NRW muss das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA ablehnen

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I. Sachverhalt

Die finale Fassung des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) liegt nun nach mehrjähriger Beratungszeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Das Abkommen soll nach Willen vieler europäischer Regierungen, darunter die deutsche Bundesregierung, zeitnah und ohne vorherige Zustimmung der Parlamente in Kraft gesetzt werden. Am 23. September 2016 will der EU-Rat in Bratislava darüber diskutieren, ob und ggf. in welchem Umfang CETA vorläufig Anwendung findet. Große Teile der in Deutschland lebenden Menschen stehen dem Abkommen überaus kritisch gegenüber. CETA gilt auch als Blaupause für das noch auszuhandelnde Freihandelskommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa TTIP.

CETA sieht sich seit Jahren massiver Kritik aus Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft gegenüber. Es heble demokratische Kontrolle aus und bevorzuge einseitig die Interessen internationaler Großkonzerne.

Der finale Abkommenstext bestätigt nun die Befürchtungen: Aufgrund unklarer Rechtsbegriffe und vager Formulierungen sowie der geplanten Schiedsgerichtsbarkeit (insbesondere Investor-Staat) muss davon ausgegangen werden, dass Maßnahmen und Auflagen der deutschen Bundesländer zum Grundrechte-, Menschenrechte-, Sozial-, Arbeits-, Verbraucher, Natur- oder Umweltschutz dem Risiko unüberschaubarer Schadensersatzforderungen ausgesetzt werden. Weiterlesen »