Freitag, 12. Juli 2013
TOP 4. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU
Drucksache 16/1167
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
Drucksache 16/3256
2. Lesung
Block I
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung
Unser Redner: Lukas Lamla
Audiomitschnitt der Rede von Lukas Lamla
Wortprotokoll zur Rede von Lukas Lamla:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer auf den Tribünen und zu Hause! Lassen Sie mich kurz ausführen, worum es hier eigentlich geht, damit das auch wirklich alle verstanden haben. Schon seit Jahren gibt es seitens der Feuerwehren den Wunsch, früher als bisher mit der Kinder- und Jugendarbeit anzufangen.
Zur Erläuterung: Neben den Freiwilligen Feuerwehren für Erwachsene gibt es noch die Jugendfeuerwehren für Kinder im Alter zwischen zehn und 18 Jahren. Das Problem für die Feuerwehren ist, dass die meisten Kinder bereits mit zehn Jahren Mitglied in anderen Gruppen wie Sportvereinen, Schützenvereinen und Karnevalsvereinen sind. Das macht die Nachwuchsförderung für diese Jugendfeuerwehren unglaublich schwierig.
Aus der Not heraus ist also die Idee dieser sogenannten Kinderfeuerwehr entstanden. Manchmal heißen sie auch Löschbambinis oder Löschzwerge. Aber die Zielgruppe sind Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren, also noch vor der Jugendfeuerwehr. Die Kinder lernen dort sanft den Umfang mit Schläuchen und mit Material, sie lernen, Notfälle zu erkennen, sie lernen, den Notruf abzusetzen. Eigentlich ist das eine gute und unterstützenswerte Sache.
Kommunen in Deutschland, die solche Kinderlöschgruppen aufgebaut haben, berichten ausnahmslos von positiven Erfahrungen mit diesen Gruppen. Die Zahlen der Übergänge zwischen der Kinder- und Jugendfeuerwehr nehmen zu, was letztlich eine Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr bedeutet.
Kommen wir nun aber zu dem Problem. In NRW gibt es das Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz, kurz: FSHG. Darin sind neben Berufs-, Werks-, hauptamtlichen und Freiwilligen Feuerwehren auch die Jugendfeuerwehren. Nicht aufgeführt sind dort die Kinderfeuerwehren, die ich gerade beschrieben habe, um die es hier heute geht.
Das führt nun zu dem praktischen Problem, dass Kinder und Betreuer in diesen Kinderfeuerwehrgruppen keinerlei Unfallversicherungsschutz durch die NRW-Unfallkasse haben. Einige Städte in NRW umgehen das Problem, indem sie mithilfe von privaten Spendern diesen Versicherungsschutz finanzieren. Aber das stellt eine unnötig große Hürde für das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich dar.
Das muss so nicht sein, dachte sich die CDU-Fraktion, und machte einen klugen Vorschlag. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion besteht im Grunde genommen nur aus einem Kernpunkt. Er sagt vereinfacht: Lasst uns das Wörtchen „Kinderfeuerwehr“ in das FSHG aufnehmen. Schon sind die Kinderfeuerwehren den Jugendfeuerwehren gleichgestellt und genießen gesetzlichen Versicherungsschutz.
(Beifall von den PIRATEN und der CDU)
Das ist relativ einfach. Toll, das sagten übrigens auch die anwesenden Sachverständigen der Städte und Kommunen, die bereits auf eigene Faust solche Kinderfeuerwehren eingerichtet haben, in unserer Anhörung vor einigen Wochen.
Alles, was Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, gleich machen müssen, ist einfach Ihr Patschehändchen zu heben und diesem Entwurf zuzustimmen. Genau das aber werden die Abgeordneten von SPD und Grünen nicht tun. Wieso werden sie das nicht tun? – Weil eben dieser vernünftige Vorschlag von der Opposition kam. Die Opposition – hier die CDU – ist SPD und Grünen zuvorgekommen. So einfach kann man das zusammenfassen.
(Beifall von der CDU)
SPD und Grüne wollen nämlich selbst die Kinderfeuerwehren im Rahmen der Novellierung des FSHG im Herbst dieses Jahres einführen. Das Gesetz könnte dann Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, im Jahr der Kommunalwahl in NRW. Dann lassen sich die Abgeordneten und die Kandidaten von SPD und Grünen mit kleinen Kindern auf dem Arm fotografieren,
(Zuruf: Genau!)
mit Kulleraugen, mit lustigen viel zu großen Feuerwehrhelmen, und sagen: Na, wer hat’s gemacht? – SPD und Grüne haben’s gemacht.
(Beifall von den PIRATEN und der SPD)
– Ja, klatschen Sie ruhig. Das ist nämlich der Plan.
Da sitzen Sie und grinsen vor sich hin. Während Sie da so selbstüberzeugt vor sich hin grinsen, merken sie überhaupt nicht, dass sich immer mehr Wähler von Ihnen durch diesen Politikstil angewidert abwenden!
(Beifall von den PIRATEN, der CDU und der FDP)
Hier geht es gar nicht mehr darum, Entscheidungen im Sinne der Bürger zu treffen! Hier geht es einzig und allein um einen parteipolitischen Längenvergleich, meine Damen und Herren.
(Beifall von den PIRATEN, der CDU und der FDP)
Herr Minister für Inneres und Kommunales Jäger, Sie sind gleich nach mir dran. Erklären Sie mir bitte: Was spricht dagegen, dem Antrag der CDU zuzustimmen – außer der Tatsache, dass er nicht von der SPD kommt?
(Beifall von den PIRATEN, der CDU und der FDP)
Was spricht dagegen, hier ganz einfach und schnell den ehrenamtlich aktiven Bürgern Versicherungsschutz in der Übergangszeit bis zu Ihrer Regelung zu geben? Sie haben gleich die Möglichkeit zu zeigen, dass Sie die Bürger aus parteipolitischem Kalkül nicht vergessen haben.
(Beifall von der CDU)
Die Piratenfraktion wird dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen – einfach so, weil wir es können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den PIRATEN, der CDU und der FDP)