Michele Marsching, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion NRW, erläutert die Einreichung der Klage der Piratenfraktion vor dem Landesverfassungsgericht:
Wir halten das Vorgehen des Landtags für nicht verfassungsgemäß. Daher beantragen wir als Piratenfraktion vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen festzustellen, dass die Nichtwahl eines Fraktionsmitglieds ins Präsidium des Landtags von NRW die verfassungsmäßigen Rechte unserer Fraktion verletzt hat und dass die Landtagspräsidentin verpflichtet war – etwa durch mündliche Hinweise vor den Wahlgängen – auf die Gleichbehandlung der Piratenfraktion hinzuweisen.
Grundsätzlich sind alle Fraktionen des Landtags gleich zu behandeln. Das Präsidium des Landtags von NRW ist als interfraktionelles Beratungsorgan ein so gewichtiges parlamentarisches Gremium, dass alle Fraktionen dort ein Recht auf Mitwirkung haben. Zudem hat der Landtag in seiner konstituierenden Sitzung am 31.05.2012 beschlossen, dass jede Fraktion ein Grundmandat im Präsidium haben soll (siehe https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16%2F2|1|0). Dagegen hat der Landtag durch die insgesamt dreimalige Nichtwahl eines Kandidaten der Piratenfraktion für das Landtagspräsidium verstoßen und damit die Piratenfraktion in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt.