Interne Dokumente belegen offenbar eine illegale Abmahnpraxis der Kanzlei Urmann und Kollegen (U+C). Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des Kölner Anwalts Christian Solmecke [1]. Die Abmahn-Kanzlei U+C hatte jüngst im Auftrag der Schweizer Firma ´The Archive´ zehntausende Abmahnungen an Nutzer der Streaming-Webseite Redtube.com verschickt.
Dazu sagt Daniel Schwerd, Netz- und Medienpolitischer Sprecher:
Wir haben es derzeit mit einer der größten Abmahnwelle aller Zeiten zu tun – bis zu 30.000 Menschen könnten im Fall Redtube von Abmahnungen betroffen sein. Das massenhafte Abmahnen von Internet-Nutzern hat sich in Deutschland zu einer regelrechten Industrie entwickelt, die erschreckende Ausmaße angenommen hat. Verschiedene Kanzleien haben sich inzwischen ganz auf das erträgliche Geschäft mit der Massenabmahnung spezialisiert. Solchen Kanzleien geht es aber nicht um das Recht, sondern allein um Profite. Das veraltete Urheberrecht bietet ihnen hierfür einen willkommenen Anlass. Wir brauchen dringend eine Reform – die Bundesregierung muss hier endlich tätig werden!
Darüber hinaus zeigt der Fall, dass auch der so oft beschworene Richtervorbehalt in der Praxis nur in sehr begrenztem Maße dazu taugt, gespeicherte private Daten vor missbräuchlichem Zugriff zu schützen. Die jetzt bekannt gewordenen Hintergründe der Abmahnpraxis von U+C zeigen zudem, wie wichtig die Aussagen von Whistleblowern für das Aufdecken illegaler Praktiken sind. Wir setzen uns daher im Landtag NRW für den Schutz von Whistleblowern und gegen den unbegrenzten Datenhunger staatlicher und privater Stellen ein.
Wir erhoffen uns Aufklärung vom Landgericht Köln zu der Frage, warum es den Auskunftsersuchen im Fall Redtube überhaupt stattgegeben hat. Stimmt es, dass das Gericht bei seinen Auskunftsbeschlüssen die technischen Sachverhalte schlicht missverstanden hat und davon ausging, dass es sich um ein Download-Portal oder eine Tauschbörse handelte? Oder wertet das Landgericht Köln das bloße Ansehen von Streams plötzlich als potenzielle Urheberrechtsverletzung?“
Bei den internen Dokumenten handelt es sich um eine Mandatsvereinbarung, die die Kanzlei U+C vor einigen Jahren mit ihren Mandanten abgeschlossen hatte. Aus den Unterlagen geht hervor, dass U+C unzulässigerweise vereinbart hatte, die berechneten Anwaltsgebühren nach einem festen Schlüssel mit dem Rechteinhaber zu teilen und bei erfolglosen Abmahnungen auf die Berechnung zu verzichten, die sonst der Rechteinhaber selbst zu erstatten hätte.
Karl Napp
„Oder wertet das Landgericht Köln das bloße Ansehen von Streams plötzlich als potenzielle Urheberrechtsverletzung?“
Genau so wird es kommen, da Richter in Deutschland unfehlbar sind.
Werner Bernd
Ich war und bin immernoch davon überzeugt das Streamen legal ist.
Die Uploader und Betreiber der Seiten machen sich Strafbar, aber doch nicht die Leute,
die sich Filme anschauen. Und hierbei ist es egal ob es Filme auf einer Streamingseite wie Kino.to etc.
ist oder Pornos auf Redtube.
https://www.aid24.de/rechtsblog/rechtsanwalt-thomas-urmann-wegen-versuchten-betruges-verurteilt
Man könnte es schon fast Skandal nennen. Der Anwalt der all diese Menschen abgemahnt hat,
wurde wegen Betrugs verurteilt. Er wurde zwar nicht wegen der Abmahnwelle zu Betrug verurteilt,
aber es kam raus, dass bei den Streamingfällen keine Urheberrechtsverletzung begangen wurde.
So entschied das Gericht