigenen, verantwortlichen Güterabwägung zu informieren.
Es ist mittlerweile ja bekannt, dass die Landesregierung unter Hannelore Kraft erhebliche Kommunikationsprobleme hat. Hier bei einem derart herausragenden und für die öffentliche Sicherheit und Ordnung signifikanten Fall gegenüber dem zuständigen Gremium des Landtags NRW (Rechtsausschuss) zu schweigen, stellt aus Sicht der Piratenfraktion indessen nicht nur eine Missachtung des Parlaments dar, sondern eine unentschuldbare Amtspflichtverletzung des Ministers als zuständiger Vertreter der Landesregierung.
Ich als rechtspolitischer Sprecher der Fraktion sehe Minister Kutschaty in einem Erklärungsnotstand. Ob der Minister diesen Notstand lösen kann, wird die heutige, von mir im Beistand der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion beantragte Sondersitzung des Rechtsausschusses zeigen müssen.

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Schluss mit der Dispo-Abzocke! – NRW braucht einen Dispo-Deckel für Sparkassen! https://www.piratenfraktion-nrw.de/2016/07/schluss-mit-der-dispo-abzocke-nrw-braucht-einen-dispo-deckel-fuer-sparkassen-2/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2016/07/schluss-mit-der-dispo-abzocke-nrw-braucht-einen-dispo-deckel-fuer-sparkassen-2/#respond Wed, 06 Jul 2016 07:53:32 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=450401 Weiterlesen »]]> Die Piratenfraktion NRW fordert, schnellstmöglich gesetzlich festzuschreiben, dass die Dispozinsen und Überziehungszinsen für Sparkassen in NRW auf maximal 8 Prozent gedeckelt werden.

Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW zur Motivation für den parlamentarischen Vorstoß:

Die Zinsen für die Inanspruchnahme von Dispositionskrediten stellen eine besondere Belastung von Sparkassenkunden dar, die in Zeiten einer Null-Zins-Politik der EZB und einem praktisch gegen Null tendierenden Guthabenzins zu einem auffälligen Missverhältnis zwischen Guthaben- und Schuldzinsen führt. Die horrenden Dispozinsen lassen viele Verbraucher direkt in die Schuldenfalle tappen und verschärfen das soziale Ungleichgewicht in unserem Land. Allerdings geht dieses Ungleichgewicht auch bundesweit zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, weshalb von NRW als dem bevölkerungsreichsten Bundesland ein deutliches Zeichen ausgehen muss.

Laut einer Studie von FAZ und CORRECTIV verlangen die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen saftige Dispozinsen von ihren Kunden. So liegt der effektive Dispozins der Kreisparkasse Köln bei 10,81 Prozent, 11,31 Prozent bei der Stadtsparkasse Düsseldorf, 12,29 Prozent bei der Sparkasse Duisburg, 12,037 Prozent bei der Sparkasse Mülheim an der Ruhr, 11,56 Prozent bei der Sparkasse Essen, 11,359 Prozent bei der Stadtsparkasse Oberhausen.

Die Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts sind im Zugzwang, wenn man bedenkt, dass Millionen Kunden ihnen ihre Spargroschen anvertrauen und sie dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Gleichzeitig stellen Konten bei Sparkassen für ebenso viele Menschen die oftmals einzige Möglichkeit dar, am Kreditverkehr teilzunehmen. Im Verhältnis zu den Privaten Banken liegen die Sparkassen im Schnitt über 2 Prozent über deren Zinsniveau. Hierfür gibt es keine Rechtfertigung. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf um der „Dispo-Abzocke‘“ durch die Sparkassen einen Riegel vorzuschieben! Der Rest ist eine Frage des politischen Willens. Denn nur wer etwas will, findet Wege. Die Rot-Grüne Landesregierung sollte vollmundigen Ankündigungen und Spiegelfechterei an anderer Stelle nun in NRW Taten folgen lassen, die das Attribut „sozial“ wirklich verdienen.

Laut Sparkassengesetz unterliegen die Sparkassen und die Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen der Aufsicht des Landes. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das nordrhein-westfälische Finanzministerium. Mit dem Sparkassengesetz NRW regelt der Gesetzgeber, also der Landtag von Nordrhein-Westfalen, die Rahmenbedingungen für das Sparkassenwesen auf seinem Territorium.

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Bei Whistleblowing haben Sozialdemokraten ihre Moral sogar doppelt https://www.piratenfraktion-nrw.de/2016/04/bei-whistleblowing-haben-sozialdemokraten-ihre-moral-sogar-doppelt/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2016/04/bei-whistleblowing-haben-sozialdemokraten-ihre-moral-sogar-doppelt/#respond Wed, 27 Apr 2016 15:00:43 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=449734 Weiterlesen »]]> Seit gestern müssen sich zwei ehemalige Mitarbeiter einer Steuerberatungsfirma und ein Journalist vor dem Luxemburger Bezirksgericht verteidigen. Und am 6. Juni jähren sich die Enthüllungen Edward Snowdens zum 3. Mal. Dass sich auch in Nordrhein-Westfalen eine Menge ändern muss, erklärt der Sprecher im Rechtsausschuss, Dietmar Schulz:

„Wir brauchen in Deutschland endlich eine allgemeine und umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz von Personen, die strafwürdige Fälle von Korruption, Insiderhandel, Steuervergehen oder Ethikverstößen und Ähnlichem öffentlich machen.

Whistleblower verdienen den Schutz der Gesellschaft, denn in ihrem Interesse handeln sie zumeist. Es widerspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden und darf doch nicht sein, dass derjenige härter bestraft wird, der eine Straftat oder die Verletzung von Grundrechten öffentlich macht als der, der sie begangen hat.

Besonders verwerflich ist für mich das heuchlerische Verhalten derjenigen, die sich in Sonntagsreden und in Interviews als Interessenswahrer der Whistleblower hervortun, bei nächster Gelegenheit aber aktiv einen besseren Schutz verhindern.

Als aktuelles Negativbeispiel sei hier exemplarisch die SPD und ihre Protagonisten genannt. Auf der einen Seite sagt der nordrhein-westfälisch SPD-Justizminister in einem Interview „Wenn Mitarbeiter ihren Job verlieren, weil sie im Unternehmen auf Straftaten hinweisen, läuft etwas schief im Land. Wenn sie im Unternehmen auf taube Ohren stoßen, muss es einen sicheren Weg geben, auch den Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu den Daten zu verschaffen.“ und hält pressewirksam Hof mit Transparency International. Auf der anderen Seite stimmt seine SPD im EU-Parlament einer Regelung zu, die Whistleblowern auferlegt, Beweise für das Vorliegen von „öffentlichem Interesse“ vorzubringen und Unternehmen gestattet, willkürlich praktisch alles zum Geschäftsgeheimnis zu erklären, um so potentielle Hinweisgeber in die Strafbarkeit und Haftung zu drängen. Solange ein weiterer SPD-Minister (Norbert Walter-Borjans) auf der Erfolgswelle in Sachen Bekämpfung von Steuerhinterziehung schwimmt und das ausschließlich durch am Rande der Legalität operierende Datendiebe als Hinweisgeber (Steuer-CD-Ankäufe) ermöglicht wird, ist der Ruf nach gesetzlichem Schutz von Whistleblowern heuchlerisch und populistisch, so richtig und notwendig er ist.

Gerade Minister und Landtagsabgeordneter Kutschaty gehörte schon 2013 zu jener SPD-Fraktion im Landtag NRW, die einen Antrag der Piratenfraktion zum Aufbau und zur Stärkung des Schutzes von Whistleblowern nach längerer Beratung vor nicht ganz 1 Jahr ablehnte; Drucksache 16/3437. Die Notwendigkeit des Schutzes bestand schon damals und nicht erst seit den „Panama-Papers“ 2016 und den „LuxLeaks“ Ende 2014 oder den Enthüllungen von Edward Snowdens seit 2013. Bis heute blieb die SPD untätig. Die heutige Debatte vertuscht, dass dagegen gearbeitet wird (siehe Europaparlament).“

 

Antrag
Whistleblowing – eine Form von Zivilcourage, die unterstützt und geschützt werden muss

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Von wegen Landesverrat durch Netzpolitik.org! Der Angriff auf die Demokratie und die Grundwerte kommt aus Regierungskreisen! – Teil 2/2 – https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/08/von-wegen-landesverrat-durch-netzpolitik-org-der-angriff-auf-die-demokratie-und-die-grundwerte-kommt-aus-regierungskreisen-teil-22/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/08/von-wegen-landesverrat-durch-netzpolitik-org-der-angriff-auf-die-demokratie-und-die-grundwerte-kommt-aus-regierungskreisen-teil-22/#respond Mon, 03 Aug 2015 18:57:23 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=447145 Weiterlesen »]]> Ich fordere, was wir Piraten fordern und setze noch eins drauf:

tl;dr: Unabhängigkeit Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei maximaler parlamentarischer Kontrolle sowie politische Weisung nur mit qualifizierter parlamentarischer Mehrheit.

Und nun im Langtext:

Auch die aktuelle „Affäre“ um die Strafanzeige und das Ermittlungsverfahren gegen Journalisten von „netzpolitik.org“ zeigt, dass es im politischen Raum eine unheilige Allianz von Weisungsgebundenheit auf der einen und Abhängigkeit von höchstrangigen Beamten von Bundesbehörden auf der anderen Seite gibt. Folge: Gefährdung unserer Verfassung und der aus ihr fließenden Grundrechte und Gefährdung der Demokratie an sich.

I. Ausgangslage: Gegen Journalisten eines Internetblogs – netzpolitik.org – wird wegen Landesverrats ermittelt, weil die, Ihnen zugespielte Dokumente veröffentlichen (Snowden lässt grüßen!).

Da existiert ein Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz; operativer Leiter an der Schnittstelle zwischen Geheimdienst (Bundesnachrichtendienst) und politischem Raum und weisungsgebunden von Seiten des Bundesinnenministers.

Da existiert ein Chef der Generalbundesanwaltschaft; operativer Leiter von strafrechtlichen Ermittlungen im Interesse von Staatsschutz, Verfassungsschutz und Geheimdiensten und gleichermaßen weisungsgebunden. Weisungen erteilt ihm der Bundesjustizminister. Hier soll es keinerlei Weisungen von Seiten des BMJV gegeben haben.

Da gibt es einen Bundesinnenminister, der über Staatssekretäre verfügt, die ihn – glaubt man den Berichten – nicht über den Umstand informieren, dass der Chef des Verfassungsschutzes eine Strafanzeige erstattet oder dies nur beiläufig geschieht, sofern nicht eine Sache „von Gewicht“ vorliegt.

Tatsächlich obliegt es dem Generalbundesanwalt in eigener Kompetenz zu entscheiden, ob nach Prüfung von einem Anfangsverdacht auszugehen ist, der die Einleitung eines gegen Journalisten gerichteten Ermittlungsverfahrens rechtfertigt.

Eine Strafanzeige, welche unter völliger Ignoranz oder gar Missachtung des Grundrechts auf Pressefreiheit, sodann ein Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt auslöst, das seit 50 Jahren, seit der „Spiegel-Affäre“ seinesgleichen nicht kennt und lautere Journalisten unter den Verdacht des „Landesverrats“ stellt wäre demzufolge nur dann denkbar, wenn eine vorherige rechtliche Überprüfung stattgefunden hätte, ob ein Staatsgeheimnis vorlag, welches die Journalisten verraten haben und dies auch subjektiv den Tatbestand deckt, um die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in Ansehung durch eine ausländische Macht zu gefährden.

Jener Innenminister will von all dem nichts gewusst haben, liest man. Macht aber nichts, denn der Verfassungsschutzchef hat ja nichts Schlimmes gemacht, sondern nur seinen Job, weil er nicht für die Öffentlichkeit vorgesehene Dokumente als aus dem politischen Raum an die Presse durchgestochen weiß, was ihn massiv ärgert und von ihm in der Strafanzeige als „Staatsgeheimnisse“ klassifiziert werden. Nur so kann an ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats überhaupt nur gedacht werden; anderenfalls aber eher an nichts außer an eben jenes Ärgernis, welches den Verfassungsschutzchef umtreibt, dass der Politische Raum Dienst- oder Staatsgeheimnisse an die Presse und damit die Öffentlichkeit durchsticht.

Kommt hinzu, dass in den Dokumenten nichts anderes steht als das, was der Verfassungsschutzchef schon in zahlreichen öffentlichen Reden und Dossiers als unumgänglich bezeichnet, nämlich: Den Verfassungsschutz mit weitreichenden Möglichkeiten der flächendeckenden Überwachung von Kommunikation der in Deutschland und auch außerhalb Deutschlands lebenden Menschen auszustatten und hierfür auch die operativen Instrumente verfügbar zu machen oder zu halten.

Jener Justizminister, der angeblich den Generalbundesanwalt in Kenntnis dieser Strafanzeige und ihrer Problematik (Pressefreiheit) gewarnt haben will, dass ein solches Ermittlungsverfahren problematisch sei. Nein, dieser Justizminister hat keine eigene Prüfung der Rechtsfragen vorgenommen und dann den Generalbundesanwalt angewiesen, das Verfahren sofort einzustellen. Nein, er hat den Dingen ihren Lauf gelassen oder möglicherweise – auch das ist zurzeit noch nicht bekannt – den Generalbundesanwalt machen lassen, was auf´s Gleiche hinaus läuft.

Hat Maas (BMJV) den Generalbundesanwalt damit sogar bestärkt, ihn am Ende gar durch Unterlassen politischer Intervention und damit durch Unterlassen der Anwendung seines Weisungsrechts indirekt angewiesen, das Ermittlungsverfahren fortzusetzen?

Warum verkündet jener Justziminister nicht in diesen Tagen, dass er bereits seit Mai über die Strafanzeige und die Bedenken des Generalbundesanwalts im Bilde ist? Und doch – so zeigt die heutige Bundespressekonferenz – soll Maas, also der BMJV davon gewusst haben.

Stattdessen wiegelt Maas ab und behauptet wahrheitswidrig, er habe den Generalbundesanwalt angewiesen, das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Beckedahl und Meister „ruhen“ zu lassen. Etwas, was untechnisch gesprochen der Generalbundesanwalt schon selbst seit Mitte Mai tut, will also der BMJV nun veranlasst haben. Tatsächlich ruhen die Verfahren indessen nicht, sondern werden nur deshalb zurzeit nicht weiter betrieben, weil ein Rechtsgutachten, welches bereits im Mai vom Generalbundesanwalt in Ansehung der Strafanzeige seitens des Verfassungsschutzchefs in Auftrag gegeben wurde, aussteht.

Nun hört man in der Bundespressekonferenz, dass bereits Maaßen, also der Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz vor seiner Strafanzeige eine rechtliche Begutachtung vorliegen gehabt haben soll. Ein Gutachten, das selbst unter Geheimschutz-Verschluss gehalten wird. Hört! Hört!

Die Frage muss gestellt werden: Warum geht der Staat, warum gehen die Ministerien nicht offensiv TRANSPARENT mit der später ohnehin herauskommenden Tatsachenlage und Erkenntnislage um und veröffentlichen dieses Gutachten?

Gleichzeitig wissen aber alle Beteiligten (Verfassungsschutz-Chef, Innenministerium, Generalbundesanwalt, Justizministerium), dass es sich bei den von netzpolitik.org und also den beiden Journalisten Beckedahl und Meister veröffentlichten Dokumenten zwar um sog. „Verschluss-Sachen“ (für den internen Dienstgebrauch) handelt, die zwar Dienstgeheimnisse sein mögen, aber keinesfalls Staatsgeheimnis sind. Lediglich die Klassifizierung in einem geheimen Gutachten soll die Annahme eines Staatsgeheimnisses rechtfertigen. Möglicherweise ist dem aber nicht so, weshalb die Bewertung der Vorgänge noch eine weitere Wendung wird erfahren müssen, sobald das Gutachten öffentlich sein wird.

Kurze Zeit nachdem diese Umstände bekannt werden und auch, dass der Generalbundesanwalt entsprechende Pressemitteilungen herausgegeben hat (der Tagesspiegel.online berichtete am Sonntag, 2.8.2015 unter Verlinkung auf die Seite des Generalbundesanwalts) passiert in der Nacht vom 2.8. auf den 3.8. plötzlich ein angeblicher Hackerangriff auf die Homepage des Generalbundesanwalts, in dessen Folge sämtliche Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts von der Seite verschwinden!

Nun könnte man allerlei Vermutungen darüber anstellen, wem solche Verfahren politisch oder sonstwie nutzen. Man könnte Mutmaßungen über Weisungen anstellen. Man könnte sogar so weit gehen, dass aus den genannten und relevanten politischen Kreisen – das können solche der Regierung sein und auch solche der nicht mehr parlamentarischen Opposition (FDP) – unter gleichzeitiger Instrumentalisierung von Verfassungsorganen (Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt) ein Staatsstreich geplant ist und durchgeführt werden soll, der die Schwächung der aktuellen Bündnis-Regierung aus CDU/CSU und SPD zum Inhalt hat; mit der Folge, dass infolge Koalitionszerwürfnis Neuwahlen erzwungen würden, in deren Folge die CDU/CSU als möglicherweise mit absoluter Mehrheit ausgestattete Alleinregierung hervor geht; ob nun mit einer wiedererstarkenden FDP im Parlament oder ohne sie. Es wäre gleich.

Und wie selbstverständlich betont das BMJV bzw. sein Pressesprecher, dass der BMJV bislang keine politische Weisung ausgebracht hat, weil nur dann eine Weisung erfolge, wenn ein Ermittlungsorgan (hier: Generalbundesanwalt) in strafrechtlich relevanter Weise von seinem Ermittlungsrecht Gebrauch macht oder keinen Gebrauch macht.

Mit anderen Worten soll hier vermittelt werden: Der Gelackmeierte ist immer der Generalbundesanwalt, weil nur der es in der Hand hat!

Wer soll das glauben, wenn man hört, dass Maas, also der BMJV schon im Mai den Generalbundesanwalt angewiesen hat, darauf zu achten, dass Ermittlungen gegenüber Journalisten im Lichte der Pressefreiheit problematisch seien und warum lässt der BMJV dann den Ermittlungen freien, weiterhin ungeprüften Lauf?

Prüft der Weisungsberechtigte und Dienstherr also nicht, wie weiter mit dem durch Strafanzeige veranlassten Ermittlungsverfahren umgegangen wird?

Das wäre lächerlich und entlarvte – falls – die völlige Inkompetenz eines Justizministers und seines gesamten Apparates in Hinblick auf die in seinem Beritt liegende Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wozu auch die Wahrung von Grundrechten durch Behörden gehört.

II. Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei größtmöglicher parlamentarischer Kontrolle unerlässlich

Über einen Umstand darf aber letztlich kein Zweifel bestehen:

Es ist zwingend erforderlich, dass in der Bundesrepublik endlich eine völlige Unabhängigkeit der Justiz und vor allem auch der Staatsanwaltschaften einschließlich der Generalbunesanwaltschaft gesetzlich fundiert hergestellt werden muss.

Das gleiche gilt hinsichtlich des Verfassungsschutzes.

Außerdem ist es unerlässlich, eine weitest gehende parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaften herzustellen.

Eine ebenso weitest gehende parlamentarische und vor allem uneingeschränkte Kontrolle des Verfassungsschutzes und der Geheimdienste ist ebenfalls herzustellen.

Alles unter Klarstellung, dass keine Regierung und vor allem kein einzelnes Regierungsmitglied zur Weisung gegenüber Staatsanwälten, dem Generalbundesanwalt, dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und ihren jeweiligen Chefs befugt sein dürfen.

Wir brauchen keine Staatlichen Behörden, die es nicht schaffen, Deutschland vor staatsfeindlichen Bestrebungen wie den NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) oder den Auswüchsen rechter (neo-nationalsozialistischer) Gesinnung, fremdenfeindlichen und damit verfassungsfeindlichen Übergriffen auf Menschen, die in unserem Land um Asyl und Schutz nachsuchen zu schützen.

Auch brauchen wir keine Staatsbehörden, die stattdessen – ob nun von einzelnen Politikern so gefordert oder operativ bzw. exekutiv von anderen Chefs von Behörden erwünscht (wie hier: Chef des BfV) – offen anstreben, flächendeckende Überwachungsmaßnahmen anlasslos und unter generalverdächtigender Weise zu implementieren.

Dies, um auf die Menschen durch die Regierungen, die sie demokratisch legitimiert haben im Endeffekt in ihren Freiheitsrechten zu beschneiden und dabei nicht davor haltzumachen, unter Inkaufnahme der Verletzung elementarer, unveränderbarer Grundrechte (u.a. auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des Kommunikations- und Postgeheimnisses, der Privatsphäre, der informationellen Selbstbestimmung, der Pressefreiheit und am Ende der Versammlungsfreiheit) Machtstrukturen zu begründen oder zu fördern, die im besten Fall als autokratisch, im worst case-Szenario als totalitär zu bezeichnen sind; aber in keinem Fall demokratisch. Demokratie würde in diesem Fall nur noch zur Goutierung allen staatlichen Handelns nach einer Wahl mutieren und damit einer vollständigen Entdemokratisierung hoheitlicher Exekutive degradiert; nichts anderes zeichnet insoweit einen jeden Polizeistaat aus.

Was wir zurzeit erleben ist ein Missbrauch staatlicher Weisungsbefugnisse und damit staatlicher Gewalt oder die nachgerade blinde Außerachtlassung staatlicher, demokratisch legitimierter Weisungsrechte, um bloß nicht dem Verdacht zu erliegen, politisch angewiesen zu haben, wo politische Weisung erlaubt und auch im Lichte der Verfassung angezeigt ist.

Dabei weisen sich nun die Protagonisten wechselseitig die Verantwortlichkeiten zu und können dies ungehindert tun, weil es an eindeutigem Regelungswerk fehlt.

Genau dieses Vakuum in der öffentlichen Wahrnehmung, das daraus entsteht, dass Weisungsrechte zwar bestehen, diese aber angeblich nie ausgeübt werden – wer auch immer das glauben soll?! – gilt es zu schließen und damit solchen Weisungsrechten ein für allemal einen Riegel vorzuschieben.

Dazu gilt es, dieser Möglichkeit der politischen Weisung im Interesse des Rechtsstaats unumwunden Einhalt zu gebieten.

Eine deutsche Regierung, die nicht Verfassungskonformität und jeden Verdacht, gegen die Verfassung zu verstoßen unmissverständlich geißelt und auch personell Zug um Zug bekämpft, ist anderenfalls der Stimmen nicht wert, die sie in diese Machtstellung brachten.

III. Wir brauchen eine Therapie:

Die Therapie lautet: Stärkung der Demokratie durch Transparenz politischen – auch parlamentarischen und vor allem exekutiven – Handelns und optimale (gesellschaftliche und soziale) politische Teilhabe unter größtmöglicher Wahrung von Privatsphäre, informationeller Selbstbestimmung und der Gewährleistung unabdingbarer Gewaltenteilung.

Optimierung der Gewaltenteilung haben wir Piraten herzustellen versucht; im Kleinen als Anfang … und ohne politischen Erfolg, weil der politische Wille der in Regierung verantworteten Parteien fehlt: Durch Anträge auf Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, respektive der Staatsanwaltschaften. Durch Initiativen im Landtag Nordrhein-Westfalens und im Landtag von Schleswig-Holstein. Erfolglos, weil wortreich von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen niederargumentiert und niedergestimmt.

Fragt sich, warum das so ist. Es ist eine Frage der Zementierung von Macht! Keine Frage.

Gleichermaßen verhält es sich mit den Bestrebungen des BfV, die massenhafte, selektorengesteuerte Kommunikations-Überwachung Deutschlands und der hier lebenden Menschen zu implementieren. Und selbstverständlich ist da die Vorratsdatenspeicherung nur ein Anfang.

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen. Die moderne freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt.

Allein das 20. Jahrhundert kennt in Deutschland zwei Diktaturen, deren Schrecken wesentlich durch den fehlenden Respekt vor dem einzelnen Menschen und durch allgegenwärtige Kontrolle gekennzeichnet war. Von den technischen Mitteln heutiger Zeit haben aber die Diktatoren aller Zeiten nicht einmal zu Träumen gewagt. Die überwachte Gesellschaft entsteht momentan allein dadurch, dass sie technisch möglich geworden ist und den Interessen von Wirtschaft und Staat gleichermaßen dient. Die Piratenpartei sagt dieser Überwachung entschieden den Kampf an. Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein, doch wir Europäer wissen aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt, und dahin wollen wir auf keinen Fall.

Eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.

Wir Piraten sind überzeugt, dass die Gemeinschaft einzelne Mitbürger nicht bevormunden darf. Damit der Bürger eine wohl überlegte Entscheidung treffen kann, benötigt er eine gute, dezentrale, möglichst unabhängige, vielstimmige und stets wachsame Publikative aus Presse, Blogs und anderen Formen von medialer Öffentlichkeit. Sie ist daher für das einwandfreie Funktionieren der Demokratie unabdingbar. Diese kritische Publikative zu ermöglichen und vor Einschränkungen zu schützen, sehen wir als wichtige Aufgabe des Staates und eines jeden Demokraten an.

Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet selbstverständlich dort ihre Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.

Piraten fordern daher die Herstellung und Bewahrung einer völlig politisch unabhängigen Justiz und besonders der Staatsanwaltschaften einschließlich des Generalbundesanwalts und der Verfassungsschutzbehörden.

Gleichzeitig fordern Piraten eine unverzügliche Stärkung der parlamentarischen Kontrolle von Justiz und Verfassungsschutz. Bereits die Möglichkeit des Verdachts von Einflussnahme durch die Politik ist zu beseitigen. Eine Kontrolle ist unterdessen unerlässlich.

Soweit dennoch an politische Weisungen zu denken ist, müssen politische Weisungen in diese Richtung (Justiz, Staatsanwaltschaftn etc., Verfassungsschutz, Nachrichten-/Geheimdienst) auf Länderebene und auf Bundesebene dort, wo dies aus Gründen der Staatssicherheit oder zum Zweck der Wahrung von Grundrechten unerlässlich ist, einer qualifizierten Mehrheit in den Parlamenten im Sinne von Art. 79 Abs. 2 Grundgesetz unterworfen werden und dürfen keiner Einzelverantwortung (keinem Einzelweisungsrecht z.B. eines Ministers) anheim gestellt sein.

Menschen in Deutschland! Wehret den Anfängen von Unfreiheit durch staatliche Gewalt und durch die Schaffung von Instrumenten staatlicher Überwachungsmaßnahmen und ihre flächendeckende, verdachtsunabhängige Anwendung!

Was muss ich da noch anfügen?

Richtig: Wählt und fördert ‪#‎Piraten‬! Denn die ‪#‎Piratenpartei‬ ist nach nunmehr als Totalausfall in punkto Bürgerrechte zu konstatierender FDP die einzige bürgerrechtliche Bewegung und politische Kraft, die im Zeitalter der digitalen Revolution glaubhaft mit Antworten auf die vielen Fragen von Freiheit und Teilhabe aufwarten kann und die freiheitlichen Interessen der Menschen in unserem Land und in Europa unvorbelastet vertreten kann. Alle anderen Parteien haben sich systematisch und politisch in den vergangenen Jahrzehnten als untauglich erwiesen, jene Antworten ernstlich suchen und geben zu wollen.

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Von wegen Landesverrat durch Netzpolitik.org! Der Angriff auf die Demokratie und die Grundwerte kommt aus Regierungskreisen! – Teil 1/2 – https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/08/von-wegen-landesverrat-durch-netzpolitik-org-der-angriff-auf-die-demokratie-und-die-grundwerte-kommt-aus-regierungskreisen-teil-12/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/08/von-wegen-landesverrat-durch-netzpolitik-org-der-angriff-auf-die-demokratie-und-die-grundwerte-kommt-aus-regierungskreisen-teil-12/#respond Mon, 03 Aug 2015 18:09:15 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=447143 Weiterlesen »]]> Der Skandal um die Strafanzeige und das Ermittlungsverfahren gegen Netzpolitik.org, respektive Markus Beckedahl und Andre Meister weitet sich aus und nimmt mittlerweile Konturen eines Staatsstreichs an.

Es ist inzwischen nicht nur der Generalbundesanwalt, der in den Ruhestand gehört, sondern Bundesjustizminister Maas muss seinen Hut gleich mitnehmen! Den Bundesinnenminister darf er ins Schlepptau nehmen!

Apparatschik Maas versucht ganz offensichtlich – wenn der Tagesspiegelbericht stimmt – seinen oder wessen Kopf auch immer zu retten. Die SPD rettet er damit nicht, glaubt man aktuellen Umfragen, wonach die CDU/CSU die absolute Mehrheit bekäme, wäre morgen Wahl.

Er, Maas, hat sein Ministerium und vor allem seine Dienstuntergebenen nicht im Griff oder spielt mit ihnen im Sinne von Instrumentalisierung; Genaueres weiß man nicht.

Das gleiche gilt für de Maizière, sollte es zutreffen, dass die Staatssekretärin ihn nicht informierte, was ich persönlich für ausgeschlossen halte.

Es ist offenbar so, dass die Öffentlichkeit an der Nase herum geführt werden soll, während im politischen Berlin hinter den Kulissen der GroKo die übelsten Strippen gezogen werden, die man sich contra Demokratie und pro machtpolitischem Streben denken kann.

Man soll annehmen, dass ein weisungsgebundener, politischer Beamter (Generalbundesanwalt Range) sich aufgrund einer Strafanzeige eines anderen weisungsgebundenen politischen Beamten (Verfassungsschutzchef Maaßen) selbst zum Zerlegungssprengkörper macht und politisch Amok läuft?! Aber die Vorgesetzten eiern rum und hüllen sich in Schweigen, Tarnen, Täuschen und Verpissen.

Entweder der Generalbundesanwalt wurde von Maas angewiesen, das Ermittlungsverfahren durch Zustellungen an Beckedahl und Meister (netzpolitik.org) öffentlich zu machen oder er, der FDP-Mann wollte durch eigenmächtiges Tun den ersten Schritt zum Sturz von Heiko Maas gehen und sich dadurch entlasten oder schützen, dass er es öffentlich machte. Quasi ein Hilferuf vermittels netzpolitik.org durch den Generalbundesanwalt. Zugegeben, eine etwas andere Sichtweise auf die Person des Generalbundesanwalts; aber denkbar. Dennoch hilft ihm das nicht, denn seine Konsequenz als Getriebener hätte eine Weigerung und sein persönliches Ersuchen sein können, ihn in den Ruhestand zu versetzen. Den Angriff auf die Pressefreiheit rechtfertigt das nämlich nicht!

Warum ermittelt er nicht in Sachen NSA-/BND-Skandal? Ist klar…. er ist weisungsgebunden und die Bundesregierung will nicht, dass indirekt oder direkt gegen amerikanische Strukturen ermittelt wird. Die Gründe dafür können an dieser Stelle zunächst dahinstehen.

Das ganze hat aus meiner Sicht eine Tendenz zum Staatsstreich, wenn es nicht ein Stück aus dem Tollhaus ist.

Eine Drehbuchannahme:
Geheime (VS) Dokumente werden aus dem politischen Raum an Journalisten und Öffentlichkeit durchgestochen (egal ob durch politische Intriganten oder durch Whistleblower) — Geheimdienstchef weiß nicht, wer aus dem politischen Raum agiert, hat Nase voll und stellt Strafanzeige — Generalbundesanwalt nimmt Anfangsermittlungen auf (muss er), aber erkennt die Brisanz des Tuns, will sich absichern (Gutachten über Staatsgeheimnis-Status der Dokumente) und ermittelt zunächst nicht weiter — Generalbundesanwalt kriegt Druck von Anzeigenerstatter (Verfassungsschutzchef), der auf Weisung des Innenministers (CDU) agiert und Vorgesetztem Justizminister (SPD), der glaubt, man könne so dem CDU-Lager (Innenressort und Verfassungsschutz … beide Köpfe CDU-Männer) schaden. Das gelingt nicht. Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts werden von seiner Homepage gelöscht, unmittelbar nachdem der Tagesspiegel.de sie verlinkt. Die Pressemitteilung (ich habe sie gelesen!), die Range entlasten könnte und damit Maas BElastet, aus dem Monat Mai, ist weg! — Range wird der Öffentlichkeit als Täter präsentiert, als Unhold wider die Verfassung — in Wahrheit sind die Täter diejenigen, die die Verfassung schützen müssen. Minister der Bundesrepublik Deutschland und dabei die einen, welche Macht erweitern wollen und die anderen, die dem keinen Einhalt mehr bieten können.

Diese Bundesregierung ist dermaßen verlottert und kraft GroKo oder mangels schlagkräftiger Opposition beinahe autokratisch machtbesessen, was nur dadurch „geschützt“ werden kann, dass durch Massenüberwachung ihrer Bürger ein Korrektiv für Auflehnung gesucht werden muss. Alle daran operativ Beteiligten – insbesondere Innen- und Justizminister – müssen funktionieren. Politische Gegner sind auch innerhalb der Koalition zu identifizieren und gefügig zu machen. Das wiederum gelingt nur gegenüber Juniorpartnern wie einer SPD, die um ihr eigenes Profil ringt und es nicht mehr schafft, sich zu lösen (siehe die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung). Da nützt gerade auch ein nur noch willfährig agierender SPD-Minister, der im Hamsterrad läuft und um des puren Machterhalts willen notfalls auch die Verfassung bricht.

Neuwahlen? Das kann die SPD nicht wollen und weil das so ist, ist die GroKo derzeit einzig gefährlich für unsere Demokratie und unsere Grundwerte.

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/08/von-wegen-landesverrat-durch-netzpolitik-org-der-angriff-auf-die-demokratie-und-die-grundwerte-kommt-aus-regierungskreisen-teil-12/feed/ 0
Herforder Polizeiattacke: https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/06/herforder-polizeiattacke/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/06/herforder-polizeiattacke/#comments Wed, 10 Jun 2015 15:16:55 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=445390 Weiterlesen »]]> Eklatante Systemfehler bei Ermittlungen gegen Polizisten

2015-06-10 Dietmar Schulz Herford Rechtsausschuss - Meyer OriginalsZum vorgelegten Bericht der Landesregierung zur Affäre des Herforder Polizeieinsatzes sagt Dietmar Schulz, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Rechtsausschuss:

„Der Bericht zeigt die eklatanten Systemfehler, die bei Ermittlungen gegen Polizisten vorherrschen: Die Staatsantwaltschaft verlässt sich auf Ermittlungsergebnisse, die die Kollegen der Verdächtigen erstellt haben. Wenn die Polizei gegen sich selbst ermittelt, ist die notwendige Neutralität der ermittelnden Beamten offensichtlich nicht in allen Fällen gegeben. Wir fordern deshalb eine unabhängige Ermittlungsbehörde für Untersuchungen gegen Polizisten.

So haben im vorliegenden Fall die ermittelnden Polizisten aus dem Video der Staatsanwaltschaft lediglich Standbilder zur Akte gegeben. Doch auf diesen Standbildern war nicht erkennbar, dass die Aggression von dem betroffenen Polizisten ausging. Das ist eine aktive Beeinflussung der Ermittlungsergebnisse.“

Der fragwürdige Herforder Polizeieinsatz ist ebenfalls Thema im Innenausschuss am 11.06.2015 mit folgendem Bericht der Landesregierung.

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Top 10. Dietmar Schulz zur Wichtigkeit des Haftungsverbundes https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/05/top-10-dietmar-schulz-zur-wichtigkeit-des-haftungsverbundes/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/05/top-10-dietmar-schulz-zur-wichtigkeit-des-haftungsverbundes/#respond Wed, 20 May 2015 14:25:39 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=444934 Weiterlesen »]]> Mittwoch, 20. Mai 2015

 

Top 10. Das Vertrauen in den bundesstaatlichen Haftungsverbund darf nicht gefährdet werden!

Antrag der Fraktion der SPD  der Fraktion der CDU der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der Fraktion der  FDP
Drucksache 16/8648

Mdl Dietmar Schulz/Foto A.KnipschildUnser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmung: Zustimmung
Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz als Download

Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Dietmar Schulz (PIRATEN): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim. Ein Grundsatzantrag zu einer Problematik, die die Tragweite besitzt, hohe Wellen zu schlagen, weit über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus, weit über die Grenzen Kärntens hinaus: Gerade deshalb ist es schwierig, hier die richtigen Worte zu finden.

Lassen Sie uns kurz die Fakten betrachten: Die NRW.BANK hat in den Jahren 2006 und 2007 drei Anleihen der Hypo Alpe Adria gekauft, die durch die HETA in Abwicklung gebracht wurde. Alle drei Anleihen waren durch das Land Kärnten abgesichert. Damals war dies unbestritten ein solides Geschäft; ein Geschäft, das damals gewünscht war, um mit den Gewinnen das Fördergeschäft der NRW.BANK in NRW quer zu finanzieren.

Jetzt kennen wir im Rückblick alle die Ereignisse, die dazu geführt hatten, dass wir nun hier sitzen und mit dem vorliegenden Antrag diese missliche Situation nun auch politisch beurteilen können und müssen. Betrachtet man das einzelne Geschäft und die im Antrag beschriebene Situation, dann kann man nicht anders, als diesem Antrag zuzustimmen. Die Haftung eines Landes, eines Bundes oder eines Staates darf nicht infrage gestellt werden, so wie es vonseiten Österreichs in Bezug auf Kärnten und seitens Kärntens in Bezug auf die HETA gemacht worden ist.

Ist man da anderer Meinung, würde das aus finanzpolitischer Sicht auch direkte Auswirkungen auf die Kosten der Refinanzierung von Österreich und/oder auch NRWs haben.

Gleichwohl ist zu betonen, dass es innerhalb unserer Fraktion, auch wenn ich persönlich sehr deutlich dafür geworben habe, mit auf diesen Antrag zu gehen, durchaus kritisch betrachtet wird, was die Geschäftstätigkeit der NRW.BANK seit damals und auch im Hinblick auf den Auslandsbezug angeht. Kärnten liegt nun einmal nicht in NRW, und man könnte generell die Frage stellen, weshalb ein Engagement einer Förderbank, die laut Satzung in NRW tätig werden soll, dort zielführend sein sollte. Die Debatte wäre doch eine gänzlich andere, wenn der Geschäftspartner der NRW.BANK hier in NRW ansässig wäre.

Aber wer in seinem Antrag, wie er uns hier vorliegt, große Worte wie Verantwortung und Haftung anspricht, der muss sich auch fragen lassen, wie es im Land Nordrhein-Westfalen um diese Werte steht, wenn sie von anderen eingefordert werden, also quasi der umgekehrte Fall Österreich Deutschland NRW bzw. NRW Österreich, sprich Kärnten.

Die Piraten waren in den Jahren 2006 und 2007 nicht im Landtag vertreten, und selbst heute sind sie nicht in die Geschäftsprozesse der NRW.BANK, eines der größten Finanzinstitute Nordrhein-Westfalens, eingebunden, das, wie wir es sagen, ein Teil des Schattenhaushaltes des Landes Nordrhein-Westfalen ist. Nicht nur wir, sondern auch die SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben die NRW.BANK im Jahr 2010 noch als solches bezeichnet. Sowohl SPD, Grüne und damals auch CDU und FDP waren bzw. sind allerdings in die Geschäftsprozesse eingebunden gewesen oder sind es noch. Daraus leiten sich bis heute gewaltige Informationsasymmetrien ab.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Was soll das denn?)

Als die Piratenfraktion am 27. November 2012 mit einem Änderungsantrag Drucksache 16/1556 zum Gesetz zur Anpassung des Gesetzes über die NRW.BANK an die Gewährträgerstruktur sowie zum Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes bei der NRW.BANK im Plenum am 28. November 2012 eine nachrichtliche parlamentarische Kontrolle einführen wollte, stimmten die hier vertretenen Fraktionen, die allesamt diesen heutigen Antrag tragen, wie folgt ab. Zitat aus der Parlamentsdatenbank: Der Änderungsantrag Drucksache 16/1556 wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen gegen die Stimmen der Piraten bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.

Wer also in diesem Plenum alle Stimmen für den vorliegenden Antrag haben möchte, der könnte auf mehr Unterstützung hoffen, aber natürlich nur dann, wenn Sie die hohen Ansprüche, auf die Sie sich in diesem Antrag berufen, im Land Nordrhein-Westfalen vorleben würden.

Der eingerichtete Parlamentarische Beirat, der damals als Reaktion seitens der regierungstragenden Fraktionen auf den Weg gebracht und dann hier im Plenum so verabschiedet wurde, hat sich als zahnloser Tiger erwiesen und wird über kein relevantes Ereignis im Vorfeld informieren.

Nicht nur wegen der aktuellen Debatte über die in Rede stehenden 275 Millionen € aus dem Anleihengeschäft mit der ehemaligen Hypo Alpe Adria sollten wir noch einmal nachdenken, ob es nicht dringend geboten wäre, alle Fraktionen bei einer sinnvollen und richtigen parlamentarischen Kontrolle dieses Schattenhaushalts einzubinden.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Daher wird es ein differenziertes Abstimmungsverhalten der Mitglieder der Piratenfraktion bezüglich des vorliegenden Antrags geben. Dies spiegelt wider, dass wir die rechtliche und fiskalische Bewertung des Falles im vorliegenden Antrag teilen. Wir sind aber nicht bei Gericht, sondern im Parlament. Hier in diesem Hohen Haus sollte auch immer eine größere politische Einordnung erfolgen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

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Top 5. Dietmar Schulz zur Befreiung von Syndikusanwälten von der gesetzlichen Rentenversicherung https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/05/top-5-dietmar-schulz-zur-befreiung-von-syndikusanwaelten-von-der-gesetzlichen-rentenversicherung/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/05/top-5-dietmar-schulz-zur-befreiung-von-syndikusanwaelten-von-der-gesetzlichen-rentenversicherung/#respond Wed, 20 May 2015 11:15:35 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=444929 Weiterlesen »]]> Mittwoch, 20. Mai 2015

 

Top 5. NRW muss Druck machen – Für eine berufsrechtliche Regelung zur Befreiung von Syndikusanwälten von der gesetzlichen Rentenversicherung

Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 16/8653

Dietmar Schulz MdL / Foto A.KnipschildUnser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmung: Zustimmung zur Überweisung
Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz als Download

 

Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Dietmar Schulz (PIRATEN): Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal! Lieber Kollege Wedel, die Zuschauerinnen und Zuschauer haben meines Wissens während der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gewechselt. Deswegen möchte ich meinen Redebeitrag mit den Worten eröffnen: Es ist eigentlich alles gesagt, nur noch nicht von jedem.

(Heiterkeit von Nadja Lüders [SPD])

Insofern möchte ich mich auf das beschränken, was meine Kolleginnen und Kollegen im Vorfeld zur Situation ausgeführt haben. Neben diesem Antrag gibt es in der Tat einen vorliegenden Referenten- oder Gesetzentwurf im Bund. Auch ich von der Piratenfraktion freue mich selbstverständlich darauf, diesen Antrag, aber begleitend auch das vorliegende Eckpunktepapier und den Gesetzentwurf im Rechtsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Vielleicht findet sich in diesem auf Sach- und Fachebene doch meistens konsensual arbeitenden Ausschuss im Landtag Nordrhein-Westfalen ja eine Möglichkeit, diesem Antrag in gebührender Form näherzutreten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

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Auswertungen der Cannabis-Anhörungen https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/03/auswertungen-der-cannabis-anhoerungen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/03/auswertungen-der-cannabis-anhoerungen/#comments Thu, 12 Mar 2015 12:20:16 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=442067 Weiterlesen »]]> Unsachlich, frech und überheblich

Die aktuelle Debatte um eine moderne Drogenpolitik in NRW hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Die Anhörungen zum Piraten-Antrag „Cannabis legalisieren – Drogenpolitik neu ausrichten“ wurden im Rechts-, Gesundheits- und Jugendausschuss ausgewertet.

Daniel Düngel, Gesundheits- und Jugendpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Ich finde es äußerst schade, wie unsachlich, frech und überheblich die anderen Fraktionen an das Thema Sucht- und Drogenpolitik herangehen. Die Grünen NRW treten ihre eigene Bundespolitik mit Füßen, die SPD ergibt sich beleidigenden Aussagen (Roland Adelmann: „Herr Düngel, wenn ich höre, dass sie da reden von 800.000 Cannabispatienten. Wer sich solche Zahlen uneingeschränkt zu eigen macht, sollte sich fragen, ob er nicht vielleicht schon durch den Genuss irgendwelcher Drogen medizinische Aussetzer im kognitiven Bereich hat.“), die CDU outet sich als uninformiert und die FDP versteckt sich hinter alten, längst überholten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.

Ich finde es beschämend, dass selbst die Expertise der ginko Stiftung für Prävention ignoriert wird: Laut deren Meinung verbessert unser Piraten-Antrag die präventiven Handlungsmöglichkeiten. Schade, dass ein modernes präventions- und suchtpolitisches Gesamtkonzept an dem parteitaktischen Kalkül und der Ignoranz der anderen Fraktionen scheitern wird.“

 

Dietmar Schulz, Rechtspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Wer auch den Alkoholkonsum bestrafen will (SPD), will nicht wirklich die Drogenpolitik reformieren. Dies merkt man spätestens daran, dass von keiner anderen Fraktion ein konstruktiver Gegenvorschlag kam. Ganz im Gegenteil: Sie ignorieren vorsätzlich die Meinungen von über 120 Strafrechtsprofessoren aus ganz Deutschland (Schildower Kreis).“

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Foul – Landesregierung tritt Tatortprinzip mit Füßen https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/02/foul-landesregierung-tritt-tatortprinzip-mit-fuessen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/02/foul-landesregierung-tritt-tatortprinzip-mit-fuessen/#respond Wed, 04 Feb 2015 11:47:30 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=441476 Weiterlesen »]]> Vorverurteilungen sind vorprogrammiert

Zur Vorstellung des Intensivtäterkonzepts der Landesregierung
Dietmar Schulz, Stellv. Fraktionsvorsitzender und Justizpolitischer Sprecher:

„Das vorgestellte Konzept zur Bekämpfung von sogenannten Intensivtätern im Umfeld des Fußballs hebt das in Deutschland geltende Tatortprinzip aus den Angeln. Zuständigkeiten von Gerichten mit ihren zugeordneten Staatsanwaltschaften sowie deren Hilfsbeamte bei den Polizeibehörden dürfen nicht zur personellen Verfügungsmasse des Innenministers und Justizministers werden. Das vorgelegte Konzept ist ein populistisches Foul der Landesregierung  zur Imageverbesserung.

Das Ganze ist keine Besonderheit im Umfeld von Gewalttaten im Umfeld von Fußballspielen. Es ist damit erst recht nicht mit den Aufgaben der ermittelnden Polizei als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaften vereinbar. Die angekündigte Sonderbehandlung von Gewalttätern nach dem ´Modell Kutschaty-Jäger´ verstößt gegen das Tatortprinzip. Justizminister Kutschaty lässt sich damit zum Steigbügelhalter für Jägers Politik der harten Hand degradieren. Die Kreation eines eigenen ´Fußballstrafrechts NRW´ stellt auch ein verfassungsrechtlich bedenkliches Kratzen am Bundesrecht dar. Es geht deutlich über das Verordnungsrecht nach dem Polizeiorganisationsgesetz hinaus.“

Frank Herrmann, Sprecher im Innenausschuss:

„Die Landesregierung hat ein Konzept für Vorurteile vorgestellt. Durch den intensiven Austausch von Informationen, Mutmaßungen und Verdächtigungen zwischen Richter, Staatsanwalt und Kriminalbeamten werden faire Verfahren unmöglich gemacht. Richter hatten schon immer Zugriff auf das Strafregister eines Angeklagten. Jetzt soll die Justiz auch das gesammelte Halbwissen und willkürliche Bewertungen szenekundiger  Beamter an die Hand bekommen. Das Duo Infernale Minister Jäger und Minister Kutschaty greift die Unabhängigkeit der Rechtssprechung an.

Es bleibt unklar, wer oder was ein Intensivtäter ist. Schon den Begriff Gewalttäter rund um Sportereignisse haben Politik und Sicherheitsbehörden auf Biegen und Brechen ausgedehnt. Basis für die Definition eines sogenannten Intensivtäters darf nur die Anzahl der tatsächlichen Verurteilungen von schweren Delikten sein. Mutmaßungen und Vorverurteilungen der Ermittlungsbehörden sind hier fehl am Platz. Das ganze Konzept ist offensichtlich auf die Beeinflussung der Gerichte ausgelegt. Die Politik in NRW war auf einem guten Weg, zwischen Polizei und Fans zu vermitteln. Mit dem vorgelegten Konzept legt Innenminister Jäger jetzt wieder die Lunte ans Pulverfass.“

 

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Dietmar Schulz zu Regelung des Vollzuges und Jugendstrafvollzugsgesetzes in NRW https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/12/dietmar-schulz-zu-regelung-des-vollzuges-und-jugendstrafvollzugsgesetzes-in-nrw/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/12/dietmar-schulz-zu-regelung-des-vollzuges-und-jugendstrafvollzugsgesetzes-in-nrw/#respond Thu, 18 Dec 2014 15:00:35 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=440707 Weiterlesen »]]> Donnerstag, 18. Dezember 2014

 

Top 7. Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe und zur Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung (3. Lesung)
Drucksache 16/5413 (Neudruck)

Abstimmungsempfehlung: Enthaltung

Änderungsantrag der Piraten
Drucksache 16/7629
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung

und

Gesetzes zur Regelung des Strafvollzuges in NRW (Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen – StVollzG NRW)

Drucksache 16/4155

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
Drucksache 16/7579

Abstimmungsempfehlung: Ablehnung

Mdl Dietmar Schulz/Foto A.KnipschildUnser Redner: Dietmar Schulz

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören

 
Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz als Download

Protokoll der Rede von Dietmar Schulz:

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal. Dritte Lesung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich will mich bemühen, schneller zu machen, allerdings finde ich die Aufforderung beim Gang zum Pult hier etwas unangemessen angesichts der Tatsache, dass wir uns in einem Gesetzgebungsverfahren befinden.

(Beifall von den PIRATEN)

Auch wenn wir hier kurz vor der Weihnachtspause sind, bleibt festzuhalten, dass wesentliche Grundzüge des zur abschließenden Beratung anstehenden Gesetzes von den Piraten durchaus mitgetragen werden, allerdings auch im Hinblick auf die von uns eingebrachten Änderungsanträge – es sind hier zwei im Umlauf –, die eben leider Gottes bisher nicht berücksichtigt worden sind, was sich im Laufe des Abstimmungsverfahrens ja auch noch ändern kann.

Ich will noch einmal die wesentlichen Punkte hervorheben:

Das ist erstens der Anspruch – dieser Anspruch ist natürlich unter Berücksichtigung der persönlichen Geeignetheit des jeweiligen Inhaftierten einzuschränken –, ein Studium durchzuführen. Ein solcher Anspruch geht nach unserer Auffassung aus dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht eindeutig hervor. Wir möchten im Rahmen der Gesetzgebung die Möglichkeit eröffnen, dass Inhaftierte in Nordrhein-Westfalen ähnlich wie bayerische Inhaftierte an der Fernuni Hagen studieren können sollen.

Unser weiterer Änderungsantrag greift in der Anhörung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zutage getretene Kritikpunkte auf. Ich möchte die wesentlichen Punkte hier noch einmal aufführen.

Insbesondere der in dem Gesetzentwurf aufgegriffene Opferschutz bedarf aus meiner und aus unserer Sicht insofern einer Regelung, als eine Regelungskompetenz seitens des Landesgesetzgebers implementiert werden soll, um eben – wie es in den kritischen Anmerkungen deutlich geworden ist – eine kriminologische Konturierung des Gesetzes auch nachträglich eindeutig zu ermöglichen.

(Allgemeine Unruhe)

Dies ist dann eben auch mit entsprechenden Verordnungen und Regelungen mit gesetzesähnlichem Charakter festzulegen.

In dem Änderungsantrag wurde von uns weiter besonders das Recht minderjähriger Kinder von inhaftierten Eltern hervorgehoben. In der Anhörung wurde deutlich, dass im Gesetzgebungsverfahren auf diesen Aspekt ein etwas stärkeres Augenmerk hätte gelegt werden können. Wir schlagen die Installation eines Kinderbeauftragten vor, der sich ausschließlich um diese Belange kümmert, natürlich in Abstimmung und Rücksprache mit den jeweiligen Jugendämtern und anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand.

Wir sind jedoch der Auffassung, dass der Justizvollzugsbeauftragte des Landes hierzu möglicherweise weder über die erforderliche zeitlichen noch sächlichen Voraussetzungen verfügt. Vielleicht lässt sich das im Zuge des weiteren Verfahrens des Strafvollzugs dort aufpflanzen. Allerdings bevorzugen wir die Installation eines Kinderbeauftragten.

(Anhaltende allgemeine Unruhe)

Abschließend möchte ich noch einmal hervorheben, dass nach unserer Auffassung regelungstechnisch zu hinterfragen war, ist und bleibt und dementsprechend auch eine Änderung des Gesetzentwurfes vorgeschlagen wird, wonach der Landesgesetzgeber im Verhältnis zum Bundesrecht eben nicht die Kompetenz haben kann, eine Ausnahme zu § 203 StGB im Hinblick auf die zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsgruppen vorzusehen.

Ich werbe noch einmal insbesondere für unseren Änderungsantrag Drucksache 16/7629.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Marsching zulassen?

Dietmar Schulz (PIRATEN): Ja, selbstverständlich.

Michele Marsching*) (PIRATEN): Ich möchte folgende Zwischenfrage stellen, die ich schon einmal gestellt habe und die ich wohl auch von Ihnen, Herr Kollege Schulz, habe beantworten lassen: Finden Sie nicht, dass auch in einer dritten Lesung der Redebeitrag der kleinsten Fraktion in diesem Landtag so wichtig sein könnte, dass er zumindest der Aufmerksamkeit des Großteils des Plenums bedürfte?

(Anhaltende allgemeine Unruhe)

Dietmar Schulz (PIRATEN): Lieber Kollege Michele Marsching, ja, ich pflichte Ihnen bei. Ich bin es allerdings durchaus gewohnt, dass, wenn ich an dieser Stelle spreche, nicht alle zuhören. Ich finde das deswegen bedauerlich, weil es hier um ein sehr wichtiges Gesetz für Nordrhein-Westfalen geht. Daher unterstreiche ich die mit Ihrer Zwischenfrage zum Ausdruck kommende Intention, dass das Plenum bei diesem so wichtigen Gesetzgebungsvorhaben des Landes Nordrhein-Westfalen den Redebeitrag vielleicht mit etwas mehr Aufmerksamkeit begleiten sollte.

Ich war ohnehin am Ende

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

meiner Ausführungen und werbe noch einmal für unsere Änderungsanträge. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

 

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Dietmar Schulz zum Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe und Jugendstrafvollzugsgesetzes https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/12/xxx-zum-gesetz-zur-regelung-des-vollzuges-der-freiheitsstrafe-und-jugendstrafvollzugsgesetzes/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/12/xxx-zum-gesetz-zur-regelung-des-vollzuges-der-freiheitsstrafe-und-jugendstrafvollzugsgesetzes/#respond Tue, 16 Dec 2014 10:12:04 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=440505 Weiterlesen »]]> Mittwoch, 17. Dezember 2014

Top 7. Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe und zur Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/5413 (Neudruck)

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
Drucksache 16/7579
Mdl Dietmar Schulz/Foto A.KnipschildUnser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Enthaltung

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz als Download

Protokoll der Rede von Dietmar Schulz:

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal oder daheim! Wir haben soeben in Bezug auf den heute in zweiter Lesung zu beratenden Gesetzentwurf Kritik vonseiten der Kollegin Hanses im Hinblick auf den Verfahrensablauf vernommen, und zwar insofern, als wir Piraten und die FDP heute Änderungsanträge eingebracht haben – gerade eben erst.

Während der Redner der SPD, der Kollege Wolf, und der Kollege Kamieth von der CDU noch hier sprachen, wurde gerade erst der zweite Änderungsantrag verteilt. Er konnte auch jetzt erst verteilt werden, denn der Antrag muss den Erfordernissen gemäß formuliert werden und das enthalten, was in den Besprechungen zwischen den Fraktionen, auf die der Kollege Wolf eben zu Recht hingewiesen hatte, teilweise abgearbeitet werden konnte, teilweise aber eben auch nicht abgearbeitet werden konnte. Ich verweise auf die übereinstimmende Inaussichtnahme weiterer Gespräche vor dem Hintergrund des Umstands, dass der Herr Justizminister selbst in Bad Münstereifel am 26. November 2014 verkündet hat, Eile bestehe nicht.

In der letzten Woche stand die zweite Lesung nicht auf der Tagesordnung. Erst heute ist sie wieder auf der Tagesordnung gelandet. Diese Eile mag vor dem Hintergrund der sicherlich rechtlich eindeutig fundierten Bekundung des Herrn Justizministers bewertet werden, dass es keine Eile gebe. Eine Not haben wir auch nicht. Wir haben ein funktionierendes Strafvollstreckungsrecht in Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen. Die Gespräche hätten durchaus weiterlaufen können.

Gleichwohl danke ich Herrn Kollegen Wolf für die Inaussichtstellung der Möglichkeit des Fernstudiums. Wir müssen uns vor dem Hintergrund des Änderungsantrags, auf den der Kollege Wolf eben Bezug nehmen konnte, vor Augen führen, dass bayerische Strafgefangene in Nordrhein-Westfalen an der Fernuni Hagen studieren können. Das ist dort im Gesetz entsprechend festgeschrieben. In Nordrhein-Westfalen ist das nicht so.

Die Regelung in § 30 des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Frage der Aus- und Weiterbildung sowie der beruflichen Bildung verweist in den Begründungen auf das Lernprogramm „elis“, das zu Recht dahin gehend zitiert wird, …

(Sven Wolf [SPD]: Allgemeinbildende Einrichtungen!)

– Ja, gut. – Wenn wir als Motiv aufgreifen können, dass mit dem Regelungsgehalt von § 30 des Gesetzentwurfs verbindlich festgeschrieben wird, dass ein Fernstudium nach den jeweiligen Eignungsvoraussetzungen von Inhaftierten denkbar und möglich ist, sei es drum. Uns wäre wohler, wenn wir bei der ohnehin schon bestehenden Klarheit der Übereinkunft, dass ein solches Fernstudium möglich sein soll, dies auch festschreiben.

Wir haben weitere zahlreiche Änderungsvorschläge eingebracht. Wir haben sie teilweise auch diskutiert. Einige sind aufgrund der wirklich guten Gespräche, die mit Rot-Grün geführt wurden, herausgeflogen. Aber dennoch: Alles wurde, wie gesagt, nicht abgearbeitet. Das hätten wir gern noch getan.

Wir haben zu diesem Zwecke, um das vielleicht bis morgen noch zu regeln sowie den einen oder anderen Punkt überwinden zu können, eine dritte Lesung dieses Gesetzes beantragt. Soweit ich gehört habe – ich weiß nicht, ob das richtig ist –, haben SPD und Grüne das gleichermaßen bezüglich des Gesetzentwurfs getan. Ich weiß nicht, ob das stimmt. Ich habe das vorhin nur im Flurfunk gehört. Wir haben das jedenfalls gemacht.

Wir möchten uns auch mit Blick auf den gerade erst vorgelegten Antrag der FDP selbstverständlich die darin enthaltenen Änderungsvorschläge anschauen. Uns wäre es, ehrlich gesagt, wohler gewesen, wenn diese Eile nicht vor Jahresschluss in dieses Hohe Haus Einzug gefunden hätte,

(Sven Wolf [SPD]: Wir haben das viermal im Rechtsausschuss diskutiert, Herr Schulz!)

sondern wenn gemäß der Ankündigung des Herrn Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen die abschließende Lesung vielleicht im Januar oder Februar hätte stattfinden können.

Insgesamt muss man allerdings sagen: Es ist zutreffend, dass die vorliegenden Entwürfe im Wesentlichen als Basis den Leitlinien für ein solches Strafvollzugs- und Jugendstrafvollzugsgesetz entsprechen. Auch wir unterstützen den aktivierenden Charakter des darin festgeschriebenen Strafvollzugs.

Wir sind auch sehr erpicht auf die Wahrung der Rechte von Kindern inhaftierter Eltern.

Auch der opferbezogene Vollzug bedarf allerdings – dahin geht auch zum Teil unser Änderungsantrag – einer klaren Konturierung. Auch da haben wir natürlich Nachbesserungsbedarf gesehen.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

(Marc Herter [SPD]: Wir können ja morgen weiterreden!)

Insgesamt sehen wir keine so großen Bedenken wie die CDU, die einen Gegenantrag geliefert hat, den wir so nicht mittragen können.

Allerdings sehen wir auch die Notwendigkeit für Änderungen, die wir vorgeschlagen haben. Deshalb habe ich meiner Fraktion für den heutigen Tag empfohlen, sich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf zurzeit noch zu enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Dietmar Schulz zum Solidaritätszuschlag im Westen https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/12/dietmar-schulz-zum-solidaritaetszuschlag-im-westen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/12/dietmar-schulz-zum-solidaritaetszuschlag-im-westen/#respond Wed, 03 Dec 2014 16:54:42 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=439897 Weiterlesen »]]> Freitag, 5. Dezember 2014

 

Top 3. Steuerzahler in Zeiten von Rekordeinnahmen entlasten statt immer mehr schröpfen – Keine weitere Steuererhöhung durch Verlängerung des Solidarpakts und Ausweitung des Solidaritätszuschlags zum Soli-West

Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 16/7403

direkte Abstimmung

Dietmar Schulz, Foto: Tobias EckrichUnser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Enthaltung
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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Dietmar Schulz (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer in Saal und daheim! Herr Mostofizadeh, es war sehr geschickt, wie Sie hier argumentiert haben. Sie haben sich nämlich nicht zur Frage positioniert, wie sie allgemein diskutiert wird und wie sie auch der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalens sieht. Es geht dabei darum, ob es vielleicht sinnvoll erscheint, den Solidaritätszuschlag über 2019 hinaus gelten zu lassen bzw. in die Einkommensteuer fließen zu lassen. Daraus würde resultieren, dass aufgrund der Berechnungssituation und der Zuweisungen vom Bund 50 % bei den Ländern und Gemeinden landen würden. Sie wollen es über den Bund-Länder-Finanzausgleich geregelt wissen. Dazu habe ich von der Regierungsbank bisher aber anderes gehört.

Herr Mostofizadeh, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Ihrer Kollegin Lisa Paus hat nämlich hervorgebracht hat, dass es zu einer Belastung insbesondere von Familien mit Kindern im breiten Bevölkerungsmittel kommen würde. Bei Familien mit zwei Kindern wären es monatliche Mehrbelastungen von etwa 526 €, bei Familien mit einem Kind etwa 203 €, wenn der Solidaritätszuschlag eins zu eins in die Einkommensteuer überführt würde.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Fakt ist auch, dass breite Bevölkerungsschichten betroffen wären. Deutlich mehr als 25 Millionen Steuerzahler wären davon erfasst. Daher sollten wir die Frage in den Raum stellen, ob nicht das hat Herr Kollege Witzel hier schon angesprochen ein massiver Glaubwürdigkeitsverlust der Politik in Rede steht.

(Beifall von der FDP Ralf Witzel [FDP]: So ist es!)

Richtig ist auch, dass diese Diskussion in der Breite der Gesellschaft und nicht ausschließlich von der finanzpolitischen Seite zu führen ist.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie müssen sich schon für eine Richtung entscheiden!)

Die Landesregierung sorgt mit ihrer Forderung letztendlich dafür, dass egal, wie man das Kind nun nennt mit dieser Zusatzbelastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über 2019 hinaus ein weiteres unrühmliches Beispiel für fehlende Verlässlichkeit im Verhältnis zwischen Politik und Bürgern, für die diese Politik schließlich gemacht werden soll, kreiert wird. Das können wir als Piratenfraktion so nicht ohne Weiteres unterstreichen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Wir sind eher dafür, der Auffassung von Herrn Kollegen Optendrenk zu folgen, der sagt, alles hänge mit allem zusammen. Das ist erst einmal richtig. Darüber hinaus bedürfe es der breiten Diskussion in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten, mit denen die Bürgerinnen und Bürger unseres Staates und damit meine ich nicht nur die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens das Gemeinwohl des Staates finanzieren.

Dann bedarf es einer Klärung in Sachen Vermögensteuer. Dann bedarf es einer Klärung in Sachen Abhängigkeit zwischen Vermögen- und Erbschaftsteuer. Dann bedarf es einer Klärung in Sachen Besteuerung von Konzernen und Unternehmen. Dann bedarf es einer Klärung in Sachen Stopfen von Steuerschlupflöchern. Schließlich haben SPD und Grüne gemäß ihrem Entschließungsantrag von Anfang dieses Jahres ich glaube, er stammt aus dem April festgestellt, dass der Bund 160 Milliarden € Mehreinnahmen generieren würde, wenn diese Steuerschlupflöcher geschlossen würden; das wiederum würde in Nordrhein-Westfalen auf Landesebene zu Mehreinnahmen von round about 30 Milliarden € führen.

Dann brauchen wir nicht mehr irgendwelchen Versuchen hinterherzurennen, um über den Bund-Länder-Finanzausgleich oder die Einbeziehung des Solidaritätszuschlags in die Einkommensteuer oder über eine Grunderwerbsteuererhöhung im Land Nordrhein-Westfalen Brosamen zu verteilen. Dann geht es wirklich an die dicken Bretter das wissen Sie, Herr Finanzminister, und alle hier im Hohen Hause , und dann muss man auch die Boxhandschuhe auspacken. Dann muss man im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Landes nicht gegen die Unternehmen, sondern mit den Unternehmen versuchen, einen Konsens herbeizuführen, um eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Dann brauchen wir auch nicht die Diskussion, die wir hier leider Gottes nicht in der Breite führen können, Herr Kollege Witzel. Denn jetzt gehe ich kurz auf den Antrag ein ich hätte es für besser gehalten, wenn man diesen Antrag in die Ausschüsse gespielt hätte und hier keine direkte Abstimmung durchführen würde. Schließlich steht die Diskussion noch am Anfang. Ich sehe allerdings die aktuellen Umfragen aus Oktober des Jahres von YouGov, in denen 82 % der Befragten eine Überführung des Solidaritätszuschlags in die Einkommensteuer schlichtweg ablehnen.

(Jochen Ott [SPD]: YouGov! Das ist ein ganz seriöses Unternehmen!)

Das ist eine Steigerung gegenüber Juli um mehr als 30 %. Wir sehen daran, dass die Diskussion in Fahrt kommt. Lassen Sie uns diese Diskussion möglicherwiese auch hier im Hause und in den Ausschüssen weiter führen.

Was den Antrag angeht, so werden wir uns an dieser Stelle aufgrund dieses Umstands und auch wegen Ziffer 2, die wir so nicht ganz mittragen können, enthalten.

Im Übrigen hoffe ich, Frau Ministerpräsidentin, dass wir hier eine breite Debatte führen können und auch zukünftig führen sollten, wie denn mit den Geldern der Bürgerinnen und Bürgern des Landes Nordrhein-Westfalen demnächst umzugehen sein wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

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Dietmar Schulz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Justizgesetzes https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/12/dietmar-schulz-zur-aenderung-des-landesbeamtengesetzes-und-des-justizgesetzes/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/12/dietmar-schulz-zur-aenderung-des-landesbeamtengesetzes-und-des-justizgesetzes/#respond Wed, 03 Dec 2014 08:56:11 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=439763 Weiterlesen »]]> Donnerstag, 04. Dezember 2014

 

Top 17. Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes  und des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/6089
2. Lesung
MdL Dietmar Schulz Foto A.Knipschild 2013-04-24-5Unser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören


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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde lehnt die Piratenfraktion den Gesetzentwurf auch ab, allerdings aus einem etwas anderen Grund als die FDP. Wir hatten in der Anhörung, lieber Kollege Stotko Kollege Körfges hatte eine entsprechende Frage gestellt , in den regierungstragenden Fraktionen einen Gesprächsverlauf dahin gehend vernommen, dass man sich auch Gedanken über ein fakultatives Verfahren mache.

Nach Ihren Aussagen hier und heute, dass der Gesetzgeber sich über dieses Thema nun für längere Zeit nicht mehr den Kopf zerbrechen müsse und Sie damit ein Kapitel beenden nämlich die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Verbindung mit dem enumerativen Katalog, wie er in dem Gesetzentwurf nunmehr vorgesehen ist , heißt das mit anderen Worten: Die Frage des fakultativen Verfahrens steht überhaupt nicht mehr auf der Tagesordnung, jedenfalls nicht bei der SPD, wahrscheinlich dementsprechend auch nicht bei den Grünen.

Gleichwohl befürworten wir die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens in den von Ihnen genannten Punkten. Allerdings reicht uns das, was hierzu von der Piratenfraktion kommt, nicht aus. Wir finden hier ein Sammelsurium von ausgesuchten Widerspruchssituationen, die möglicherweise dazu führen könnten, dass die Verwaltung in den Kommunen sehr wohl noch einmal zu einer Änderung ihrer Auffassung kommen möge. Das betrifft hauptsächlich Abgabenverfahren, das betrifft sozial befasste Verfahren alles schön und gut. Uns geht es, wie gesagt, nicht weit genug.

Wir möchten zur Stärkung der Rechtsweggarantie für die Bürgerinnen und Bürger des Landes kommen und auch zu einer Klarstellung für den Bürger, unabhängig von der Frage der Rechtsbehelfsbelehrung, die dann auch noch teilweise unterschiedlich ausfallen muss, wenn wir an die Androhung von sofortiger Vollziehung etc. pp. Denken. Das führt doch zu sehr verwirrenden Situationen nicht nur in den Bescheiden selber, sondern möglicherweise auch in den Köpfen.

Abgesehen davon hat die Anhörung auch gezeigt, dass durch die in vielen Kommunen durchgeführten sogenannten informellen Verfahren eine gewisse Rechtsunsicherheit nämlich gerade im Hinblick auf die Notwendigkeit der Erhebung der Klage bei den Bürgerinnen und Bürgern hervorgerufen wird. Auch das lässt sich nur durch zwei Dinge abschaffen: Entweder man belässt es beim alten Zustand, oder man hebt diesen alten Zustand komplett auf und begrenzt das Verfahren nicht nur auf eine kleinere Anzahl von Verwaltungsentscheidungen, sondern öffnet die Möglichkeit des Widerspruchsverfahrens insgesamt.

Die Änderungen, die uns jetzt noch kurzfristig vorgelegt worden sind, sind das muss ich ehrlich sagen handwerklich nicht so ganz gelungen. Wenn wir die drei Vorgaben nämlich den Gesetzentwurf, die alte Gesetzeslage und die Änderungsvorschläge, die Rot-Grün jetzt hier vorgelegt haben einmal nebeneinander legen, kommen wir zu teilweise sehr abstrusen Absatzverhältnissen und Klauselverhältnissen.

Das passt alles nicht so ganz zusammen. Weil das alles sehr verwirrend ist und darüber hinaus auch nicht in Einklang zu bringen ist mit dem, was der Gesetzgeber hier letztendlich intendiert haben will, müssen wir diesen Gesetzentwurf leider ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

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Dietmar Schulz zum Einzelplan 04 – Justizministerium https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/12/dietmar-schulz/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/12/dietmar-schulz/#respond Wed, 03 Dec 2014 08:09:28 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=439748 Weiterlesen »]]> Donnerstag, 04. Dezember 2014

 

2.3. Einzelplan 04 – Justizministerium

MdL Dietmar Schulz | Foto Tobias M. EckrichUnser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Enthaltung
Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören


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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Justizpolitik ist im Haushalt insofern ein ganz wichtiges Thema, als dass die Rechtsstaatsgarantie hier im Lande durch unseren Herrn Justizminister repräsentiert wird.

Im Einzelplan 04, über den wir hier debattieren, erkennt man grundsätzlich erst einmal den Willen, gerade der Aufrechterhaltung der Rechtsstaatsgarantie etwas mehr nachzukommen, als es vielen Berichten in den Medien zu entnehmen ist, nach denen der Bürger den Eindruck gewinnen muss, dass er mit dem Rechtsstaat im Moment möglicherweise etwas hadern sollte. Das drückt sich insbesondere im Vorwort des Erläuterungsbands zum Einzelplan 04 aus. Die allermeisten der zehn Absätze befassen sich ausschließlich mit der Personalsituation an unseren Gerichten.

Das drückt sich im Übrigen auch in dem zaghaften Versuch aus, einen Stellenaufwuchs bei allen Gerichten hinzubekommen. Dass dieser Versuch so zaghaft ist, folgt letztendlich mehr dem Spardiktat des Finanzministeriums als dem Anspruch, den ich Herrn Minister Kutschaty unterstelle, nämlich hier tatsächlich mehr tun zu wollen, als er tun kann bzw. tun darf.

Der Aufwuchs von 50 Planstellen bei Richtern und Amtsanwälten, von denen 30 Planstellen für Amtsanwälte angesetzt sind, reicht bei Weitem nicht aus. Der Deutsche Richterbund spricht alleine für die nordrhein-westfälischen Amtsgerichte bezogen auf die Richterschaft von 460 fehlenden Richterinnen und Richtern. Noch überstiegen wird das durch den Bedarf an Richterinnen und Richtern bei den Landgerichten.

Sehr vorsichtig geschätzt, könnten wir mit 700 bis 800 zusätzlichen Richterstellen in Nordrhein-Westfalen erst wieder auf den Stand kommen, den wir bräuchten, um sagen zu können, dass die Rechtsstaatgarantie in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen werden kann. Davon sind wir mit dem Haushaltsentwurf zum Einzelplan 04 zurzeit weit entfernt. Da hilft es auch nicht, bei 41 kw-Stellen die kw-Vermerke zu streichen; denn diese Richterinnen und Richter sind bereits im System. Sie sollen mit dem Streichen der kw-Vermerke nur weiter im System belassen werden. Das genügt ebenfalls nicht, um die Defizite auszugleichen.

Ich würde empfehlen das wäre zumindest der Wunsch der Piratenfraktion , dass sich der Justizminister in den nächsten 14 Tagen noch einmal mit dem Finanzminister zusammensetzt und hier nachbessert; denn in Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik insgesamt benötigen wir gerade eine solide personelle Ausstattung der Gerichte, um dem Rechtsgarantieanspruch, den der Bürger hat, einen Ausdruck zu verleihen, wie er seinem verfassungsmäßigen Rang gebührt.

Positiv zu vermerken ist darüber hinaus, dass im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung meines Wissens 545 Millionen € für die Einführung der elektronischen Akte und dergleichen mehr angesetzt sind. Alles das wird, wenn ich es richtig verstanden habe, Herr Kamp, jetzt Präsident des Oberlandesgerichts Köln, wohl federführend mit betreuen. Bei ihm ist das in guten Händen, glaube ich. Dieses Geld wird auch ausgegeben werden müssen, und zwar schnellstmöglich, damit 2018 auch Entsprechendes umgesetzt werden kann.

Zusätzliche Aufgaben sind im Haushalt allerdings noch nicht abgebildet. Das sind einmal die Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem heute ebenfalls zur Beratung anstehenden Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften durch die Wiedereinführung von Widerspruchsverfahren in sehr vielen Bereichen noch auf die Gerichte zukommen werden. Da werden auch die acht Planstellen für Richter am Sozialgericht wahrscheinlich nicht ausreichen.

Darüber hinaus sind Kosten nicht abgebildet, die mit den Änderungen im Bereich des Strafvollzugs und des Jugendstrafvollzugs im Zusammenhang stehen. Auch da erkenne ich zumindest im vorliegenden Haushaltsplan keine entsprechende Berücksichtigung. Wir gehen davon aus unabhängig von den gegebenenfalls von uns noch zur dritten Lesung einzubringenden Änderungsanträgen , dass das Justizministerium hier vielleicht doch noch einmal nachbessert.

Bis dahin und mit der Chance, das vielleicht doch noch einmal nachzubessern wird sich die Piratenfraktion hier bei der Abstimmung enthalten. Danke schön.

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Frank Herrmann zur Änderungen des Antiterrordateigesetzes nach den Vorgaben des BVerfG https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/07/frank-herrmann-zur-anderungen-des-antiterrordateigesetzes-nach-den-vorgaben-des-bverfg/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/07/frank-herrmann-zur-anderungen-des-antiterrordateigesetzes-nach-den-vorgaben-des-bverfg/#respond Tue, 01 Jul 2014 14:15:01 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=435608 Weiterlesen »]]> Donnerstag, 3. Juli 2014

 

Top 8. Einspruch! Die Änderungen des Antiterrordateigesetzes setzen die Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG vom 24. April 2013 (1 BVR 1215/07) nicht um

Antrag der Fraktion der PIRATEN

Drucksache 16/6117
Unser Redner: Frank Herrmann
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung

Audiomitschnitt der kompletten Debatte anhören

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Protokoll der Rede von Frank Herrmann

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg:

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der Piraten dem Kollegen Herrmann das Wort.

Frank Herrmann (PIRATEN): Vielen Dank.  Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürgerinnen und Bürger im Saal und im Stream! Nachdem wir gestern eindrucksvoll erfahren durften, dass die ehemalige Bürgerrechtspartei FDP  ein paar sind auch noch da  hier Angst und Schrecken verbreitet, um mehr Befugnisse und weniger Kontrolle für unsere Sicherheitsbehörden rauszuschlagen, kommen wir nun zu einem Antrag, der genau das Gegenteil will.

Damit wollen wir aber nicht unsere Sicherheitsbehörden unfähig machen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Aber: Sicher macht uns vor allem eine starke Zivilgesellschaft, die in Freiheit auf Basis gleichberechtigter Teilhabe zusammenlebt, und keine Überwachungsgesellschaft.

(Beifall von den PIRATEN)

Mit unserem Antrag versuchen wir heute, unseren Beitrag zu leisten, um die von der Bundesregierung angestrebte totale Vernetzung zwischen Polizei und Geheimdiensten zu verhindern. Ja, es ist ein Bundesgesetz, und ja, es wird nach aktuellem Stand der Beratungen erst im September verabschiedet.

Der Bundesrat hat bereits eine Stellungnahme abgegeben, die wir zähneknirschend als Minimalkonsens auch unterstützen würden. Allerdings hat die Bundesregierung alle dort vorgesehenen Änderungsvorschläge ignoriert. Denn der Bundesregierung schwebt mit ihren Änderungen des Antiterrordateigesetzes vor, den Sicherheitsbehörden eine projektbezogene erweiterte Datennutzung zu ermöglichen. Damit würde allerdings die letzte Grenze zwischen einer offen arbeitenden Polizei und verdeckt arbeitenden Geheimdiensten aufgehoben.

Die informationelle Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten, meine Damen und Herren, hat Verfassungsrang. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im April 2013 eindeutig festgestellt. Das Gericht leitet aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung das Trennungsgebot ab. Das wird aber ad absurdum geführt, wenn sämtliche Inhalte der Antiterrordatei allen Sicherheitsbehörden uneingeschränkt zugänglich gemacht werden. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag, das Vorhaben der Bundesregierung zu stoppen.

Mit dieser Forderung befinden wir uns übrigens in guter Gesellschaft. Neben dem höchsten deutschen Gericht fordern auch die Humanistische Union und das Deutsche Institut für Menschenrechte grundlegende Änderungen an der Antiterrordatei und deren gesetzlichen Ermächtigung. Wir Piraten waren sogar vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts enttäuscht, denn wir fordern weiter gehende Änderungen bis hin zur Abschaffung solcher Dateien, weil sie eben ein riesiges Missbrauchspotenzial bergen. Es gab in den letzten Jahren so viele Skandale rund um die Geheimdienste, dass man diese gar nicht alle in einer Fünf-Minuten-Rede unterbringen kann.

Sie, Kollegen von der SPD  ich sehe leider kaum welche , haben im letzten Plenum ihre Hand dafür ins Feuer gelegt, dass es keine Fehlspeicherungen beim NRW-Verfassungsschutz gibt. Wir hoffen, dass Sie sich an diese Aussage nicht irgendwann einmal die Finger verbrennen. Mit unserem Antrag wollen wir eine geheime Staatspolizei, die mittels Data-Mining Fahndungsprofile erstellt und somit Zigtausende Menschen unter Generalverdacht stellt und nach x-beliebigen Merkmalen rastert, verhindern. Wir wollen keine totale digitale Rasterfahndung.

(Beifall von den PIRATEN)

Heute wurde in Berlin im NSA-Untersuchungsausschuss über die seit Jahren bestehende Vernetzung von BND und NSA gesprochen. Mit den ersten Aufdeckungen von Edward Snowden vor einem Jahr hieß es noch, dass es die gar nicht gibt. Dieser Eindruck sollte entstehen. Ganz genau hieß es nur, dass man dort PRISM nicht kennt. Auch das wird sich wahrscheinlich bald relativieren. Gerade durch die jetzt belegte Verbindung von Verfassungsschutz, BND und NSA muss das Gesamtkonstrukt der Verbunddateien auf den Prüfstand. Denn zwei Drittel der Daten in der Antiterrordatei stammen vom Bundesverfassungsschutz und vom BND.

Sie als Landesregierung haben im Bundesrat Einflussmöglichkeiten auf den Gesetzentwurf und sollten mit Nachdruck weiter dafür Sorge tragen, dass Ihre Minimaländerungswünsche aus der Stellungnahme des Bundesrates Berücksichtigung finden. Sorgen Sie dafür, dass die im letzten Frühjahr durchgeführte Teilevaluierung nochmals richtig durchgeführt wird! Sorgen Sie dafür, dass es nicht zur Streichung aller Evaluierungen und Befristungen kommt, auch nicht beim Rechtsextremismus-Dateigesetz, wie es aktuell im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist! Und sorgen Sie vor allem dafür, dass die vorgesehene erweiterte Datennutzung nicht möglich wird!

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, zumindest im Bund haben Sie sich eindeutig gegen den Gesetzentwurf positioniert. Werden wir im Rechtsausschuss wieder eine Ihrer Umfallaktionen erleben? Ich bin sehr gespannt.  Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Herzlichen Dank für diese wunderbare Rede.  Als nächster Redner ist Herr Thomas Marquardt an der Reihe. Herr Kollege Marquardt hat das Wort.

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Dietmar Schulz zum Urteil des VerfGH über Beamtenbesoldung https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/07/dietmar-schulz-zum-verfgh-urteil-beamtenbesoldung/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/07/dietmar-schulz-zum-verfgh-urteil-beamtenbesoldung/#respond Tue, 01 Jul 2014 11:59:56 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=435503 Weiterlesen »]]> Mittwoch, 2. Juli 2014

Top 2. Unterrichtung

durch die Landesregierung

Auswirkungen des Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 1. Juli zu dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land NRW

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP
Drucksache 16/6206 (Neudruck)
direkte  Abstimmung
Unser Redner: Dietmar Schulz

Audiomitschnitt der 1. Rede von Dietmar Schulz anhören

Audiomitschnitt der 1. Rede von Dietmar Schulz als Download

Videomitschnitt der 1. Rede von Dietmar Schulz

Audiomitschnitt der 2. Rede von Dietmar Schulz anhören

Audiomitschnitt der 2. Rede von Dietmar Schulz als Download
Videomitschnitt der 2. Rede von Dietmar Schulz

Protokoll der beiden Reden von Dietmar Schulz

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Priggen.  Für die Fraktion der Piraten spricht der Kollege Schulz.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und zu Hause am Stream. Sehr geehrtes Präsidium, wir hatten vonseiten der Piratenfraktion am Montag eine Aktuelle Stunde angemeldet. Diese wurde zwar abgelehnt, aber jetzt ist sie da. Erst einmal vielen Dank, liebe Landesregierung, dass Sie uns unterrichtet haben über das, was gestern passiert ist. Ich selbst war dabei. Ich war Kläger in diesem Normenkontrollverfahren.

Folgender entscheidender Punkt ist hier zunächst einmal zu betonen: Ich habe hier gehört, dass vier- oder fünfmal vonseiten der Landesregierung, Verfassungsbruch zu beklagen ist, und dieses von der Vorgängerregierung Schwarz-Gelb in der 14. Legislaturperiode zehnmal der Fall gewesen sein soll. Wo soll das bitte, hinführen, hier gegenüberzuhalten, wer wann und wie oft die Verfassung gebrochen hat?

(Beifall von den PIRATEN)

Entscheidend ist: Sie ist jetzt gebrochen worden.

Frau Ministerpräsidentin, Sie haben im Jahre 2013 den Beamtinnen und Beamten gesagt, sie hätten genügend Beiträge zur Sanierung des Haushalts Nordrhein-Westfalens geleistet, nämlich jährlich in Höhe von 2,4 Milliarden €, unter anderem durch Nullrunden in den Jahren 2005, 2006 und 2007  Nullrunden, die unter der schwarz-gelben Regierung zustande gekommen sind. Der Deutsche Beamtenbund sprach seinerzeit, sprich: 2013, von sogar 2,8 Milliarden € jährlich. Sie haben den Beamtinnen und Beamten in Aussicht gestellt, dass das so nicht wieder passieren und nicht fortgesetzt werden wird. Was ist geschehen?

Ich sage es Ihnen: Erstens Wortbruch und zweitens Verfassungsbruch mit der durch das Gericht festgestellten evidenten Verfassungswidrigkeit des im Jahre 2013, ziemlich genau vor einem Jahr, hier in diesem Plenarsaal verabschiedeten Gesetz am 10. Juli 2013. Am 10. Juli 2013 habe ich ebenfalls hier an diesem Rednerpult gestanden, Frau Ministerpräsidentin, und habe Folgendes gesagt:

„Das wird Ihnen beim Verfassungsgericht um die Ohren fliegen. Das haben die Sachverständigen auch gesagt. Sie haben nicht gesagt, dass wir den Tarifabschluss eins zu eins übernehmen müssen, um gerecht zu sein. Frau Ministerpräsidentin,“  ich zitiere wohlgemerkt , „Herr Finanzminister, Sie haben noch wenige Minuten Zeit. als Landesregierung diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen.“ Das Zitat geht weiter: „Tun Sie dieses nicht, werden Sie sich ab heute Nachmittag den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass die Sozialdemokratie Soziales und Gerechtigkeit ab der Besoldungsgruppe A13 nicht mehr sieht.“ Heute wissen wir, was vor einem Jahr bereits klar war, und dies nicht nur, weil ich das hier gesagt habe,

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

nicht nur, weil die anderen Oppositionsfraktionen das auch ausgeführt haben, sondern, Frau Ministerpräsidentin, Herr Finanzminister, weil das auch in den Anhörungsverfahren 20 von 21 Sachverständigen  super Experten; Teile davon wurden von Ihnen und den regierungstragenden Fraktionen selbst eingeladen , gesagt haben.

(Britta Altenkamp [SPD]: Unerhört!)

Wenn Herr Kollege Laschet hier fragt, wozu wir dann noch Anhörungen bräuchten, wenn sie sowieso das, was aus den Anhörungen resultiert, vonseiten der regierungstragenden Fraktionen nicht beachten wollen, dann lassen wir das doch zukünftig bleiben. In der Tat ist der Vorschlag vielleicht gar nicht schlecht, nur noch Verfassungsrichter hierher einzuladen und uns erläutern zu lassen, wie hier Politik zu machen ist.

Eines steht jedenfalls fest: Gesetze werden hier im Parlament gemacht, und sie werden vor den Gerichten auf den Prüfstand gestellt. Das ist gestern geschehen, und dieses in einer derartigen Klarheit, wie man sie gerade von Verfassungsgerichten nicht unbedingt jeden Tag erlebt. Dann kommen wir zu der hier vonseiten der Regierungsfraktionen wie aber auch des Finanzministers fast gerügten Situation, dass es keine Vorschläge von der Opposition gäbe oder gegeben habe. Ich sage Ihnen: Das stimmt so nicht!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN  Lachen von Britta Altenkamp [SPD])

Das ist schlicht und ergreifend falsch. Ich selbst habe in einer der relevanten, maßgeblichen Ausschusssitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses  Frau Kollegin, da können Sie gerne lachen; Sie können das dann im Protokoll nachlesen  vorgeschlagen, dass man das Geld, was erforderlich sein wird, um gemäß dem Gesetzesvorschlag die Beamtinnen und Beamten höher zu besolden, insgesamt nehmen und sich mit den Vertretern der Beamtenschaft an einen Tisch setzen und darüber beratschlagen möge, wie man die ganze Chose, sprich das gesamte Budget, das etwa 410 Millionen € pro Jahr ausmacht, auf alle Besoldungsstufen  durchaus dann von mir aus auch sozial abgestuft  verteilt.

Ich habe mit den Spitzenvertretern der Beamtenschaft im Lande Nordrhein-Westfalen gesprochen. Diese haben mir schon seinerzeit im Jahre 2013 signalisiert dass sie durchaus bereit dazu sind. Die Landesregierung hat sich aber nicht mit den Vertretern der Beamtenschaft an einen Tisch gesetzt, um eine derartige Möglichkeit zu erörtern. Hier ist einfach eine Politik ex cathedra gemacht worden nach dem Motto: von oben herab, top down. Nehmt es, fresst und sterbt!  So sieht es aus.

Das ist falsch, wie wir heute wissen. Und was haben wir heute? Eine Haushaltssperre! Die ist sicherlich notwendig, aber es wäre nicht notwendig gewesen; denn die Rückstellungsfrage, die auch im letzten Jahr gestellt worden ist, wurde vonseiten des Finanzministeriums in einer Weise beantwortet, die einen wirklich nur schaudern lassen kann; denn seinerzeit  wie hier im Plenum von den regierungstragenden Fraktionen später so dargestellt  antwortete auf bestimmte Fragen der Staatssekretär des Finanzministeriums, Dr. Rüdiger Messal, bezogen auf die Frage der Rückstellung für zukünftige Erhöhungen der Beamtenbesoldung für den Fall, dass das Verfassungsgericht zu einer anderen Auffassung kommt als die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung, dass man bezüglich der Besoldungs- und Versorgungsanpassung weder wisse, wann der Verfassungsgerichtshof entscheide, noch wisse, wie die Entscheidung aussehe.

Die Landesregierung vertrat seinerzeit die Ansicht, verfassungskonform gehandelt zu haben, und dieses angesichts des deutlichen Credos von 20 Experten in der Anhörung, die allesamt gesagt haben: Dieses Gesetz ist in der Form, wie es vorgelegt ist, verfassungswidrig. Wenn wir so weitermachen  das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen  wird die Haushaltssperre natürlich, wie der Finanzminister angekündigt hat, nicht das Letzte sein. Es wird zu einem Nachtragshaushalt kommen. Und, wie wir hier festgestellt haben, ist bereits das Personalroulette anscheinend eröffnet. Es geht aber zunächst einmal gar nicht um die Frage des Personals bzw. der Einsparung desselben, sondern es geht um die Aufrechterhaltung der sozialen Standards, der Standards in Bildung, in Forschung, in Infrastruktur usw.

Diese gelte es aufrechtzuerhalten und dann zu prüfen, wie man dem Urteil des Verfassungsgerichts gerecht werden kann. Das ist doch das Entscheidende. Sie haben, Herr Finanzminister, im Haushalt 2013 bereits erhebliche Summen eingestellt, prospektiv die 1:1-Anpassung der Beamtenbesoldung. Es geht gar nicht darum, 1:1 anzupassen, das hat das Verfassungsgericht so bestätigt, das hatten auch wir von der Piratenfraktion gesagt, sondern darum, durchgängig durch alle Besoldungsstufen gerecht anzupassen. Das setzt voraus, dass man mit den Betroffenen spricht. Das, was Sie bisher versäumt haben, können Sie nunmehr nachholen, dafür werden Sie die Zeit benötigen, in der die Haushaltssperre läuft.

Ich fordere Sie vonseiten der Piratenfraktion auf, unverzüglich einen angepassten Gesetzentwurf vorzulegen, der die Verfassung nicht bricht, sondern einhält und Ihren Ankündigungen, Frau Ministerpräsidentin, aus dem Jahr 2013 gegenüber der Beamtenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend gerecht wird.

(Beifall von den PIRATEN und der CDU)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz.  Für die Landesregierung spricht Frau Ministerpräsidentin Kraft.


Protokoll der 2. Rede von Dietmar Schulz:

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Mostofizadeh.  Nun spricht für die Piratenfraktion Herr Kollege Schulz.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf das zuletzt Gesagte muss teilweise noch eingegangen werden, insbesondere auf die Frage, inwieweit hier die Historie eine Rolle spielt; Sie hatten das angesprochen. Ich halte das, mit Verlaub, für Nebelkerzen. Wir debattieren heute über eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts und deren Folgen. Wir diskutieren hier  zumindest laut Tagesordnung  nicht über die Personalpolitik vorangegangener …

(Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: Über die Auswirkungen!)

Hatte! Aber bitte, Frau Ministerpräsidentin, sagen Sie doch nicht hier und heute durch Ihren Zwischenruf quasi, dass die Auswirkung der Personalpolitik vorangegangener Legislaturperioden nunmehr das verfassungsgerichtliche Urteil ist. Das ist ganz einfach falsch.

(Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: Keiner behauptet das!)

Aber durch diesen Zwischenruf muss ich das doch annehmen. Da liegen Sie einfach daneben.

Sie haben vorhin im Zusammenhang mit Personal die Schulen erwähnt und eine Stellenzahl von 151.778 genannt. So weit, so gut. Sie sagen, Stellen würden in dem Bereich nicht abgebaut. Sie sagen, bei Mehrbelastungen, und zwar arbeitsmäßigen Mehrbelastungen, die auf die Lehrerinnen und Lehrer auch im Rahmen der Inklusion zukommen werden, würden Sie  sprich: die Landesregierung  dafür sorgen, dass die Klassen kleiner werden.

(Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: Das habe ich nicht zur Inklusion gesagt, Herr Schulz! Hören Sie doch mal zu! Ich habe das auf eine Frage von Herrn Laschet gesagt! Da ging es um die Frage, was ich einer Grundschullehrerin sage!)

Also gut! Dann haben wir das jetzt richtiggestellt, was Sie einer Grundschullehrerin sagen.

(Zurufe von der SPD)

Das wollte ich doch noch mal hören. Wenn eine Grundschullehrerin keine Erhöhung bekommt, sagt ihr die Landesregierung also: Wir sorgen dafür, dass die Klassen kleiner werden.  Es könnte aber auch sein, dass dafür die demografische Entwicklung verantwortlich ist. Es könnte also auch sein, dass es immer weniger Kinder gibt, die in die Schulen gehen.  Dann sagen Sie doch nicht, dass Sie die Klassen kleiner machen. Ob das tatsächlich so sein wird, das wird man dann ja sehen.

Morgen geht es hier ja um die durch das Unwetter beschädigten Bäume. Das wird im Zusammenhang mit der Haushaltssperre, die hier heute Debattenthema ist, eine lustige Sache werden. Denn es geht um die Frage, wo die Landesregierung bei einer Haushaltssperre das Geld hernehmen möchte, um den Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die zig Millionen an Schäden zu beklagen haben, zu helfen. Das wird interessant.

Natürlich ist es so, dass das Gericht für die zukünftige Debatte über eine Neuauflage des Beamtenbesoldungsgesetzes den Rahmen vorgegeben hat. Es hat auch vorgegeben, wie der eingehalten werden soll.

Ich greife mal auf, Frau Ministerpräsidentin, dass Sie die Opposition quasi gemahnt haben, dass auch diese das Wohl des Landes im Blick haben muss und muss und muss.

 

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)Natürlich muss sie das tun.

Deswegen kommen wir auf Ihre zu Anfang der Legislaturperiode verkündete Politik der Einladung  so haben Sie es, glaube ich, genannt  zurück. Darum wird es nämlich letztlich gehen. Dann müssen Sie aber auch zulassen, dass die Opposition ein Wörtchen mitredet bei der Frage, wie die Beamtenbesoldung denn aussehen soll. Machen Sie das bitte nicht von oben herab, machen Sie nicht einen Alleingang im Rahmen der Leitplanken, die das landesverfassungsgerichtliche Urteil vorgibt; denn dann gibt es am Ende eine zweite Anhörung,

(Zuruf von Nadja Lüders [SPD])

dann werden wieder Experten angehört, die sagen, dass es vielleicht richtig oder falsch sei, und die werden dann wieder überhört. Das wäre falsch, das wäre nicht der richtige Weg.

Wenn Sie sich hierhin stellen und sagen, die Opposition sei mit in der Pflicht, dann bezieht sich das nicht allein darauf, dass die Opposition darüber nachdenken soll, ob und in welchem Umfang Stellen zu streichen sein könnten, um das zu finanzieren. Liebe Frau Ministerpräsidentin und Herr Finanzminister, ob Stellenstreichungen die Finanzierung der verfassungsmäßig gebotenen Erhöhung der Beamtenbesoldung tragen, ist aus meiner Sicht nicht die Grundfrage.

(Zuruf von der SPD: So viel Unsinn habe ich selten gehört!)

Man sollte sich vielmehr die Frage stellen, ob nicht im Rahmen des Nachtragshaushalt eine wenn auch nachträgliche Erhöhung der Nettoneuverschuldung die Folge sein muss. Dann kann es natürlich sein, dass die 900 Millionen € Einsparungen gegenüber dem Vorjahr im Bereich der Nettoneuverschuldung abgeschmolzen werden müssen. Dann kann es natürlich sein, dass mit Blick auf 2020 die verfassungsmäßig gebotene Einhaltung der Schuldenbremse etwas wankt. Aber dann muss man den Menschen im Lande sagen, dass das so sein muss. Dann muss man gegebenenfalls auch mal an das Thema „Schuldenbremse“ herantreten. Dann muss man  das ist ja nicht der Kernbereich der Verfassung  …

(Nadja Lüders [SPD]: Was?  Marc Herter [SPD]: Aber das ist die andere Verfassung, das Grundgesetz!  Nadja Lüders [SPD]: Oh!  Weitere Zurufe)

Ich bitte Sie, Herr Kollege Herter, der entscheidende Punkt ist doch, dass man mal über die Auswirkungen in volkswirtschaftlicher Hinsicht insgesamt diskutieren muss.

(Beifall von den PIRATEN)

Wenn Sie sich hier aufschwingen und schreien nach dem Motto: „Wir können das nicht ändern, wir können da eventuell gar nicht dran“, sage ich Ihnen: Doch, das können Sie! Sie sind im Bund in der Regierung!

(Marc Herter [SPD]: Im Moment sitzen wir hier! Ich bin nicht in der Regierung! Ich bin nicht der Gesetzgeber auf Bundesebene!)

Dann setzen Sie sich im Bund doch mal hin und stellen fest, ob das, was in Art. 109 ff. des Grundgesetzes steht, tatsächlich so gehalten werden kann, ob die Volkswirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland das überhaupt aushält. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Entscheidend ist aber  das habe ich gesagt , dass man gegebenenfalls auch über eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung wird nachdenken müssen. Das ist der entscheidende Punkt. Dann wird man eben schauen müssen, wie man gegebenenfalls strukturell an anderer Stelle einspart.

Dass das Effizienzteam nicht zu besonders großartigen Ergebnissen geführt hat, wissen wir ja. Aber dann muss man heute auch die Erkenntnis mit in die Runde nehmen und sagen: Wir haben einen Fehler gemacht. Wir haben gespart  so heißt es ja auch , wir haben auf Kosten der Beamten gespart.  Dann muss man, nachdem das Verfassungsgericht festgestellt hat, dass das verfassungswidrig ist, auch sagen: Dieser Spareffekt muss rückgängig gemacht werden.  Also muss für die Differenzzahlungen, die an die Beamten notwendig werden, mehr Geld aufgenommen werden. Das wird nicht durch Kassenkredite möglich sein. Also muss eine Nettoneuverschuldung her. Das sehe ich heute so.

Ich glaube nicht, dass Sie jedenfalls mit den Piraten am Tisch weiter nach vorne kommen werden, wenn es heißt, es solle Personal abgebaut werden. Dass die Höherbesoldung der Beamten …

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Ja, ich komme zum Schluss.

Vizepräsident Oliver Keymis: Keine Nachspielzeit heute.

(Heiterkeit)

Dietmar Schulz (PIRATEN): Wie ich es gerade gesagt habe: Darüber sollte man sich Gedanken machen.

Ich freue mich auf die zukünftigen Debatten über ein neues Gesetz.  Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Jetzt hat das Wort unsere Ministerpräsidentin, Frau Hannelore Kraft. Bitte schön.

 

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/07/dietmar-schulz-zum-verfgh-urteil-beamtenbesoldung/feed/ 0
Antrag: Einspruch! Die Änderungen des Antiterrordateigesetzes setzen die Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG vom 24. April 2013 (1 BvR 1215/07) nicht um https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/06/antrag-einspruch-die-anderungen-des-antiterrordateigesetzes-setzen-die-vorgaben-aus-dem-urteil-des-bverfg-vom-24-april-2013-1-bvr-121507-nicht-um/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/06/antrag-einspruch-die-anderungen-des-antiterrordateigesetzes-setzen-die-vorgaben-aus-dem-urteil-des-bverfg-vom-24-april-2013-1-bvr-121507-nicht-um/#respond Tue, 24 Jun 2014 10:49:26 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=435322 24.06.2014

Einspruch! Die Änderungen des Antiterrordateigesetzes setzen die Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG vom 24. April 2013 (1 BvR 1215/07) nicht um

Antrag PIRATEN

Drucksache 16/6117

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Torsten Sommer über die Abschaffung der Quoren bei Bürgerentscheiden https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/05/torsten-sommer-uber-abschaffung-quoren-bei-buergerentscheiden/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/05/torsten-sommer-uber-abschaffung-quoren-bei-buergerentscheiden/#respond Tue, 13 May 2014 16:45:39 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=433287 Weiterlesen »]]> Donnerstag, 15. Mai 2014

Top 13. Gesetz zur Abschaffung der Quoren bei Bürgerentscheiden

Gesetzentwurf der Fraktion der  PIRATEN

Unser Redner:  Torsten Sommer
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Überweisung
Zusammenfassung des Antrags:

Mit dem Gesetz sollen Zustimmungsquoren bei Bürgerentscheiden abgeschafft werden, weil sie eine nicht nachvollziehbare Doppellegitimation sind. Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) sieht vor, dass eine per Bürgerbegehren als Bürgerentscheid an die Bürger gestellte Frage in dem Sinne entschieden ist, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Und das, obwohl es nur dann zu einem Bürgerentscheid kommt, wenn das zwingend vorhergehende Bürgerbegehren von 3 bis 10 Prozent (je nach Gemeindegröße) der Bürger unterzeichnet wurde.

 

Audiomitschnitt der kompletten Debatte anhören (folgt)
Audiomitschnitt der kompletten Debatte als Download (folgt)
Videomitschnitt der kompletten Debatte (folgt)
Protokoll der Rede von Torsten Sommer (folgt)
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Frank Herrmann zu Verhinderung von anlassloser Vorratsdatenspeicherung https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/05/frank-herrmann-zum-verhindern-von-anlassloser-vorratsdatenspeicherung/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/05/frank-herrmann-zum-verhindern-von-anlassloser-vorratsdatenspeicherung/#respond Tue, 13 May 2014 16:26:42 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=433257 Weiterlesen »]]> Donnerstag, 15. Mai 2014

Top 6. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes beachten und anlasslose Vorratsdatenspeicherung verhindern

Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 16/5754 – direkte Abstimmung
Unser Redner: Frank Herrmann
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung
Audiomitschnitt der Rede von Frank Herrmann anhören

Audiomitschnitt der Rede von Frank Herrmann als Download
Protokoll der Rede von Frank Herrmann

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Bolte.  Für die Piraten spricht Herr Kollege Herrmann.

Frank Herrmann (PIRATEN): Vielen Dank.  Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürgerinnen und Bürger im Saal und im Livestream! Gruß auch an die Sicherheitsesoteriker! Am 8. April dieses Jahres sprach der Europäische Gerichtshof von Bürgerrechtlern lange erwartetes Recht. Liebe Kollegen von SPD und CDU, Überraschung: Die Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig. Sie ist ein Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger  ich zitiere das Gericht mit Erlaubnis der Präsidentin  von großem Ausmaß und besonderer Schwere.  Ende des Zitats.

Der EuGH erteilte dann auch der Nutzung der Daten für die Kriminalitätsbekämpfung eine klare Absage, Herr Lohn. Das Urteil unseres höchsten EU-Gerichts zeigt: Nicht wir, die Bürgerrechtler, die Verfechter von Grundrechten, wir Freunde der Privatsphäre, nicht wir lagen falsch, sondern diejenigen, liebe CDU und SPD, die entgegen wichtigen Grundprinzipien unseres Rechtsstaates eine anlasslose und undifferenzierte Massenüberwachung der Gesellschaft beschlossen hatten.

(Beifall von den PIRATEN)

Der Europäische Gerichtshof hat die Richtlinie regelrecht auseinandergenommen. Sie war unverhältnismäßig. Im Text regierten ein Überwachungsfanatismus und eine Blindheit für objektive und zielgerichtete Ermittlungsarbeit. Lesen Sie sich das Urteil durch! Dann werden Sie feststellen, dass der Europäische Gerichtshof an vielen, vielen Stellen das Fehlen objektiver Kriterien verurteilt hat. Die Hardliner predigen aber  wir haben es eben wieder erlebt  entgegen besseren Wissens immer noch, wir bräuchten eine Vorratsdatenspeicherung.  Nein, wir brauchen eine zielgerichtete und verhältnismäßige Polizeiarbeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Wenn berechtigter Verdacht besteht, dann sollen die Ermittlungsbehörden notwendige und verhältnismäßige Befugnisse erhalten, aber auch nur dann. Jedwede Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung hingegen ist demokratiefeindlich, grundrechtsfeindlich, ein Verrat am Grundgesetz und der Europäischen Grundrechtscharta und letztlich ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Wir wollen keinen Überwachungsstaat.

(Beifall von den PIRATEN) Meine Damen und Herren, Ihr Sicherheitsesoteriker: Die Vorratsdatenspeicherung ist tot. Der Europäische Gerichtshof hat zu Recht der Vorratsdatenspeicherung den Todesstoß versetzt. Jetzt müssen wir ihr einen schnellen und überdeutlichen politischen Abgang bereiten. Wir brauchen eine klare Absage an dieses rechtswidrige Instrument und eine deutliche Zusage für die Grundrechte unserer Bürger. Deshalb unterstützen wir hier das Anliegen der FDP und stimmen ihrem Antrag zu.

Eine wichtige Sache fehlt uns allerdings in dem Antrag. Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht. Wir müssen uns daran erinnern, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Brüssel forciert wurde. Obwohl sich der Bundestag in seiner 15. Legislaturperiode 2004 gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat, wurde auf europäischer Ebene auf eine Vorratsdatenspeicherung hingearbeitet.

Hier wollen wir aber nicht die Schuld auf die EU abwälzen. Die Europäische Kommission hat das nämlich nicht verursacht. Nein, es sind deutsche Regierungsmitglieder gewesen, das heißt konkret, die Innen- und Justizminister und die Europaabgeordneten der großen Fraktionen SPD und CDU, die auf EU-Ebene für eine rechtswidrige Vorratsdatenspeicherung gekämpft haben und dies vielleicht wieder machen wollen. Ein Gesetz, das 2004 in Deutschland von seinem Parlament, dem Deutschen Bundestag, abgelehnt wurde, wurde in Brüssel und Straßburg ohne Unterlass und mit einer unfassbaren Dreistigkeit weiter verfolgt. Das ist hinterhältige Politik. Das ist demokratiefeindlich.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir fordern Sie auf, SPD und CDU: Hören Sie auf mit solchen Intrigen und halten Sie sich an europäisches Grundrecht und letztlich an den Willen der Bürgerinnen und Bürger!

An dieser Stelle möchte ich auch einen großen Dank an die Menschen richten, die jahrelang für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung gekämpft haben, diejenigen, die andauernd die Verletzung unser aller Grundrechte betont und die Ineffektivität der Maßnahmen verurteilt haben. Vielen Dank an diejenigen, die sich von den Überwachungsfanatikern haben beleidigen lassen und trotzdem nicht zurückgeschreckt sind. Es ist skandalös. Sie wurden als Feinde der Kriminalitätsbekämpfung beschimpft. Ihnen wurde nachgesagt, sie würden Taten wie Kinderpornografie oder Terrorismus nicht aufklären wollen, gar gutheißen wollen. Eine Entschuldigung an diese engagierten Menschen gab es nach dem EuGH-Urteil bisher nicht. Schade.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank auch an Frau Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP. Denn es war in der schwarz-gelben Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sicherlich ihr Verdienst, dass eine Vorratsdatenspeicherung erst einmal nicht wieder zu machen war.

Präsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit.

Frank Herrmann (PIRATEN): Ich komme zum Schluss.  Die Grünen haben sich ja leider durch ihre Abstimmungen für die Vorratsdatenspeicherung hier in diesem Parlament unehrlich gemacht. Schade, wenn die eigene Integrität durch Ihren Fraktionszwang in der Regierung verloren geht.

Deshalb werden sich die Richtigen hier in der Runde auch angesprochen fühlen, wenn ich mit den Worten ende: Wer hat uns bei der Vorratsdatenspeicherung verraten?  Es waren nicht die Piraten.

Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Danke, Herr Kollege Herrmann.  Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

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Dietmar Schulz zur Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/04/dietmar-schulz-zur-anderung-des-jugendstrafvollzugsgesetzes-und-des-vollzugswegs-der-freheitsstrafe/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/04/dietmar-schulz-zur-anderung-des-jugendstrafvollzugsgesetzes-und-des-vollzugswegs-der-freheitsstrafe/#respond Tue, 08 Apr 2014 10:15:05 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=432142 Weiterlesen »]]> Mittwoch, 9. April 2014

Top 4. Gesetz zur Regelung des Vollzugwegs der Freiheitsstrafe und zur Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung
Unser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Überweisung
Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz als Download
Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Wedel.  Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Schulz.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal! Herr Minister, ein Strafvollzugsgesetz ist die logische Konsequenz der Regelungen, die schon in zehn anderen Bundesländern vorliegen. Auf die zeitliche Komponente brauchen wir nicht einzugehen. Aber ich folge durchaus der Auffassung von Herrn Kollegen Wedel insofern, als sicherlich noch an der einen oder anderen Stelle im vorliegenden Entwurf für ein Strafvollzugsgesetz etwas gefeilt werden müsste. Auch da gilt: Es gibt sicherlich viele Aspekte, auf die man eingehen könnte, für die die Zeit aber nicht reicht. Das zu erörtern, werden wir im Ausschuss und in den weiteren Beratungen Gelegenheit haben.

Es geht um einen Gesetzentwurf, der zwar in die richtige Richtung weist, allerdings schon von Anfang an verhaltene Kritik erfuhr. Insofern ist es etwas anders, als es der Kollege Kamieth eben ausdrückte, man müsse zurück zum geschlossenen Vollzug als Regelvollzug. Dieser Auffassung folgen wir von der Piratenpartei definitiv nicht. Allerdings ist nicht ganz klar, ob im vorliegenden Strafvollzugsgesetz der offene Vollzug als Regelvollzug geregelt ist. Vielleicht müsste man da nacharbeiten, damit dieses Ziel eindeutiger herausgehoben wird. Positiv hervorzuheben sind sicherlich auch der aktivierende Strafvollzug, der normiert ist, und der Opferschutzgedanke. Allerdings gibt es auch dazu unterschiedliche Kritikpunkte, auf die wir sicherlich im Laufe der weiteren Beratungen noch werden eingehen müssen.

Beim Opferschutz  der Kollege Wedel sprach es schon an  geht es unsererseits weniger um die Fragen der Privilegierung unterschiedlicher Verurteilungsgrade, sondern mehr um eventuell zu beobachtende Automatismen, die aufgrund der damit verbundenen Verwaltungspraxis an Auskunftssituationen auf Opferseite im Verhältnis zu den Rechten und Schutzrechten des Inhaftierten nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe zu beachten sein werden. Da sind sicherlich auch datenschutzrelevante Kriterien genauer zu beleuchten  auch im Laufe der weiteren Beratungen. Das ist uns Piraten selbstverständlich ein ganz besonderes Anliegen. Denn Datenschutz und auch Persönlichkeitsschutz enden nicht im Strafvollzug und ganz sicherlich nicht nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe. Auf diese Angelegenheiten möchten wir demnächst ein besonderes Augenmerk richten. Im Weiteren geht es uns um den aktivierenden Strafvollzug. Dabei wurde unter anderem ein Therapieangebot angesprochen. Auf Seite 3 des Gesetzentwurfs heißt es: „Die Erweiterung des für die sozialtherapeutische Behandlung in Betracht kommenden Personenkreises führt zu einem voraussichtlichen Personalmehrbedarf von insgesamt ca. 2.307.000 Euro jährlich.“ Herr Kollege Wedel sprach das an anderer Stelle hinsichtlich des Gesamtbedarfs an.

(Zustimmung von Dirk Wedel [FDP]) Allein in der Sozialtherapie wird von 117 zusätzlichen Plätzen ausgegangen. Insgesamt werden ca. 63 zusätzliche Stellen erforderlich werden, die ich derzeit noch nicht im Haushalt abgebildet sehe. Künftig werden wir da in Haushaltsberatungen wahrscheinlich noch nachlegen müssen, um überhaupt das Ziel, das der Gesetzentwurf verfolgt, tatsächlich umsetzen zu können. Insgesamt handelt es sich auch um eine haushalterische Frage. Deshalb begrüße ich, dass die Überweisung  so ist es zumindest gemäß der Ankündigung per E-Mail zu entnehmen, die wir erhalten haben  zur Mitberatung im Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen ist. Das ist durchaus sinnvoll.

Bei den Besuchszeiten ist  das wurde schon angesprochen  von zwei Stunden im Monat mehr die Rede. Auch dabei hatten wir  das war zumindest mit Blick auf die Ankündigung eine Zielsetzung für die Beratung im Verhältnis zum Jugendstrafvollzug  an verschiedenen Stellen gesagt, dass wir, wenn wir mit der Beratung des Strafvollzugsgesetzes beginnen, in diesem Bereich nachjustieren: sowohl beim Vollzug der Sicherungsverwahrung als auch beim Jugendstrafvollzugsgesetz. Daher freue ich mich auch in diesem Punkt auf die Beratungen im Ausschuss.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege.  Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit schließe ich die Aussprache.

 

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Dietmar Schulz zur Stärkung der Gewaltenteilung durch selbstverwaltete Justiz https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/03/dietmar-schulz-zur-starkung-der-gewaltenteilung-durch-selbstverwaltete-justiz/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/03/dietmar-schulz-zur-starkung-der-gewaltenteilung-durch-selbstverwaltete-justiz/#respond Tue, 25 Mar 2014 17:53:36 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=431515 Weiterlesen »]]> Freitag, 28. März 2014

Top 5. Politisches Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten abschaffen – selbstverwaltete Justiz ermöglichen – Gewaltenteilung stärken

Antrag der Fraktion der PIRATEN

Drucksache 16/5281

Unser Redner: Dietmar Schulz

Abstimmungsempfehlung: Zustimmung

Audiomitschnitt der kompletten Debatte anhören

Audiomitschnitt der kompletten Debatte als Download

Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion spricht der Kollege Schulz.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und zu Hause! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die jetzt den Raum verlassen! Das ist sehr schade, denn es geht um ein hohes Gut in unserem Staate. Es wäre sehr schön, wenn Sie einfach beiwohnen würden. – Aber nun gut. Bleiben wir bei denen, die es interessiert.

Wir Piraten bringen heute einen Antrag ein, der erstens die Chance eröffnen soll, dass die Staatsanwaltschaften der Länder ihre Tätigkeit unabhängig von der Politik entfalten können, also unabhängig und fernab jeglichen externen Weisungsrechts durch die Politik respektive das Justizministerium oder andere Landesbehörden.

Zweitens soll in der Öffentlichkeit, dort, wo er besteht, jeder Anschein auch nur möglicher Einflussnahme beseitigt werden. Und er besteht, wie wir immer wieder in der Presse, in Nachrichten und Fernsehsendungen, Dokumentationen und dergleichen erfahren können.

Unser Antrag ist aber – das möchte ich ganz besonders betonen – fern von irgendwelcher Behauptung, von Anschuldigungen oder Verdächtigungen derart, dass wir sagen wollten oder könnten: Es finden, am Ende sogar permanent, irgendwelche Beeinflussungen seitens der Politik in Richtung der Arbeit oder Tätigkeit der Staatsanwaltschaften statt. – Gleichwohl, es geht um die Frage der Möglichkeit.

Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, hat sich noch im Februar dieses Jahres zu der Problematik geäußert. Er hat auch gesagt: Allein der böse Schein ist geeignet, Entscheidungen zu diskreditieren, obwohl sie unbeeinflusst ergangen sind. – Ein sehr bemerkenswerter Satz eines wirklich sehr erfahrenen Praktikers! Wir sagen: Die Staatsanwaltschaften, die Staatsanwälte müssen ihre Tätigkeit unabhängig von der Politik entfalten können, zumal im Moment nach der Gesetzeslage Weisungen zum Beispiel nicht einmal dokumentiert werden müssen. Das sehen wir wie Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes.

Um vorzubeugen, dass uns hier möglicherweise entgegengehalten wird, wir würden den Eindruck erwecken, die Rechtswirklichkeit – ich erwähnte es eingangs – in Deutschland oder gerade in NRW sei eine andere: Nein, nicht wir erwecken den Eindruck, sondern der Deutsche Richterbund. Nicht wir erwecken den Eindruck, sondern zum Beispiel auch die Neue Richtervereinigung. Nicht wir erwecken ihn, sondern 83 % befragter Staatsanwaltschaften und der Richterschaft, indem sie genau dies äußern.

Sie alle wollen die Wende. Mich dem anschließend weiß ich von Staatsanwälten persönlich zu berichten, die es selbst so sehen. Dass allein der vorauseilende Gehorsam gegenüber einem vielleicht politisch als gewünscht empfundenen Ergebnis

(Sven Wolf [SPD]: Nennen Sie doch mal konkrete Beispiele!)

einen Einfluss auf die unabhängige Entscheidung in der Sache haben könnte, rechtfertigt eine breite Diskussion dieses Themas innerhalb der entsprechenden Kreise.

Deswegen müssen wir das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften, das es in anderen europäischen Staaten schon längst nicht mehr gibt, auch bei uns zu Grabe tragen. In Frankreich und in der Schweiz wird die Strafverfolgung durch unabhängige Untersuchungsrichter durchgeführt. In Portugal und Italien sind die Staatsanwälte noch unabhängiger als bei uns die Richter.

Es wird Zeit, dass wir uns dieser Problematik auch strukturell annehmen; denn das Gerichtsverfassungsgesetz, ein Reichsjustizgesetz aus dem Jahre 1877, welches in NRW durch die Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung von 1935 ergänzt worden ist, hat nicht nur seinen Lebenszenit erreicht, sondern ihn in einer modernen, völlig anders politisierten Gesellschaft, als dies noch im 19. und Anfang bis Mitte des 20. Jahrhunderts der Fall war, überschritten. Das Gerichtsverfassungsgesetz ist ein Relikt aus einer anderen Zeit. Juristen unter uns wissen das. Gleichwohl findet es natürlich auch aktuell überall Anwendung, und manches davon ist ja auch gut.

(Sven Wolf [SPD]: Nennen Sie doch mal ein Beispiel!)

– Die Aufhebung der Aufsichts- und Leitungsfunktion, verehrter Herr Kollege Wolf, der Landesjustizverwaltung über die Staatsanwaltschaften bewirkt die Entflechtung von Strafverfolgung und Politik und fördert damit zugleich die öffentliche Akzeptanz der Justiz sowie durchgreifend der Politik alleine vor dem Hintergrund des Umstands, dass wir stets den Aspekt der Gewaltenteilung sehr genau im Auge behalten sollten und müssen.

Obgleich formelle Einzelfallanweisungen in der Praxis nur selten zum Einsatz kommen bzw. kommen sollen

(Sven Wolf [SPD]: Aha!)

– das habe ich eingangs erwähnt, Herr Kollege Wolf –, ist schon eine informelle Bitte um ein bestimmtes Vorgehen vonseiten des weisungsberechtigten Ministeriums – nicht nur auf der Führungsebene, sondern auch darunter – kaum ohne Auswirkungen. Diese Weisung oder Bitte wird für den Empfänger immer unter Beachtung der möglicherweise folgenden formellen Weisung, auch wenn diese nicht kommt, zu verstehen sein. Somit liegt der politische Einfluss bereits auf der niedrigschwelligsten Ebene und statistisch praktisch nicht erfassbar vor.

(Beifall von den PIRATEN – Dagmar Hanses [GRÜNE]: Sie unterschätzen unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte!)

Aber auch die Akzeptanz der Justiz im Bereich der Strafverfolgung wird immer wieder durch den Vorwurf politischer Einflussnahme in herausragenden Fällen geschmälert.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Nein!)

– Doch, wird sie. Wenn man das Ohr an die Bevölkerung hält, Frau Kollegin Hanses, dann erfährt man, dass das so ist.

Wenn Sie fragen, ob denn Fälle bekannt sind, in denen das so geschehen ist, so verweise ich zum einen auf den Teil meiner vorangegangenen Ausführungen zur eher informellen und nicht erfassbaren niederschwelligen Ebene und zum anderen auf exponierte Fälle, in denen – das ist das Entscheidende – in der Öffentlichkeit zumindest der Verdacht geäußert wurde.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Welche denn?)

– Ich denke zum Beispiel an den Fall der Hypo-Gruppe in Bayern, bei dem immer noch die Frage im Raume steht, warum in dieser Angelegenheit bis heute kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Ich denke aber auch ganz speziell an einen bekannten Fall aus Bayern, in dem die Justizministerin des Freistaats Bayern die Staatsanwälte vor zwei Jahren angewiesen hat, das Verfahren im Fall Gustl Mollath wieder aufzunehmen. Das war eine ganz klare Weisung, die nichts mit Unabhängigkeit zu tun hatte. Dass sie am Ende für den Betroffenen, Gustl Mollath, gut ausgegangen ist – doch, doch, Herr Justizminister, das war so –, spielt an dieser Stelle überhaupt keine Rolle.

Fakt ist: Es geht darum, die Einflussnahme der Politik, wie sie auch hier im Hause vertreten ist, auch in Person des Herrn Justizministers, den ich um Gottes willen von allen etwaigen, wie ich es eingangs schon sagte, Unterstellungen oder dergleichen ausnehmen möchte, unmöglich zu machen. Das bezieht sich sowohl rein auf die Funktion, die Amtsträgerschaft und das Mandat als auch auf die Tatsache, dass der Justizminister praktisch durch sich selbst kontrolliert wird. Das ist förmlich mit der obersten Aufsicht über die Staatsanwaltschaften verquickt. Deshalb geht es darum, das zu entflechten.

Es ist eine gute Errungenschaft unserer Demokratie und insoweit in unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung verfasst, dass diese Säulen des Staates, nämlich Legislative, Exekutive und Judikative, ganz klar voneinander getrennt sind. Dies sollten wir beachten. Deswegen freue ich mich ganz besonders auf eine fraktionsübergreifende Debatte und die Diskussion im Ausschuss.

Ich darf an dieser Stelle sagen: Der Antrag ist von der CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein eingebracht worden.

Vizepräsident Daniel Düngel: Die Redezeit, Herr Kollege.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Er ist nach anfänglicher Gegenwehr vom Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Kubicki, schließlich doch – zumindest nach einer Pressemitteilung im Januar dieses Jahres – für gutgeheißen worden; jedenfalls gilt das für die Debatte. Wir werden dies gerne mit der uns im Rechtsausschuss bekannten Seriosität und Sachlichkeit behandeln. Deshalb freue ich mich darauf. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Herzlichen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Ganzke.

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Wir kennen ihn auch als sachlich!)

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Dietmar Schulz zur Schließung von Strafbarkeitslücken bei Handel mit Nacktfotos von Kindern https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/03/dietmar-schulz-zur-schliesung-von-strafbarkeitslucken-bei-handel-mit-kinderpornografie/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/03/dietmar-schulz-zur-schliesung-von-strafbarkeitslucken-bei-handel-mit-kinderpornografie/#respond Tue, 25 Mar 2014 16:35:26 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=431470 Weiterlesen »]]> Donnerstag, 27. März 2014

Top 6. Strafbarkeitslücken beim Handel mit Nacktfotos von Kindern und Jugendlichen schließen!

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 16/5270

Unser Redner: Dietmar Schulz

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz als Download


Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Wedel.  Für die Piratenfraktion spricht der Kollege Schulz.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer unterschiedlicher Altersstufen hier im Saal! Der Antrag der CDU  zur Kenntnis genommen. Sexueller Kindesmissbrauch ist zutiefst verabscheuungswürdig und verwerflich. Kinder- und Jugendpornografie ist mit aller Härte des Gesetzes zu verfolgen und als verabscheuungswürdig gesellschaftlich zu ächten. Lassen Sie mich dennoch etwas weiter darauf eingehen, obwohl ich eigentlich sagen könnte: Es reicht, wenn wir den Antrag betrachten; denn der Antrag enthält viele Aspekte, die ihn leider untauglich für eine Zustimmung machen.

Es besteht ein Schutzbedürfnis hinsichtlich der Verbreitung von Darstellungen, jedweden Missbrauchs, insbesondere des gewerbsmäßigen, aber auch sonstigen Handels mit bildlichen Darstellungen zum Zweck der Förderung oder Unterstützung sexueller Erregung. Daran besteht in diesem Hause ganz sicher kein Zweifel. Betrachten wir nun aber die Planung der Bundesregierung, welche mit dem heutigen Antrag der Fraktion der CDU allerdings verfälscht in diesen Landtag hineingetragen wird. Was hier im Rahmen des Antrags begrüßt werden soll, geht in seiner Dimension völlig an den Erfordernissen eines wirksamen Schutzes von Kindesmissbrauch vorbei. Die Bundesregierung will nach den öffentlichen Ankündigungen ihres Justizministers den gewerblichen Handel jedweder Nacktfotos unter Strafe stellen. In diesem Zusammenhang wurde auch Thüringen erwähnt. Die Initiative wird jetzt im Bundesrat beraten. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich dieser ebenfalls angeschlossen. Und das ist gut so. Dieser Antrag ist jedoch ein politischer Versuch, von Versäumnissen beim Schutz vor Kindesmissbrauch und Kinderpornografie abzulenken. Das muss Ihnen als Vorwurf doch mit ins Buch geschrieben werden. Die EU-Richtlinie 2011/93/EU, die bisher nicht umgesetzt worden ist, wurde bereits erwähnt. Die Frist für dessen Umsetzung ist seit Monaten abgelaufen. Ich bitte Sie, die Ernsthaftigkeit Ihres Antrags noch einmal selbst zu überprüfen.

Die CDU verkennt des Weiteren einen wesentlichen Kernpunkt, bei dem es nicht darum geht, die Täterseite in Schutz nehmen zu wollen. Dennoch ist zu erkennen und auch zu benennen  und auch das klang bereits an und vielleicht auch in den Antrag einzubinden, dass es sich bei den Tätern um psychisch kranke Menschen handelt. Es handelt sich um psychisch kranke Menschen, die aus gesellschaftlicher Sicht zwingend und dringend der therapeutischen Möglichkeiten und der Wahrnehmung derselben bedürfen. Und in diesem Zusammenhang gibt es in der Tat  Frau Kollegin Hanses und Herr Kollege Wedel hatten es erwähnt  sehr gute, nach vorne gerichtete Initiativen, denen sich das Land Nordrhein-Westfalen unter anderem im haushalterischen Bereich mit der Förderung von 120.000 € im Jahr 2014 angeschlossen hat, nämlich die Initiative „Kein Täter werden“.

Ich weise auf eine weitere Initiative hin, nämlich die im Internet präsente erste Ambulanz für Pädophilie in NRW. Diese Initiativen wird man auf einem viel breiteren Spektrum fördern müssen. Darüber hinaus sind die Bereiche der Aufklärung in den Schulen, den Kindergärten, aber insbesondere auch in der Elternschaft zigtausender Kinder und Jugendliche zu unterstützen. Man kann letztendlich sagen, dass der Antrag leider  muss man sagen nur ein einziges Ziel verfolgt, auf eine sehr populistisch-reißerische Vorverurteilung zu bauen und den Fall Edathy in einer Weise zu instrumentalisieren, wie es der allgemein hier diskutierten und debattierten Problematik weiß Gott nicht entspricht.

(Beifall von den PIRATEN und der FDP)

Ich könnte noch weitere wesentliche Ausführungen zu der Frage der juristischen Dimension Ihres Antrags machen. Das möchte ich aber gar nicht tun. Denn es ist gut, dass wir diesen Antrag  und das ist bereits angeklungen  ablehnen werden. Denn Sie räumen dem Antrag hinsichtlich dessen, was Sie als strafwürdig anerkennen, eine Breite ein, lieber Herr Kollege Nettekoven, die in den Bereich hineinreicht, den Sie eingangs in Ihrer Jungfernrede erwähnten, nämlich in den familiären Bereich. Wir können die Beispiele sicherlich uferlos hier benennen, was, nach dem, wie Sie es in der Formulierung und Begründung Ihres Antrags ausgeführt haben, dazu führen würde, dass nach Ihren Kategorien tausende und abertausende Familien von Straftätern beherrscht werden.

Vizepräsident Daniel Düngel: Ihre Redezeit, Herr Kollege!

Dietmar Schulz (PIRATEN): Dies wollen wir alles nicht. So bleibe ich bei dem Plädoyer dafür, dass im Rahmen der Bundesratsinitiative länderübergreifend mit sorgsamem Blick und der breiten Diskussion dann aber auch innerhalb der Gesellschaft ein Weg gefunden wird, wie sexueller Kindesmissbrauch einerseits bekämpft, andererseits möglicherweise auch sinnvoll vermieden werden kann.

Kinder- und Jugendpornografie  damit möchte ich abschließen  …

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege!

 

Dietmar Schulz (PIRATEN): … ist verabscheuungswürdig und ist abzulehnen. Dafür müssen wir insgesamt gesellschaftlich und auch politisch einstehen.

Danke sehr.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz.  Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Kutschaty.

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Skandalanordnung von Massengentests bei „jungen Mädchen und Frauen“ in Krefeld https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/03/skandalanordnung-von-massengentests-bei-jungen-madchen-und-frauen-in-krefeld/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/03/skandalanordnung-von-massengentests-bei-jungen-madchen-und-frauen-in-krefeld/#comments Mon, 24 Mar 2014 22:53:10 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=431308 Weiterlesen »]]> Ein skandalöser Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom heutigen Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Krefeld infolge bisher ausgebliebenen Ermittlungserfolgs in einem Fall von Säuglingstötung löst sog. „Massengentest“ (DNA-Reihenuntersuchung) aus. Der tote Säugling wurde vor 3 Wochen im Krefelder Südpark aufgefunden. Dies berichtet u.a. die Rheinische Post Online und FOCUS online. So heißt es:

 

„Untersucht werden sollen alle jungen Mädchen und Frauen, die ein Kind gebären können. Dieser DNA-Test sei freiwillig. Frauen, die diesen Test ablehnen, sind grundsätzlich nicht automatisch verdächtig. Es werden jedoch seitens der Polizei weitere Ermittlungen, insbesondere im Umfeld der Frau durchgeführt, um einen Tatverdacht sicher ausschließen zu können.“

Sog. Massengentests auf Basis von § 81 h Strafprozessordnung stehen insbesondere wegen Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung seit Jahr und Tag in der Kritik. Ferner steht in der Kritik, dass mit der gleichwohl auf Basis richterlicher Anordnung stattfindenden Untersuchung und teils über das Ziel hinaus schießenden Ermittlungspraktiken eine Umkehr der Unschuldsvermutung einhergeht. Das Tor zu einer Fülle weiterer rechtlich problematischer, insbesondere auch verfassungsrechtlicher Fragen wird damit weit aufgestoßen.


Die Unschuldsvermutung ist eines der höchsten Rechtsgüter unseres Staatswesens und folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz. Die aktuell in Krefeld angeordnete Maßnahme ist aus meiner Sicht geeignet, eine rechtsfehlerbehaftete Alibinachweispflicht einer unbestimmt großen Anzahl von unschuldigen Betroffenen auszulösen. Dies gilt vor allem, weil eine nicht ohne weiteres näher bezifferbare Anzahl von Kindern und Jugendlichen einbezogen wird bzw. ihre Erziehungsberechtigten, falls diese – was sie dürfen – eine freiwillige Teilnahme an der DNA-Reihenuntersuchung verweigern. Jegliche etwa nötigenden Elemente bei der Ankündigung und Durchführung der Tests sind unbedingt zu vermeiden und haben zu unterbleiben. Stattdessen sind die Betroffenen umfassend und eingehend über ihre Rechte aufzuklären.

Unabhängig davon, dass Kosten und Nutzen (Fahnungserfolg ist fraglich) bei Massengentests zuweilen in einem auffälligen Missverhältnis stehen, schießt die Krefelder Anordnung deutlich über das Ziel hinaus. Dies zumal potentielle Täter nicht zwingend innerhalb des untersuchten räumlichen Bereichs ihren ständigen Aufenthalt haben müssen.


Eine Untersuchung „aller jungen Mädchen und Frauen in Krefeld und Umgebung, die ein Kind gebären können“ halte ich schlechterdings für einen von mangelnder Weitsicht kaum zu überbietenden Justizirrsinn. Zunächst müsste nämlich einmal die Empfängnis- und Gebärfähigkeit tausender Betroffenen festgestellt werden. Alleine das Unterbleiben dieser Feststellung führt zu einer Situation von Generalverdacht, der deutlich die Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahme in Frage stellen lässt. Stattdessen wird hier durch die angestrebte Fahnungsmaßnahme auch noch eine wahllose Verletzung von Kindeswohl in Form etwaiger Traumatisierungen billigend in Kauf genommen, wenn es um die Untersuchung explizit auch von „jungen Mädchen“, also Minderjährigen geht.

Es steht außer Zweifel, dass die Justiz in einem solch furchtbaren, wie vorliegenden Fall von Kindstötung wie in jedem Fall von Tötungsdelikten dem rechtsstaatlichen Strafanspruch gerade auch durch zweckdienliche Ermittlungsmethoden gerecht werden soll und muss. Eine wie vorliegend zweifelhafte Abwägung führt aber auch dazu, dass hier Folgendes zu prüfen sein wird: Ob nämlich nicht eine die Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Gerichts oder dann auch der Handlungen der Ermittlungsbehörden indizierende Zweck-Mittel-Relation zur Annahme von Nötigung (§ 240 StGB) zu führen geeignet sein wird, da der Einsatz des Mittels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen sein könnte.

Die Folge der Verweigerung der Teilnahme am Massengentest insbesondere auch in Bezug auf „junge Mädchen“ würde zu weiteren Ermittlungen im persönlichen Umfeld der Verweigernden führen und im Weiteren auch zur richterlichen Anordnung von Zwangsmaßnahmen oder deren Androhung; nicht müssen, aber können. Dies folgt bereits aus der zwangsläufigen Drucksituation in Verbindung mit dem Ermittlungsanlass, in welche Betroffene beim Klingeln an der Haustür gebracht werden, was den Grad der Freiwilligkeit in Zweifel ziehen lässt. Dies gilt besonders hinsichtlich solcher Betroffener, die nach dem Gesetz als Jugendliche oder Kinder einzustufen sind. Die Frage sei erlaubt, ob es sich die Justiz im vorliegenden Fall nicht doch etwas zu leicht macht.

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Antrag: Politisches Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten abschaffen – selbstverwaltete Justiz ermöglichen – Gewaltenteilung stärken https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/03/antrag-politisches-weisungsrecht-gegenuber-staatsanwalten-abschaffen-selbstverwaltete-justiz-ermoglichen-gewaltenteilung-starken/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/03/antrag-politisches-weisungsrecht-gegenuber-staatsanwalten-abschaffen-selbstverwaltete-justiz-ermoglichen-gewaltenteilung-starken/#respond Tue, 18 Mar 2014 15:32:57 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=434079 18.03.2014

Politisches Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten abschaffen – selbstverwaltete Justiz ermöglichen – Gewaltenteilung stärken

 

Urheber: PIRATEN
Drucksache 16/5281.pdf

 

Der Antrag wurde nach Beratung einstimmig an den Rechtsausschuss überwiesen; die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen.

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Dietmar Schulz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes NRW https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/02/dietmar-schulz-zur-anderung-des-hinterlegungsgesetzes-nrw/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/02/dietmar-schulz-zur-anderung-des-hinterlegungsgesetzes-nrw/#respond Tue, 18 Feb 2014 15:26:12 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=430403 Weiterlesen »]]> Mittwoch, 19.02.2014

 

Top 11. Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (HintG NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

Drucksache 16/4823

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Drucksache 16/5057

Unser Redner: Dietmar Schulz

Abstimmungsempfehlung:

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz als Download

Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Wedel.

 

Für die Fraktion der Piraten spricht der Abgeordnete Schulz.

Dietmar Schulz(PIRATEN):

Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und zu Hause! Auch ich mache es kurz. Bürokratieabbau durch Abschaffung der Verzinsung: Daumen hoch! Entlastung des Landeshaushaltes sogar strukturell:  Auch dafür Daumen hoch, wenn gleich die Entlastung, was den aktuellen Haushalt angeht, nur 660.000 € ausmacht! Das ist eine ganze Menge Geld. Weg damit! Wir haben im Ausschuss alle dafür gestimmt, und das werden wir hoffentlich auch hier im Plenum tun. Wir die Piratenfraktion werden diesem Gesetzentwurf jedenfalls zustimmen.

Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz.

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty

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Nico Kern über Auswüchse einer technischen Überwachungsdoktrin bei Fahrzeugen https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/02/nico-kern-uber-auswuchse-einer-technischen-uberwachungsdoktrin-bei-fahrzeugen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/02/nico-kern-uber-auswuchse-einer-technischen-uberwachungsdoktrin-bei-fahrzeugen/#respond Tue, 18 Feb 2014 15:24:15 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=430399 Weiterlesen »]]> Mittwoch, 19.02.2014

 

Top 10. Vorschläge zu  Fahrzeugstopp per Fernbedienung und automatisiertem Kennzeichenscan sind  inakzeptabel – Auswüchse einer um sich greifenden technischen Überwachungsdoktrin verhindern!

Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache 16/5036

Unser Redner: Nico Kern

Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung

Audiomitschnitt der Rede von Nico Kern anhören

Audiomitschnitt der Rede von Nico Kern als Download

Protokoll der Rede von Nico Kern

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg:  Vielen Dank, Herr Kollege Bolte.  Für die Fraktion der

Piraten spricht Herr Kollege Kern.

Nicolaus Kern (PIRATEN):

Vielen Dank.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Zunächst einmal möchte ich den Rednern von CDU und SPD entgegentreten, die versuchen, die ganze Problematik etwas zu bagatellisieren, und von ungelegten Eiern sprechen. Da bin ich eher auf der Linie der FDP und von meinem Vorredner Dr. Wolf. Es ist ein sehr ernstes Thema, wobei ich mich insofern von Herrn Dr. Wolf unterscheide, als er sich nicht auf „Cobra 11“ kaprizieren, sondern den Zuschauern eher den Film „Staatsfeind Nr. 1“ ans Herz legen sollte. Dort wird dargestellt, was die ausufernde Überwachung und Kontrolle einer ganzen Gesellschaft bedeuten kann, auch für den einzelnen Normalbürger, der kein Terrorist ist.

(Beifall von den PIRATEN)

Wieso diskutieren wir jetzt hier?

Vor einigen Wochen wurde das geheime Arbeitsdokument einer Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats, also das EU-Organ der Mitgliedstaaten, geleakt. Es war eine britische Nichtregierungsorganisation ich wiederhole: Nichtregierungsorganisation, die die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe mit dem Namen European Network of Law Enforcement Technology Services kurz: ENLETS veröffentlicht und zumindest in einigen EU-Ländern eine rege Debatte ausgelöst hat. Das Papier von ENLETS enthält einigen Sprengstoff, denn es fordert unter anderem den europaweiten Einsatz der automatisierten Kennzeichenerkennung sowie die Fernabschaltung von Autos durch die Polizei. Wir Piraten lehnen diese Vorschläge strikt ab. Sie schränken die Grund und Menschenrechte massiv ein und stellen die Menschen unter Generalverdacht. Wer angesichts solcher, durch einige sicherheitsbesessene Mitgliedstaaten forcierten Maßnahmen immer noch nicht die Tendenz zum Auf-und Ausbau der Überwachungs und Kontrollinfrastruktur in der EU erkennen kann, dem ist wohlnicht mehr zu helfen.

(Beifall von den PIRATEN)

Für die Ausarbeitung dieser grundrechts und menschenrechtswidrigen Vorschläge schießt die Kommission jedes Jahr auch noch über eine halbe Million Euro Steuergelder zu. Und dann wundert man sich, wenn die Menschen den Glauben an die Sinnhaftigkeit des europäischen Projekts gänzlich verlieren.

(Beifall von den PIRATEN)

Doch das Problem ist noch viel tiefgreifender. Was wir hier sehen, sind die Auswüchse eines intransparenten, vom Bürger abgekapselten Politiksystems, in dem im Grunde ohne echte Rückkopplung mit den Menschen die wichtigsten Entscheidungen in den quasi geheimen Arbeitsgruppen des Ministerrats ausgeklüngelt werden. Hier krankt das Politiksystem, und zwar gewaltig.

(Beifall von den PIRATEN)

Das Perfide dabei ist, dass insbesondere im sensiblen Bereich Justiz und Inneres, zum Beispiel bei der Kriminalprävention, auf Ministerratsebene die Weichen für schwerste Grundrechtseingriffe gestellt werden. Aber genau hier, in diesem Politikbereich, bedarf es der öffentlichen Debatte, gerade weil die vollumfängliche Wahrnehmung der Grundrechte aller Menschen in der EU betroffen ist. Doch eine Debatte findet nicht statt, im Gegenteil, sie wird so gut es geht verhindert.

Genau hier ist auch die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer betroffen. Sie sollten

also ein eigenes Interesse an solchen vorausgehenden Debatten haben. Genau diese strukturellen Probleme wollen wir mit unserem Entschließungsantrag adressieren. Denn auch die Landesregierung ist hier in der Pflicht, zur Schaffung transparenter Arbeits und Entscheidungsstrukturen auf EU-Ebene beizutragen. Ihre Landeskompetenz ist ja berührt. Zum Beispiel könnte sie sagen, welche Positionen den deutschen Beamten in den Arbeitsgruppen des Rates im Rahmen der Innenminister -und Justizministerkonferenz mit auf den Weg gegeben werden. Das wäre doch einmal ein Anfang. Wir Piraten bleiben dabei: Wir bekämpfen den konstanten Ausbau der europäischen Überwachungs- und Kontrollinfrastruktur mit allen politischen Mitteln, und die politischen Strukturen, die die Grundrechte aushöhlen, bekämpfen wir gleich mit. (Beifall von den PIRATEN)

Wir freuen uns allerdings auf eine konstruktive Debatte im Ausschuss.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Kern.

 

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

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Dietmar Schulz über Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes NRW https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/01/dietmar-schulz-gesetz-zur-anderung-des-hinterlegungsgesetzes-nrw/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/01/dietmar-schulz-gesetz-zur-anderung-des-hinterlegungsgesetzes-nrw/#respond Thu, 30 Jan 2014 16:48:11 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=429631 Weiterlesen »]]> Donnerstag, 30. Januar 2014

 

 

Top 11. Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (HintG NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

Drucksache 16/4823

Unser Redner: Dietmar Schulz

Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Überweisung

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz als Download

Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. Für die Piratenfraktion spricht nun Herr Kollege Schulz.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen im Saal und zu Hause! Große Koalition quer durch alle Fraktionen? Man sollte es fast nicht für möglich halten bei einem Gesetzentwurf, die die CDU in Zeiten einer rot-grün geführten Landesregierung hier einbringt.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Sie passen nicht auf, Herr Schulz!)

Ich passe auf.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Deutlich nicht!)

Frau Beer, wollen wir ein bisschen Konfrontation spielen, wo doch alle so einig sind? Lassen wir das doch einfach dabei. Herr Kollege Wolf, Sie haben völlig recht …

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Ach, Herr Schulz!)

Frau Beer, lassen Sie es doch einfach gut sein. Es ist so ein schöner gemütlicher Nachmittag. Ich finde, wir sollten dabei bleiben.

(Heiterkeit von Dagmar Hanses [GRÜNE])

Sehr schade ist, dass jetzt eine komische Stimmung hier hereinkommt. Ich finde es außerordentlich bemerkenswert. Sei‘s drum. Gesetzentwürfe werden in den Ausschuss überwiesen, um dort beraten zu werden. Ich hoffe, dass es dort nicht noch zu einer Anhörung kommen muss egal, von welcher Seite beantragt.

Daher geht ich auch davon aus, dass der Konsens, der jetzt hier und heute in diesem Hohen Hause zu bestehen scheint, auch im Ausschuss dazu führen wird, dass diese Angelegenheit schnell unter Dach und Fach gebracht werden kann. Denn meiner persönlichen Meinung nach trifft die Hinterlegung in aller Regel keine Armen. Sie sichert zudem bei der Vollstreckung den möglichen Schadensersatz, der für den Fall entsteht, dass der Gläubiger im Rahmen der Vollstreckung eines erstinstanzlichen Urteils zu einem späteren Zeitpunkt bei Aufhebung eines erstinstanzlichen Urteils ausfällt.

Daher kann man nur dafür sein, diesem Antrag im Ausschuss bzw. im Plenum in zweiter Lesung zuzustimmen. Liebe Frau Kollegin Beer, ich hoffe, dass das dann auch Ihre Zustimmung erhalten wird. Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN und Dagmar Hanses [GRÜNE])

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Kutschaty.

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Dietmar Schulz über Fristen im Justizministeriums https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/01/dietmar-schulz-uber-fristen-im-justizministeriums/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/01/dietmar-schulz-uber-fristen-im-justizministeriums/#respond Thu, 30 Jan 2014 15:34:34 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=429592 Weiterlesen »]]> Mittwoch, 29. Januar 2014

 

Top 12. Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen und anderer Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/4231

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Drucksache 16/4833

Unser Redner: Dietmar Schulz

Abstimmungsempfehlung:  Zustimmung

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz als Download

Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Schulz das Wort.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuschauer noch im Saal wie auch Zuhause! Grundsätzlich muss man sich nach den bisherigen Beiträgen fragen, welches Verständnis von Bürokratie oder Bürokratieabbau auf der einen oder anderen Seite besteht. Es gibt da offenbar unterschiedliche Auffassungen. Rot und Grün haben mir ganz klar gesagt: Durch den hier vorliegenden Gesetzentwurf wird Bürokratieabbau bewerkstelligt. Die FDP sagt: Er führt zum Gegenteil, Bürokratieabbau findet also gerade nicht statt, sondern durch dieses Gesetz zur Entfristung findet ein Bürokratieanstieg statt, oder es droht ein solcher. Was die Ausführungen von Herrn Kollegen Kamieth von der CDU angeht, so liegt im Prinzip bis auf zwei Ausnahmen Zustimmungsfähigkeit hinsichtlich des Gesetzentwurfes vor, nämlich einmal im Bereich des Nachbarrechtsgesetzes wie andererseits im Bereich des Schiedsamtsgesetzes. Ich sehe hier gemäß der Empfehlung an meine Fraktion deutlich Anzeichen für einen Bürokratieabbau, für den ich übrigens einmal auf die Bühne gegangen bin, bevor ich kraft des Wahlergebnisses hier im Landtag landete.

Im Übrigen kann ich den Ausführungen der Kollegin Wagener dahingehend durchaus folgen, dass hier Verfahrensregelungen und Berichtspflichten insofern abgeschafft werden, als diese innerhalb der in den bisherigen Gesetzen enthaltenen Fristsetzungen auch tatsächlich umgesetzt worden sind. Wenn, wie Herr Kollege Kamieth ausführte, hier eventuelle Evaluationen oder Berichte schon einige Jahre alt sind, mögen sie möglicherweise auch nach sorgsamer Überprüfung durch die Fachabgeordneten in diesem Hause weiterhin Bestand haben; denn ich gehe davon aus, dass sowohl die Fraktionen bzw. ihre Fachabgeordneten wie aber auch die jeweilige Basis mit entsprechendem Fachverstand an die einzelnen Gesetze herangehen, diese betrachten und dort, wo Lücken auftauchen, auch eventuell Fragen stellen.

Diese können hier im Hohen Hause und in den Ausschüssen immer gestellt werden. Im Zweifel gilt der Grundsatz, dass dann, wenn man gesetzliche Änderungen für erforderlich hält, diese entsprechend eingebracht werden. Von daher habe ich meiner Fraktion empfohlen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty.

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Dietmar Schulz zu Konnexitätsausführungsgesetz https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/01/dietmar-schulz-zu-konnexitatsausfuhrungsgesetz/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/01/dietmar-schulz-zu-konnexitatsausfuhrungsgesetz/#respond Thu, 30 Jan 2014 15:22:10 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=429625 Weiterlesen »]]> Donnerstag, 30. Januar 2014

 

Top 8. Landesregierung darf Evaluierung und Novellierung des Konnexitätsausführungsgesetzes nicht weiter verschleppen

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 16/4829

Unser Redner: Dietmar Schulz

Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Überweisung

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz als Download

Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Präsidentin Carina Gödecke: Danke schön, Herr Kollege Abruszat. Für die Piraten spricht der Kollege Schulz.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ich habe noch nicht einmal geredet, Herr Kollege! Heiterkeit Kai Abruszat [FDP]: Sie haben immer dazwischen geredet!)

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Sehr geehrter Herr Kollege Kuper! Ausdrücklich erwähnt! Die CDU bezieht sich in ihrem Antrag auf Dokumente, die öffentlich abrufbar sind, und Gesetzesvorhaben bzw. Initiativen der Landesregierung, die wir bereits in diesem Plenum mit teilweise großem Argwohn, aber auch mit besonderer Aufmerksamkeit begleiten durften und mussten.

In der Sache sind wir bei Ihnen und bei dem Antrag. Wie es sich in der bisherigen Debatte herausgestellt hat, kann eine Evaluierung nur im Sinne aller Fraktionen hier im Landtag sein, wenn man nämlich die Auffassung teilt, dass Kommunen vor weiteren Belastungen durch neue Gesetzgebung zu schützen sind. Ich glaube, auch nicht herausgehört zu haben, dass das irgendjemand anders sieht.

Erlauben Sie mir bitte dennoch, insbesondere in Bezug auf Aussagen von heute Morgen im Rahmen der Aktuellen Stunde, den Hinweis auf die Bundespolitik. Während der Aktuellen Stunde verwies Ihr Kollege von der CDU ich glaube, es waren sogar beide, sowohl Herr Hegemann als auch Herr Biesenbach ganz besonders unsere Fraktion darauf, dass wir nicht im Bundestag vertreten sind und wir deshalb hier im Landtag doch bitte keine Bundespolitik machen sollten. Ein Teil Ihrer Forderungen, nämlich der unter Ziffer 4, zielt aber explizit darauf ab, dass auf Bundesebene nur Entscheidungen getroffen werden, die nicht zum Nachteil der Kommunen in NRW gereichen dürfen. Das ist so weit in Ordnung.

Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender im Landtag, Herr Kollege Laumann, ist nun als Staatssekretär Teil dieser Bundesregierung. Ihre Partei stellt die größte Fraktion im Deutschen Bundestag und gestaltet genau diese von Ihnen angesprochene Gesetzgebung maßgeblich mit. Da stellt sich mir doch die Frage, ob der Landesverband der nordrhein-westfälischen CDU so weit von Berlin entfernt ist, dass er keinen Einfluss mehr hat, und ob die schwarz-rote Bundesregierung dabei spreche ich die SPD selbstverständlich mit an zuungunsten der Kommunen im Land NRW Politik betreibt. Wir glauben das eigentlich nicht. Beide Antworten interessieren mich natürlich brennend. Herr Hübner wird sich im Ausschuss entsprechend für die SPD einbringen; denn wir haben immerhin eine schwarz-rote Regierung im Bund.

Wie angekündigt werden wir diesen Antrag mit der angemessenen Priorität im Ausschuss behandeln. Die Lage der Kommunen in NRW braucht dauerhaft unsere vollste Aufmerksamkeit. Daran besteht, glaube ich, bei keiner Fraktion irgendein Zweifel. Wir Parlamentarier in NRW müssen dafür im Landtag das tun, die notwendig sind, um die Kommunen mit der Landesgesetzgebung nicht zu überfordern.

Allerdings würde eine heutige Zustimmung zu dem Antrag der CDU gleichsam bedeuten, dass die bisherige Politik im Bund nicht zielführend war. Ich bin darauf gespannt, wie die

CDU-Fraktion mit Ihrem Antrag umgehen wird. Sollte es nämlich zum Beispiel zu einer Anhörung kommen, würden wir natürlich sehr gerne einige Fachleute der CDU aus dem Unterausschuss Kommunales aus der 17. Wahlperiode einladen. Leider hat sich der entsprechende Ausschuss für die laufende Wahlperiode noch nicht konstituiert; dazu soll es aber, wie wir gehört haben, demnächst kommen. Vielleicht können diese Personen dann als Experten Licht ins Dunkel bringen und die Frage beantworten, wer genau und vor allem, wie die Gesetzgebung der vergangenen Jahre beeinflusst hat.

Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir unter anderem daher zu und freuen uns auch auf die weitere Evaluierung der Fragestellung im Hinblick auf den Bundesrat und die Bundespolitik in unserem Ausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag. Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

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Nico Kern zum besseren Schutz von Stalking- Opfern https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/12/nico-kern-zum-besseren-schutz-von-stalking-opfern/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/12/nico-kern-zum-besseren-schutz-von-stalking-opfern/#respond Thu, 19 Dec 2013 16:55:27 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=428420 Weiterlesen »]]>
Donnerstag 19.12.2013

 

Top 9. Stalking-Opfer besser schützen

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 16/4578

Unser Redner: Nico Kern
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung

Audiomitschnitt der Rede von Nico Kern anhören

Audiomitschnitt der Rede von Nico Kern als Download


Protokoll der Rede von Nico Kern:

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und im Livestream! Ja, natürlich ist bei dieser Problematik die Opfersicht sehr entscheidend. Es wurde mehrfach ausgeführt, wie belastend die Stalking-Situation für die Opfer, in der überwiegenden Zahl Frauen, ist. Da müssen wir ran, und wir können da gerne noch verbessern, wo es erforderlich ist.

Hier ist zu Recht erkannt worden, dass sich hier die Landtagsfraktion der CDU zum Vorreiter des Koalitionsvertrages aufschwingt und vielleicht etwas mehr Nachdruck hineinbringen möchte. Das ist grundsätzlich zu akzeptieren. Auch würde ich nicht wie Frau Kollegin Hanses grundsätzlich verurteilen, wenn man zu Copy & Paste greift. Hierfür haben wir Piraten durchaus Verständnis.

(Beifall von den PIRATEN)

Das Wichtige an der Stelle ist: Es sollten die guten Ideen sein, die kopierwürdig sind. An der Stelle müssen wir in die Diskussion eintreten.

Der Knackpunkt an der in diesem Antrag vorgeschlagenen Änderung ist – übrigens auch schon vom Kollegen Wedel und von anderen angesprochen – die Änderung weg vom Erfolgsdelikt hin zum reinen Eignungsdelikt. Da kommt die Frage auf: Nähern wir uns hier einem – ich formuliere es mal so – Gefühlsstrafrecht?

Um die Diskussion verfassungsrechtlich zu verankern: Es geht hier auch um das Bestimmtheitsgebot. Kann ein Mensch in der Bundesrepublik zukünftig noch sicher sein, frei von Strafverfolgung zu bleiben, wenn er eigentlich ein Verhalten an den Tag legt, dass normal oder teilweise sogar erwünscht ist? Um es auf die Spitze zu treiben, ist die Frage: Wäre es zukünftig möglich, dass man für drei Blumensträuße, fünf Grußkarten und zehn Telefonate auf der Anklagebank landet? Das ist etwas überspitzt die Frage, vor der wir stehen. Da wäre ich etwas zurückhaltend.

Ich kann auch den Minister verstehen, wenn er sich bei der Justizministerkonferenz enthält. Seine Argumentation, dass man erst einmal Zahlenmaterial braucht, halte ich für durchaus legitim und sachgerecht. Ich brauche das auch. Dieses Delikt gibt es im deutschen Strafrecht überhaupt erst seit 2007; und hier ist das Zahlenmaterial durchaus etwas dünn.

Man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass die Fallzahlen sinken. Wir haben gerade gehört, dass die Zahl der Verurteilungen oder überhaupt die Zahl der zur Anklage gebrachten Taten im Verhältnis zu den erfassten Fällen sehr gering sind.

Von daher gibt es noch viel Beratungsbedarf, viel Diskussionsbedarf. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Wir werden der Überweisung natürlich zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

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Dietmar Schulz zu Justiz in der Haushaltsdebatte 2013 https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/11/dietmar-schulz-zu-justiz-in-der-haushaltsdebatte-2013/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/11/dietmar-schulz-zu-justiz-in-der-haushaltsdebatte-2013/#respond Wed, 27 Nov 2013 19:26:06 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=427606 Weiterlesen »]]> Mittwoch, 27. November 2013

Rede im Rahmen der Haushaltsdebatte 2013

 

VII. Einzelplan 04

a) Justizministerium
Unser Redner: Dietmar Schulz

Unsere Abstimmungsempfehlung: Ablehnung

 

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz als Download


Protokoll der Rede von Dietmar Schulz:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind wenige Zuhörer im Saal, vielleicht mehr zu Hause am Stream. – Der Einzelplan 04 ist 3,77 Milliarden € schwer. Frau Kollegin Hanses sprach an, damit werde die Funktionsfähigkeit der Justiz sichergestellt.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass seitens des Justizministeriums im Rahmen des Haushalts durchaus Anstrengungen ersichtlich sind, im Einzelplan 04 bestimmte Dinge – ich will einige exemplarisch hervorheben – umzusetzen, sie möglicherweise auch gut umzusetzen. Das ist zumindest die Hoffnung, die dabei immer mitschwingt. Einmal geht es dabei vor allem ganz besonders um den Jugendstrafvollzug in freien Formen. Das kostet Geld. Weiter geht es durchaus auch um die Anerkennung der Umsetzung des Jugendarrestvollzugsgesetzes mit allem, was dazugehört.

Natürlich muss man auch berücksichtigen, dass die Sicherung unserer Gerichtsgebäude wichtig ist. Ich persönlich halte es auch für richtig, hier Justizpersonal einzusetzen und von privater Dienstleistung wegzugehen, um die hoheitlichen Aufgaben auch ausreichend hoheitlich zu erfüllen.

So ganz aber kann ich das Justizministerium bzw. den Herrn Justizminister nicht mit Lob entlassen. Das wird nicht funktionieren; denn etwas fehlt meines Erachtens doch, wenngleich hier auch von Täter-Opfer-Arbeit die Rede ist und diese gestärkt werden soll. Trotzdem reicht dies möglicherweise – zumindest nach unserer Auffassung – nicht aus.

Eines muss man weitergehend selbstverständlich noch betonen: Auch der Justizminister sitzt mit am Kabinettstisch der Landesregierung, um darüber zu beraten und letztendlich auch zu beschließen, was mit den über 11.000 Beamtinnen und Beamten passieren soll, die von der Abkoppelung von der Lohn- bzw. Preisentwicklung betroffen sind. Wohlgemerkt, wir reden von über 11.000 Beamtinnen und Beamte. Das betrifft Richterinnen, Richter, Verwaltungsbeamte, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, geht also quer durch alle Tätigkeitsbereiche.

Ein Großteil von denen – nämlich round about 9.000 – fällt unter die Besoldungsgruppe A13 oder die entsprechende R-Besoldung. Diese Personen fallen letztendlich gemäß der Gesetzeslage aus der Besoldungsanhebung heraus. Es zieht sich durch alle Fachbereiche. Das Ministerium selbst ist betroffen. Weiter sind betroffen die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaften, die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit usw. Das geht bis hinunter in die Vollzugseinrichtungen. Allein dort sind 1.300 Menschen betroffen.

Die Personalpolitik ist selbstverständlich auch unter Berücksichtigung der Alimentierung dieser Beamtinnen und Beamten zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund zieht sich das, was im Einzelplan 20 bei der Beamtenbesoldung geschieht, durch alle Einzelpläne. Allein schon unter Berücksichtigung dieses Umstandes werden wir den Einzelplan 04 leider nicht annehmen können, sondern ablehnen müssen.

Auch der Personalbedarf ist ein ganz wesentlicher Punkt. Man kann natürlich sagen: Wir können Personal kürzen. – Ich bin der Auffassung, dass dem nicht so ist, sondern wir sind in unserer Beratung zu der Auffassung gelangt, dass möglicherweise dort sogar noch zusätzliche Stellen – über das Maß hinaus, was beispielsweise im Bereich der Amtsanwälte bisher vorgesehen ist – geschaffen werden müssen; denn die Gutachten, die es dazu gibt, haben ergeben, dass wir einen Personalbedarf von 19.297 Stellen über alles haben. Wir haben eine kontingentierte Stellenbelegung von 18.456, was 841 Fehl-stellen ausmacht.

Hierdurch treten selbstverständlich quer durch alle Dienstzweige Belastungen auf. Insbesondere im Bereich der Amtsanwälte reden wir von einer Belastung von 136 %. Das ist ja nicht ganz wegzudiskutieren. Das heißt also, wir werden nicht mit dem auskommen, was im Haushalt vorgesehen ist. Möglicherweise spielt schon jetzt im Plan eine Rolle, dass hier Einsparungen vorgenommen werden müssen, die sich nach unserer Einschätzung im Bereich der Justiz eher negativ auswirken werden, wobei letztendlich auch daran zu denken ist, dass nicht nur die Funktionsfähigkeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Justiz dauerhaft gewahrt werden muss.

Man wird sicherlich noch Anstrengungen unternehmen müssen, die wir hier im Haushaltsplan bzw. im Einzelplan 04 nicht abgebildet sehen. Von daher werden wir den Einzelplan 04 ablehnen. – Danke.

(Beifall von den PIRATEN)

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Plenarrede: Frank Herrmann zu Schutz der Whistleblower https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/07/plenarrede-frank-herrmann-zu-schutz-der-whistleblower/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/07/plenarrede-frank-herrmann-zu-schutz-der-whistleblower/#respond Fri, 12 Jul 2013 09:15:33 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=331886 Weiterlesen »]]> Freitag, 12. Juli 2013

 

TOP 1. Whistleblowing – eine Form von Zivilcourage, die unterstützt und geschützt werden muss

Antrag der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/3437
Block I
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung

Unser Redner: Frank Herrmann

 

 

 

 

 

Audiomitschnitt der Rede von Frank Herrmann


Wortprotokoll zur Rede von Frank Herrmann:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürgerinnen und Bürger im Saal und im Stream! Profite und Macht – davon etwas abzubekommen, daran festzuhalten oder die Gier nach immer mehr davon, das sind meist die Triebfedern, um sich über Gesetze hinwegzusetzen und grundlegende Werte des menschlichen Miteinanders zu missachten.

Egal ob es um Gammelfleisch geht, um Ausschreibungsbetrug, um menschenverachtende Zustände in Altersheimen oder – wohl als bedeutendstes Beispiel – um einen Überwachungsskandal, der seinesgleichen sucht und wahrscheinlich nie finden wird – solche Skandale haben eins gemeinsam: Ohne einen Whistleblower, einen Hinweisgeber, werden sie meist erst entdeckt, wenn der Schaden schon maximal ist.

Whistleblower zeigen Zivilcourage, indem sie auf Missstände aufmerksam machen, ohne einen eigenen Nutzen zu verfolgen. Es sind Menschen, die ihren und den gemeinsamen Werten unserer Gesellschaft entgegenstehende Ungerechtigkeiten feststellen und diese abstellen wollen. Sie sind keinen Denunzianten. Es geht nicht ums Anschwärzen, sondern um die Nutzung ihres Wissens zum Wohle unserer Gesellschaft.

(Beifall von den PIRATEN)

Der heutige gesetzliche Schutz für Hinweisgeber ist allerdings unklar. Er ist fragmentiert, über viele Gesetze verteilt und lange nicht ausreichend. Es wird im Einzelfall entschieden, und damit kommt oft die auf Richterrecht beruhende Abwägung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht und der Meinungsfreiheit zum Tragen. Das bedeutet für potenzielle Hinweisgeber große Rechtsunsicherheit. Wie kann es sein, dass jemand, der den Mut aufbringt, gegen Konventionen zu verstoßen, um sich für das Allgemeinwohl einzusetzen, mit so drastischen Folgen wie dem Totalverlust des Arbeitsplatzes zu rechnen hat oder er sogar nirgends auf der Welt mehr sicher ist? Fast zwei Drittel aller Mobbingopfer geben bei einer Umfrage an, durch am Arbeitsplatz geäußerte Kritik zum Mobbingopfer geworden zu sein.

Wir verlangen von den Bürgern Zivilcourage, und das zu Recht. Wir wollen keine Gesellschaft, in der weggesehen wird, wenn Unrecht geschieht, und in der verschwiegen wird, wo Missstand herrscht. Duckmäusertum und Obrigkeitshörigkeit gab es in der deutschen Geschichte leider schon viel zu viel. Wenn wir aber eine Gesellschaft wollen, die Missstände an den Tag bringt und kritisch hinterfragt, dann können wir diejenigen, die den Mund aufmachen, hinterher nicht im Regen stehen lassen. Der Schutz von Hinweisgebern wurde auf allen politischen Ebenen bisher sträflich vernachlässigt. Oft wurden nach irgendwelchen Skandalen nur Aktionen auf den Weg gebracht, die dann einfach im Sande verlaufen sind.

Gleich werden wir vermutlich von Herrn Minister Jäger hören, dass in NRW schon lange Maßnahmen getroffen worden sind und für Hinweisgeber zum Beispiel eine Telefonhotline eingerichtet wurde. Auf der Webseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales war aber seit mindestens einem Jahr eine falsche Telefonnummer angegeben. Als wir das in der letzten Woche im Ministerium anmerkten, bedankte man sich – und tatsächlich: Die Nummer ist jetzt korrigiert. Was ist das letzte Jahr über geschehen?

Bei der Gelegenheit wurde auch der Hinweis auf eine Internetplattform als Kontaktangebot entfernt, der dort ebenfalls ein Jahr lang stand. Vermutlich hat sie aber bisher nie existiert. Solch ein Hinweisgebersystem, vor allem ein anonymes, ist aber wichtig, genau wie eine unabhängige Stelle, ein Ombudsmann, der als Externer Hinweise aufnehmen kann.

Wir haben in unserem Antrag noch weitere Punkte aufgeführt, die wir in Nordrhein-Westfalen umsetzen können, und würden uns über konstruktive Gespräche dazu im Ausschuss freuen.

Lassen Sie uns in Nordrhein-Westfalen ein Zeichen setzen und einen Kulturwandel einläuten. Wir brauchen ein gesellschaftliches Klima, in dem potentielle Whistleblower keine Angst vor Sanktionen oder Stigmatisierung haben müssen. Whistleblower-Schutz heißt, Missbrauch und Missstände im Sinne des Allgemeinguts einzugrenzen.

(Beifall von den PIRATEN)

Zum Schluss möchte ich noch ein Wort zum momentan wohl wichtigsten Whistleblower, zu Edward Snowden, sagen. Ich finde es unerträglich, dass wir in Deutschland nicht den politischen Mut und den Willen aufbringen, wenigstens eine Aufenthaltserlaubnis für einen Menschen auszustellen, der quasi sein ganzes bisheriges Leben dafür geopfert hat, um die Welt auf einen gigantischen Angriff gegen unsere grundlegenden Bürger- und Freiheitsrechte aufmerksam zu machen.

(Beifall von den PIRATEN)

Die Gesetze dafür haben wir. Hier nichts zu unternehmen, das ist Feigheit vor dem Freund, und ich schäme mich dafür.

(Beifall von den PIRATEN)

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Plenarrede: Dietmar Schulz zu Bevormundung von Wirten und Gästen bei NiSchG https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/06/plenarrede-dietmar-schulz-zu-bevormundung-von-wirten-und-gasten-bei-nischg/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/06/plenarrede-dietmar-schulz-zu-bevormundung-von-wirten-und-gasten-bei-nischg/#comments Fri, 21 Jun 2013 10:19:56 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=277229 Weiterlesen »]]> Freitag, 21. Juni 2013

 

TOP 1. Aktuelle Stunde: Gegen Bevormundung und Entmündigung von Wirten und Gästen

Aktuelle Stunde FDP

Drucksache 16/3301

Unser 2. Redner: Dietmar Schulz

 

 

 

 

 

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz

 

 

Wortprotokoll zur Rede von Dietmar Schulz:

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und zu Hause am Stream! Vielen Dank für den Auftrittsapplaus.

Herr Kollege Bombis, Man könnte in der Tat sagen, es ist alles gesagt, nur noch nicht von jedem. Aber ich danke Ihnen für die Ausführungen, dass schon vor Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzänderungsgesetzes 80 % der gastronomischen Betriebe in Nordrhein-Westfalen rauchfrei waren. Es geht also hier und ging hier einzig und allein um die Verfolgung ideologischer Ziele. Die restlichen 20 % sollten gefälligst auch noch rauchfrei sein.

(Beifall von den PIRATEN, der CDU und der FDP)

Sie selbst von den regierungstragenden Fraktionen sprechen davon: Raucheranteil 30 %. 30 % der Bevölkerung rauchen, vielleicht ein bisschen weniger. Da sprechen Sie von einer Minderheit. Bei mir sind 30 % noch keine Minderheit. Wenn wir in das Gesellschaftsrecht schauen, sehen die Minderheiten etwas anders aus. Da fangen wir bei 5 % an. Je nach Gesellschaftsvertrag können es vielleicht auch einmal 20 % werden, aber sicherlich nicht 30 %. Wir reden von einem Drittel der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen. Da sprechen Sie von Minderheiten.

(Beifall von der CDU)

Diese wollen Sie nicht schützen, sondern Sie wollen diejenigen schützen, deren Recht auf freie Entscheidung, wohin Sie gehen, in Gaststätten mit Rauchen oder in Gaststätten ohne Rauchen, damit schlicht und ergreifend vom Tisch gewischt wird. So läuft das nicht. Das ist Ausdruck eines Rechtsverständnisses, welches ich in diesem Hohen Hause ehrlich gesagt nicht nachvollziehen kann. Es gibt kein Recht auf Besuch einer rauchfreien Gaststätte.

(Serdar Yüksel [SPD]: Es gibt das Recht auf Gesundheit!)

– Herr Yüksel, zu Ihnen komme ich gleich noch. Sie haben hier erstaunlicherweise etwas gesagt – oder vielleicht auch nicht erstaunlicherweise –, was dieses Rechtsverständnis in der Tat unterstützt. Sie haben nämlich gesagt, Sie wollen diejenigen schützen, die sich zu lange – ich zitiere aus dieser Sitzung – einer großen Gefahr ausgesetzt haben. Man achte genau auf die Terminologie: die sich zu lange einer großen Gefahr ausgesetzt haben. – Wenn ich mich persönlich einer großen Gefahr aussetzen möchte oder ausgesetzt wissen möchte, werde ich das tun. Das wird keine Partei in diesem Hause, keine Landesregierung verhindern. Es ist mein gutes Recht, mich einer Gefahr auszusetzen, ganz einfach.

Kommen wir mal zurück zu den weiteren Fakten: Während die Gesetzeslage vor fünf Jahren noch von einem Miteinander ausging, geht es heute nur noch um ein Gegeneinander. Das Gesetz hat mittlerweile dazu geführt, dass teilweise tumultartige Szenen vor Gaststätten in Nordrhein-Westfalen zu beobachten sind.

(Zurufe von den GRÜNEN: Oh!)

Es hat dazu geführt, dass Ordnungsämter vor Gaststätten einschreiten müssen. Es hat dazu geführt, dass der Lärmschutz nunmehr in besonderer Weise im öffentlichen Raum zu beachten ist, weil die Raucher auf die Straße gehen. Das stört die Nachbarn. Das wurde ja hier auch schon mehrfach angesprochen. Das führt zu einer Spaltung innerhalb der Gesellschaft. Dieses Gesetz, das wir letztens verabschiedet haben, ist ein Spaltungsgesetz.

(Beifall von den PIRATEN und der FDP)

Es geht ja nicht nur um das Rauchen, sprich Tabakverbrennen. Dieses Gesetz hat darüber hinaus ja auch den Verbotscharakter bezüglich der E-Zigarette. Das wurde noch gar nicht erwähnt, Frau Ministerin.

(Zuruf von Ministerin Barbara Steffens)

Es gibt mehrere Gutachten, die klar sagen, dass im Vergleich zum Konsum von Tabak der Konsum oder auch das Verdampfen von Liquids durch die sogenannten E-Zigaretten eben nicht den entsprechend schädlichen Gehalt für die Nichtraucher mit sich bringt. Aber auch das haben Sie ja verboten. Auch da fragt man sich: Wo ist eigentlich hier die Verhältnismäßigkeit?

Wenn ich, Herr Yüksel, Ihren Zwischenruf von eben mal aufgreifen darf: Als Herr Bombis davon sprach, es ginge bei Gesetzen um Verhältnismäßigkeit, haben Sie gefragt, wozu wir in diesem Bereich Verhältnismäßigkeit bräuchten, denn es gehe um Nichtraucherschutz. Auch das ist wiederum Ausdruck eines Rechtsverständnisses, welches ich in unserem Staat nicht verstehen kann.

(Beifall von den PIRATEN und der FDP – Zuruf von Serdar Yüksel [SPD])

Ferner sprechen Sie davon, Frau Schneckenburger: Freiheit ohne Verantwortung. – Was ist denn das für ein Käse? Entschuldigung, mit Verlaub: Freiheit ohne Verantwortung? Dort, wo die Verantwortung von Bürgern nicht wahrgenommen wird, wo Sie davon ausgehen, dass hier nur noch Soziopathen miteinander umgehen, müssen Sie diese Verantwortung übernehmen und dem Rest der Bevölkerung auch noch Verbotsgesetze vor die Nase setzen?

(Beifall von den PIRATEN, der CDU und der FDP)

Es tut mir furchtbar leid. Es mag ja sein, dass Sie das Ganze hier als Wahlkampfgetümmel abstempeln. Ich sage Ihnen eines: Das wird es nicht sein. Denn auch nach der Bundestagswahl am 22. September wird dieses Thema, wird ein Thema der Freiheit von Bürgern, wird das Thema „Nichtraucherschutz“ weiterhin Thema bleiben, bis zur nächsten Kommunalwahl, nämlich dann, wenn die Bürger darüber zu entscheiden haben, ob sie in den Kommunen, in denen sie leben, rauchen dürfen, wo sie wollen, oder nicht.

(Beifall von den PIRATEN, der CDU und der FDP)

Wenn Sie das in öffentlichen Gebäuden verbieten, ist das vollkommen in Ordnung. Aber im Bereich der Privatwirtschaft – und darum geht es – ist ein Verbot in dieser Art und Weise schlicht und ergreifend verhältnismäßig nicht akzeptabel. Es ist nicht akzeptabel.

Sie können davon ausgehen: Jedes Mitglied der Fraktionen der SPD und der Grünen hat – vielleicht haben Sie schon davon gehört – in vielen Gaststätten in Nordrhein-Westfalen mit dem Aushang Ihrer persönlichen Bilder Hausverbot.

(Heiterkeit)

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege, Ihre Redezeit.

Dietmar Schulz*) (PIRATEN): Ich verweise auf die Internetpräsenz www.raucherkneipen.eu. Ich habe das Plakat oben an meinem Arbeitsplatz liegen. Sie können es sich da einmal anschauen. Es hängt überall in den Fenstern. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Die Wirte und auch die Gäste wollen Sie in diesen Gaststätten definitiv nicht mehr sehen, und zwar in den jetzt rauchfreien Gaststätten. Ich sage Ihnen: Es wird die Quittung bei den nächsten Wahlen geben, vielleicht nicht bei der Bundestagswahl, aber sicherlich bei der nächsten Kommunalwahl. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN und der FDP)

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/06/plenarrede-dietmar-schulz-zu-bevormundung-von-wirten-und-gasten-bei-nischg/feed/ 9
Drs. 16/2798: Einschränkungen der bundesgesetzlich garantierten Besuchsrechte von Rechtsanwälten und Notaren in Justizvollzugsanstalten in NRW https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/06/drs-162798-einschrankungen-der-bundesgesetzlich-garantierten-besuchsrechte-von-rechtsanwalten-und-notaren-in-justizvollzugsanstalten-in-nrw/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/06/drs-162798-einschrankungen-der-bundesgesetzlich-garantierten-besuchsrechte-von-rechtsanwalten-und-notaren-in-justizvollzugsanstalten-in-nrw/#respond Mon, 17 Jun 2013 09:31:04 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=159591 Einschränkungen der bundesgesetzlich garantierten Besuchsrechte von Rechtsanwälten und Notaren in Justizvollzugsanstalten in NRW

Kleine Anfrage 1174

Dietmar Schulz PIRATEN

Drucksache 16/2798

29.04.2013

Antwort JM Drucksache 16/3066 29.05.2013

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/06/drs-162798-einschrankungen-der-bundesgesetzlich-garantierten-besuchsrechte-von-rechtsanwalten-und-notaren-in-justizvollzugsanstalten-in-nrw/feed/ 0
Plenarrede: Dietmar Schulz zu Jugendarrestvollzug in NRW https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/04/plenarrede-dietmar-schulz-zu-jugendarrestvollzug-in-nrw/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/04/plenarrede-dietmar-schulz-zu-jugendarrestvollzug-in-nrw/#respond Wed, 24 Apr 2013 17:47:27 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=143498 Weiterlesen »]]> Mittwoch, 24. April 2013

 

TOP 13. Gesetz  zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Nordrhein-Westfalen  (Jugendarrestvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen – JAVollzG NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses
2. Lesung
Unser Redner : Dietmar Schulz
Unsere Abstimmungsempfehlung:  Zustimmung
Änderungsantrag SPD/GRÜNE/Piraten 
Damit dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungen (wie vor) zustimmen
Unsere Abstimmungsempfehlung zum Änderungsantrag: Zustimmung
Änderungsanträge der FDP und der CDU
Unsere Abstimmungsempfehlung zum Änderungsantrag: Ablehnung
Änderungsantrag CDU
Unsere Abstimmungsempfehlung zum Änderungsantrag: Ablehnung
Änderungsantrag FDP
Unsere Abstimmungsempfehlung zum Änderungsantrag: Ablehnung

Das Wortprotokoll zur Rede von Dietmar Schulz:

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und am Stream! Leider kann ich diejenigen nicht begrüßen, um die es eigentlich geht. Es geht um junge Menschen.

(Beifall von der SPD)

– Na ja, das sind ja keine Jugendlichen mehr.

Es geht um junge Menschen, die möglicherweise am Beginn einer schiefen Laufbahn stehen. Um die geht es, und die müssen wir auffangen. Deswegen ist es begrüßenswert, dass alle Fraktionen – auch sofern sie nicht mit auf dem führenden Antrag stehen – in einer wirklich erfreulich konstruktiven Weise zusammengewirkt haben. Das ist ein wahres Beispiel für ideologiefreie Kollaboration – etwas, was wir Piraten ganz besonders schätzen. Das muss man an dieser Stelle einmal ausdrücklich betonen. Dafür herzlichen Dank.

Beim Jugendarrestvollzugsgesetz gibt es trotz allem noch ein paar umstrittene Punkte, die schon angesprochen worden sind. Die halten wir durch den vorliegenden Gesetzentwurf aber für überwunden, also an dieser Stelle für nicht besonders bemerkenswert.

Natürlich ist grundsätzlich noch die Frage zu klären, ob Kurzarrest überhaupt nötig, sinnvoll und in der Praxis überhaupt umsetzbar ist. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund dessen zu prüfen, was dieses Gesetz erfreulicherweise beinhaltet, nämlich die besondere Betonung erzieherischer oder pädagogischer Ansätze. Diese besondere Betonung war uns Piraten ein wesentliches Anliegen. Wir freuen uns, dass dies gelungen ist. Durch diese gesetzliche Grundlage besteht eine pädagogische Eingriffsmöglichkeit in die Laufbahn solcher jungen Menschen, und das auch unter Einbeziehung der Personensorgeberechtigten. Das ist sehr begrüßenswert.

(Unruhe)

– Alle bereiten sich schon auf das Fußballspiel vor, schmieden Pläne und wir stehen hier mit einer solch trockenen Materie wie diesem doch sehr wichtigen Jugendarrestvollzugsgesetz.

Der Jugendarrest – auch das ist erfreulich – wird klar vom Erwachsenenvollzug getrennt. Es liegt ein Entwurf auf dem Tisch, der positiv zu bewerten ist.

Wesentliche Sachverhalte muss ich nicht weiter ausführen, sondern kann mich auf das berufen, was eingangs Kollege Wolf und Kollegin Hanses schon gesagt haben. Ich muss nicht alles wiederholen.

Bei den Piraten bleibt nur ein kleiner Wehrmutstropfen. Wir hätten gerne noch eine Änderung bei der körperlichen Durchsuchung erreicht. Dennoch sagen wir, im Gesetz ist eine ausreichend moderate Regelung enthalten.

Ein Seitenhieb in Richtung FDP und CDU muss leider sein: die Strafe, die auf dem Fuße folgen möge. Wir wissen aus der Praxis – das ist auch in der Anhörung aufgegriffen worden –: Das liegt definitiv nicht am Gesetz, sondern an seiner praktischen Umsetzung. Möglicherweise gibt es auch Hindernisse in der Justiz und bei den pädagogischen Grundvoraussetzungen. Die Einsichtsfähigkeit junger Menschen gilt es vielleicht noch mal an anderer Stelle aufzugreifen, aber nicht beim Jugendarrestvollzug, sondern etwa bei der Bildung.

Ich freue mich sagen zu können: Die Empfehlung an meine Fraktion lautet, diesem Antrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Herr Schulz. – Die Landesregierung wird von Herrn Justizminister Kutschaty vertreten.

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Plenarrede: Dietmar Schulz zu Sicherungsverwahrung in NRW https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/04/plenarrede-dietmar-schulz-zu-sicherungsverwahrung-in-nrw/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/04/plenarrede-dietmar-schulz-zu-sicherungsverwahrung-in-nrw/#respond Wed, 24 Apr 2013 17:00:12 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=143487 Weiterlesen »]]> Mittwoch, 24. April 2013

 

TOP 12. Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
2. Lesung 3. Lesung wird beantragt
Unser Redner : Dietmar Schulz

Das Wortprotokoll zur Rede von Dietmar Schulz:

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Zuschauer hier oben und natürlich gerne auch am Stream!

Das uns zur Beratung und zur Beschlussfassung vorliegende Sicherungsverwahrungsvollzugsregelungsgesetz – ich habe es mal in ein Wort gefasst, das ist sehr juristentypisch – ist von uns, wie schon von den anderen Vorrednern betont, im Ausschuss, in den Obleuterunden und in sonstigen Gesprächsrunden sehr intensiv diskutiert worden. Es besteht grundsätzlicher Konsens, dass dieser Gesetzentwurf, welcher hier von der Landesregierung vorgelegt wurde, gelungen ist.

Gleichwohl ist vielfach in Einzelpunkten Kritik geäußert worden, was man noch hätte anders machen können. Ja, auch wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt, den wir im Rechtsausschuss aufgrund der zeitlichen Enge aber leider nur kurz beraten konnten. Das lag an der Notwendigkeit der baldigen Verabschiedung des Gesetzes. Wir hätten den Änderungsantrag gerne noch weiter diskutiert. Wir hatten in Erwägung gezogen, eine dritte Lesung zu beantragen. Allerdings wurde uns vom Kollegen Wolf, vom Kollegen Kamieth und vom Kollegen Wedel leider nicht die Möglichkeit zugesagt, das noch einmal vernünftig in den Ausschuss zu bringen. Daher wäre eine dritte Lesung reine Formsache gewesen. Denn das bis morgen durchzuziehen wäre unseriös. Daher müssten wir zumindest momentan damit leben.

Gleichwohl gibt es unseren Änderungsantrag. Er ist, Herr Kollege Wolf, natürlich nicht nur mit Marginalien befasst. Wir dürfen eines nämlich nicht vergessen: Die Hervorhebung, die Betonung des Verhältnismäßigkeitsprinzips ist deswegen nicht falsch, weil es in sehr vielen Gesetzen in Deutschland ganz besonders betont wird und ein das gesamte deutsche Recht durchziehender, beherrschender Grundsatz ist, der natürlich ganz besonders dort zur Anwendung kommen muss, wo, wie Sie es beschrieben haben, in die Freiheitsrechte von Menschen, die bereits eine Strafe verbüßt haben, eingegriffen wird. Auch das hätten wir selbstverständlich sehr gerne in weiterer Beratung erörtert. Sei’s drum!

Es gibt noch zahlreiche andere Punkte. Ich erwähne an dieser Stelle nur den § 70. Da geht es um die Einzelunterbringung von Sicherungsverwahrten aufgrund besonderer Erkenntnisse, die sich ohne die Möglichkeit der Überprüfung vorab ergeben, also alleine durch die Anstaltsleitung verordnet. Wir hätten es für besser gehalten, das zu verkürzen, also die Pflicht zur Überprüfung von drei Monaten auf lediglich 30 Tage vorzuziehen. – So weit diese beiden Beispiele.

Ob man das Gesetz in Gänze kritisiert, auch unter dem Gesichtspunkt, den der Kollege Wedel erwähnt hat, auch in Bezug auf das Ultima-Ratio-Prinzip, darüber kann man trefflich diskutieren. Auch das hätten wir gerne getan. Nur, wir dürfen eines bei der ganzen Sache nicht vergessen: Viele Regelungen dieses Vollzugsgesetzes sind gefasst worden, weil in Nordrhein-Westfalen ein Strafvollzugsgesetz noch – muss ich sagen – fehlt. In anderen Bundesländern gibt es ein solches bereits. Es gibt, was Doppelungen oder Parallelitäten angeht, natürlich Entlehnungen aus dem Bundesstrafvollzugsgesetz.

Ein nordrhein-westfälisches Strafvollzugsgesetz ist wünschenswert. Der Minister hat mir letztens gesagt, es sei in Arbeit. Dann müssen wir gucken, wie die Lücken, die hier möglicherweise tatsächlich noch bestehen, in kürzerer Zeit geschlossen werden können. Wir werden uns wahrscheinlich auch in kürzerer Zeit noch mal mit diesem Gesetz befassen müssen, denn es wird einiges rückgängig zu machen sein, um beispielsweise Doppelungen zu vermeiden. Auch in dem Zusammenhang gibt es möglicherweise die Chance auf ergänzende Änderungen oder Änderungen überhaupt.

Gleichwohl muss man sagen: Viele Normen sind solche des Strafvollzugsgesetzes. Es wäre daher begrüßenswert gewesen, wenn NRW bei der Regelung der Sicherungsverwahrung auf ein eigenes grundrechtsfreundliches Strafvollzugsgesetz hätte zugreifen können. Dem ist leider nicht so. Wir bedauern insofern auch, dass – womit wir rechnen müssen – unser Änderungsantrag heute wohl abgelehnt.

Die Empfehlung an meine Fraktion in dem Kontext lautet, sich bei der Abstimmung über das Gesetz, das vom Grundsatz her gut und sauber ist, allerdings – leider Gottes – Lücken hat, die wir gemäß unserem Änderungsantrag gerne geschlossen hätten, zu enthalten. Selbstverständlich bitte ich alle um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Herr Schulz. – Bevor wir zur Abstimmung kommen, spricht für die Landesregierung der zuständige Minister, Herr Kutschaty.

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Plenarrede: Dietmar Schulz zu Verschlechterung der Prozesssituation für Rechtsuchende https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/04/plenarrede-dietmar-schulz-zu-verschlechterung-der-prozesssituation-fur-rechtsuchende/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/04/plenarrede-dietmar-schulz-zu-verschlechterung-der-prozesssituation-fur-rechtsuchende/#respond Wed, 24 Apr 2013 11:54:16 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=142364 Weiterlesen »]]> Mittwoch, 24. April 2013

 

TOP 4. Verschlechterung der Prozesssituation für Rechtsuchende durch die Änderung des Prozesskostenhilfe-   und Beratungshilferechts verhindern

Antrag der Fraktion der PIRATEN
Unser Redner : Dietmar Schulz
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung der Ausschussüberweisung

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz

Videomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz

Das Wortprotokoll zur Rede von Dietmar Schulz:

Dietmar Schulz (PIRATEN): Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der Ihnen vorliegende Antrag der Fraktion der Piraten zur Frage der Verhinderung der Verschlechterung der Prozesssituation für Rechtsuchende durch die Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts ist ein sozialer Antrag. Wir gehen – das möchte ich direkt zu Anfang ausführen – davon aus, wir hoffen, dass dieser Antrag nach den Beratungen im Ausschuss eine sehr breite Mehrheit im Plenum finden wird.

Der Antrag bezieht sich auf das, was man früher einmal als Armenrecht bezeichnete. Prozesskostenhilfe ist eine Sonderform der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege. Sie bietet Hilfe zum Lebensunterhalt in besonderen Lebenslagen. Betroffene sind auf Rechtsschutz angewiesen, den sie ohne diese Leistungen nicht erhalten könnten. Der Zugang zu Gerichten und zu Beratungen in Rechtssachen würde ihnen möglicherweise verwehrt.

Gegen den geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung, des Bundesministeriums für Justiz im Besonderen, gegen den sich unser Antrag richtet, gibt es grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken. Vor allem im Hinblick auf die geplante Eigenbeteiligung von Bedürftigen an den Prozesskosten gibt es erhebliche Bedenken, die es noch auszufüllen gilt. Es werden Beträge von ohnehin geringen Einkommen abgeschöpft, die das Existenzminimum sichern sollen. Das wollen wir durch unseren Antrag vermeiden, indem wir uns gegen diesen Gesetzentwurf stellen.

Es gibt drei besonders wichtige Punkte, die es hervorzuheben gilt:

Erstens. Der Gesetzentwurf mangelt daran, dass eine unzureichende Analyse des Ausgabenanstiegs durch die Länder erfolgt ist.

Zweitens. Er krankt an Unverhältnismäßigkeit der Einsparungen im Vergleich zu den Auswirkungen, besonders im Bereich des Familienrechts.

Drittens. Er erfordert einen Mehrbedarf im Personalhaushalt der Justiz, was gerade für das Land Nordrhein-Westfalen – wenn wir bedenken, wie es mit der Personalsituation im Allgemeinen und in der Justizverwaltung im Besonderen, vor allem in Gerichten, aussieht – sehr problematisch sein dürfte.

In aller Kürze zu den Punkten im Einzelnen:

Erstens: unzureichende Analyse des Ausgabenanstiegs. Der Gesetzesvorschlag soll Kosten einsparen, die in den letzten Jahren anscheinend angestiegen sind. Tatsächlich ist es so – so haben es auch viele Experten auf Bundesebene bereits gesagt –, dass die Zahl an einkommensschwachen Menschen zugenommen hat. Dementsprechend stieg auch der Hilfebedarf im Bereich der Prozesskostenhilfe. Diese Steigerung ist durchaus akzeptabel.

Wir sagen: Eine der reichsten Nationen der Erde, ein Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland sollte sich dies zumal dann leisten können, wenn er sich zudem noch Sozialstaat nennt.

(Beifall von den PIRATEN)

Die Landesregierung hat angegeben, dass die Zahlen zur Prozesskostenhilfe in NRW seit 2006 stagnieren bzw. rückläufig sind. Somit bleibt die Entwicklung der Ausgaben deutlich hinter dem Anstieg der Gruppe einkommensschwacher Menschen zurück. Auch dies verstärkt den Eindruck, Herr Minister, dass die Prozesskostenhilfe jedenfalls nicht so wesentlich gestiegen ist, dass eine Begrenzung dieser Ausgaben unausweichlich erscheint.

Zur Unverhältnismäßigkeit der Einsparungen im Vergleich zu den Auswirkungen im Familienrecht: Da wirkt es sich ganz besonders aus; denn berücksichtigt man die Höhe der Prozesskosten, könnten jedenfalls viele einkommensschwächere Menschen überhaupt keine Prozesse mehr führen, egal, ob im Scheidungsrecht, Sorgerecht oder bei den Unterhaltungsleistungen etc.

Berechtigte Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung müssten unterbleiben, nicht nur im Familienrecht, sondern auch im Verwaltungsrecht, im Sozialrecht und im Arbeitsrecht. Auch dies sind, wie der Rechtsstaat insgesamt, Säulen unserer Republik. Und dieses hat man zu beachten, und darauf sollte unser Augenmerk gerichtet sein.

Das im Entwurf vorliegende Gesetz, gegen das wir uns wenden, ist ein Rückschritt gegenüber allen bisherigen Regelungen und unseres Erachtens, möchte ich fast sagen, auch ein Nachteil für unseren Rechtsstaat. Dieses gilt es zu vermeiden. Es gibt darüber hinaus einen Mehrbedarf im Personalhaushalt der Justiz.

Im Entwurf werden die Maßnahmen damit begründet, dass dadurch missbräuchlicher Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegengewirkt werden soll.

Missbräuche sind allerdings gar nicht belegt. Es existiert nur ein Generalverdacht gegen alle Antragsteller, und davon geht dieser Gesetzentwurf aus. Dagegen müssen wir uns im Sinne des Rechtsstaats verwahren. Denn es sind Prüfungsmöglichkeiten vorhanden. Rechtspfleger haben es zu prüfen, Richter haben es zu prüfen. Das ist bereits das tägliche Geschäft an den Gerichten.

Es mag durchaus sein, dass man den Prüfungsmaßstab etwas erhöhen oder vielleicht nur etwas besser hinschauen sollte; denn ich persönlich habe in der Anwaltschaft oder auch in Prozessen die Erfahrung gemacht, dass manchmal die Prüfung hinter der Wirklichkeit zurückbleibt, was nicht unbedingt nur eine Zeitfrage und nicht eine Frage des Personals ist, sondern unter Umständen auch eine Frage der Ausbildung. Da wären wir dann jedoch auf einem anderen Feld.

Unabhängig von der Generalverdachtsfrage gibt es natürlich gemäß dem Entwurf einen erhöhten Personalaufwand. Dieser erhebliche Personalaufwand ist selbstverständlich auch mit weiteren Kosten verbunden. Diese Kosten sind im Gesetzentwurf überhaupt nicht erwähnt. Das heißt, man setzt sich damit überhaupt nicht auseinander, wobei wir auch da wieder bei der Analyse des Kostenanstiegs wären.

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Kollege, Sie kommen zum Schluss; Ihre Redezeit ist zu Ende.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Ich komme zum Schluss: Die Personalkosten – und das sagen die Experten – werden sich derart erhöhen, dass die Einsparungen durch den Kostenanstieg aufgebraucht werden. Wir gehen also davon aus, dass der Antrag, wie eingangs erwähnt, spätestens nach den Ausschusssitzungen eine breite Mehrheit finden kann.

Ich empfehle daher, der Überweisung dieses Antrags in den Ausschuss zuzustimmen.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Bitte schön, Herr Schulz. Wir waren hier mit der Redezeit sehr großzügig.

(Kai Schmalenbach [PIRATEN]: Wir machen das in der Fraktion aber nicht so!)

Nun kommt für die SPD-Fraktion Herr Kollege Ganzke zu Wort. Bitte schön.

 

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Plenarrede: Daniel Schwerd zu Abschaffung der Störerhaftung https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/03/plenarrede-daniel-schwerd-zu-abschaffung-der-storerhaftung/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/03/plenarrede-daniel-schwerd-zu-abschaffung-der-storerhaftung/#respond Fri, 22 Mar 2013 13:34:01 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=74733 Weiterlesen »]]> Freitag, 22. März 2013

TOP 6. Abschaffung der Störerhaftung

Antrag der Fraktion der PIRATEN
Block I
Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend – sowie an den Ausschuss Kultur und Medien, Innenausschuss und Hauptausschuss; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Unser Redner: Daniel Schwerd
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung der Ausschussüberweisung

Audiomitschnitt der Rede von Daniel Schwerd

Videomitschnitt der Rede von Daniel Schwerd

Das Wortprotokoll zur Rede von Daniel Schwerd: 

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Opfer der Abmahnindustrie! Heute werde ich Ihr Gerechtigkeitsempfinden strapazieren. Ich entführe Sie in die Niederungen der deutschen Rechtsprechung, der sogenannten Störerhaftung. Da man komplexe, trockene Dinge am besten in bekannten Bildern erklärt, erzähle ich Ihnen dazu eine kleine Geschichte:

Stellen Sie sich vor: An Ihrer Tür klingelt ein Passant und fragt Sie, ob er Ihr Telefon benutzen dürfe. Da Sie eine Deutschlandflatrate haben, ist das kein Problem. Und weil Sie wohlerzogen sind, hören Sie dem fremden Telefongespräch nicht zu.

Einige Wochen später erhalten Sie den Brief eines Anwalts mit einer vierstelligen Rechnung. Es stellt sich heraus, dass sich der Mensch einen Maserati bestellt hat, aber nicht bezahlen kann. Weil er das von Ihrem Telefon aus gemacht hat, werden Sie als Mitverursacher haftbar gemacht.

Klingt bizarr! Warten Sie ab, es geht noch bizarrer:

Am nächsten Tag – es ist schönes Wetter – gehen Sie spazieren und lassen Ihr Fenster zu Hause geöffnet. Auch das rächt sich: Ein paar Wochen später finden Sie wieder Post von einem Rechtsanwalt. Ein Passant hat nämlich durch Ihr Fenster gegriffen, sich Ihr Telefon geangelt und einen Lamborghini bestellt, den er nicht bezahlen kann.

Und wieder sind Sie als Mitverursacher haftbar, weil Sie nämlich Ihr Telefon nicht ausreichend vor unberechtigter Benutzung gesichert haben.

Das finden Sie ungerecht? – Seien Sie gewiss: Wir auch!

(Beifall von den PIRATEN)

Leider ist genau das geltende Rechtsprechung: Wenn jemand Ihren Internetanschluss benutzt und damit einen Urheberrechtsverstoß begeht, werden Sie als Mitstörer auf Unterlassung haftbar gemacht, unabhängig davon, ob Sie von dem Verstoß wussten oder nicht, auch dann, wenn Sie nicht einmal explizit erlaubt haben, dass Ihr Anschluss benutzt wird, jedenfalls dann, wenn Sie Ihren Anschluss nicht verschlüsseln.

Dieses Risiko betrifft keineswegs nur Privatleute. Auch wenn Hotels oder Cafés ihren Inter-netanschluss für ihre Gäste freigeben, haften sie als Mitstörer für die Verstöße ihrer Besucher. Das ist so, als würden Kneipiers für Verbrechen mithaften, zu denen sich ein Gast am Münztelefon im Gang verabredet hat.

Um Ihr Gerechtigkeitsempfinden noch ein wenig weiter zu belasten: Es gibt eine Industrie, die von dieser Haftung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das sind nämlich diejenigen, deren Geschäftszweck im Vermieten von Internetzugängen besteht. Die haften nicht für Verstöße ihrer Kunden.

Der Bundesgerichtshof nannte in einem Urteil am 24. Januar 2013 die Versorgung mit Internet ein Grundrecht.

(Beifall von den PIRATEN)

Es ist Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass alle Menschen Zugang dazu haben, auch solche mit wenig Geld. Gleichzeitig machen sich viele Kommunen Gedanken darüber, wie sie für ihre Besucher kostenlose WLAN-Zugänge bereitstellen können. Dabei gibt es eine einfache Lösung, die weder den Staat noch die Kommunen oder die Bürger einen Cent kos-ten würde: Die Inhaber eines Internetanschlusses könnten die nicht genutzte Bandbreite ihrer Flatrate für die Allgemeinheit freigeben. Die Vertraulichkeit der Internetkommunikation und -daten sowie die benötigte Bandbreite des Nutzers blieben dabei gewahrt.

Natürlich sind nur wenige Menschen unter diesem schwebenden Haftungsrisiko bereit, ihre Internetanschlüsse zu teilen. Die aktuelle Rechtslage nutzt nur einer Abmahnindustrie, die durch die restriktive Auslegung der Haftungsfrage ihre Abmahnungen mit Einnahmegarantie versenden kann.

(Beifall von den PIRATEN)

Die zehn größten Kanzleien in diesem Sektor machen 80 % des gesamten Abmahnvolumens von Urheberrechtsverstößen aus. Die Summe dieser Kostennoten liegt seit Jahren im dreistelligen Millionenbereich jährlich. Die größte Kanzlei hat in diesen Sachen allein im Jahr 2010 Rechnungen von zusammengenommen 80 Millionen € verschickt.

Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme für den Bundesrat vom 26. Februar keinen Handlungsbedarf gesehen. Sie setzt darauf, dass sich die Rechtsprechung schon in die richtige Richtung entwickeln werde.

Das hilft den 110.420 Menschen, die im vergangenen Jahr eine Abmahnung bekommen haben, nicht weiter. Wir fordern Sie auf, sich für die Abschaffung dieser Rechtsunsicherheit einzusetzen und das beschriebene Teilen von Internetzugängen zu ermöglichen, damit noch mehr Menschen einen Zugang zur vielfältigen Teilhabe an Kultur, Wissen, Unterhal-tung, Bildung und Arbeit im Internet bekommen können. – Vielen Dank!

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

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Plenarrede: Dietmar Schulz zu Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/03/plenarrede-dietmar-schulz-zu-tilgung-uneinbringlicher-geldstrafen-durch-gemeinnutzige-arbeit/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/03/plenarrede-dietmar-schulz-zu-tilgung-uneinbringlicher-geldstrafen-durch-gemeinnutzige-arbeit/#respond Wed, 20 Mar 2013 19:23:06 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=71410 Weiterlesen »]]> TOP 14. Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit erleichtern
Antrag der Fraktion der CDU
Block I
Überweisung an den Rechtsausschuss; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Unser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung der Ausschussüberweisung

Das Wortprotokoll zur Rede von Dietmar Schulz:
Dietmar Schulz(PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein paar Zuschauer sind auch noch im Raum. Schönen guten Abend! Ich freue mich ebenfalls auf die Beratungen im Ausschuss. Auch hier haben wir es wieder – allerdings nur teilweise – mit einem juristischen Problem zu tun. Außerdem ist es ein sozialpolitisch relevan-tes Problem – und natürlich auch ein kriminalpolitisch relevantes Problem.Insofern stellt sich die Frage, ob dieser Antrag und die mit ihm beabsichtigten Folgen tat-sächlich zur Spezialprävention geeignet sind, um dafür zu sorgen, dass die Verurteilten, die die Ersatzfreiheitsstrafe nicht verbüßen sollen, tatsächlich auch ihre aktive Leistung erbrin-gen.Der Unterschied, ob man das nun durch die Anordnung von sechs Stunden oder durch die Anordnung von fünf Stunden hinbekommt, erhellt sich mir, ehrlich gesagt, noch nicht. Wenn wir dem Beispiel Baden-Württembergs folgen, sollten wir doch auch so konsequent sein und vielleicht drei oder vier Stunden daraus machen; denn dann ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass man möglicherweise sogar zwei Tage an einem Tag hinbekommt.(Lachen von Dirk Wedel [FDP])

– Sie lachen, Herr Kollege Wedel. Aber das ist doch die Konsequenz. Das muss man ganz klar sagen. Wenn wir eine Verkürzung wollen und sie für das probate Mittel halten, um die Verurteilten an gemeinnützige Arbeit heranzuführen – insbesondere diejenigen Verurteilten, die gar nicht dazu in der Lage sind, die Geldstrafe zu bezahlen –, sollte man das tatsächlich überlegen. Wenn Baden-Württemberg sagt, vier Stunden reichen, dann reichen vier Stun-den.

Vielleicht sollten wir das im Rahmen der Ausschussberatung tatsächlich durch Anhörung – ich kündige jetzt schon einmal einen entsprechenden Antrag an, falls er nicht von einer anderen Seite gestellt wird – von Beteiligten aus anderen Bundesländern, die bereits solche Regelungen haben, klären. Übrigens gehört Berlin dazu. Auch Brandenburg setzt das schon in der Praxis um.

Schauen wir also einmal, was es da so gibt! Auch ich freue mich. – Danke. Tschüss!

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Schulz.

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Plenarrede: Dietmar Schulz zu Einführung der untergesetzlichen Normenkontrolle https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/03/plenarrede-dietmar-schulz-zu-einfuhrung-der-untergesetzlichen-normenkontrolle/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/03/plenarrede-dietmar-schulz-zu-einfuhrung-der-untergesetzlichen-normenkontrolle/#respond Wed, 20 Mar 2013 18:58:58 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=71402 Weiterlesen »]]> Mittwoch, 20.03.2013

 

TOP 13. Gesetz zur Einführung der untergesetzlichen Normenkontrolle nach

§ 47 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP
Block I
1. Lesung
Überweisung an den Rechtsausschuss
– federführend -, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik
Unser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung der Ausschussüberweisung

Das Wortprotokoll zur Rede von Dietmar Schulz:
Dietmar Schulz(PIRATEN): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe wenige Zuschauer! Ich will mich zunächst einmal allen bisher vorgetra-genen Argumenten anschließen. Ich freue mich auf die Ergänzungen dazu im Ausschuss.Eines muss ich allerdings sagen: Das wird eine hoch juristische Diskussion werden. Sie ist weniger politisch und zumindest von der Grundtendenz her doch eher juristisch. Eine Kritik möchte ich aber anführen: Ob hierdurch Bürgerbeteiligung und demokratische Beteiligung tatsächlich gestärkt werden, wage ich zu bezweifeln. Immerhin bewegen wir uns hierbei im Rahmen der Rechtsprechung, egal wie Sie es sehen.Um es einmal ganz klar zu sagen: Bürgerbeteiligung sehe ich auf der Entscheidungslinie hin zu Normen, aber nicht bei der Auslegung von Normen bzw. deren Rechtsprechungsprüfung. Das muss ich einmal ganz klar sagen. Ich möchte vonseiten der Piratenfraktion da eine Differenzierung sehen. So verstehen wir Bürgerbeteiligung und demokratische Partizipation nicht.

Unabhängig davon ist natürlich die Frage, wie auch schon Frau Kollegin Hanses anmerkte, nach der Evaluierung bestimmter Kriterien, die damit im Zusammenhang zu sehen sind, zu stellen. Sie haben dazu schon in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf unter D hinsichtlich der Kosten angeführt, dass das natürlich zu einer Steigerung der Zahl der Verfahren bei den Oberverwaltungsgerichten führen wird und entsprechende Planstellen für Richter- und Justizpersonal anfallen werden, es also eine Steigerung geben wird, ohne das tatsächlich ausgeführt zu haben. Es wird interessant sein festzustellen, zu welchen Effekten das in an-deren Bundesländern geführt hat. Es fehlen also die Zahlen.

Auf der anderen Seite muss man auch infrage stellen, ob tatsächlich von der Anzahl her die gleiche Reduzierung an Verfahren bei den Verwaltungsgerichten eintritt. Das sehe ich noch nicht.

Eines kommt noch hinzu: Auch für das Normenkontrollverfahren, wie es in diesem Gesetzentwurf vorgesehen ist, bedarf es definitiv der Vorbringung eines zumindest nach der Mög-lichkeitstheorie subjektiven Rechts. Das brauche ich aber auch bei einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO. Das heißt, ich kann auch nach § 43 VwGO eine Feststellungsklage unter Bezugnahme auf mein subjektives Recht machen und dabei inzident eine Norm, auch eine untergesetzliche Norm, überprüfen lassen. Ich muss in jedem Falle etwas dazu vortragen.

Ich sage das, damit nicht nach außen der Anschein erweckt wird, jeder Bürger könne dann, weil ihm irgendeine Norm nicht passt, zum Oberverwaltungsgericht laufen und sagen: „Überprüfe das einmal“, nach dem Motto, ich habe vielleicht irgendwann einmal vor, etwas zu tun, was mit dieser Norm gegebenenfalls nicht im Einklang steht und lasse es deswegen überprüfen.

Ich bin gespannt, wie wir all diese Probleme, die heute schon angesprochen worden sind, im Rechtsausschuss qua Diskussion gelöst kriegen. Ich freue mich ebenfalls darauf. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Danke schön, Herr Kollege Schulz.

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Plenarrede: Dietmar Schulz zu Einzelplan 04 – Justiz https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/02/plenarrede-dietmar-schulz-zu-einzelplan-04-justizministerium/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/02/plenarrede-dietmar-schulz-zu-einzelplan-04-justizministerium/#respond Wed, 27 Feb 2013 15:55:18 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=30631 Weiterlesen »]]> Mittwoch, 27. Februar 2013

TOP 1. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013   (Haushaltsgesetz 2013)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1400

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses

Drucksachen 16/2100 bis 16/2107, 16/2109 bis 16/2115 und 16/2120

2. Lesung

und 

Finanzplanung 2012 bis 2016 mit   Finanzbericht 2013 des Landes Nordrhein-Westfalen

Drucksache 16/1401

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses

Drucksache 16/2121

in Verbindung damit

Gesetz zur Regelung der   Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und   Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2013 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 –   GFG 2013)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/1402

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses

Drucksache 16/2117

2. Lesung

Unser Redner: Dietmar Schulz

Unsere Abstimmungsempfehlung: Ablehnung

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz

Videomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz

Das Wortprotokoll zur Rede von Dietmar Schulz

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal, zuhause und sonstwo am Stream! Wir beraten – nicht „verhandeln“; der war gut, Herr Wedel, oder? – über einen Haushalt, der die wesentlichen Grundsätze unserer demokratischen Grundordnung maßgeblich mit prägt, nämlich den der Justiz.

Wir haben hier schon Einzelaspekte gehört, müssen aber auch einmal das Gesamte in den Blick nehmen. Ich möchte kein Loblied auf den Haushalt anklingen lassen, aber durchaus auf die Bemühungen des Justizministeriums, die Sache doch in den Griff zu bekommen, eingehen. Indessen: Es gibt sicherlich noch einige Stellschrauben, an denen wir drehen müssen. Ich fange nun einfach an.

Da wäre die Sache mit dem Jugendarrestvollzug. In der Tat befinden wir uns, wie Frau Kollegin Hanses zu Recht sagte, in den gemeinsamen und fraktionsübergreifenden Beratungen hinsichtlich der Ausgestaltung. Aber auch dort sind wir, da wir noch an keinem Endpunkt angelangt sind, in der Fragestellung offen, wie viel Personal da tatsächlich noch benötigt wird. Das haben wir noch nicht so ganz klargestellt.

Wir wissen allerdings, dass wir für den Jugendarrestvollzug, speziell im Bereich der Pädagogik und der Betreuung der Jugendlichen sowohl während des Arrestvollzugs als auch in der Übergangszeit und in der Zeit danach, einen erhöhten Aufwand betreiben müssen und auch sollten.

Diesen Posten haben wir, ohne bisher einen entsprechenden Antrag gestellt zu haben, zumindest bezogen auf die fünf Justizvollzugsanstalten mit Arrestbetreuung, mit jeweils mindestens einem Pädagogen angesetzt. Allein daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von round about 300.000 € pro Jahr, gemessen an 13 Monatsgehältern und Pädagogen mit einer Besoldungsstufe nach A16.

Dann kommen wir zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung und Vergütung auf dem Feld der Vormundschaft, Pflege und Betreuung. Da weist dieser Haushaltsentwurf des Einzelplans 04 eine Steigerung von 12,9 Millionen € gegenüber dem Vorjahr aus. Da muss man natürlich sagen, dass sich das wahrscheinlich eher an die bundesgesetzliche Regelung ankoppelt. Dem Land Nordrhein-Westfalen bleibt eventuell nicht viel über, als mitzuziehen.

Ich sehe hier allerdings durchaus eine Möglichkeit, auf politischer Ebene hinsichtlich der Auswahl qualifizierter Vormünder, Pfleger und Betreuer etwas zu bewerkstelligen. Es kann meines Erachtens nicht sein, dass wir über den Anstieg von Vergütungen beraten, während hinsichtlich der Qualifikationen alles schweigt. Viele der Sozialverbände und caritativen Einrichtungen beklagen seit vielen Jahren, dass die Auswahl genau in dem Bereich nicht ordnungsgemäß erfolgt, weil der Gesetzgeber bisher hinter der Sache zurückgeblieben ist. Sicherlich: Einschlägig ist ein Bundesgesetz, aber ich denke an Initiativen, die zumindest einen kleinen Ausgleich dafür schaffen, dass die Vergütungen steigen sollen.

Kommen wir zum Wegfall von Einnahmen aus Geldstrafen. Wir reden immer sehr viel über Ausgaben, aber auf der anderen Seite natürlich auch über Einnahmen. Das ist das, was sich die die Landesregierung tragende Koalition gerne auf die Fahne schreibt: Wir müssen etwas auf der Einnahmeseite tun.

Diesbezüglich sieht sich das Justizministerium in der Not, zu beklagen, dass Einnahmen aus Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten im Haushalt 2013 um 20,8 Millionen € im Vergleich zum Vorjahr sinken.

Dieses wird zum Teil damit begründet, dass es keinen weiteren Ankauf von Steuer-CDs gab. – Das finde ich, ehrlich gesagt, erstaunlich, denn Fakt ist: Im letzten Jahr wurden Steuer-CDs angekauft. Theoretisch müsste aus entsprechenden Verfahren eine Einnahme generiert werden können. Diese Prognose vermag man in Nordrhein-Westfalen zurzeit nicht anzustellen. Es kann natürlich sein, dass die CD doch nicht so ergiebig war, wie ursprünglich angenommen.

(Beifall von den PIRATEN)

Aber das ist die Begründung. Herr Minister, das ist die im Erläuterungsband aufgeführte Begründung. Darüber würden wir gerne auch zur dritten Lesung noch einmal reden.

Bleibt noch die Prozesskostenhilfe. Das ist nun ganz erstaunlich. Wir haben von der Bundesinitiative gehört, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe einzuschränken. Da sieht der Haushaltsansatz eine Lücke vor. Es heißt dazu, aufgrund der bundesgesetzlichen Reformbestrebungen könne man die Entwicklung der Kosten im Bereich Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe nicht vorhersagen. Gleichzeitig aber wird gleichwohl ein Haushaltsansatz für die Kosten in Rechtssachen ausgebracht. Diese wiederum beinhalten im Wesentlichen die Vergütungen von Rechtsanwälten im Bereich der Prozesskostenhilfe und Prozessberatung.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Danke schön. – Auf der einen Seite sind 518,9 Millionen € angesetzt, auf der anderen Seite fehlen die Beträge. Da passt noch was nicht ganz zusammen.

Aufgrund dieses Umstandes, aufgrund der Tatsache, dass ich aus dem Ausschuss weiß, dass man durchaus auch zu Gesprächen bereit ist, empfehle ich meiner Fraktion die Enthaltung zum Einzelplan 04. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz.

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Plenarrede: Dietmar Schulz zu Berlin/Bonn-Gesetz https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/01/plenarrede-dietmar-schulz-zu-berlinbonn-gesetz/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/01/plenarrede-dietmar-schulz-zu-berlinbonn-gesetz/#respond Thu, 24 Jan 2013 09:51:52 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=10587 Weiterlesen »]]>
Donnerstag, 24. Januar 2013

TOP 1. Berlin/Bonn-Gesetz respektieren – Bewährte Aufgabenteilung zwischen Bonn und Berlin dauerhaft erhalten

Block I – direkte Abstimmung

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/1815

in Verbindung mit

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1897

in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/1912

Unser Redner: Dietmar Schulz

Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz

Videomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz

 

Das Wortprotokoll der Rede von Dietmar Schulz:

 

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Hause und zu Hause am Stream! Alle Jahre wieder ist Karneval und auch die Debatte über den Beschluss, das Berlin/Bonn-Gesetz aufzuheben, was eine Komplettverlagerung von Regierungsinstitutionen nach Berlin bedeuten würde.

Karneval? Herr Dr. Papke, Sie haben das als Angriff bezeichnet. Ich sage einfach einmal: Es ist das Stöckchen, das der aktuelle SPD-Kanzlerkandidat hinwirft, und wir alle springen drüber. Jedes Jahr ist es jemand anderes, und es wird weiterhin so bleiben. Ich denke, das wird in den nächsten Jahren und möglicherweise auch Jahrzehnten immer wieder auf der Tagesordnung stehen; denn steter Tropfen höhlt den Stein.

Das ist aus Sicht von Berlin und Umgebung sicherlich auch verständlich, zumal Milliardeninvestitionen damit verbunden sind. Aber wie wir sehen, ist man in Berlin nicht einmal in der Lage, einen Flughafen zu bauen. Also sollten wir doch vielleicht den Status Quo einfach er-halten. Ich bin ebenso wie die Piratenfraktion froh, dass die Region Bonn und Rhein-Sieg in dieser Form die Unterstützung dieses Parlaments erhält.

Dass Zehntausende neuer und sicherer Arbeitsplätze anderswo verloren gehen, wird gern ausgeblendet. Dass die Thematik der Gefährdung von Arbeitsplätzen in Nordrhein-Westfalen überhaupt auf der Tagesordnung steht – diese sind mit den Ministerien verbunden –, haben wir dem SPD-Kanzlerkandidaten zu verdanken, zumindest aber die Diskussion darüber. Das kann nicht unerwähnt bleiben.

Auch andere Standortengagements innerhalb Nordrhein-Westfalens, Frau Ministerpräsidentin, verdienen natürlich die Aufmerksamkeit. Das betrifft selbstverständlich andere, größere Unternehmungen.

(Reiner Priggen [GRÜNE] meldet sich zu Wort.)

– Der Kollege Priggen hat eine Zwischenfrage.

Präsidentin Carina Gödecke: Ich gehe davon aus, Herr Kollege Schulz, dass Sie sie damit zulassen möchten.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Ja.

Präsidentin Carina Gödecke: Wunderbar.

(Heiterkeit von den PIRATEN)

Reiner Priggen (GRÜNE): Herr Kollege Schulz, ganz herzlichen Dank. – Ich habe eher ei-ne Bitte. Sie haben die Art, leise zu sprechen. Ich weiß nicht, ob das durch die Akustik kommt, aber Sie sind kaum zu verstehen. Deshalb bitte ich Sie, auch wenn Sie sich von den Mikros abwenden, ein bisschen mehr zu uns zu sprechen, damit man folgen kann. – Herzlichen Dank.

(Beifall)

Dietmar Schulz (PIRATEN): Das mache ich sehr gerne, Herr Priggen. – Die Landtagsverwaltung geht in diesen Tagen durch den Saal, prüft überall und stellt selbst fest, dass die Akustik – mit Verlaub – eine Katastrophe ist. Das muss man einfach mal sagen.

(Beifall von den PIRATEN, der CDU und Christian Lindner [FDP])

Insbesondere in den vorderen Reihen soll sie ganz schlecht sein. Hinten ist sie super, das kann ich bestätigen.

(Heiterkeit)

Nicht nur das Land Berlin hat legitime Interessen. – Ich hoffe, es geht so, Herr Priggen.

(Zustimmung von Reiner Priggen [GRÜNE] und Lutz Lienenkämper [CDU])

Frau Präsidentin, ich habe noch drei Minuten Redezeit.

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Schulz, Sie haben die Zeit, die Sie jetzt brauchen.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Danke sehr. – Nicht nur das Land Berlin hat legitime Interessen, sondern legitime Interessen haben auch andere Städte und Regionen in unserem Land – ich erwähnte das gerade – wie Bonn, Rhein-Sieg und Umland.

Es wird gern mit Kosten argumentiert. Ich habe Verständnis für dieses Thema. Zu Kosten sage ich später noch kurz etwas. Wer aber die Kosten in den Mittelpunkt der Argumentation stellt, sollte bedenken, dass Kosten bei der Entscheidung für Berlin nicht nur keine Rolle gespielt haben, sondern sie durften aus politischen Gründen überhaupt keine Rolle spielen. Damals hieß es, es gehe um die Glaubwürdigkeit der Politik. Sie müsse verlässlich und be-rechenbar sein. Diese Argumentation greife ich gern auf. Was damals für Berlin galt, muss heute auch für Bonn gelten.

(Beifall von den PIRATEN und Ilka von Boeselager [CDU])

Auch an dieser Stelle kann ich es mir nicht verkneifen, liebe SPD: Ihr Kanzlerkandidat hat bereits hier in NRW eine relativ schwache Leistung abgeliefert und kann weiterhin nicht als verlässlich angesehen werden.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Das mag man aus den Bestrebungen von Herrn Steinbrück entnehmen, dieses doch fast als ehern zu bezeichnende Gesetz zu stürzen.

Wir dürfen hierbei die Geschichte nicht vergessen. Das Berlin/Bonn-Gesetz war ein Kompromiss. Das darf hier nicht unter den Tisch fallen. Das war 1991 und 1994. Es gibt einen untrennbaren politischen Sachzusammenhang zwischen der Entscheidung des Deutschen Bundestages, mit dem Parlament und einem Teil der Bundesregierung einschließlich der politischen Führung aller Ministerien nach Berlin zu ziehen.

Das Berlin/Bonn-Gesetz ist die politische Geschäftsgrundlage für diese Umzugsentscheidung. Damals hieß es: Sicherstellung einer dauerhaften und fairen Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn. Wer das zur Kenntnis nimmt, muss zu der Erkenntnis gelangen, dass man diese gesetzgeberische Grundsatzentscheidung nicht nach wenigen Jahren wieder aufheben kann – schon gar nicht aus Wahlkampfgrün-den.

Das wäre nämlich nicht dauerhaft, sondern das Gegenteil davon. Ob Ihr Kanzlerkandidat das Adjektiv „dauerhaft“ verdient hat, ist fraglich. Aber die Stadt Bonn hat es auf jeden Fall verdient. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. –

 

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Plenarrede: Dietmar Schulz zum Rückgang strafrechtlicher Verurteilungen https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/01/plenarrede-dietmar-schulz-zum-ruckgang-strafrechtlicher-verurteilungen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/01/plenarrede-dietmar-schulz-zum-ruckgang-strafrechtlicher-verurteilungen/#respond Tue, 22 Jan 2013 15:40:37 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=10529 Weiterlesen »]]> 20. Plenarsitzung, 23.01.13

TOP 1. Aktuelle Stunde

Rückgang strafrechtlicher Verurteilungen und Anstieg Verfahrenseinstellungen trotz besorgniserregender Kriminalitätsentwicklung in Nordrhein-Westfalen
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP, Drucksache 16/1952

Unser Redner: Dietmar Schulz

Audiomitschnitt der 1. Rede von Dietmar Schulz

Videomitschnitt der 1. Rede von Dietmar Schulz

Audiomitschnitt der 2. Rede von Dietmar Schulz

Videomitschnitt der 2. Rede von Dietmar Schulz

Das vollständige Plenarprotokoll gibt es hier.

Das Wortprotokoll der 1. Rede:

Dietmar Schulz (PIRATEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Liebe Zuschauer im Hohen Hause und auch zu Hause am Stream! Ich habe mich bei der Lektüre des Antrags zur Aktuellen Stunde ernsthaft gefragt, wo der Aktualitätsbezug liegt. Liegt er in der Veröffentlichung einer Statistik, liegt er in einem Kernproblem unserer Gesellschaft oder liegt er im Lande NRW? Ich bin, ehrlich gesagt, noch nicht zu einem endgültigen Ergebnis gekommen. Aber eines steht jedenfalls fest: Wir beraten heute in dieser Aktuellen Stunde ein Thema, das wir als Legislative teilweise gar nicht beraten dürfen bzw. sollten, geht man einmal von der Überschrift aus. Da geht es nämlich einerseits um die Frage der Verurteilung von Straftätern und um Verfahrenseinstellungen in Strafverfahren. Man könnte allerdings auch auf den Gedanken kommen, es gehe hier um die Strafverfolgung. So ganz klar wird es nicht.

Sie greifen auf der einen Seite die Justiz und damit aufseiten der Landesregierung letztendlich das Justizministerium an; auf der anderen Seite prangern Sie eine Kriminalitätsstatistik bzw. eine Entwicklung an, die letztendlich in der Exekutive begründet liegt, möglicherweise darin, dass wir zu wenig Personalausstattung im Bereich der Polizei haben.

Wir als gesetzgebendes Organ können zunächst nur über die Frage diskutieren, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist, ob ein Gesetz fehlt, ob ein vorhandenes zu viel oder verbesserungswürdig ist. Welche Gesetze hier gemeint sein könnten, lässt das Thema der Aktuellen Stunde leider nicht erkennen; das ist schade.

Die Anwendung der Gesetze durch die Judikative ist nicht Aufgabe des Parlaments. Artikel 97 Grundgesetz sagt: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ Schon im Grundstudium lernen wir im Fach Rechtswissenschaften, dass in Deutschland Gewaltenteilung herrscht.

Der vorliegende Antrag ist aus meiner Sicht in seinen Begründungselementen teilweise ein versuchter Eingriff in die im Grundgesetz festgelegte Gewaltenteilung. Die angeführten Statistiken zur Kriminalitätsentwicklung sind bloße Nebelkerzen für das tatsächlich Bezweckte. Dies ließ sich auch in den letzten Sitzungen des Rechtsausschusses feststellen, in denen permanent irgendwelche Kleinen Anfragen oder Tagesordnungspunkte zur Behandlung begehrt wurden, die sich, wie der Kollege Ganzke eben schon ausführte, überwiegend mit der Frage der Judikative und weniger mit der Frage der Exekutive befassen.

Es könnte natürlich auch sein, dass der Antrag falsch bzw. die Behandlung innerhalb der Aktuellen Stunde nicht zutreffend ist, weil es um die Verstärkung der Exekutive gehen möge, was die ermittelnden Polizeibehörden betrifft. Dann müsste gleich Herr Minister Jäger reden und nicht Herr Minister Kutschaty. Wir wissen es nicht genau.

Wir gehen davon aus, dass der vorliegende Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP von Volljuristen angestoßen wurde. Daher kann ich diese Aktuelle Stunde, noch einmal betont, nicht nachvollziehen. Wir gehen ferner davon aus, dass die Kenntnis über die Unabhängigkeit der Richter in den vergangenen Monaten nicht abhandengekommen ist.

(Beifall von den PIRATEN)

Wie wir schon im Rechtsausschuss feststellen konnten, sollten wir uns alle darauf besinnen, Abstand davon zu nehmen, Justiz und Staatsanwälte hier im Parlament öffentlich zu kritisieren, und zu einer sachgerechten Rechtspolitik wie auch einer sachgerechten Innen- und Sicherheitspolitik zurückkehren.

Wenn Sie dem Justizminister nachweisen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, dass er sein Haus nicht im Griff hat, dann geht das sicherlich nicht über die Kriminalitätsstatistik; denn die Kriminalitätsstatistik ist nichts weiter als das Resultat dessen, was innerhalb unserer Gesellschaft passiert – zunächst einmal.

Wenn wir tatsächlich einen Rückgang an erledigten Rechtsfällen und Verfahren in der Gerichtsbarkeit haben, dann müssen wir möglicherweise mehr Richterinnen und Richter, mehr Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einstellen. Das haben wir von der Piratenfraktion in der letzten Haushaltsdebatte teilweise gefordert. Darauf zielt Ihr Antrag aber ganz offen-sichtlich nicht ab. Würde er das tun, würden wir Piraten ihn mittragen.

Uns ist klar, dass die Staatsanwälte besonders in der Abteilung Wirtschaftskriminalität aktuell zu Sachbearbeitern in Insolvenzverfahren degradiert werden, Akten aus dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten massiv ansteigen, die vielleicht besser von Amtsanwälten – auch das würde wiederum eine Erhöhung der Personaldecke bedeuten – anstatt von Staatsanwälten bearbeitet würden. Wie auch immer, ob es um den Rückgang von Strafurteilen oder Strafbefehlen geht, das kann nicht Thema unserer Arbeit sein.

Kommen wir zur Kriminalitätsentwicklung: Zunächst einmal – da teile ich die Auffassung, wie sie von Herrn Ganzke von der SPD, aber auch von Frau Hanses von den Grünen dargestellt – erfreuen wir uns an einem Rückgang der Jugendkriminalität in NRW um immerhin 7,5 %. Das ist sicherlich nicht das Ende der Fahnenstange. Nur, wie ich eben schon erwähnte: Die Kriminalitätsstatistik selbst sagt nichts über die Bekämpfung der Kriminalität aus, sondern etwas über den Zustand der Gesellschaft.

Wir Piraten sagen Ihnen gerne, wie Kriminalitätsbekämpfung à la longue aussehen muss: Für eine geringere Kriminalitätsrate brauchen wir bessere Bildung, mehr Prävention und gegebenenfalls mehr Polizei. Im Bereich der Jugendkriminalität ist von Symptombekämpfung und Aktionismus Abstand zu nehmen. Die Antwort auf das Problem der Jugendkriminalität ist trotz der erfreulichen statistischen Entwicklung nicht, jeden jungen Menschen als potenziellen Straftäter von morgen zu behandeln und so die Nachfrage nach sicherheitspolitischen Maßnahmen künstlich zu steigern. Resozialisierungsangebote für junge Straftäter, zum Beispiel Patenschaften, sind auszuweiten, um deutlich zu machen, dass die Abwärts-spirale sehr wohl durchbrochen werden kann.

Ich verweise an dieser Stelle nicht zuletzt, was die Kriminalitätsstatistik im Bereich der Erwachsenenkriminalität angeht, auf den letzten, den vorletzten und den vorvorletzten Armutsbericht. Damit sind wir wieder bei den Problemen, die in unserer Gesellschaft begründet liegen.

(Beifall von den PIRATEN)

Soweit wir mehr Polizeibedienstete benötigen, um zu entsprechenden Ermittlungserfolgen zu kommen, verweise ich unter anderem auf die Forderungen der Gewerkschaft der Polizei. Sie spricht von 1.700 Polizeibediensteten, die pro Jahr eingestellt werden müssten.

Ferner werden wir nicht umhinkommen, an zahlreichen Stellen innerhalb der Gesellschaft die Stellschrauben so zu drehen,

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

dass Kriminalität nicht notwendig wird. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass Kriminalität in Nordrhein-Westfalen insbesondere importiert wird. Marodierende Einbrecherbanden stellen in der Tat ein Problem dar. Das wiederum wäre eine Sache der Exekutive; angesprochen wäre Herr Minister Jäger.

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Schulz, die Redezeit.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Ja, ich komme zum Ende.

Mit Ihrem Antrag sorgen Sie weder für eine Verbesserung der Kriminalitätsverfolgung noch der Kriminalitätsstatistik. Ganz ehrlich: Wir sollten uns in den Ausschüssen und gerne auch im Plenum über die Dinge unterhalten, die zu einem Erfolg innerhalb unseres Landes dahin gehend führen, dass Kriminalität nicht notwendig ist oder dass Kriminalität, so sie grundsätzlich …

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt. – Heiterkeit von den PIRATEN)

– Ich sorge für Erheiterung.

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Schulz, Sie sind bei einer Minute Überziehung.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Entschuldigung.

Wie auch immer, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Der Antrag ist für mich, mit Verlaub, nichts weiter als ein Showantrag. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz.

 

 

 

Das Wortprotokoll der 2. Rede:

Dietmar Schulz (PIRATEN): Danke schön. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kol-legen! Lieber Herr Kollege Dr. Orth, Sie führen gerade bei der Kriminalitätsstatistik die Ent-wicklung in Düsseldorf an. Wie wir alle wissen, ist Düsseldorf – das bezieht sich selbstver-ständlich auch auf die Polizei und die Ordnungskräfte – CDU/FDP-geführt.

(Zuruf von Dr. Robert Orth [FDP])

– Ja, und es besteht auch ein reger Austausch zwischen dem Rat der Stadt Düsseldorf und dem Polizeipräsidenten. Man sitzt ständig zusammen und kann die Entwicklung hervorra-gend verfolgen. Sei‘s drum.

Wir sind nach wie vor bei den Symptomen. Wir sind bei der Kriminalität und der Entwick-lung. Lassen Sie uns doch einfach mal der Menschen annehmen, der Betroffenen. Sie sprachen eben auch von Betroffenheit.

Ich will eine Deliktgruppe herausgreifen, die völlig unterbewertet bzw. überhaupt noch nicht angesprochen worden ist: die Drogenkriminalität. Insbesondere Nordrhein-Westfalen ist da-von sehr stark betroffen. In Nordrhein-Westfalen haben wir 850.000 plus X statistisch erfass-te Konsumenten von Cannabis bzw. Cannabisprodukten. Es ist also so, dass Cannabis und Cannabisprodukte mittlerweile zur Volksdroge geworden und in der Mitte unserer Gesell-schaft angekommen sind.

Ich sagte eben schon: Wir müssen uns im Bereich der Aufklärung bewegen und weniger in der Bekämpfung und Kriminalisierung von bestimmten Deliktgruppen. Aufklärung ist gefragt.

(Beifall von den PIRATEN)

Mit der Aufklärung und der Entkriminalisierung findet auch gerade im Bereich des Konsums von Cannabis und Cannabisprodukten eine Verringerung bzw. Beseitigung eines Schwarz-marktes statt, damit gleichzeitig eine Verringerung der Verfahren gegen einfache Konsu-menten nach der Kifferdatei. Dazu sollten wir uns kooperativ zeigen; wir sollten gemein-schaftlich an Konzepten arbeiten und versuchen, diese parteiübergreifend innerhalb unserer Gesellschaft zu besprechen, zu erörtern und politische Handlungsfolgen umsetzen.

Das wird nicht in Nordrhein-Westfalen gehen; das ist sicherlich ein Bundesthema. Aber wir können immerhin von Nordrhein-Westfalen aus entsprechende Initiativen starten. Sollte man sich darauf einigen können, die Piratenpartei wäre selbstverständlich sehr froh darüber.

Wir sollten uns der Verantwortung stellen und versuchen, die Herstellung, den Verkauf und den Konsum von Hanfprodukten aus der Kriminalitätsstatistik herauszubringen.

(Beifall von den PIRATEN)

Sie dürfen eines nicht vergessen: Gerade in Nordrhein-Westfalen gibt es sehr große An-baugebiete für Hanf. Die Herstellung von Hanfprodukten ist selbstverständlich erlaubt, aber das Ziehen von Hanf bzw. von Cannabisprodukten zum Verzehr als Droge nicht – ganz zu schweigen von ihrem Einsatz für medizinische Verwendungszwecke.

Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, bestimmte Kriminalitätsformen in diesem Bereich der weichen Drogen dem Jugendschutz und dem Verbraucherschutz zu unterwerfen. Las-sen Sie uns in die Schulen und in die Begegnungsstätten gehen, um entsprechende Aufklä-rung herbeizuführen. Dann kommen wir sicherlich zu dem Punkt, an dem wir sagen können: Auch bei der Drogenkriminalität ist eine Verringerung der Zahlen in der Kriminalitätsstatistik zu verzeichnen. Das wäre außerordentlich wünschenswert. – Danke schön für Ihre Auf-merksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

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Plenum: Schulz zu Sparkassengesetz https://www.piratenfraktion-nrw.de/2012/12/plenum-schulz-zu-sparkassengesetz/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2012/12/plenum-schulz-zu-sparkassengesetz/#respond Thu, 13 Dec 2012 12:11:45 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=9795 Plenarsitzung 18, 13. Dezember 2012

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Plenarrede: Schulz zu Sicherungsverwahrung https://www.piratenfraktion-nrw.de/2012/12/plenarrede-schulz-zu-sicherungsverwahrung/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2012/12/plenarrede-schulz-zu-sicherungsverwahrung/#respond Fri, 07 Dec 2012 17:29:54 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=8261 Weiterlesen »]]> Plenarsitzung 16 am 30. November 2012

Dietmar Schulz zu TOP 7: Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1435

erste Lesung

Mitschnitt der Rede von Dietmar Schulz

Redeprotokoll:

Verehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde an diesem Tage und beim letzten Punkt nehmen wir hier Stellung.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Da sind Sie wach?)

– Nein, ich bin schon seit heute Morgen um 6 Uhr wach, Frau Kollegin Beer. Das nur so ganz nebenbei.

(Zurufe)

– Wir können das gerne noch ein bisschen weitermachen; die Redezeit läuft. So lange brauche ich nicht.

Wie bereits erwähnt, ist die Landesregierung nun gezwungen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 bzw. die verfassungsrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Ein Großteil der Zeit, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gegeben hat, ist durch die teils unstrukturierte Arbeit auf Bundesebene etwas verzögert worden, was allerdings nicht heißt, dass es auf Landesebene etwa genauso lange dauern muss oder nicht vielleicht auch schon im Vorfeld in irgendeiner Form hätte angegangen werden können. Aber das möchte ich hier gar nicht als Kritikpunkt anführen.

Vielmehr müssen wir uns einfach bei diesem sehr wichtigen Thema der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen vor Augen führen, wie wichtig es ist, hier nach Möglichkeit nicht unter Zeitdruck zu geraten und ein Gesetz zu verabschieden, welches dann letztendlich vielleicht als mit der heißen Nadel gestrickt anzusehen ist. Dafür ist das Thema einfach zu bedeutend.

Man darf allerdings auch nicht glauben, dass es Sinn macht, hier ein Gesetz zu präsentieren, bei dem man – auch das ist klar – irgendwen oder irgendetwas feiert. Auch darauf müssen wir in den weiteren Beratungen ein ganz wesentliches Augenmerk haben.

Kommen wir zum eigentlichen Kerngehalt dessen, was wir in Nordrhein-Westfalen regeln wollen. Unser Strafrechtssystem ist geprägt durch die Zweispurigkeit. Neben den schuldbezogenen Sanktionen gibt es die Maßregeln der Besserung und Sicherung, zu denen auch die Sicherungsverwahrung gehört. Das bedeutet, dass wir einerseits durch freiheitsentziehende Maßnahmen die Bevölkerung bei fortbestehender Gefährlichkeit von Tätern schützen und wir andererseits Behandlung und Therapie für die Täter ermöglichen müssen, um die Gefährlichkeit irgendwann dauerhaft zu reduzieren.

Wir können und wollen daher nicht nach dem Motto des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder vorgehen, der da sagt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums –: „Deswegen kann es da nur eine Lösung geben: Wegschließen – und zwar für immer.“ – Davon sind wir Gott sei Dank weit entfernt. Das wollen wir nicht.

Kommen wir nun zur Umsetzung! Sehen wir uns den Gesetzentwurf einmal genauer an, was wir sicherlich in den Ausschüssen noch tun müssen! Es gibt doch noch einiges an Lücken und Regelungsbedarf zu sehen; Kollegen haben es teilweise schon angesprochen. Wir werden nacharbeiten müssen.

Der Neubau in Werl kam schon durch den Kollegen Kamieth zur Sprache.

(Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE])

– Wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen – gerne. Wir haben noch ein bisschen Zeit, Frau Kollegin Hanses.

Die Frage ist doch, ob Werl ausreicht. Wir haben derzeit 106 Sicherungsverwahrte in Nordrhein-Westfalen. Werl weist 148 Plätze aus. Es ist also sehr absehbar, wann Werl nicht mehr ausreicht. Ob wir dann noch mit dem Abstandsgebot des Bundesverfassungsgerichts klarkommen, wage ich zu bezweifeln. Das heißt, es müssten bereits jetzt Maßnahmen ergriffen und vielleicht auch im Gesetz vorbeugend berücksichtigt werden. Das ist aber eine Frage der Umsetzung.

Um noch mal ganz nebenbei auf die Kollegin Hanses einzugehen: Der Hinweis darauf, dass wir von Tätern und nicht von Täterinnen sprechen müssen, ist so eine Sache. Wir müssen berücksichtigen, dass wir immerhin eine Sicherungsverwahrte haben, die normalerweise in Nordrhein-Westfalen unterzubringen wäre. Sie befindet sich nunmehr in Frankfurt am Main.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Eine!)

– Eine. Gut, wollen wir hoffen, dass es nicht mehr werden. Wir könnten noch im Detail auf einzelne Aspekte des Gesetzes eingehen. Dazu reicht meine Zeit wahrscheinlich nicht. Denn viele der 113 Normen bedürfen sicherlich noch einer genaueren Betrachtung. Ich sehe allerdings in § 12 des Gesetzes mit Sorge, dass sozialpädagogische Maßnahmen – ein Kernbereich der Sicherungsverwahrung – in der Einrichtung durchgeführt werden sollen. Um dem Gedanken der Sicherungsverwahrung insgesamt und dem Schutz der Bevölkerung vor Sicherungsverwahrten Rechnung zu tragen, muss aus der Soll-Vorschrift eine Muss-Vorschrift werden. Das nur als Hinweis. Ich könnte noch weitere Bestimmungen aufzählen, um darzulegen, was man noch alles besser machen könnte oder vielleicht noch fehlt. Das wollen wir nicht tun. Das tun wir in den Ausschüssen. In der derzeitigen Form würden wir dem Gesetz nicht zustimmen. Aber der Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir selbstverständlich zu. – Danke schön.

 

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Plenum: Nico Kern zum Drogenhandel und -konsum in Justizvollzugsanstalten https://www.piratenfraktion-nrw.de/2012/12/plenum-nico-kern-zum-drogenhandel-und-konsum-in-justizvollzugsanstalten/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2012/12/plenum-nico-kern-zum-drogenhandel-und-konsum-in-justizvollzugsanstalten/#respond Fri, 07 Dec 2012 14:50:19 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=8239 Plenarsitzung 16, TOP 6, 30. November 2012

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Drs. 16/1316: Lückenhafte Informationspolitik des Justizministeriums https://www.piratenfraktion-nrw.de/2012/12/drs-161316-luckenhafte-informationspolitik-des-justizministeriums/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2012/12/drs-161316-luckenhafte-informationspolitik-des-justizministeriums/#respond Fri, 07 Dec 2012 11:07:09 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=8110 Lückenhafte Informationspolitik des Justizministeriums
Kleine Anfrage 610
Schulz, Dietmar PIRATEN Drucksache 16/1316 06.11.2012

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Drs. 16/1315: Befindet sich das Dormagener Pilot-Projekt „Vollzug in freien Formen“ im Raphaelshaus auf vollstreckungsrechtlich einwandfreiem Boden? https://www.piratenfraktion-nrw.de/2012/12/drs-161315-befindet-sich-das-dormagener-pilot-projekt-vollzug-in-freien-formen-im-raphaelshaus-auf-vollstreckungsrechtlich-einwandfreiem-boden/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2012/12/drs-161315-befindet-sich-das-dormagener-pilot-projekt-vollzug-in-freien-formen-im-raphaelshaus-auf-vollstreckungsrechtlich-einwandfreiem-boden/#respond Fri, 07 Dec 2012 11:05:27 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=8108 Befindet sich das Dormagener Pilot-Projekt „Vollzug in freien Formen“ im Raphaelshaus auf vollstreckungsrechtlich einwandfreiem Boden?
Kleine Anfrage 609
Schulz, Dietmar PIRATEN Drucksache 16/1315 06.11.2012

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2012/12/drs-161315-befindet-sich-das-dormagener-pilot-projekt-vollzug-in-freien-formen-im-raphaelshaus-auf-vollstreckungsrechtlich-einwandfreiem-boden/feed/ 0
Drs. 16/832: Gefährdung des Steuermehraufkommens in NRW durch Nachbesteuerung ohne Steuerabkommen auf Kosten vermeintlicher Steuergerechtigkeit contra Rechtsstaatlichkeit https://www.piratenfraktion-nrw.de/2012/12/drs-16832-gefahrdung-des-steuermehraufkommens-in-nrw-durch-nachbesteuerung-ohne-steuerabkommen-auf-kosten-vermeintlicher-steuergerechtigkeit-contra-rechtsstaatlichkeit/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2012/12/drs-16832-gefahrdung-des-steuermehraufkommens-in-nrw-durch-nachbesteuerung-ohne-steuerabkommen-auf-kosten-vermeintlicher-steuergerechtigkeit-contra-rechtsstaatlichkeit/#respond Thu, 06 Dec 2012 17:25:02 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=7939 Gefährdung des Steuermehraufkommens in NRW durch Nachbesteuerung ohne Steuerabkommen auf Kosten vermeintlicher Steuergerechtigkeit contra Rechtsstaatlichkeit
Kleine Anfrage 413
Schulz, Dietmar PIRATEN Drucksache 16/832 05.09.2012

Antwort FM Drucksache 16/1053 05.10.2012

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