Sendelizenzen für Streamer wie PietSmiet: „Der Rundfunkstaatsvertrag braucht ein Update“

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Die Streaming-Szene ist in Aufruhr: Die Landesanstalt für Medien NRW hat den bekannten Gaming-Kommentator Peter Smits (PietSmiet) aufgefordert, eine Sendelizenz zu beantragen – ansonsten darf er nicht mehr weiter senden („Die Zeit“ berichtet). Eine solche Lizenz bedeutet Kosten und Bürokratie und kann daher gerade für kleinere Streamer ein großes Ärgernis sein. Die Landesmedienanstalt beruft sich bei ihrem Vorgehen auf den Rundfunkstaatsvertrag, wonach jeder eine Lizenz braucht, der regelmäßig mehr als 500 Zuschauer anlocken kann.

„Im Netz gibt es aber keine begrenzten Sendefrequenzen, wie es bei Radio und Fernsehen der Fall ist, daher braucht es auch keine Lizenzen. Die heutigen Regeln wurden vor Jahrzehnten für den Rundfunk gemacht, nicht für das Internet“, sagt Lukas Lamla, Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW. „Wenn sich jetzt aber plötzlich jemand mit einem Hobby-Stream um eine Lizenz bemühen muss, wirkt das abschreckend, innovationshindernd und nicht zuletzt: albern. Eine Reform ist daher längst überfällig. Der Rundfunkstaatsvertrag braucht ein Update.“

Die Piratenfraktion NRW fordert daher die Landesregierung auf, den Rundfunkstaatsvertrag zu überprüfen und an die heutige Zeit anzupassen (Antrag hier). Das haben sogar die Landesmedienanstalten selbst gefordert (siehe hier). Am Freitag, 7. April, findet die Debatte im Landtag NRW gegen 16 Uhr statt. Der Live-Stream wird hier zu finden sein – hoffentlich mit weniger als 500 Zuschauern 😉

Die Game- und Netzkultur lebt mit dem Streaming: Veraltete Rundfunkkonzepte der Medienanstalten müssen für das digitale Zeitalter neu konzipiert werden!

Veröffentlicht am von unter Anträge, Marc 'Grumpy' Olejak.

I. Sachverhalt

Gemäß des aktuell gültigen Rundfunkstaatsvertrages braucht ein regelmäßig ausgestrahltes Liveprogramm für über 500 Personen eine Zulassung als Rundfunkangebot. Demnach hat am 21. März die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten beschlossen, einem beliebten Streaming-Kanal aus NRW, der auf der Streaming-Plattform „Twitch“ den Betrieb untersagen, wenn kein Zulassungsantrag gestellt wird.

Diese Einschätzung des ZAK entspricht der zurzeit gültigen Rechtslage. Problematisch ist jedoch die Übertragung von Regelungen, die für traditionellen Rundfunk geschaffen worden sind, auf das Internet. Streaming-Angebote, wie im aktuellen Fall für das sogenannte „Let’s Play“ – der Liveübertragung von Gaminghandlungen ins Netz – sind fluktuierend. Die Streaming-Angebote sind nicht immer mit kommerziellen Absichten verbunden.

Jede Privatperson im Netz kann mit entsprechender Motivation selbst zum Live-Sender werden und damit Teil einer netztypischen „n:n-Kommunikation“ (Nutzer zu Nutzer). Diese Form der Kommunikation bedeutet, dass ein Sender gleichzeitig Empfänger ist und diese Rolle sich je nach Blickwinkel und aktueller Aktivität ändern kann. Ein Sender nach traditioneller Auffassung von Rundfunk strahlt aus und wird von einem Publikum empfangen. Der Sender selbst ist kein Empfänger.

Zusätzlich muss beachtet werden, dass die Anbieter von solchen Live-Streams nicht die Inhaber der jeweiligen technischen Plattform sind, von der aus sie ihr Angebot zur Verfügung stellen. Daher ist es notwendig, die Rolle der jeweiligen Streaming-Plattform zu evaluieren.

II. Der Landtag stellt fest

  • Die aktuell gültige Rechtslage im Rundfunkstaatsvertrag für genehmigungspflichtigen Rundfunk ist für die Art und Form von Video-Liveübertragungen im Internet nicht in allen Aspekten übertragbar.
  • Für die Live-Übertragungen von Audioinhalten gelten nicht dieselben Regeln.
  • Einzelpersonen ohne kommerzielle Interessen können potenziell ein großes Publikum im Netz erreichen. Dies würde nach derzeitiger Rechtslage zu hohem bürokratischen Genehmigungsaufwand führen, der nicht gerechtfertigt ist und Innovation hindert.
  • Die Situation bezüglich Live-Streaming-Angeboten muss bezüglich der Anbieter von technischen Streaming-Plattformen und der jeweiligen einzelnen Streamer getrennt evaluiert werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • Die Unterschiede zwischen traditionellem Rundfunk und Live-Streaming-Angeboten im Internet zu evaluieren
  • die Unterschiede zwischen den jeweiligen Technischen Streaming-Plattformen und einzelnen Live-Streamern zu untersuchen
  • Die Ergebnisse der oben genannten Prüfaufträge für die Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages zu nutzen

Gamesbranche ist ein wichtiger Motor für die Wirtschaft in NRW

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Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW zur Anhörung im Auschuss für Kultur und Medien zum Potenzial der deutschen Game Development Branche:

Die Experten waren sich einig, dass diese von den Piraten im Landtag NRW initiierte Anhörung ein wichtiger erster Schritt war. Erstmalig wurde in einem deutschen Landesparlament über die Gamesbranche gesprochen. Das hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer. Die Gamesbranche muss endlich ernst genommen werden. Sie ist ein wichtiger Motor unserer Wirtschaft.

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Leistungsfähigkeit der deutschen Game Development Branche

Veröffentlicht am von unter Anträge.

Unser Antrag an das Plenum (02.-04. September 2015)

Leistungsfähigkeit der deutschen Game Development Branche
Drucksache 16/9430 (ohne Debatte, umgekehrtes Verfahren)

Zusammenfassung:

Wir fordern die Landesregierung auf, eine Studie zur Erfassung der Leistungsfähigkeit der Spieleentwicklungsbranche in NRW im bundesdeutschen und europäischen Vergleich in Auftrag zu geben. Die Branche der Unterhaltungselektronik und Spieleentwicklung ist einer der wichtigsten Wachstumsmärkte und muss im Rahmen der digitalen Agenda NRW gefördert werden. Um die dafür wichtigen Grundlagen zu schaffen, bedarf es einer soliden und fundierten Datenbasis durch eine branchengenaue Erfassung analog zur Film- und Musikwirtschaft.

Simone Brand, Stellv. Fraktionsvorsitzende der Piratenfraktion NRW

Die Branche der Spieleentwickler ist einer der wichtigsten Wachstumsmärkte. Er muss im Rahmen der digitalen Agenda NRW gefördert werden. Spiele sind zu Recht als Kulturgut eingestuft worden, aber die Gamesbranche wird bei sämtlichen Fördertöpfen sträflichst vernachlässigt. Es braucht jetzt zuallererst einer soliden und fundierten Datenbasis durch eine branchengenaue Erfassung analog zur Film- und Musikwirtschaft.

Piraten Landtag NRW 86. Sitzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Der Antrag wurde einstimmig an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk überwiesen; Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.