Veröffentlicht am von in Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (A17), Reden.

Mittwoch, 20.03.2013

TOP 10. Gesetz zur Änderung des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetzes – AAVG und zur Änderung wasserverbandlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz,  Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Block I
2. Lesung
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung
Entschließungsantrag derder Fraktion der Fraktion SPD
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Unsere Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
Unser Redner: Hanns-Jörg Rohwedder

Videomitschnitt der Rede von Hanns-Jörg Rohwedder
Das Wortprotokoll zur Rede von Hanns-Jörg Rohwedder:

 

Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN): Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen und Zuschauer hier im Saal und draußen. Wir hatten schon bei der ersten Lesung gesagt, dass Flächenverbrauch und Management gerade hier im dichtbesiedelten Nordrhein-Westfalen mit seinen vielen Altlasten wichtige Fragen sind, dass das Flächenrecycling selbstverständlich eine gemeinsame Aufgabe von Land, Wirtschaft und Kommunen ist und dass es drei Kooperationsvereinbarungen gab, die in den letzten Jahren zu einer guten Zu-sammenarbeit zwischen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand mit einem effektiven Flächenrecycling und einer Altlastensanierung geführt hatten.

Diese Kooperationsvereinbarung vom Oktober 2012 war ohne Finanzierungsgrundlage und soll jetzt durch die Änderung des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetzes gesetzlich festgeschrieben werden, was wir begrüßen.

Die neue Aufgabe ist Boden- und Wasserschutz. Darüber hinaus wurden die Amtszeiten der Delegierten und Vorstandsmitglieder von drei auf fünf Jahre erhöht. Auch das ist in unseren Augen eine gute Sache und hilft der Kontinuität. Diese Änderungen halten wir für sinnvoll und geeignet, um die notwendigen Ziele zu erreichen.

Leider muss ich jetzt feststellen, dass der Entschließungsantrag 16/2431 nicht wirklich wei-terhilft. Dieser Vorschlag läuft auf einen Stimmrechtskauf hinaus. Wenn man das mit dem Gesellschaftsrecht in der Wirtschaft vergleichen möchte, wäre das ein Konzept wie eine Aktiengesellschaft. Wer das meiste Geld investiert, die meisten Aktien kauft, hat auch das meiste Stimmrecht. Um bei dieser Analogie zu bleiben: Piraten ziehen in einem solchen Fall ein Genossenschaftsmodell vor, wo unabhängig von den Anteilen jeder Genosse das gleiche Stimmrecht hat: one man – one vote.

(Beifall von den PIRATEN)

Es gibt eine allgemeine Tendenz bei Vereinbarungen zwischen Wirtschaft und Staat, die zeigt, dass rein freiwillige Modelle ohnehin nicht wirklich funktionieren.

Im Gesetzentwurf ist eine Kombination ausgesetzt, Unfreiwilligkeit vorgesehen. Wir hoffen, dass diese Kombination besser funktioniert als eine reine Freiwilligkeit.

Wenn sich die Wirtschaft jetzt zurückzieht, dann gibt sie ihr Mitspracherecht auf. Das wäre dann zwar auch freiwillig, aber nicht zielführend, und das wissen die natürlich auch.

Der Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Form, also ohne diesen Entschließungsantrag, nimmt in § 6 Abs. 2, in dem es um freiwillige Mitgliedschaft und freiwillige Beiträge laut Sat-zung geht, in § 8 Abs. 3, wo steht, dass die Satzung die Details bestimmt, Verflechtungen und Beitragshöhe, und in § 20 Abs. 3, wo es um freiwillige Beiträge geht, Stellung dazu undlässt ausreichend Freiheiten, eine einvernehmliche Lösung zu finden für diejenigen aus der Wirtschaft, die weiter an einer Zusammenarbeit interessiert sind.

Es gibt also keine Notwendigkeit, eine Kopplung zwischen Beitrag und Stimmrecht festzuschreiben. Diese Regeln, die hier vorgeschlagen werden, lassen im ursprünglichen Entwurf mehr Optionen offen und erhöhen damit die Chance auf eine einvernehmliche Kooperation. Dieser Entschließungsantrag ist einfach obsolet. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass derjenige, der mehr Geld investiert, auch mehr Kompetenz hat. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass derjenige, der mehr Geld investiert, um sich Stimmrechte zu kaufen, das tut, weil ihm das Gemeinwohl am Herzen liegt. Vielmehr besteht die Gefahr, dass er das tut, um Lasten von sich auf andere abzuwälzen.

Deshalb kann ich nur sagen: Wir werden diesen Entschließungsantrag ablehnen, dem Gesetzentwurf insgesamt in der zweiten Lesung natürlich zustimmen.

Ich möchte wirklich darum bitten, sich das noch einmal zu überlegen, was im ersten Punkt des Entschließungsantrags Drucksache 16/2431 zum Stimmrechtskauf steht. Das, finden wir, geht so nicht, während die beiden anderen Punkte, das Rederecht für nicht Beitrag zahlende Mitglieder und die Aufforderung, erstmals 2014 einen jährlichen Bericht über die Beitragsentwicklung abzuliefern, unsere Zustimmung finden können. Damit haben wir kein Problem. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

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