Veröffentlicht am von in Kultur- und Medien (A12), Lukas Lamla, Reden.

Mittwoch, 17. Dezember 2014

 

Top 9. Gesetz zur Förderung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen (Kulturfördergesetz NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/6637
Lukas Lamla | Foto Tobias M. EckrichUnser Redner: Lukas Lamla
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Protokoll der Rede von Lukas Lamla:

Lukas Lamla (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit schon vor meiner Rede. Das Kulturfördergesetz – man kann es so sagen – ist eine geplatzte Blase. Es wurde der Kunst- und Kulturlandschaft als Mittel gegen den Druck aus Richtung der Finanzpolitik angekündigt. Viel wurde über Regelungen und die Absicherung von Kulturaufgaben im Land und in den Kommunen gesprochen, und viel wurde versprochen. Übrig geblieben ist nicht viel, teils aus nachvollziehbaren Gründen, die mit der Landesverfassung zu begründen sind. Dem Kulturfördergesetz die Zähne gezogen haben aber die rot-grünen Finanzpolitiker;

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der FDP)

denn sie haben das Gesetz zu einer Aneinanderreihung von schönen Worten und Notlösungen degradiert. Dazu gibt es eigentlich nichts Weiteres zu sagen.

Ich möchte aber etwas zu unseren eigenen Themenschwerpunkten sagen. Zusätzlich zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, um die es jetzt geht, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Ich werde einmal die wichtigsten Punkte durchgehen, damit sie der Nachwelt erhalten bleiben und beim nächsten Anlauf dann vielleicht ein bisschen Aufmerksamkeit bekommen.

Zuallererst zur Fokussierung auf Kinder und Jugendliche: Ja, die Fokussierung wurde im Verlauf zwar leicht abgeschwächt, aber unsere Forderung, die explizite Erwähnung der Erwachsenen- und Seniorenbildung, ist nicht umgesetzt worden, obwohl wir das mehrfach angeregt hatten. Wer das Ziel des lebenslangen Lernens ins Gesetz schreibt, der soll doch bitte nicht nur die Altersgruppen jenseits der Teenagerjahre mitnehmen, sondern sie auch benennen.

Genauso problematisch ist die exemplarische Aufzählung besonders förderungswürdiger Teile der Kulturinfrastruktur in NRW. Uns ist die Erwähnung und Würdigung der Spielstätten und Klubs, der musikalischen Subkulturen, der Off-Kulturen, ganz besonders wichtig. NRW ist und war in seiner jüngsten Geschichte berühmt für seine Subkulturen und die Innovationen, die von hier hervorgingen. Man denke einfach zurück an Kraftwerk, die aus Düsseldorf heraus die Musik weltweit revolutionierten. Dafür ist es wichtig, die musikalischen Subkulturen auch im Kulturfördergesetz als festen Teil der kulturellen Infrastruktur repräsentativ zu verankern. Hier gibt es bei uns Bühnen für aufstrebende Musikerinnen und Musiker, DJs und Produzenten. Eine Erwähnung findet aber nicht statt, obwohl wir dies mehrfach angeregt haben.

Der Kulturförderplan wurde konzipiert, um über die Legislaturperioden hinweg die Kulturhaushalte zu stabilisieren. So können Kulturakteure etwas besser mittelfristig planen. Die Aufstellung des Plans obliegt aber dem Ministerium im Einvernehmen mit dem Landtag. Oberflächlich betrachtet, ist dieses parlamentarische Prinzip auch demokratisch legitimiert. Aber wollten wir nicht eigentlich Partizipation, also die Beteiligung derer, die davon betroffen sind? Unter diesen Umständen kann man die hier eingebrachten Regelungen nur ablehnen; denn es wäre erstrebenswert, die Organisationen und Verbände der Kulturlandschaft direkt und viel stärker bei der Aufstellung des Kulturförderplans zu beteiligen. Dasselbe gilt für die kommunalen Spitzenverbände. Wir wollen mehr Partizipation derer, die von dem Förderplan wirklich betroffen sind. Das ist aber anscheinend nicht gewollt.

Wir haben auch versucht, bei den Fördervereinbarungen, die das Ministerium mit einer Kommune abschließen kann, die kommunal geförderten Kultureinrichtungen nebst den kommunalen Einrichtungen zu berücksichtigen. Aber auch dies ist anscheinend nicht gewollt. Stattdessen bevorzugt die Neuregelung im Beschlussvorschlag die bereits Etablierten und benachteiligt die Neugründungen, also gerade die Einrichtungen, die keine Landesförderung bekommen können oder wollen.

Genauso unmöglich ist anscheinend auch die gesetzliche Absicherung der Kunst- und Kulturgüter im landeseigenen Betrieb. Ich frage mich an dieser Stelle: Hat die Landesregierung aus dem Aufschrei der Kunst- und Kulturszene in NRW nach den Warhol-Verkäufen nichts gelernt? – Anscheinend nicht! Wir haben verschiedene Vorschläge gemacht – auch zusammen mit den Fraktionen von FDP und CDU –, um wenigstens einen beschränkten Schutz durch Beteiligung von unabhängigen Gremien im Gesetz festzuschreiben. Das ist anscheinend auch nicht gewollt.

Mein Fazit lautet: Rot-Grün zieht hier sein Ding durch. Andere Meinungen und Ideen zählen nicht. Man hätte ganz viel mehr aus dem Kulturfördergesetz machen können. Das war aber anscheinend so nicht gewollt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

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