Der Boom der Share-Deals muss jetzt ein Ende haben! – Durch aggressive Steuervermeidungsstrategien entgehen Nordrhein-Westfalen jedes Jahr Millionen an Grunderwerbsteuereinnahmen

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I. Sachverhalt

Grunderwerbsteuerfreie Share-Deals erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Nach Schätzungen des Maklerhauses Aengevelt lag 2015 der Anteil der Share-Deals in Berlin, Frankfurt und Düsseldorf deutlich über dem Wert der Vorjahre.

Selbst die „Öffentliche Hand“ ist sich nicht zu schade, getrieben von der Pflicht zur Gewinnoptimierung Immobilienwerte unter Umgehung von Grunderwerbsteuer zu veräußern. So hat die Erste Abwicklungsanstalt (NRW), die komplett vom Land, den Sparkassen- und Landschaftsverbänden beherrscht wird, just die „Westfonds“, eine ehemalige Tochter der WestLB verkauft. „Westfonds“ besteht aus mehreren geschlossenen Fonds, die Immobilien halten. Verkauft wurde vermittels eines Share-Deals und damit ohne Anfall von Grunderwerbsteuer auf Seiten der Käufer.

Bei einem Share-Deal handelt es sich um eine Konstruktion, welche die Grunderwerbsteuer komplett aushebelt. Dabei wird die Immobilie nicht direkt verkauft, sondern in eine Gesellschaft eingebracht wie eine GmbH & Co. KG beispielsweise. Dann erwirbt der Käufer die Mehrheit der Anteile an dieser Gesellschaft, in der Regel 94,9 Prozent. Damit ist er de facto Eigentümer der Immobilie. Die 94,9 Prozent sind wichtig, denn solange weniger als 95 Prozent der Anteile gekauft werden, muss der Käufer keine Grunderwerbsteuer zahlen. Die restlichen Anteile behält oft der Voreigentümer.

Anders als für große Investoren, eignen sich Share-Deals für den normalen Bürger, der eine Wohnung oder ein Einfamilienhauses kaufen möchte, nicht. In der Praxis beschäftigen die sogenannten Share Deals eine Heerschar von Notaren, Anwälten und Wirtschaftsprüfern, die an ihnen gut verdienen. Aengevelt schätzt, dass sich Share-Deals erst ab einem Kaufpreis von 15 Millionen Euro rechnen. Weiterlesen »

Die Blockadehaltung des Bundesfinanzministers muss ein Ende haben! – NRW muss jetzt zum Vorreiter im Kampf gegen aggressive Steuervermeidungsstrategien insbesondere von multinationalen Konzernen werden!

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I. Sachverhalt

Nach Angaben von Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der EU-Kommission, entgehen dem Fiskus in den EU-Staaten wegen der Steuervermeidung der Konzerne 50 bis 70 Milliarden Euro jährlich. Dombrovskis betonte in diesem Zusammenhang, die entgangenen Einnahmen wegen Steuervermeidung seien mehr als fünfmal so hoch wie der Betrag, der in der EU 2015 und 2016 zum Bewältigen der Flüchtlingskrise zur Verfügung stehe. Nach Angaben von EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici ist aufgrund der Vermeidungsstrategien die Steuerbelastung von kleineren, nur national tätigen Unternehmen um 30 Prozent höher als jene der multinationalen Konzerne.

Als Reaktion auf die Veröffentlichungen der „Panama-Papers“ hatte sich der Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble unter anderem mit seinem Zehn-Punkte-Plan als Vorreiter im Kampf gegen Steuertricks inszeniert. Weiterlesen »

„Lizenzbox“: Patente als Steuerschlupfloch

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Nach der Plenardebatte wird in der morgigen Sitzung des Haushalts und Finanzausschusses (HFA) unser Antrag gegen den ruinösen Steuerwettbewerb mittels sog. „Lizenzboxen“ abschließend beraten. Während es bei der Steuerdiskussion mit der Schweiz üblicherweise um Fälle illegaler Steuervermeidungsstrategien geht (siehe „Fall Hoeneß“), ist die „Lizenzbox“ ein legales Instrument der internationalen Steuergestaltung.

 

Was genau ist die „Lizenzbox“?

„Lizenzbox“ beschreibt ein Steuervermeidungsmodell, das steuerliche Vorzüge für Erträge aus Lizenzen und Patenten mit dem Ziel einer möglichst geringen Unternehmensbesteuerung gewährt. Im Gegensatz zu sonstigen Einnahmen eines Unternehmens bieten einige europäische Staaten mittels „Lizenzboxen“ bei Lizenzerträgen Niedrigsteuersätze in Höhe von 10 %, 5 % oder sogar nur 2,5 % an.

 

Wie funktioniert’s?

Vereinfacht dargestellt werden dabei Patente oder andere immaterielle Wirtschaftsgüter von der Muttergesellschaft auf eine Tochtergesellschaft mit Sitz in einem Niedrigsteuerland übertragen. Für die Nutzung der Patente und Lizenzen muss die Muttergesellschaft fortan Entgelt an die Tochter entrichten. Die Zahlung der Lizenzgebühren an die Tochtergesellschaft wird dann im Inland als Betriebsausgabe geltend gemacht und verringert somit den zu versteuernden Gewinn der Muttergesellschaft. Im Ausland werden die Lizenzeinnahmen aber nur mit den dortigen Niedrigsteuersätzen belastet und fließen dann quasi unbelastet an die Muttergesellschaft zurück.

 

Alles im Namen von Forschung und Entwicklung

Es ist sehr weit gefasst, was alles eine steuerbegünstigte Lizenz ist. Sogar Kundenlisten können darunter fallen. Die OECD strebt sogar eine Erweiterung der Lizenzdefinition an. Eigentlich dürfen „Lizenzboxen“ in der EU nur zum Zwecke der Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) angeboten werden. Beispiele wie Großbritannien und die Niederlande zeigen aber, dass es den Staaten vor allem um das Unterbieten der effektiven Gewinnbesteuerung gegenüber Konkurrenzstaaten geht.

 

„Lizenzbox“ vs. Wissensgesellschaft

Im Mai dieses Jahres hat sich der nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Walter-Borjans im Rahmen der Finanzministerkonferenz für „Maßnahmen gegen steuerliche Sonderregime und Anreizsysteme für Zinsen und Lizenzen“ ausgesprochen. Konkrete Maßnahmen sind seither nicht bekannt.

Das Thema „Lizenzbox“ betrifft den Wandel von der Produktionsgesellschaft hin zur Wissensgesellschaft. Die klassischen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital werden immer weiter zugunsten des „neuen“ Produktionsfaktors Wissen verdrängt. Sollten die Erträge aus diesem Produktionsfaktor zukünftig weitgehend steuerfrei bleiben, würde dies zu enormen Steuerausfällen führen und die Staaten eine wichtige Einnahmequelle verlieren. Die Finanzierung wichtiger staatlicher Aufgaben würde ab einem bestimmten Zeitpunkt dann sogar gefährdet. Gleichzeitig wird somit das aus unserer Sicht überkommene und innovationshemmende europäische und weltweite Patentsystem manifestiert.