Donnerstag, 25. April 2013
TOP 5. Nordrhein-Westfalen darf nicht Hort der Geldwäsche werden – Kommunen dürfen mit der Kontrolle des Geldwäschegesetzes nicht überfordert werden
Frank Herrmann (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne und im Livestream! Das Geldwäschegesetz des Bundes ist in den letzten Jahren recht häufig reformiert und ergänzt worden. Das rührt zum größten Teil daher, dass die Financial Action Task Force der OECD Deutschland immer wieder rügt, weil Maßnahmen zur Umsetzung der Geldwäschebekämpfung nicht ausreichend angewendet wurden und werden. Die OECD schätzt ein Volumen von ca. 50 Milliarden €, die jedes Jahr in Deutschland weißgewaschen werden – ein hübsches Sümmchen!
Was wird getan, um das In-den-Verkehr-Bringen von Schwarzgeld zu verhindern? – Zum Beispiel wird dafür gesorgt, dass man Einkäufe im Internet mittels elektronischen Geldes kaum noch anonym tätigen kann. Doch das führt im Endeffekt nicht zu weniger Geldwäsche, dafür aber zu mehr Überwachung unbescholtener Bürger.
(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)
Zur Erinnerung: Es ist nicht mehr möglich, mehr als 100 € anonym per E-Geld auszugeben. Nach dem Kreditwesengesetz und dem Geldwäschegesetz müssen die Geschäftspartner identifiziert und ihre Geschäftsbeziehungen kontinuierlich überwacht werden. Anonyme Zahlungen sollen so ausgeschlossen werden.
Schon damals kritisierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, dass sich eine Verhinderung der Geldwäsche nicht durch eine flächendeckende und systematische Überwachung sämtlicher Zahlungsgeschäfte erreichen lasse. Denn in der Tat müsste man ja, wenn man konsequent sein und nicht nur das Internet überwachen wollte, sämtliche anonymen Geschäfte ab einem Betrag von über 100 € erfassen. Die wachsenden Schlangen im Supermarkt beim Wochenendeinkauf, weil die Kassiererinnen und Kassierer die Daten der Kunden aufnehmen und überprüfen müssen, kann man sich gut vorstellen.
Auch nicht konsequent ist, dass ein großer Sektor, in dem mutmaßlich Geld gewaschen wird, von Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen weitestgehend verschont bleibt, und zwar Spielhallen und Betreiber von Münzspielautomaten. Das ist insofern erstaunlich, als dass Experten und Ermittler davon überzeugt sind, dass Spielhallen einen wesentlichen Beitrag zur Geldwäsche leisten.
Nach einem Bericht des „SPIEGEL“ hat sich die Zahl der Automaten seit 2006 vervierfacht und der Umsatz wuchs um 40 %.
Ob das Aussparen der Spielhallen im Geldwäschegesetz etwas mit der großzügigen Unterstützung des Spielautomatenherstellers Gauselmann für eine politische Partei zu tun hat, sei einmal dahingestellt.
Jedenfalls sagt der Geldwäscheexperte des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, zu „SPIEGEL ONLINE“: „Die Regierung“ – damit ist die Berliner Regierung gemeint – „hat die Wünsche der Automatenindustrie eins zu eins umgesetzt, …“ Das sei „ein klarer Sieg der Glücksspiellobby“.
Dies sind natürlich alles Dinge, die auf Bundesebene geregelt und korrigiert werden müssten. Eine Initiative der Landesregierung über den Bundesrat zur Behebung dieses Missstands würden wir übrigens begrüßen.
Wenn man bei den OECD-Berichten zwischen den Zeilen liest, dann ist Deutschland insgesamt ein Hort der Geldwäsche und nicht Nordrhein-Westfalen allein.
Kommen wir zu dem Antrag der CDU und den im Geldwäschegesetz vorgesehenen Kontrollen in der Zuständigkeit der Länder. Im Antrag wird ein Verordnungsentwurf der Landesregierung kritisiert. Wir haben schon einiges darüber gehört. Es wird von der Übertragung der Geldwäscheüberwachung an die örtlichen Ordnungsbehörden gesprochen. Zweihundert Stichproben bei 46.000 Händlern – Herr Biesenbach hat es erwähnt. Ein deutliches Zeichen gegen Geldwäsche ist da nicht zu sehen. Zweihundert Stichproben in ganz NRW bedeuten eine halbe Stichprobe pro Kommune pro Jahr. Das geht sicher nicht. Ich sehe da schon die angstvollen Gesichter des organisierten Verbrechens wie sie zittern.
Aber vielleicht ist auch alles ganz anders. Herr Biesenbach hat ebenfalls die Zeitungsmeldung angesprochen, dass vielleicht der Verordnungsentwurf schon wieder zurückgezogen ist. Wir wissen es nicht, von welchem Verordnungsentwurf mit welchem Inhalt hier die Rede ist und wer welche Aufgaben bei der Geldwäschebekämpfung übernimmt oder übernehmen soll. Das hören wir vielleicht von Herrn Minister Duin am besten selber. Wir werden ja im Ausschuss noch darüber beraten. Daher mache ich das Pult frei für den Minister. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den PIRATEN)
Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. Wir hatten gerade vergessen, rechtzeitig die Uhr zu starten. Aber das hat ja mit dem Ende dann hervorragend geklappt. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Duin.