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Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin, zur Anhörung von Sachverständigen zu dem Antrag der Piratenfraktion „Bildungsinnovation 2020 – Chancen der Digitalisierung für die Bildung nutzen“:

Die Anhörung zeigt, dass im Bereich digitaler Medien an den Schulen endlich was passieren muss. Ansonsten bleibt eine zeitgemäße Medienbildung auf der Strecke. Sowohl bei der technischen Ausstattung, z.B. mit Tablets und WLAN, als auch bei der Lehrerausbildung und -fortbildung müssen endlich die notwendigen Schritte unternommen werden.

 

Individuelle Förderung aller Schüler kann durch den Einsatz offener und für alle gleichermaßen verfügbarer Lernmittel (OER) verbessert werden. Deshalb ist die Entwicklung und Bereitstellung dieser Lernmittel zu fördern. Dabei darf keine Zeit mehr verloren gehen. Die Landesregierung ist hier jetzt in der Pflicht.

Videomitschnitt der Anhörung

Antrag „Bildungsinnovation 2020 – Chancen der Digitalisierung für die Bildung nutzen“:
http://www.piratenfraktion-nrw.de/wp-content/uploads/2014/01/16-4435.pdf

5 Kommentare an “Zeitgemäße Medienbildung muss Einzug in die Schulen halten”

    • Tom Müller

      Definitiv! Diese „neuen“ Whiteboards können zwar schon ein wenig Hilfreich sein, dennoch ist keine Lehrkraft daran geschult.
      Lieber macht der Lehrer noch den guten alten Polylux an oder Zeigt es auf dem Windwos 98 PC.

      Gruß Tom

    • BBiwy

      Sehr geehrte Frau Pieper,

      zunächst einmal möchte ich mich bedanken, dass die am 24. September 2014 abgehaltene Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu dem Antrag der Piratenfraktion „Bildungsinnovation 2020 – Chancen der Digitalisierung für die Bildung nutzen“, im Internet übertragen (und als Videomitschnitt auf Youtube [1] verfügbar gemacht) wurde.

      Darin fiel unter anderem folgenden Aussage von Ihnen, Frau Pieper (sinngemäß aus dem Gedächtnis):

      „Sie [Anm. des Autors: Frau Johannsen, Kommissarische Leiterin Abteilung Medienbildung LVR-Zentrum für Medien und Bildung Düsseldorf (Ddorf)] sprachen auch davon, dass es Kommunen gibt, die haben also ein bisschen ein Faible dafür. Mich würde interessieren, ob Sie eine Idee haben, wie man das halt verbindlich gestalten kann? Weil es nutzt nichts, wenn wir Kommunen haben, die das halt gerne machen, weil sie jemanden, meistens ist es ja nur eine Person, die an der Stelle sitzt und sagt, sie hat Spass dran, aber ich denke wir müssen das flächendeckend sicherstellen, dass die Kommunikation dann klappt.“

      (55:50 – 56:10 siehe Videomitschnitt auf Youtube [1] )

      Es wäre wahrscheinlich besser gewesen, Sie hätten die Frage auch an Prof. Dr. Angela Faber [Anm. des Autors: Hauptreferentin beim Landkreistag NRW Ddorf und beim Deutschen Städtetag (Köln)], geladen als Vertreterin des Städtetags, Städte- und Gemeindebunds sowie Landkreistags NRW, den so genannten kommunalen Spitzenverbänden [2], gestellt.

      Leider wurde auf diese Frage nicht näher eingegangen, wahrscheinlich weil sie sich die beteiligten Sachverständigen schon untereinander kennen und wissen dass sich die Regelung in der nachfolgenden Erklärung nicht geändert wird. Deshalb möchte ich das nachholen.

      Eine landeseinheitliche verbindliche Regelung ist nicht möglich. Denn mit einer solchen Vorschirft greift das Konnexitätsprinzip [3,4], wie sie in Artikel 73 (3) [5] der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen normiert ist. D.h. das Land müsste durch die verbindlichen Festlegung (was einer „Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender und übertragbarer Aufgaben“ gleich kommt) die Kosten für die Ausstattung der Schulen übernehmen. Würde das Land einen Standard für die Ausstattung an Schulen vorschreiben, müsste es dann bis zu rund 3,2 Mrd Euro oder höher an Mehrkosten tragen (siehe hierzu auch (m)eine E-Mail mit dem Betreff „Ergänzung zu „Antrag: Technische Ausstattung an Schulen (TAaS)“ vom 29. Mai 2014). Gegebenenfalls wird in den nächsten Tagen eine ähnlich lautende E-Mail verschickt werden.

      Ich kann mir gut vorstellen, dass die Landesregierung nicht wirklich bewillt ist, so viel Geld in die Hand zu nehmen, weil es durchaus eine hohe Belastung darstellt. Es besteht natürlich die Möglichkeit die oben genannte Summe auf einen Zeitraum zu verteilen.

      Man könnte höchstens in das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen beim § 79 [6] den Halbsatz „und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“ in folgender Form neufassen: „und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte und den zwischen dem Ministerium und den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Mindeststandards entsprechenden Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“

      Damit müsste jedoch die Broschüre Ausstattung für das Lernen mit neuen Medien [7] zwischen dem Städtetag, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag NRW, dem Landschaftsverband Rheinland und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung eine Aktualisierung erhalten. Man könnte sich ja bei der Aktualisierung an den „Multimedia-Empfehlungen“ [8] des Landes Baden-Württemberg orientieren.

      Als kleines Gedankenspiel: Sollte es in Zukunft möglich sein, so genannte „prozentualer Zu- beziehungsweise Abschlagsrechte der Länder auf die Bundeslohn- und -einkommensteuer“ [9] zu verlangen, könnte die Landesregierung für die nächste Wahlperiode verkünden, sie wolle in diesem Zeitraum die Einkommenssteuer um 2 % erhöhen, um die Mehreinnahmen in das Bildungswesen zu investieren. Auch könnte sie sich mit Vertretern aus (z. B.) dem Bildungs-, Forschungs- und Wirtschaftsbereich zusammensetzen und verschiedene Vereinbarungen abschließen, was mit den Mehreinnahmen passieren soll. So könnte beispielsweise die notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen (wie die technische Ausstattung an Schulen) vollzogen werden. Oder man kann durch die Einnahmen den Fachkräftemangel reduzieren, indem man verstärkt die Fähigkeiten der abgehenden Schüler/-innen in den geforderten Bereichen stärkt.

      Daneben wollte ich noch auf eine Passage (S. 2) in einer der Stellungnahmen (der Medienberatung NRW aus Ddorf/Münster) [10] zu dem eingangs erwähnten PIRATEN-Antrag eingehen.

      „Im Antrag der PIRATEN sind die Bedingungen kommunaler Selbstverwaltung und kommunaler Schulträgerschaft in Nordrhein-Westfalen nicht berücksichtigt. Entsprechend fehlen konkrete Vorstellungen von Verfahren und Prozessen, wie die beschriebenen Ziele in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden könnten. Die staatlich-kommunaleAbstimmung und Zusammenarbeit ist ebenso zu gestalten wie der Dialog der kommunalen Schulträger mit ihren Schulen. In diesen
      Abstimmungsprozessen werden Entscheidungen getroffen über IT-Infrastruktur, Versorgung mit digitalen Lernmitteln, Unterstützung der Schulen u.v.a.m. Das Schulministerium hat mit den kommunalen Spitzenverbänden grundlegende Verfahren vereinbart: Schulen formulieren zunächst pädagogische Medienkonzepte, die ihrerseits Grundlage für den Dialog des Schulträgers mit den Schulen sind und in eine kommunale Medienentwicklungsplanung münden.
      Diese staatlich-kommunale Zusammenarbeit ist – wegen der jeweiligen Zuständigkeit für schulisches Lernen – eine strukturelle Voraussetzung dafür, dass die Chancen der Digitalisierung für die Bildung genutzt werden können. Entsprechend sind die Schulen, die Schulträger und das Schulministerium als Gestalter von Innovationen in den Fokus zu nehmen.“

      (Seite 2 der Stellungnahme der Medienberatung NRW [10] )

      Die eben genannte Darstellung bzgl. der nicht vorhandenen Überlegungen, wie die Kommunen in diesem Konstrukt berücksichtigt werden, kann ich vollkommen zustimmen. Seit dem ich die Piraten kenne (2009) fällt mir auf, dass die wenig(st)en Konzepte der Piraten nicht die kommunalen Gegebenheiten in irgendeiner Form beachten.
      Deshalb würde ich mir wünschen, wenn die Piraten (NRW) sich vermehrt Expertise aus der öffentlichen Verwaltung entweder selbst aneignen, sich bei den kommunalen Spitzenverbänden erkundigen, durch Anfragen der eigenen kommunalen Mandatsträger an die örtliche Verwaltung erhalten (ich kenne mindestens ein Fall, indem eine Einschätzung einer Kommune in einer Landtagsdrucksache verwendet wurde) oder wahrscheinlich am einfachsten als Mitglieder gewinnen.

      Mit freundlichen Grüßen

      BBiwy

      Referenzen:
      [1] https://www.youtube.com/watch?v=vrc4h84YY4E
      [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunaler_Spitzenverband
      [3] https://de.wikipedia.org/wiki/Konnexit%C3%A4tsprinzip
      [4] http://kommunalwiki.boell.de/index.php/Konnexit%C3%A4tsprinzip
      [5] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=100&bes_id=3321&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det250883
      [6] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=7345&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det310595
      [7] http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung-NRW/Publikationen/ausstattung_leitfaden.pdf
      [8] http://www.lmz-bw.de/technische-unterstuetzung/beratung/infothek/materialien/medienentwicklungsplan/multimedia-empfehlungen.html
      [9] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bayern-und-baden-wuerttemberg-fordern-mehr-steuerautonomie-fuer-laender-a-993596.html
      [10] http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-2106.pdf

    • Monika Pieper

      Herzlichen Dank für dieses ausführliche Feedback.

      Ihr Hinweis auf die kommunale Zuständigkeit für die Ausstattung von Schulen und die staatlich-kommunale Zusammenarbeit in Frage des Medieneinsatzes an Schulen ist richtig. Eine bessere Vernetzung auch mit den kommunalen Spitzenverbänden streben wir an. Erste Gespräche haben wir bereits geführt.

      Die Intention unseres Antrags „Bildungsinnovation 2020“ ist es, die Empfehlungen der Europäischen Kommission in der Mitteilung „Die Bildung öffnen“ zur Diskussion zu stellen und Handlungsbedarfe bezüglich des Einsatz von Digitalmedien in der Bildung aufzuzeigen.

      Vor diesem Hintergrund hat uns die Anhörung wichtige Hinweise gegeben. Hier ist unter anderem die Forderung von Prof. Faber nach der Entwicklung einer gemeinsamen Strategie mit allen Beteiligten ein Punkt, an den wir anknüpfen werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Monika Pieper

  • BBiwy

    Sehr geehrte Frau Pieper,

    Bitte :). Ich bringe gerne meine Kenntnisse und Erfahrungen, welche die Piraten weiterbringen (können), ein.

    Es freut mich, dass Sie bereits in Kontakt mit den kommunalen Spitzenverbänden stehen und dadurch Einblicke in die kommunalen Gegebenheiten erhalten.

    Ergänzend möchte ich zu dem Absatz

    Damit müsste jedoch die Broschüre Ausstattung für das Lernen mit neuen Medien [7] zwischen dem Städtetag, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag NRW, dem Landschaftsverband Rheinland und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung eine Aktualisierung erhalten. Man könnte sich ja bei der Aktualisierung an den „Multimedia-Empfehlungen“ [8] des Landes Baden-Württemberg orientieren.

    noch folgende Information einbringen:

    Im Juni 2013 beschlossen die Jungen Piraten (JuPis) [1] durch eine Mitgliederabstimmung [2] (auf Basis einer Abstimmungsordnung [3]) ein Positionspapier, indem sie „eine an heutige Gegebenheiten angepasste und für zukünftige Entwicklungen flexible technische Ausstattung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ fordern. Dazu verfassten sie eine Handreichung [4]. Diese enthält ein Konzept, wie die technische Ausstattung an Schulen aussehen soll.

    Auch umfasst es bereits eine Vorgehensweise für die Integration von mobilen Endgeräten, die bei der oben genannten Aktualisierung sicher eingebracht werden kann.

    Gruss

    BBiwy

    P.S.: Leider konnte ich nicht früher auf Ihre Antwort reagieren, denn ich habe erst heute von Ihrer Antwort Kenntnis erhalten.

    Referenzen:
    [1] https://junge-piraten.de/themen/bildung-und-forschung/technische-ausstattung-an-schulen/
    [2] https://wiki.junge-piraten.de/wiki/Mitgliederabstimmung_2013.2/Antr%C3%A4ge/Technische_Ausstattung_an_Schulen
    [3] https://wiki.junge-piraten.de/wiki/Abstimmungsordnung
    [4] https://wiki.junge-piraten.de/wiki/Mitgliederabstimmung_2013.2/Antr%C3%A4ge/Technische_Ausstattung_an_Schulen/Handreichung

  • BBiwy

    Sehr geehrte Frau Pieper,

    am 26. September 2014 sprach ich über eine E-Mail mit einer Berechnung des Kostenaufwands für eine zukunftsorientierte Infrastruktur [1]:

    Würde das Land einen Standard für die Ausstattung an Schulen vorschreiben, müsste es dann bis zu rund 3,2 Mrd Euro oder höher an Mehrkosten tragen (siehe hierzu auch (m)eine E-Mail mit dem Betreff “Ergänzung zu “Antrag: Technische Ausstattung an Schulen (TAaS)” vom 29. Mai 2014). Gegebenenfalls wird in den nächsten Tagen eine ähnlich lautende E-Mail verschickt werden.

    Diese wird Ihnen mit einer mittlerweile auch fertig gestellten überarbeiteten Version der Kalkulation in den nächsten Tagen zugeleitet.

    Daneben konnte ich bei einem Treffen am (letzten) Montag, den 08. Dezember 2014 in Köln mit der Piratengruppe im dortigen Rat kurz mit einer Fachreferentin (Lara) der Piratenfraktion NRW reden, die zuvor zu einem Termin dort war. Ihr hatte ich ein Ausdruck eines Konzept zur (IT-)technischen Ausstattung von Schulen, welches Grundlage des im letzten Post [2] verlinkten JuPis-Positionspapiers ist, zur Weiterleitung an Sie gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    BBiwy

    Referenzen:
    [1] http://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/09/zeitgemase-medienbildung-muss-einzug-in-die-schulen-halten/#comment-65010
    [2] http://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/09/zeitgemase-medienbildung-muss-einzug-in-die-schulen-halten/#comment-65081

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