Der Landtag NRW braucht mehr Transparenz:
Hier sind unsere Nebentätigkeiten
Zum eigenen Gesetzentwurf und dem heute vorgelegten Entschließungsantrag zur künftigen Offenlegung von Nebentätigkeiten der NRW-Abgeordneten sagt Michele Marsching, Transparenz-Beauftragter der Piratenfraktion im Landtag NRW:
„Der Bürger hat ein Recht auf Transparenz: Es ist unverantwortlich, wie Rot/Grün die Bürger und die Opposition an der Nase herumführt. Zum wiederholten Male kündigen SPD und Grüne an, dass sie einen Gesetzentwurf für die Offenlegung von Nebentätigkeiten einbringen werden. Bereits im Januar 2013 kündigte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Sigrid Beer, an „jetzt schnell eine rechtssichere Regelung […] zu schaffen“. Nach über einem Jahr kündigte sie im Januar 2014 endlich an, „im 1. Quartal 2014“ zu handeln. Im April 2014 sagte Beer, sie sei „unmittelbar handlungsfähig“ – und passiert ist nichts. Auch heute gibt es lediglich eine weitere Ankündigung – in der Rot/Grün „bis zum Sommer“ einen Gesetzentwurf einbringen wollen. Welchen Sommer sie damit meinen, verschweigen sie. Es ist zu spät!
Es gibt bereits einen Gesetzentwurf, der auf dem Tisch liegt. Jetzt heißt es, unseren Gesetzentwurf entweder anzunehmen oder entsprechend zu ändern. Fakt ist aber: Es muss jetzt etwas geschehen. Die Art und Weise, wie SPD und Grüne immer wieder Gras über die Sache wachsen lassen wollen, ist erschreckend. Rot/Grün meidet aus Angst vor der Transparenz das Thema, wie der Teufel das Weihwasser. Dies ist uns zu scheinheilig.
Wir fordern eine detaillierte Offenlegung aller Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Nur so können die Menschen im Land NRW einschätzen, ob eventuell Interessenskonflikte zum Mandat bestehen. Dies ist durch die derzeitige intransparente Regelung nicht gewährleistet. Es ist in Zeiten, in denen politische Entscheidungen von allen Seiten nachverfolgt werden wollen ein Rückschritt, wenn Nebeneinkünfte lediglich bei der Präsidentin des Landtags NRW angezeigt werden müssen, es aber zu keiner verpflichtenden Veröffentlichung kommt.“
Die Kernpunkte unseres Gesetzentwurfes sind:
- Centgenaue Veröffentlichung aller Nebeneinkünfte (ab einer Bagatellgrenze von 100 Euro im Einzelfall bzw. 1.000 Euro p. a.). Lediglich eine Anzeigepflicht bei der Präsidentin des Landtags NRW reicht nicht aus.
- Auch der zeitliche Aufwand muss genannt werden – denn auch ein Ehrenamt kann einen entsprechenden Einfluss auf das Mandat haben.
- Selbstverständlich müssen die Rechte Dritter berücksichtigt werden (z. B. gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner, Namen der Mandanten bei Anwälten etc.). Hier soll die exakte Summe und zumindest die Branche des Kunden/Mandanten veröffentlicht werden.
Die Abgeordneten der Piratenfraktion veröffentlichen bereits ihre vollständigen Nebeneinkünfte – inklusive des zeitlichen Aufwands – unter http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=8177
Der Gesetzentwurf der Piratenfraktion wird morgen, Donnerstag, 15. Mai 2014, im Plenum behandelt – TOP 4, ab ca. 14.15 Uhr.
Drucksache 16/5745 / Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-5745.pdf