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Plenarsitzung 18, 13. Dezember 2012

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der  Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zu Bauvorhaben unter Leitung des  Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB-Untersuchungsausschuss)

Antrag aller Fraktionen / Drucksache 16/1619

Mitschnitt der Rede von Dietmar Schulz

Redeprotokoll:

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause! Ich kann mich hinsichtlich der Historie und hinsichtlich des Untersuchungsgegenstands bezüglich des einzusetzenden Untersuchungsausschusses im Wesentlichen auf meine Vorredner zurückziehen – möchte ich fast sagen – bzw. denen anschließen.

In letztlich erfreulicher Einmütigkeit haben sich die im Landtag vertretenen Parteien und ihre Fraktionen auf den nun vorliegenden Antrag auf erneute Einsetzung des BLB-Untersuchungsausschusses verständigt, dies – auf diese Feststellung muss ich im Namen meiner Fraktion schon Wert legen –, nachdem wir, die Piratenfraktion, initiativ mit Antrag vom 30. Oktober 2012 Drucksache 16/1259 die Wiedereinsetzung des BLB-Untersuchungsausschusses beantragt hatten.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir hatten dabei den der Einsetzung des BLB-Untersuchungsausschusses zugrundeliegenden Antrag der im Landtag NRW in der 15. Legislaturperiode vertretenen Fraktionen mehr oder weniger übernommen, adaptiert und zur erneuten Entscheidung gestellt. Damit haben wir dasjenige Prozedere in Gang gesetzt, welches uns – erfreulicherweise – heute wenn auch wegen vieler weniger erfreulicher Umstände zum vorliegenden Tagesordnungspunkt zusammengeführt hat.

Heute finden wir einen Fragenkatalog über zu untersuchende Gegenstände und Grundlagen im Zusammenhang mit Projekten des Sondervermögens des Landes NRW, nämlich des Bau- und Liegenschaftsbetriebs, und im Zusammenhang mit den Strukturen desselben Betriebs vor, der es uns ermöglichen wird, politische Verantwortlichkeiten aufzuklären und am Ende auch darzustellen. Dies gehört nun einmal zu den wesentlichen Aufgaben eines solchen Untersuchungsausschusses, gegebenenfalls auch über bereits identifizierte Gegenstände hinaus. Das wird und muss sich im Verlauf noch herausstellen, das wissen wir heute noch nicht. Letzteres gewährleistet die im Antrag enthaltene Öffnungsklausel, eine Klausel, welche es diesem Hohen Haus ermöglicht, auch nachträglich eine Erweiterung des Umfangs des BLB-Untersuchungs­ausschussauftrags zu beschließen, wenn dies für geboten erachtet wird. Ich gehe davon aus, dass alle hier im Hause vertretenen Parteien dies mittragen werden, wenn sie diese Notwendigkeit erkennen.

Aufklärungen im Sinne von Transparenz und letztlich Namhaftmachung derjenigen Verantwortlichen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Vermögen der öffentlichen Hand und damit letztendlich der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, auf welche gerade diese als Steuerzahler einen Anspruch haben, sind das Gebot der Stunde und der nächsten Zeit.

So ist es im anderweitigen Dunstkreis der Aufklärung und Verfolgung von Taten – nennen wir sie durchaus auch Straftaten, beispielsweise im Zusammenhang mit Steuern und Steuer-CDs – nur legitim, ohne Wenn und Aber auch geboten, fiskalisch relevantes Handeln der Verantwortlichen, der Sachwalter und solcher Personen, insbesondere Funktionsträger, die gegenüber den Bürgern eine Vermögensbetreuungspflicht haben, zu hinterfragen und der Erkenntnis von Juristen, des Parlaments und schließlich der Öffentlichkeit selbst in politischer Aufklärung jener Verantwortlichkeiten zuzuführen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Dabei machen es sich die Mitglieder dieses dann bestellten Ausschusses und auch die Mitglieder dieses Hauses keineswegs leicht. Denn solche wie die anstehenden Untersuchungen und Ermittlungen bergen ein hohes Potenzial an Arbeitsaufwand und Aufwand an Mitteln – Mittel, die im Interesse offener, transparenter Staatskunst notwendigerweise immer einzusetzen sind, Arbeitsaufwand, der darauf gerichtet ist, Verantwortung nicht bloß zu tragen, sondern auch aufzuzeigen und nicht zuletzt zu leben – im Sinne von möglichst lückenloser Aufklärung dann auch vorbildhaft.

Nicht zu vergessen bleibt ferner, dass das Land NRW mit diesem Untersuchungsausschuss seinem verfassungsgemäßen Auftrag nachkommt, den zu erfüllen wir als unerlässliche und vor allem unvertretbare Pflichtaufgabe sehen müssen. Dabei verkennen wir als Piratenfraktion nicht, dass wir die einzige in diesem Parlament vertretene Kraft sein dürften, welche völlig unvoreingenommen hinsichtlich der parlamentarischen und sonstigen Betätigungen im Vorfeld und mit der höchstmöglichen Neutralität zur Aufklärung wird beitragen können. Diesen Auftrag werden wir selbstverständlich auch wahrnehmen.

(Beifall von den PIRATEN)

Das ist im Übrigen ein Umstand, der aus Sicht meiner Fraktion – aus meiner Sicht insbesondere – auch hinsichtlich der weiteren Überlegungen bezüglich Verfahrensfragen des Untersuchungsausschusses vielleicht noch ein Überdenken erfordert. Darauf werden wir dann bei der Konstituierung und im Untersuchungsausschuss selbst zurückkommen.

Wie auch immer: Wir, das heißt die Piratenfraktion, wünschen den künftigen Mitgliedern und Mitarbeitern des BLB-Untersuchungsausschusses und der im Umfeld Beteiligten schon heute eine ruhige und von Weitsicht geführte Hand hinsichtlich der Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Landes. Möge also weitestmögliche rückhaltlose Aufklärung im Sinne von rückblickender Herstellung von Transparenz bezüglich politischer Entscheidungsprozesse die Maxime bilden.

Deswegen kann man nur sagen: Glück auf dem Untersuchungsausschuss! Möge er die Erkenntnisse finden, die erforderlich sind, um die entsprechenden Rückschlüsse zu treffen. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Damit sind wir am Ende der Beratung.

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