Für die Einführung eines spartenübergreifenden Creative Commons Preises in NRW! Freien Zugang von digitalisierten Kunst- und Kulturgütern für die Zukunft absichern und die Verwendung von freien Lizenzen anregen.

Veröffentlicht am von unter Anträge.

I. Sachverhalt

Die Digitalisierung von Kunst- und Kulturgütern, gerade derer im Besitz der vielfältigen Museen in NRW, unterliegt in vielen Fällen urheberrechtlichen Schranken. Die Werke dessen Urheberrechtsschutz bereits abgelaufen ist, könnten jedoch bereits digitalisiert werden und gemeinfrei der Netzöffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Für die Werke, dessen Schutz noch besteht, müssen Kulturinstitutionen Lizenzen und Bedingungen aushandeln, wenn sie einzelne Stücke oder Sammlungen im Netz zur Verfügung stellen wollen.

Aufgrund dieser Situation wurden alternative Lizenzen entwickelt, die als Zusatz zum bestehenden Urheberrecht verwendet werden können. Diese Creative Commons Lizenzen (dt. Übersetzung: „kreatives Allgemeingut“) ermöglichen es Künstlerinnen und Künstlern unter sechs verschiedenen Lizenzverträgen die Vertragsart zu wählen, die ihren Wünschen und Bedürfnissen zur Veröffentlichung am besten entspricht. Die Verträge legen fest, ob der Name der Autorin oder des Autors erscheinen soll, oder ob das Werk bearbeitet, also geremixed werden darf.

Bei Creative Commons Lizenzen werden Bedingungen zur kommerziellen Weiternutzung aufgestellt. Creative Commons ergänzt und ersetzt das bisherige „Alle Rechte vorbehalten“ mit „Einige Rechte vorbehalten“. Für die Nutzung der Lizenzen entstehen keine Kosten, während das „klassische“ Urheberrecht in Deutschland gültig bleibt.

Die Nutzung von Creative Commons Lizenzen ermöglicht es, die Bereitstellung aktueller und neuester Werke für die Digitalisierung und der frei zugänglichen Veröffentlichung im Netz einfacher und effektiver zu gestalten.

Dieses Lizensierungsmodell muss einen größeren Bekanntheitsgrad erreichen, damit es häufiger in der Praxis genutzt wird. Aus diesem Grund stellt ein spartenübergreifender Förderpreis für Creative Commons Werke einen sinnvollen Anreiz  für Kreative, Künstlerinnen und Künstler in NRW sich mit diesen alternativen Lizenzmodellen auseinanderzusetzen und diese für sich zu nutzen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits dafür gesorgt, dass sich entsprechende Infrastruktur bezüglich der proaktiven Verwendung von Creative Commons Lizenzen bereits im Land etabliert. Die alternative Verwertungsgesellschaft für Musik, C3S, hat sich aufgrund von Fördermitteln vom Kreativcluster in Düsseldorf niedergelassen.

Diese Förderpraxis kann durch die Einrichtung eines spartenübergreifenden Förderpreises für Werke unter Creative Commons Lizenz weiter ausgebaut, intensiviert und verbessert werden. Ein Förderpreis weckt Anreize in der Kunst- und Kulturlandschaft, genauso wie die Verwendung freier Lizenzen für die Digitalisierung aktuellster und neuer Werke urheberrechtliche Schranken senkt. 

II. Der Landtag stellt fest

  • Nebst der priorisierten Digitalisierung von bereits gemeinfreien Werken, Kunst- und Kulturgütern, kann ein zukunftsfähiger Umgang mit digitalisierten Inhalten durch die Förderung der Verwendung von freien Lizensierungsmodellen sein.
  • Creative Commons Lizenzen sind in ihrer Vielfalt für die Bedürfnisse von Künstlerinnen und Künstlern und kreative Menschen in NRW attraktiv. Ein spartenübergreifender Wettbewerb trägt dazu bei, dass mehr kreative Menschen diese Lizenzen kennen und anwenden.
  • Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits in der Vergangenheit aktiv zur Etablierung der Verwendung von alternativen Lizenzmodellen wie Creative Commons beigetragen. Ein Beispiel ist hier die Förderung der Entwicklung von Abrechnungssoftware für die alternative Verwertungsgesellschaft C3S mit Sitz in Düsseldorf.
  • Ein spartenübergreifender Förderpreis für Werke die unter Creative Commons Lizenz veröffentlicht werden ist ein angemessener Anreiz um die Bekanntheit und Beliebtheit dieser Lizensierungsmodelle zu befördern.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • die jährliche Verleihung eines spartenübergreifenden Förderpreises für Werke unter Creative Commons Lizenz zu prüfen
  • den Landtag über den Fortgang dieses Prüfungsverfahren regelmäßig zu informieren
  • die Bekanntheit alternativer Lizensierungsmodelle wie Creative Commons in der Kunst- und Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens durch weitere Maßnahmen zu fördern

„Lizenzbox“: Patente als Steuerschlupfloch

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Europa und Eine Welt (A06), Haushalts- und Finanzausschuss (A07), Nico Kern, Persönliche Blogposts.

Nach der Plenardebatte wird in der morgigen Sitzung des Haushalts und Finanzausschusses (HFA) unser Antrag gegen den ruinösen Steuerwettbewerb mittels sog. „Lizenzboxen“ abschließend beraten. Während es bei der Steuerdiskussion mit der Schweiz üblicherweise um Fälle illegaler Steuervermeidungsstrategien geht (siehe „Fall Hoeneß“), ist die „Lizenzbox“ ein legales Instrument der internationalen Steuergestaltung.

 

Was genau ist die „Lizenzbox“?

„Lizenzbox“ beschreibt ein Steuervermeidungsmodell, das steuerliche Vorzüge für Erträge aus Lizenzen und Patenten mit dem Ziel einer möglichst geringen Unternehmensbesteuerung gewährt. Im Gegensatz zu sonstigen Einnahmen eines Unternehmens bieten einige europäische Staaten mittels „Lizenzboxen“ bei Lizenzerträgen Niedrigsteuersätze in Höhe von 10 %, 5 % oder sogar nur 2,5 % an.

 

Wie funktioniert’s?

Vereinfacht dargestellt werden dabei Patente oder andere immaterielle Wirtschaftsgüter von der Muttergesellschaft auf eine Tochtergesellschaft mit Sitz in einem Niedrigsteuerland übertragen. Für die Nutzung der Patente und Lizenzen muss die Muttergesellschaft fortan Entgelt an die Tochter entrichten. Die Zahlung der Lizenzgebühren an die Tochtergesellschaft wird dann im Inland als Betriebsausgabe geltend gemacht und verringert somit den zu versteuernden Gewinn der Muttergesellschaft. Im Ausland werden die Lizenzeinnahmen aber nur mit den dortigen Niedrigsteuersätzen belastet und fließen dann quasi unbelastet an die Muttergesellschaft zurück.

 

Alles im Namen von Forschung und Entwicklung

Es ist sehr weit gefasst, was alles eine steuerbegünstigte Lizenz ist. Sogar Kundenlisten können darunter fallen. Die OECD strebt sogar eine Erweiterung der Lizenzdefinition an. Eigentlich dürfen „Lizenzboxen“ in der EU nur zum Zwecke der Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) angeboten werden. Beispiele wie Großbritannien und die Niederlande zeigen aber, dass es den Staaten vor allem um das Unterbieten der effektiven Gewinnbesteuerung gegenüber Konkurrenzstaaten geht.

 

„Lizenzbox“ vs. Wissensgesellschaft

Im Mai dieses Jahres hat sich der nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Walter-Borjans im Rahmen der Finanzministerkonferenz für „Maßnahmen gegen steuerliche Sonderregime und Anreizsysteme für Zinsen und Lizenzen“ ausgesprochen. Konkrete Maßnahmen sind seither nicht bekannt.

Das Thema „Lizenzbox“ betrifft den Wandel von der Produktionsgesellschaft hin zur Wissensgesellschaft. Die klassischen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital werden immer weiter zugunsten des „neuen“ Produktionsfaktors Wissen verdrängt. Sollten die Erträge aus diesem Produktionsfaktor zukünftig weitgehend steuerfrei bleiben, würde dies zu enormen Steuerausfällen führen und die Staaten eine wichtige Einnahmequelle verlieren. Die Finanzierung wichtiger staatlicher Aufgaben würde ab einem bestimmten Zeitpunkt dann sogar gefährdet. Gleichzeitig wird somit das aus unserer Sicht überkommene und innovationshemmende europäische und weltweite Patentsystem manifestiert.