Veröffentlicht am von in Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (A17), Reden, Simone Brand.

Donnerstag, 26.September 2013

TOP 9. Gesetz über das nichtgewerbliche Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten in NRW (NHGTWA-G)

Gesetzentwurf der Piratenfraktion, Drucksache 16/3948
Block I, 1. Lesung
Unsere Rednerin: Simone Brand
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung

 

 

 

 

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Wortprotokoll zur Rede von Simone Brand
Simone Brand(PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer!
Juli 2013: Drei Boas in Mülldeponie in Ludwigsau in Hessen. 1. August 2013: Mann wird von seiner Texas Klapperschlange gebissen.
Kosten für den Rettungseinsatz: 25.000 €. 27. August 2013: Zwei Boas und eine Kornnatter halbverhungert in Mülldeponie in Bad Hersfeld gefunden.
Darüber hinaus tummelt sich im Oggenrieder Weiher im Allgäu eine gefährliche Schnappschildkröte. Wir dürfen natürlich auch nicht die Kobra aus dem letzten Jahr in Mülheim vergessen, die Kosten von mehreren Hunderttausend Euro verursacht hat. Mit den genannten Beispielen werden die Gründe für den vorgelegten Gesetzentwurf deutlich.
Erstens: drohende Gefahren für die Exotenbesitzer und die öffentliche Sicherheit sowie die damit verbundenen Kosten. Da exotische Tiere nicht melde und registrierpflichtig sind, ist es für die Krankenhäuser nahezu unmöglich, die richtigen Gegengifte vorrätig zu halten. Bei dem Biss der Klapperschlange musste das Antidot sogar aus Schweden eingeflogen werden. Bei Bissen einiger Schlangen verbleiben den Opfern oft nur wenige Minuten oder Stunden, um mit dem entsprechenden Antidot behandelt zu werden. Andernfalls drohen schwere Gewebeschäden, Amputationen oder sogar der Tod. Ist solch ein Tier erst einmal geflohen oder wurde ausgesetzt, wird es richtig teuer: In Mülheim wurde ein Haus bis zu den Grundmauern kernsaniert, im Allgäu ein kompletter Badesee ausgepumpt. Wie in den genannten Fällen bleiben die Kommunen häufig auf den Kosten sitzen.
Zweitens: Tierschutz. Viele Tiere werden von Laien auf sogenannten Börsen erworben. Gefährliche und seltene Tiere werden dabei auch gerne unter dem Ladentisch gehandelt. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Exoten unsachgemäß gehalten, falsch gefüttert oder letztendlich ausgesetzt werden, um dann elendig zu verhungern oder zu erfrieren. Aber eigentlich muss ich zumindest die Damen und Herren von den Regierungsfraktionen gar nicht von unserem Gesetzentwurf überzeugen. Es steht ja alles bei Ihnen im Koalitionsvertrag. Nach einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir haben wir seit Anfang des Jahres geduldig auf einen Gesetzentwurf gewartet. Parallel dazu waren wir natürlich nicht untätig. Unser Arbeitskreis Tierschutz hat sich seitdem mit den zu diesem Thema bestehenden Gesetzen beschäftigt, sie analysiert und bewertet. Letztendlich kristallisierten sich vier Gesetze heraus: aus der Schweiz, aus Österreich, Thüringen und Berlin. Unsere Entscheidung fiel auf das bewährte Berliner Gesetz, denn es vereinigt von allen am fairsten den Kompromiss zwischen den Interessen von Tierhaltern und dem Tierschutz.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal explizit betonen, dass wir die Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten nicht grundsätzlich verbieten möchten. Doch es müssen folgende Kriterien für eine Haltungsgenehmigung gelten: Zuverlässigkeit und Sachkunde der Besitzer art und verhaltensgerechte Unterbringung angemessene Ernährung und Pflege der Tiere ausbruchssichere und für fremde Personen unzugängliche Quartiere Verfügbarkeit von geeigneten Gegenmitteln bei giftigen Arten bei gefährlichen Tieren die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und natürlich der Nachweis über einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz.
Herr Abel, Sie haben sich netterweise mit der Presse schon über den vorliegenden Gesetzentwurf ausgetauscht. Es ist natürlich richtig, dass eine Positivliste eine gute Lösung ist. Diese gehört allerdings in die dazu passende Verordnung und eben nicht in den Gesetzentwurf. An dieser Stelle haben wir dem Ministerium noch ein wenig Arbeit übrig gelassen, nämlich die Verordnung zum Gesetz zu erstellen. Ich hoffe, Sie freuen sich über die erledigte Arbeit und begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Brand.

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