I. Sachverhalt:
Die Landesregierung NRW berät aktuell den „Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Wohnsitzes für anerkannte Flüchtlinge und Inhaberinnen und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (Ausländer-Wohnsitzregelverordnung – AWoV)“ mit der Vorlage 16/4239. Nach der Verbändeanhörung soll am 25. Oktober 2016 ein Kabinettsbeschluss herbeigeführt werden, sodass die Verordnung schnellstmöglich in Kraft treten kann.
Die Diskussion um die Einführung der Wohnsitzauflage in Nordrhein-Westfalen startete bereits im Januar 2016. Mit dem Integrationsgesetz ist eine bundesweit gültige Wohnsitzauflage nun seit Anfang August in Kraft getreten. Sie ermöglicht es den Landesregierungen, Flüchtlingen für maximal drei Jahre einen Wohnort vorzuschreiben, sofern sie nicht anderswo Arbeit oder Ausbildung finden. Damit soll angeblich verhindert werden, dass durch den Zuzug in Großstädte Parallelgesellschaften und soziale Brennpunkte entstehen. Zudem argumentieren Befürworter, dass mit dem Instrument der Wohnsitzauflage eine weitere Verschärfung der akuten Wohnraumknappheit in bestimmten Regionen verhindert werden könne. Diese Argumentation verschleiert, dass die schlechte Wohnraumsituation in NRW nicht zuletzt durch politische Entscheidungen mitverursacht ist. Der Landesregierung stünden jedoch Instrumente zur Verfügung, dieser Situation entgegenzuwirken, die aus Mangel an politischem Willen nicht konsequent eingesetzt werden. Weiterlesen »