Rektorengehälter sind von öffentlichem Interesse
Zu der Debatte um die Veröffentlichung der Liste mit Rektorengehältern an NRW-Hochschulen in der heutigen Sondersitzung des Wissenschaftsausschusses im Landtag NRW sagt Joachim Paul, Fraktionsvorsitzender:
Jedes Schulleitergehalt ist bekannt und es gibt keinen Grund, warum dieses nicht auch für Hochschulrektoren gelten soll. Wir haben in der Opposition im Landtag die Aufgabe, auch unbequeme Fragen zu stellen und höchstmögliche Kontrolle bei der Verausgabung von Steuergeldern sicherzustellen. Bereits im November 2012 haben wir eine Kleine Anfrage zur Höhe der Hochschulrektorengehälter gestellt. In einigen Fällen mussten Hochschulleitungen bis zu siebzehn Mal konsultiert werden, bevor die Daten an das Ministerium herausgegeben wurden. Allein das ist eine Ungeheuerlichkeit, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bezüge der Hochschulleitungen steuerfinanziert sind.
Die aktuelle Regelung der Vertraulichkeit über die Bezüge der NRW-Hochschulrektoren kommentiert Paul mit Unverständnis:
Es ist unwürdig für unsere Demokratie, dass demokratisch nicht legitimierte Hochschulräte nach Gutsherrenart über Boni für Hochschulrektoren entscheiden. Auch Gehaltssteigerungen sollten einer Transparenzregel unterliegen, sie dürfen keine Geheimniskrämerei sein. Wir Abgeordnete sind in erster Linie die Anwälte der Steuerzahler und keine Statisten bei intransparenten Entscheidungen der Hochschulräte über öffentliche Gelder.
Antwort auf unsere Kleine Anfrage Drs. 16/1497 vom 21.11.2012 hier.
Bernd
Tolle Arbeit macht ihr!