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Mit einem Update durch die Piratenfraktion geht das neue Landesmediengesetz NRW an den Start. Der Gesetzentwurf wurde gestern abend gemeinsam von den Fraktionen SPD, Grünen und Piraten verabschiedet. Die Piratenfraktion hatte am Mittwoch mit einem gemeinsamen Änderungsantrag an mehreren Punkten einige wichtige Änderungen an dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf vorgenommen.

Daniel Schwerd, Netz- und Medienpolitischer Sprecher:

In Verhandlungen mit Rot-Grün konnten wir einige substanzielle Änderungen durchsetzen, die uns sehr am Herzen lagen. So wurde die Aufsicht über die Einhaltung der Netzneutralität der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) übertragen. NRW hat jetzt als erstes Bundesland eine Institution, die sich aktiv für die Netzneutralität einsetzt.

Außerdem haben wir mit dafür gesorgt, dass die LfM-Medienkommission zukünftig tatsächlich staatsfern besetzt wird. Die Anzahl der staatsnahen Mitglieder wird auf maximal ein Drittel begrenzt. Damit haben wir dazu beigetragen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF im neuen Landesmediengesetz berücksichtigt wird. Zudem wird auf unser Drängen für Mitglieder der LfM-Medienkommission eine Karenzzeit vor der Aufnahme in die Kommission eingeführt, die Interessenskonflikte vermeidet.

Vor allem aber haben wir dafür gesorgt, dass sich zukünftig auch gesellschaftliche Gruppen und Einzelpersonen um eine Mitgliedschaft in der LfM-Medienkommission bewerben können. Dies bietet endlich auch netzpolitischen Initiativen und Aktivisten die Möglichkeit, sich inhaltlich im Bereich der Medienaufsicht einbringen zu können.

Wir sind erfreut, dass wir in diesen Fragen unsere zentralen Forderungen durchsetzen konnten, so dass auch wir dem Gesetz in der geänderten Fassung zustimmen konnten. Das zeigt wieder einmal: Piraten wirken im Landtag NRW.

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