Plenarsitzung 17, 12. Dezember 2012
Gesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf der Landesregierung / Drucksache 16/1286
Mitschnitt der Rede von Hanns-Jörg Rohwedder
Redeprotokoll:
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer auf der Tribüne und draußen im Stream! Die Wasserentnahmegebühren aus dem Wasserentnahmeentgeltgesetz dienen der Sicherung einer guten und sicheren Wasserversorgung auch durch die Finanzierung von Wasserbewirtschaftungsplänen. Wasser, ganz besonders Trinkwasser, gehört zu den wichtigsten Gütern des Lebens. Wasser ist eine elementare und lebenswichtige Ressource und keine übliche Handelsware. Es ist Gemeingut.
Auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie beschreibt Wasser völlig richtig als ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Herr Markert hat dazu schon detaillierter Stellung genommen. Deshalb erspare ich es mir, das noch näher auszuführen. Es ist eben keine übliche Handelsware und darf nicht privatisiert werden, wie manche bizarren neoliberalen Sekten das fordern.
Für uns heißt das, die Wasserversorgung gehört zur Daseinsvorsorge, die von der öffentlichen Gemeinschaft gewährleistet werden muss – finanziell wie organisatorisch. Ich bin sicher, die Mehrheit im Haus sieht das genauso und will es auch.
Wir alle brauchen Wasser. Nicht nur die Menschen, auch die Großabnehmer wie Kraftwerke und Chemiefabriken, Gewerbe, Industrie und die Infrastruktur. Der Staat muss es zur Verfügung stellen. Es wird in der Regel mit dem Steueraufkommen finanziert. Es kommen aber auch Entgelte und Gebühren infrage. Selbst das Umweltbundesamt hält eine Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts für sinnvoll.
Interessanterweise enthalten die UWA-Tabellen deutlich höhere Sätze als die jetzt von der Landesregierung vorgesehenen, nämlich 10 Cent pro Kubikmeter statt 5 Cent pro Kubikmeter. Da gibt es also durchaus noch Spiel.
Wir sollen jetzt einer Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes um einen halben Cent pro Kubikmeter zustimmen. Das ist eine Gebühr und keine Steuer. Einige Redner von CDU und FDP haben heute den ganzen Tag versucht, durch die Blume den Eindruck zu erwecken, es sei eine Steuer. Es ist aber eine Gebühr.
Diese Anhebung ist nötig, um die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie erfüllen zu können. Das ist auch dem Protokoll der Anhörung zum Wassercent vom 28. Juni 2011 zu entnehmen. Derzeit sind für diese Umsetzung etwa 75 Millionen € pro Jahr vorgesehen. Nach einer Bewertung, die der BUND in Nordrhein-Westfalen aufgestellt hat, ist es allerdings schwer, damit die absolut notwendigen ökologischen Mindestanforderungen zu erfüllen. Die vorgesehenen Ausgaben für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Haushalt 2013 betragen nur 75,83 Millionen €. Das ist zu wenig. Deshalb soll das Wasserentnahmeentgelt erhöht werden.
Wir denken, das ist hinnehmbar. Wir werden dieser Gesetzesänderung daher zustimmen. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass gemeinschädliche Großverbraucher wie der Braunkohletagebau nicht bevorzugt oder gar ausgenommen werden. Es geschieht auch vor dem Hintergrund, dass die Einnahmen durch Gebühren zweckgebunden wieder ausgegeben werden müssen und durch Gebühren keine Gewinne erzielt werden dürfen. Deshalb meinen wir, die Landesregierung soll dafür sorgen, dass die Wasserwerke diese Gelder für die Modernisierung ihrer Wasserwerke einsetzen. – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung zum Tagesordnungspunkt 1.