Donnerstag, 25. April 2013
TOP 17. Mietsteigerungen begrenzen – soziale Spaltung verhindern
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung
Olaf Wegner (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Der uns vorliegende Antrag der Fraktionen der SPD und der Grünen ist im Prinzip Formsache. In diesem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, das zu tun, wozu der Bundesgesetzgeber sie kürzlich ermächtigt hat. Und das ist auch richtig so. Das ist sozusagen Pflicht.
Die Senkung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 % wird zwar nicht die brennenden Probleme auf den Wohnungsmärkten lösen – das sind doch vor allem die Probleme der Menschen in diesem Land –, aber sie ist auch kein Schritt in die falsche Richtung.
(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])
Die Senkung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 % wird die Preisspirale, die wir derzeit beobachten können, nicht stoppen. Sie wird auch nicht verhindern, dass Mieterinnen und Mieter verdrängt werden. Dafür hätten auf Bundesebene schon wirksamere Maßnahmen beschlossen werden müssen, zum Beispiel die diskutierte Begrenzung bei den Neuvermietungen. Aber die Senkung der Kappungsgrenze kann zumindest in einigen Fällen die Dynamik auf den Wohnungsmärkten abschwächen. Insofern ist dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Und hätten Sie ihn heute nicht eingebracht, dann hätten wir es getan.
Ärgerlich ist nur, dass von der ausgestreckten Hand der Regierungsfraktionen wieder einmal nichts zu sehen war.
(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])
Es muss Ihnen ja wirklich unheimlich schwer fallen, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen, um mal nach der Meinung anderer Fraktionen zu fragen. Auch dieser Antrag hätte schon in der Entstehung einen breiteren Konsens finden können.
Aber lassen Sie uns nun im Sinne der Mieterinnen und Mieter die Sache auf den Weg bringen.
Und da möchte ich noch auf einige Aspekte eingehen, die wir in einem heute vorliegenden Änderungsantrag aufgeführt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnern Sie sich noch an den Erlass der Kündigungssperrfristverordnung Anfang 2012? Das war zwar vor unserer Zeit hier im Landtag, aber es ist auch uns nicht entgangen, dass sich die rot-grüne Landesregierung mit dieser Verordnung nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat.
Warum erwähne ich das? Die Kündigungssperrfristverordnung ist aufgrund einer Ermächtigung der Landesregierung möglich, die im BGB verankert ist. Der Wortlaut der Ermächtigung im BGB bezüglich der Kündigungssperrfrist gleicht dem der Kappungsgrenze bis ins Detail. Das heißt, auch für die Kündigungssperrfrist war eine Gebietsbestimmung – also eine qualifizierte empirische Untersuchung – nötig.
Was daraus geworden ist, zählt jedoch nicht zu den Sternstunden der Landespolitik. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen dürften das so ähnlich sehen. Das ist zumindest ihren damaligen Äußerungen so zu entnehmen. Herr Kollege Ott gab zum Beispiel vor einem Jahr zu Protokoll, man nehme die Kritik an der Gebietsbestimmung sehr ernst und werde sich kritisch mit der Verordnung auseinandersetzen.
(Zuruf von Jochen Ott [SPD]
– Gut, dieses Mal haben wir die Chance. Die Landesregierung hat die Chance, von Beginn an eine wirklich qualitative geeignete Untersuchung auf den Weg zu bringen und damit auch die Qualität der Verordnung insgesamt zu garantieren. Dazu müsste die Landesregierung aber ihre Eitelkeiten ablegen, das Fachwissen der vielen Experten aus den Verbänden frühzeitig einbeziehen und auch den Fraktionen frühzeitig Gelegenheit zur Mitwirkung geben.
Bei der Kündigungssperrfristverordnung wurden weder die Betroffenen – also die Mieterinnen und Mieter – gefragt noch deren Verbände adäquat einbezogen. Das darf dieses Mal nicht so laufen. Deshalb bitte ich Sie darum: Schließen Sie sich unserem Antrag an, sorgen Sie mit dafür, dass es kein Kappungsgrenzenfiasko gibt. Sorgen Sie für Transparenz bei der Erstellung der Verordnung und für demokratische Mitbestimmung der Bevölkerung. – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Wegner. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Groschek.