Wir prüfen, ob wir uns der Verfassungsklage von CDU und FDP gegen den Gesetzentwurf zur Beamtenbsoldung anschließen. Wir werden die Argumente der Klage im Detail abwägen und bleiben gesprächsbereit, sagt Nico Kern.
Hanns-Jörg Rohwedder ergänzt: „Unabhängig von einer Klage legen wir Wert auf die Feststellung, dass wir den Gesetzentwurf ablehnen. Das Modell der ‚sozialen Staffelung‘, ist alles andere als sozial. Es bevormundet die Beamten ab A11 und suggeriert, dass eine Tarifanpassung ab dieser Besoldungsstufe nicht mehr in vollem Umfang notwendig sei. Wir fordern, dass alle Beamten an wirtschaftlichen Erfolgen beteiligt und leistungsgerecht bezahlt werden. Eine Null-Runde ist bei der aktuellen Lage inakzeptabel.“
Pressemitteilung: 2013-07-09 Verfassungsklage Beamtenbesoldung