Plenarsitzung 15 vom 29. November 2012
Daniel Schwerd zum TOP 11: Gesetz zur Weitergeltung des Gesetzes über die Ablieferung von Pflichtexemplaren und ausführender Vorschriften (Pflichtexemplarweitergeltungsgesetz)
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drucksache 16/1274 erste Lesung
Plenarrede:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Tribüne, an den Bildschirmen, Zuschauer von heute und aus der Zukunft!
(Sigrid Beer [GRÜNE]: Auf dem Mars, bitte!)
– Die auf dem Mars und die von der anderen Seite des Mondes auch.
Pflichtexemplargesetze sorgen dafür, dass von sämtlichen Schriftstücken, die in diesem Bundesland produziert werden, zumindest ein Exemplar bei einer Bibliothek abgeliefert und dort archiviert wird. Pflichtexemplargesetze sind somit ein wichtiger Baustein für die Bewahrung unseres kulturellen Gedächtnisses. Das alte Pflichtexemplargesetz ist am 31. Dezember letzten Jahres außer Kraft getreten, ohne dass rechtzeitig für Ersatz gesorgt wurde. Für diese Situation kann man nicht mal die Neuwahlen als Ausrede anführen. Ist es möglich – diese Frage richte ich ausdrücklich nicht nur an die Landesregierung, sondern an alle Fraktionen im Hause –, dass dieses Thema schlichtweg verschlafen worden ist?
Immerhin bietet das Außerkrafttreten des alten Gesetzes die Möglichkeit, die Neuauflage des Pflichtexemplargesetzes an das digitale Zeitalter anzupassen. Denn die neuen technischen Möglichkeiten werfen auch in Bezug auf Pflichtexemplare ganz neue Fragen auf. Was ist beispielsweise mit Webseiten? Handelt es sich hierbei auch um Publikationen, die archiviert und abgeliefert werden müssen, und wenn ja, wie kann das funktionieren? Von daher ist es womöglich ganz gut, dass Sie mit der Neuregelung des Gesetzes gewartet haben, bis die Piraten in den Landtag eingezogen sind.
(Beifall von den PIRATEN)
Ohne falsche Bescheidenheit denke ich, dass wir Ihnen auch bei diesen Fragen helfen können.
Der Entwurf für ein neues Pflichtexemplargesetz, den die Landesregierung vorgelegt hat, weist unserer Meinung nach noch ein paar Mängel auf. Dies wurde auch in der Expertenanhörung im Kultur- und Medienausschuss am 22. November 2012 deutlich. So sind im Entwurf der Landeregierung beispielsweise noch zahlreiche urheberrechtliche Fragen ebenso ungelöst wie ganz praktische Fragen zum Umgang mit digitalen Publikationen. Hier gibt es Nachbesserungsbedarf. Trotzdem glauben wir, dass der Entwurf der Landesregierung eine gute Basis darstellt und relativ zügig überarbeitet werden kann, um das neue Pflichtexemplargesetz an die Erfordernisse der heutigen Zeit anzupassen.
Die CDU hat einen Gesetzentwurf vorgelegt – um diesen geht es eigentlich bei der heutigen Debatte –, mit dem das alte, abgelaufene Pflichtexemplargesetz samt seinen Lücken zunächst weitergelten und der rechtlose Zeitraum seit Beginn des Jahres abgedeckt werden soll. Später sollen mit einem Rundumschlag in Form eines eigenen Bibliotheksgesetzes sämtliche Probleme des Bibliothekswesens auf einen Streich gelöst werden – inklusive des Pflichtexemplargesetzes. Das erscheint uns sehr ambitioniert. Es birgt die Gefahr, dass bis dahin noch sehr viel Zeit vergeht.
Wir Piraten plädieren daher für eine pragmatische Lösung, nämlich die zeitnahe Überarbeitung und Verabschiedung des Regierungsentwurfs. Wir laden alle Fraktionen dazu ein, mit uns gemeinsam einen Änderungsantrag zu erarbeiten, damit dieses Gesetz dann wirklich Hand und Fuß hat. Die Frage, ob bis dahin die Weitergeltung des alten Gesetzes sinnvoll oder nötig ist, sollen bitte die Juristen beantworten.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen im Ausschuss. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den PIRATEN)