Donnerstag, 16. Mai 2013
TOP 10. Gesetz zur Änderung sparkassenrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe ein Lächeln im Rund. Das ist auch gut so – zu dieser späten Stunde. Nach erschöpfenden Beratungen sind wir nun bei einem Gesetzentwurf gelandet, hinsichtlich dessen Bewertung ich vorab, bevor wir in die Beratungen im Ausschuss, in die Anhörung gehen, Herrn Kollegen Dr. Optendrenk folgen möchte, der da sagte: Im Prinzip bedarf es dieser Gesetzesänderung nicht.
Ich nehme das Ergebnis mal vorweg: Tatsächlich, in rechtlicher wie aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht, bleibt bei ordnungsgemäßer Bewertung genau so viel
(Der Redner deutet mit Daumen und Zeigefinger die Größe eines Textabsatzes an.)
übrig. Das ist ein Absatz, nämlich § 40, wo die Frauenquote eingeführt wird. Mehr haben wir nicht.
Mehr haben wir deshalb nicht, weil es anders, als es hier teilweise ausgeführt worden ist, und auch anders, als der Begründungsansatz der Landesregierung es darlegt, gar keine Notwendigkeit einer Fusion gibt, gar keinen Zwang.
Die derzeitige Regelung spricht von einer Ermächtigung: Die Aufsichtsbehörde ist für den Fall, dass die beiden Sparkassenverbände in Nordrhein-Westfalen nicht zusammenkommen, keine Vereinbarung treffen usw., ermächtigt.
(Ralf Witzel [FDP]: Sie ist verpflichtet! Es gibt kein Ermessen!)
– Doch! Das steht da. Herr Witzel, da muss ich Ihnen widersprechen. In § 36 Abs. 3 steht:
„Wird der Antrag auf Genehmigung der Vereinbarungen nach Absatz 2 nicht … vorgelegt, ist die Aufsichtsbehörde ermächtigt, die für eine Vereinigung erforderlichen Anordnungen … zu treffen.“
Eine Ermächtigung ist keine Verpflichtung.
(Ralf Witzel [FDP]: Doch! In dem Kontext juristisch schon!)
– Das kann man im Wege der Auslegung mal versuchen herauszufinden. Fakt ist: Es steht dort nicht „hat zu“. Das muss man ganz klar sagen.
Fakt ist jedenfalls: Was jetzt geändert werden soll, ist im Prinzip nichts anderes als das, was bereits dort steht. Wir haben in der 18. Plenarsitzung dieser Legislaturperiode im Dezember 2012 einen Entschließungsantrag gestellt. Diesem kommt man nunmehr nach. Wir haben gesagt: Herrgott noch mal, lasst uns doch bitte wenn schon ein ordnungsgemäßes Gesetzesänderungsverfahren durchführen. – Dafür herzlichen Dank!
Außerdem – an dieser Stelle gehe ich schon mal auf den Gesetzentwurf ein – sind in diesem Entwurf die Transparenzanforderungen mal wieder überhaupt nicht berücksichtigt. Sie waren aber Forderung verschiedener Fraktionen.
Es wird auch überhaupt nicht darauf eingegangen, dass hier offensichtlich werden soll, welche Personal- und Finanzverflechtungen zwischen öffentlicher Hand und Sparkassen einschließlich der Bezüge der Führungsebene vorhanden sind. Das wird sicherlich eine Forderung sein, die wir aufrechterhalten müssen.
Denn eines dürfen wir bei der ganzen Sache auch nicht vergessen: Warum gibt es denn überhaupt noch die zwei Verbände, wo doch allüberall quer durchs ganze Land Fusionsbestrebungen im Gange sind, zum einen zur Reduzierung von Kosten, zum anderen zur Effizienzsteigerung?
Dann betrachte ich auf der anderen Seite den Antrag „Sparkassengesetz ideologiefrei anpassen – Sparkassen vor Ort entlasten!“ seitens der regierungstragenden Fraktionen vom Dezember letzten Jahres. Damals hatte ich gesagt – und dabei bleibt es –: Das war eine Fusion light. Das heißt, all das, was in einer Fusion normalerweise geregelt wird und was die Folge davon ist, ist in dieser Vereinbarung, die der Gesetzgeber hier schon beschlossen hat, für die Verbände verpflichtend geworden.
Im Ergebnis heißt das nichts anderes: Auf den mittleren und unteren Personalschichten wird heftig zusammengestrichen, nämlich bei der Prüfung, bei der Rechtsberatung, bei der Personalberatung, möglicherweise auch bei der Geschäftsstellenbesetzung.
Nur eins bleibt bestehen: zwei Verbände und zwei Führungsebenen dieser Verbände. Und ich bin mir einigermaßen sicher, dass die Chefs der beiden Verbände und die Vizechefs der beiden Verbände ein gehöriges Wörtchen mitgesprochen haben bei der Einbringung dieser Gesetzesänderung.
Ich freue mich wie alle anderen auf die Beratung, vor allen Dingen auch auf die Anhörung und darauf, was die Experten zu dieser Geschichte sagen. – Danke schön.
(Beifall von den Piraten)