„Eine Streaming-Rundfunklizenz ist Quatsch“

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Jetzt ist es passiert: Der TwitchTV-Kanal PietSmiet hat seinen Sendebetrieb eingestellt, weil er keine Sendelizenz hat. „Hier zeigt sich mal wieder, was passiert, wenn alte Gesetze nicht an neue Gegebenheiten angepasst werden“, sagt Lukas Lamla, Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW. „Eine Streaming-Rundfunklizenz ist Quatsch. Deswegen haben wir haben im Landtag ein Update des Rundfunkstaatsvertrags gefordert, wodurch man das Übel an der Wurzel hätte packen können. Doch die anderen Fraktionen haben den Antrag dazu abgelehnt oder sich enthalten, weil sie immer noch in der Vergangenheit leben und nicht kapiert haben, welche Bedeutung Live-Streaming bereits im Alltag hat. Mit dieser Masche halten sie alte Geschäftsmodelle künstlich am Leben, wofür ihnen dann auch besonders gedankt wird. Zwinkersmiley.“

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Sendelizenzen für Streamer wie PietSmiet: „Der Rundfunkstaatsvertrag braucht ein Update“

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Die Streaming-Szene ist in Aufruhr: Die Landesanstalt für Medien NRW hat den bekannten Gaming-Kommentator Peter Smits (PietSmiet) aufgefordert, eine Sendelizenz zu beantragen – ansonsten darf er nicht mehr weiter senden („Die Zeit“ berichtet). Eine solche Lizenz bedeutet Kosten und Bürokratie und kann daher gerade für kleinere Streamer ein großes Ärgernis sein. Die Landesmedienanstalt beruft sich bei ihrem Vorgehen auf den Rundfunkstaatsvertrag, wonach jeder eine Lizenz braucht, der regelmäßig mehr als 500 Zuschauer anlocken kann.

„Im Netz gibt es aber keine begrenzten Sendefrequenzen, wie es bei Radio und Fernsehen der Fall ist, daher braucht es auch keine Lizenzen. Die heutigen Regeln wurden vor Jahrzehnten für den Rundfunk gemacht, nicht für das Internet“, sagt Lukas Lamla, Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW. „Wenn sich jetzt aber plötzlich jemand mit einem Hobby-Stream um eine Lizenz bemühen muss, wirkt das abschreckend, innovationshindernd und nicht zuletzt: albern. Eine Reform ist daher längst überfällig. Der Rundfunkstaatsvertrag braucht ein Update.“

Die Piratenfraktion NRW fordert daher die Landesregierung auf, den Rundfunkstaatsvertrag zu überprüfen und an die heutige Zeit anzupassen (Antrag hier). Das haben sogar die Landesmedienanstalten selbst gefordert (siehe hier). Am Freitag, 7. April, findet die Debatte im Landtag NRW gegen 16 Uhr statt. Der Live-Stream wird hier zu finden sein – hoffentlich mit weniger als 500 Zuschauern 😉

Ein Cannabisverbot hilft nur den Dealern

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Lukas Lamla, Drogenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW zur heutigen Landtagsdebatte „Das Land NRW muss die Freigabe von Cannabis in lizenzierten kommunalen Abgabestellen unterstützen!“:

„Fakt ist: Cannabis wird konsumiert. Cannabis ist verboten. Fakt ist aber auch,
dass der Zweck der Cannabisprohibition systematisch verfehlt wird,
dass die Prohibition schädlich für die Gesellschaft ist,
dass die Prohibition unverhältnismäßig kostspielig ist,
dass die Prohibition schädlich für die Konsumenten ist,
dass mit der Prohibition der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Cannabis aufgibt.
Prohibition nutzt also nur den Dealern.

Bürger und Kommunen sind sich dessen in großen Teilen schon bewusst und diskutieren die Einrichtung von lizensierten, öffentlichen Abgabestellen. Wir sollten endlich das Richtige tun. Sorgen wir für eine geordnete und kontrollierte Abgabe von Cannabis in darauf spezialisierten Geschäften, die staatlicher Kontrolle unterliegen. Wir PIRATEN wollen dafür einen Fördertopf der Landesregierung, um Kommunen bei der Entwicklung, Antragstellung und Durchführung von Modellprojekten zur Einrichtung von lizenzierten Abgabestellen finanziell zu ermöglichen.“

Am Freitag, 27. Januar 2017, wurde der Antrag der PIRATEN abgelehnt.

Die gesamte Debatte hier:

Piraten pochen auf rechtssichere, offene WLANs

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Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW erklärt zur heutigen Landtagsdebatte „Jetzt Rechtssicherheit für offene WLAN-Netze herstellen – Störerhaftung abschaffen und Login-Pflicht verhindern“:

„Es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit für Anbieter von offenen WLANs, die den Zugang zum Internet ermöglichen.

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Unterlassene Hilfeleistung per Gesetz

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Lukas Lamla, Drogenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW über die anstehende Beratung des Gesetzesentwurfs zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften im Bundesrat, der den Zugang zu Cannabisblüten und Cannabisextrakten aus der Apotheke regeln soll:

„Dieser Gesetzesentwurf ist nichts anderes als ein Eigenanbau-Verhinderungs-Versuch, da der Entwurf den Eigenanbau durch Cannabispatienten ausdrücklich ausschließt. Mehrere Gerichte haben mittlerweile den Klagen von Cannabispatienten auf Eigenanbau stattgegeben. Damit ist die Rechtsprechung schon heute weiter als der Gesetzgeber.

Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu Gunsten eines Cannabispatienten entschieden, der sich seit Jahren durch die Instanzen klagt, um Cannabis selber anbauen zu dürfen. Nur weil etwas auf Papier erleichtert wird, stellt es nicht den Vorrat in den Apothekenregalen und den Bedarf der Patienten sicher. Lieferengpässe des niederländischen Herstellers Bedrocan in den letzten Jahren haben gezeigt, dass der Eigenanbau die sinnvollste Lösung für Cannabispatienten ist ihren Eigenbedarf zu decken. Alles andere ist unterlassende Hilfeleistung!“

Die Piratenfraktion NRW fordert für die kommende Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29. Juni 2016 hierzu einen eigenen Tagesordnungspunkt. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens soll sich hier zu ihrem Verhalten im Bundesrat äußern und ihre Position erklären.

„Ich bin gespannt wie sich Frau Steffens am Freitag positionieren wird. Auf Bundesebene bringen die Grünen ein Cannabiskontrollgesetz ein. Darin fordern sie den Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. Wenn Frau Steffens dem Entwurf in der derzeitigen Form zustimmt, unterschreibt sie das Armutszeugnis der Grünen-Wendehalspolitik und verliert nochmals an Glaubwürdigkeit.“

Pressemitteilung: Weiterhin Rechtsunsicherheiten beim freien WLAN

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Lukas Lamla,

Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW kommentiert den im Bundestag
eingebrachten Gesetzentwurf:

Trotz vollmundiger Ankündigungen im Vorfeld, schaffen es SPD und
Union im Bundestag nicht die WLAN-Störerhaftung abzuschaffen. Nun
wurde ein halbherziger und handwerklich schlechter Gesetzesentwurf
vorgelegt.

 

Statt endlich Klarheit zu schaffen und die Betreiber von offenen WLAN
von der Störerhaftung zu befreien, lässt die GroKo im Entwurf
Interpretationsspielraum in den wesentlichen Punkten zu und übergibt
die Verantwortung wieder einmal an die Gerichte.

 

Weiterhin wird für die Betreiber von offenen WLAN Netzwerken das
Risiko einer kostenpflichtigen Abmahnung bestehen bleiben, denn das
Gesetz lässt völlig offen, ob Betreiber von offenen WLAN Netzwerken
für Rechtsverstöße der Nutzenden nicht weiterhin auf Unterlassung
in Anspruch genommen werden können. Eine bloße Absichtserklärung in
der Erläuterung des Gesetzes reicht nicht aus, um der Störerhaftung
eine Absage zu erteilen.

 

Es bleibt ein Wischiwaschi-Gesetz und wird nicht dazu führen, dass
die Menschen im Land flächendeckend ihre WLAN Netzwerke öffnen
werden.

 

Ein offenes und barrierefreies öffentliches WLAN wird so eine
Seltenheit bleiben. Deutschland bleibt damit weiterhin digitales
Entwicklungsland. Es bleibt der Frust, bei vielen Menschen die
tatsächlich auf die Abschaffung der Störerhaftung gehofft haben.