Das aktuelle Sparkassen-Gesetz ähnelt einem zahnlosen Tiger: Die Kommunen sollen darauf hinwirken, dass die Sparkassen die Vorstandsbezüge veröffentlichen. Gerichtlich durchsetzbar ist dies aber nicht. De facto gibt es immer noch etliche Sparkassen, die die Chefgehälter geheim halten. Die Piraten fordern daher mit dem heutigen Änderungsantrag, dass aus der bestehenden „Hinwirkungspflicht“ eine direkte gesetzliche Pflicht wird.
Dietmar Schulz, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Mit einem ‚Bitte, bitte‘ kommt man bei den Sparkassen offensichtlich nicht weiter, wie man mit der Hinwirkungspflicht seit mehreren Jahren sieht. Entweder will man die Vorstandsgehälter und Verflechtungen innerhalb der Sparkassen transparent gestalten, oder nicht. Aber wenn, dann muss man die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch wasserdicht formulieren und eine klare Zielsetzung vorgeben. Wir Piraten formulieren mit unserem Änderungsantrag detaillierte Transparenzvorschriften – ohne Wenn und Aber. Die Bürger im Land können die Verbindungen zwischen Sparkassen und Politik nur dann nachvollziehen, wenn diese barrierefrei offengelegt werden.“
Antrag der Piratenfraktion: Drucksache 16/3523
Beratung und direkte Abstimmung im heutigen Plenum:
36. Plenarsitzung, 10.07.2013, TOP 14, ca. 18:45 Uhr