Unsere Anträge der Piratenfraktion im Landtag NRW:
EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die EU-Grundrechtecharta und darf nicht umgesetzt werden! Drucksache 16/4815
Am 12. Dezember 2013 hat der Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union in einem Gutachten massive Bedenken gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geäußert – er hält die Richtlinie für einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Menschen und für nicht vereinbar mit der EU-Grundrechte-Charta. Schon 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt.
Daniel Schwerd, Netz- und Medienpolitischer Sprecher:
Trotz massiven rechtlichen Bedenken halten Bundesregierung und NRW-Landesregierung weiter an der Vorratsdatenspeicherung fest. Angesichts der Schwere des Grundrechts-Eingriffs und der in Studien nachgewiesenen weitgehenden Wirkungslosigkeit bei der Kriminalitätsbekämpfung fordern wir, dass die Politik von sich aus auf die Vorratsdatenspeicherung verzichtet. Es ist ein Unding, dass stets erst Verfassungsgerichte einschreiten müssen, um freiheitsfeindliche Vorhaben unserer Regierungen zu verhindern.
„Karenzzeit“ für ausgeschiedene Regierungsmitglieder in Anlehnung an EU-Recht einführen
Wir fordern eine Gesetzesänderung, welche nach dem Vorbild des EU-Rechts die wesentlichen Regelungen der Berufstätigkeit für ehemalige Mitglieder der Kommission auf Regierungsmitglieder und Staatssekretäre in NRW überträgt. Demnach ist eine Karenzzeit von drei Jahren einzuhalten, wenn die angestrebte Tätigkeit eine Interessenverflechtung mit dem zuvor ausgeübten Amt nahelegt. Außerdem soll der Einsatz eines Gremiums geprüft werden, welches Wechsel in die Privatwirtschaft bewertet.
Michele Marsching, Sprecher im Hauptausschuss:
Es darf keinerlei Verquickung von politischer Arbeit und wirtschaftlichen Interessen geben. Für den Wechsel von Politikern in die Wirtschaft fordern auch Nichtregierungsorganisationen wie LobbyControl und Transparency International eine Karenzzeit von drei Jahren. Zu Recht! Eine angemessene Übergangsfrist leistet einen wichtigen Beitrag zur Transparenz im Parlamentarismus und trägt dazu bei, dass angeschlagene Vertrauen der Bürger in die Politik wiederherzustellen. NRW sollte hier mit gutem Beispiel voran gehen.
Nordrhein-Westfalens öffentlicher Raum: Haben wir schon eine flächendeckende Videoüberwachung?
Große Anfrage Drucksache 16/3573, Antwort der Landesregierung Drucksache 16/4627
Die Landesregierung verweigert sich einer umfassenden Auskunft über die flächendeckende Videoüberwachung in NRW. Anstatt auf unsere Große Anfrage eine vollumfängliche und verlässliche Statistik über alle Kameras im Land zu erstellen, wurden Argumente zusammengetragen, um die Kameras nicht zählen zu müssen.
Frank Herrmann, Sprecher im Innenausschuss:
Die aufgeführten 2.750 Kameraanlagen sind nur ein Bruchteil. Viele weitere tausend Kameras in den Kommunen sind nicht erfasst. Die Landesregierung stiehlt sich mit juristischen Spitzfindigkeiten aus der Verantwortung. Will Innenminister Jäger das wahre Ausmaß der Überwachung verschleiern? Wir brauchen eine Meldepflicht für Kameraanlagen. Das würde zu einer lückenlosen Bestandsaufnahme beitragen und so dem inflationären Gebrauch von Überwachungsinstrumenten entgegenwirken.