Veröffentlicht am von in Monika Pieper, Reden, Schule und Weiterbildung (A15).

Mittwoch, 29. Januar 2014

 

Top 3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung schulgesetzlicher Vorschriften (10. Schulrechtsänderungsgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Drucksache 16/4807

Unsere Rednerin: Monika Pieper

Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung

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Protokoll der Rede von Monika Pieper

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Kollegin Schmitz. Für die Piratenfraktion spricht Frau Kollegin Pieper.

Monika Pieper (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem Herr Weiß und Frau Vogt noch einmal ausführlich erklärt haben, was in dem Gesetzentwurf steht, weiß das, denke ich, jeder. Darüber braucht man nicht mehr zu reden.

Ich finde die Zusammenführung des Berufsorientierungsjahres mit den Klassen für Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis prinzipiell ausgesprochen begrüßenswert. Das führt zu einer klaren Struktur, zu einem klaren Angebot für Schüler ohne Ausbildungsverhältnis. Hier wird ausschlaggebend sein, inwieweit es gelingt, individuelle Förderung zu leisten, weil es eine extrem heterogene Schülergruppe sein wird. Sie wird sehr viel heterogener sein als das, was wir jetzt haben. Es muss dann sehr genau geschaut werden, welche Ressourcen da hineingebracht werden müssen, damit es wirklich gelingt. Da hilft allein dieser Gesetzentwurf nicht.

Ich finde es vom Gedanken her auch sympathisch, das Berufsgrundschuljahr in die einjährigen Berufsfachschulen zu integrieren, um Warteschleifen zu vermeiden. Ob es dadurch aber wirklich gelingt, einen schnelleren Übergang in Ausbildungsverhältnisse zu schaffen, bleibt abzuwarten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Schüler durch anrechnungsfähigen Kompetenzerwerb eher in ein Ausbildungsverhältnis gebracht werden. Ich habe Zweifel, ob das gelingen wird. Insofern sehe ich da noch Beratungsbedarf.

Die Regelung für das Recht der Schulträger, Schüler aus anderen Kommunen mit der Begründung mangelnder Kapazität abzulehnen, schafft für die Kommunen Rechtssicherheit. Das finde ich völlig in Ordnung. Ich weiß aber nicht, wie lange dieses Problem noch relevant sein wird; denn wenn man sich umhört, ist es im Moment so, dass sich die Schulen eher gegenseitig die Schüler abspenstig machen, weil sie Angst vor Schließung haben. Sie werben eigentlich eher in anderen Städten, als dass sie sagen: Wir wollen euch nicht.

Die Verlängerung der Anmeldefrist zum Schulversuch PRIMUS begrüßen wir ausdrücklich. Wir freuen uns, dass Schulen jetzt wieder die Chance haben, in Ruhe ein Konzept zu entwickeln und sich zu bewerben. Ich bin ein großer Verfechter von zehn Jahren gemeinsamem Lernen. Ich komme von einer Schule, wo das erfolgreich gelebt wurde, und wünsche mir, dass vielleicht die Erfahrungen, die an dieser Schule gemacht wurden, in so einen Schulversuch eingehen und dass man sich die Kompetenzen bei denen holt, die es schon seit Jahrzehnten so machen.

(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN)

Mit diesem Gesetz werden Rechtsunsicherheiten beseitigt. Dem PRIMUSSchulversuch wird eine weitere Chance eingeräumt. Vom Ansatz her weil es für die Berufskollegs ist ist das völlig okay. Viel wichtiger darauf wurde gerade schon hingewiesen wird aber die Frage sein: Was ist mit der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung?

Das interessiert die Kollegen an den Berufsschulen weitaus mehr als dieses Gesetz. Wir warten mit Spannung darauf, was kommen wird. Für meine Fraktion sehe ich durchaus die Chance, dass wir diesem Gesetz zustimmen. Ich freue mich auf die Beratung und Anhörung im Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper. Für die Schulpolitik ist die Schulministerin zuständig. Es spricht jetzt Frau Löhrmann.

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