Veröffentlicht am von in Bauen, Wohnen und Verkehr (A02), Reden.

Donnerstag, 16. Mai 2013

 

TOP 4. Wohnungsangebot sichern –   Zweckentfremdung von Wohnungen verhindern

Antrag der Fraktion der PIRATEN
Unser Redner: Olaf Wegner
Unsere Abstimmungsepfehlung: Zustimmung der Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Das Wortprotokoll zur Rede von Olaf Wegner:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Wie die Regierungskoalition in der vorhergehenden Debatte richtig festgestellt hat, findet in den wachsenden Ballungsräumen des Landes eine fortwährende Verknappung preisgünstigen Wohnraums statt.

Weiter haben wir auch erfahren, dass die gestiegene Nachfrage nach Wohnraum zu stark steigenden Mietpreisen führt. Die rasante Entwicklung bewirkt, dass Mieterinnen und Mieter mittlerweile mehr als 30 %, viele sogar 40 % ihres Einkommens fürs Wohnen ausgeben müssen.

Darüber hinaus müssen wir aber auch feststellen, dass das Angebot durch die Zweckentfremdung von bestehendem Wohnraum zusätzlich vermindert wird. Wohnungen werden in Büros umgewandelt oder stehen aus spekulativen Motiven leer. Es ist ein Unding, dass sich diese Spekulation mit Wohnraum gerade dort lohnt, wo er am dringendsten benötigt wird.

Die Situation auf den Wohnungsmärken erfordert unserer Meinung nach zeitnahes Handeln. In angespannten Wohnungsmärkten darf Wohnraum nicht ersatzlos verloren gehen. Das befeuert nur die Mietspirale und befördert vor allem in den Innenstädten Verdrängungsprozesse. Ist das erst einmal geschehen, kann die Entwicklung nur durch intensive Maßnahmen und öffentliche Förderung ausgeglichen werden.

Bis zum 31. Dezember 2006 galt zur Verminderung der Zweckentfremdung von Wohnraum eine Landesverordnung. Die damalige Regierung ließ sie ersatzlos auslaufen. Erst mit der WFNG-Novellierung wurde hier eine kommunale Satzungsermächtigung geschaffen. Aber was ist nach anderthalb Jahren daraus geworden? Die Satzungsermächtigung ist bislang kaum genutzt worden. Dort, wo sie dringend benötigt würde, insbesondere in den wachsenden Ballungsräumen, ist die Zweckentfremdung von Wohnraum immer noch möglich.

Wo immer die Probleme in der Umsetzung liegen mögen, dieser Zustand ist vor dem skizzierten Hintergrund nicht länger hinnehmbar. Bei der WFNG-Novellierung gab es bereits Kritik an der kommunalen Satzungsermächtigung und dem Verzicht auf eine Landesregelung. Die Kritiker scheinen wohl recht behalten zu haben.

Nun werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, wahrscheinlich darauf hinweisen, dass bereits von Beginn an eine Evaluation der Satzungsermächtigung versprochen wurde und diese noch abzuwarten sei.

Da sind wir anderer Meinung:

Erstens. Wir denken nicht, dass die Zeit vorhanden ist, um noch länger abzuwarten. Dazu ist das Problem zu akut.

Zweitens. Das Ministerium erarbeitet derzeit nach eigener Aussage ein Wohnungsaufsichtsgesetz, das um die Frage der Zweckentfremdung wohl kaum herumkommen wird. Macht es da nicht Sinn, jetzt schon die Diskussion über die derzeitige Situation und eine potenzielle landesweite Regelung zu führen? Die Ergebnisse könnten dann direkt in den Gesetzentwurf einfließen.

Wir meinen, eine landesweite Regelung hat viele Vorteile. Sie kann einheitliche Maßstäbe an alle Wohnungsmärkte des Landes anlegen und effektiver eine qualifizierte Bewertung der Gebietskulisse vornehmen. Sie stellt insofern auch eine Hilfe für die Kommunen dar.

Die Piratenfraktion folgt mit ihrem Antrag auch den Empfehlungen der Sachverständigen der Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“. Die Sachverständigen haben sich eindeutig für eine landesweite Regelung ausgesprochen. Sie schlagen eine zusätzliche Satzungsermächtigung der Kommunen vor, um Gebiete kleinräumig ergänzen zu können.

Lassen Sie mich abschließend feststellen: Eine effektive Regelung zur Verhinderung von Zweckentfremdung ist ein unverzichtbares Instrument für den Schutz der Mieterinnen und Mieter. Sie muss auf den Weg gebracht werden. Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht einmal eine Bundesinitiative nötig. Das können wir hier und jetzt auf den Weg bringen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Wie die Regierungskoalition in der vorhergehenden Debatte richtig festgestellt hat, findet in den wachsenden Ballungsräumen des Landes eine fortwährende Verknappung preisgünstigen Wohnraums statt.

Weiter haben wir auch erfahren, dass die gestiegene Nachfrage nach Wohnraum zu stark steigenden Mietpreisen führt. Die rasante Entwicklung bewirkt, dass Mieterinnen und Mieter mittlerweile mehr als 30 %, viele sogar 40 % ihres Einkommens fürs Wohnen ausgeben müssen.

Darüber hinaus müssen wir aber auch feststellen, dass das Angebot durch die Zweckentfremdung von bestehendem Wohnraum zusätzlich vermindert wird. Wohnungen werden in Büros umgewandelt oder stehen aus spekulativen Motiven leer. Es ist ein Unding, dass sich diese Spekulation mit Wohnraum gerade dort lohnt, wo er am dringendsten benötigt wird.

Die Situation auf den Wohnungsmärken erfordert unserer Meinung nach zeitnahes Handeln. In angespannten Wohnungsmärkten darf Wohnraum nicht ersatzlos verloren gehen. Das befeuert nur die Mietspirale und befördert vor allem in den Innenstädten Verdrängungsprozesse. Ist das erst einmal geschehen, kann die Entwicklung nur durch intensive Maßnahmen und öffentliche Förderung ausgeglichen werden.

Bis zum 31. Dezember 2006 galt zur Verminderung der Zweckentfremdung von Wohnraum eine Landesverordnung. Die damalige Regierung ließ sie ersatzlos auslaufen. Erst mit der WFNG-Novellierung wurde hier eine kommunale Satzungsermächtigung geschaffen. Aber was ist nach anderthalb Jahren daraus geworden? Die Satzungsermächtigung ist bislang kaum genutzt worden. Dort, wo sie dringend benötigt würde, insbesondere in den wachsenden Ballungsräumen, ist die Zweckentfremdung von Wohnraum immer noch möglich.

Wo immer die Probleme in der Umsetzung liegen mögen, dieser Zustand ist vor dem skizzierten Hintergrund nicht länger hinnehmbar. Bei der WFNG-Novellierung gab es bereits Kritik an der kommunalen Satzungsermächtigung und dem Verzicht auf eine Landesregelung. Die Kritiker scheinen wohl recht behalten zu haben.

Nun werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, wahrscheinlich darauf hinweisen, dass bereits von Beginn an eine Evaluation der Satzungsermächtigung versprochen wurde und diese noch abzuwarten sei.

Da sind wir anderer Meinung:

Erstens. Wir denken nicht, dass die Zeit vorhanden ist, um noch länger abzuwarten. Dazu ist das Problem zu akut.

Zweitens. Das Ministerium erarbeitet derzeit nach eigener Aussage ein Wohnungsaufsichtsgesetz, das um die Frage der Zweckentfremdung wohl kaum herumkommen wird. Macht es da nicht Sinn, jetzt schon die Diskussion über die derzeitige Situation und eine potenzielle landesweite Regelung zu führen? Die Ergebnisse könnten dann direkt in den Gesetzentwurf einfließen.

Wir meinen, eine landesweite Regelung hat viele Vorteile. Sie kann einheitliche Maßstäbe an alle Wohnungsmärkte des Landes anlegen und effektiver eine qualifizierte Bewertung der Gebietskulisse vornehmen. Sie stellt insofern auch eine Hilfe für die Kommunen dar.

Die Piratenfraktion folgt mit ihrem Antrag auch den Empfehlungen der Sachverständigen der Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“. Die Sachverständigen haben sich eindeutig für eine landesweite Regelung ausgesprochen. Sie schlagen eine zusätzliche Satzungsermächtigung der Kommunen vor, um Gebiete kleinräumig ergänzen zu können.

Lassen Sie mich abschließend feststellen: Eine effektive Regelung zur Verhinderung von Zweckentfremdung ist ein unverzichtbares Instrument für den Schutz der Mieterinnen und Mieter. Sie muss auf den Weg gebracht werden. Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht einmal eine Bundesinitiative nötig. Das können wir hier und jetzt auf den Weg bringen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

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