Die neue Ausgabe des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ lockt am Kiosk mit der Titelstory „Sind wir bereit für die perfekte Zukunft? – Was der rasante digitale Fortschritt dem Menschen abverlangt“: Darin beschreibt der USA-Wirtschaftskorrespondent Thomas Schulz die Hoffnungen und Ängste, die mit der Digitalen Revolution einhergehen. „Eine Zeitenwende hat begonnen, so enorm wie die Digitalisierung“, schreibt Schulz. „Und man wundert sich, dass sich die Politik dennoch schwertut, über die nächste Legislaturperiode hinauszudenken.“
„Genau darüber wundern wir PIRATEN uns schon länger“, sagt Michele Marsching, Fraktionsvorsitzender der Piraten im Landtag NRW. „In den letzten fünf Jahren haben wir die anderen Fraktionen hier im Landtag von unseren Ideen überzeugen wollen, doch richtig verstanden haben die meisten es nicht. Jetzt ist überall von Industrie 4.0 die Rede, dabei geht es um die Gesellschaft 4.0. Die Digitalisierung sollte nicht nur der Wirtschaft nützen, sondern vor allem den Menschen. Doch darüber macht sich in der Politik außer uns PIRATEN kaum jemand Gedanken.“
Im „Spiegel“-Artikel werden unter anderem ein universelles Grundeinkommen und eine Robotersteuer ins Spiel gebracht. „Das sind Forderungen, die nur wir PIRATEN stellen“, sagt Marsching. „Es freut uns, dass ein großes Nachrichtenmagazin nun genau über diese Themen berichtet. Jeder, der beim Lesen des Artikels häufiger mit dem Kopf nickt und sich über die Innovationslosigkeit der anderen Parteien aufregt, ist bei uns PIRATEN gut aufgehoben.“
Im Zeitalter von Internet und Digitalisierung verschmelzen die bislang auch nach Übertragungswegen getrennten Medien immer mehr miteinander. Daher wurde auf dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Dezember 2014 die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz (BLKM) als politische Steuerungsgruppe eingesetzt. Der Kommission gehörten neben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie neben Rheinland-Pfalz (RP) die Länder Berlin (BE), Bayern (BY), Hessen (HE), Hamburg (HH), Nordrhein-Westfalen (NW), Sachsen (SN) und Baden-Württemberg (BW) an.
Die BLKM hat im Juni 2016 einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem die Arbeitsergebnisse, unter anderem aus der Arbeitsgruppe (AG) Kartellrecht/ Vielfaltsicherung, einer von fünf Themenbereichen, vorgestellt wurden. Diese AG beschäftigte sich unter anderem mit dem Thema „Medienagenturen und Ad-Blocker“. Sogenannte Ad-Blocker sind Programme, welche dafür sorgen, dass auf Webseiten ungewünschte Werbung nicht dargestellt wird.
Bezüglich der Thematik Ad-Blocker soll eine zeitnahe Prüfung durch Bund und Länder klären, ob im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen und damit verbundenen medienpolitischen Risiken „eine gesetzliche Flankierung geboten ist“. Ad-Blocker werden als existentielle Bedrohung der wirtschaftlichen Basis, insbesondere für die digitalen Angebote der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, bezeichnet.
Während laut Aussage der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage hin, im Dezember 2015 noch keine inhaltliche Positionierung erfolgte, kommt der Abschlussbericht der BLKM in diesem Jahr zum Schluss, dass mit Blick auf die Refinanzierung journalistisch-redaktioneller Angebote Ad-Blocker medienpolitisch als problematisch angesehen werden.
Laut Bericht der Landesregierung NRW vom 1.9.2016 zum Abschlussbericht der BKLM, blieben die gemeinsam getroffen Vereinbarungen der BKLM, insbesondere der Prüfauftrag, „hinter dem Wunsch der Länder zurück.“
Ad-Blocker, das sind Erweiterungen für den Browser, die Webseiteninhalte nutzergerecht verändern. Die Ad-Blocker-Software, sind Teil eines breiten Spektrums von Browser-Plug-In-Programmen, die übertragene Webseiteninhalte auf eine bestimmte Weise darstellen oder auch nicht darstellen, sowie entscheiden, welche Informationen über die Mediennutzung zurück an den Webseitenanbieter übertragen werden. Diese Softwaretechnologie ist auch Grundlage für die barrierefreie Darstellung. Es gibt beispielsweise Browser, die nur bestimmte Darstellungsweisen zulassen: So zeigen rein textbasierte Browser ausschließlich Text an, Brailledisplays für blinde Menschen stellen Inhalte entsprechend in Brailleschrift dar.
Eine gesetzliche Ad-Blocker-Regulierung oder gar ein Verbot würde sehr einseitig Interessen von Medienkonzernen und der Werbeindustrie bevorzugen, in dem ausgediente Geschäftsmodelle geschützt würden. Mediennutzende werden demnach entgegen ihrem Willen ungewünschter Werbung ausgesetzt, durch die Medien Ihre Angebote finanzieren wollen. Die gewünschte Nachrichteninformation auf einer Internetseite mit journalistisch-redaktionellen Inhalten ist heute oft nur noch ein kleiner Teil der übertragenen Inhalte. Viele Internetnutzende stören sich an bestimmten Werbeformen. Diese reichen von klassischen Werbebannern, über Video- und Audiowerbung, die zum Teil ohne aktives Zutun, zweitweise unabschaltbar ablaufen bis zu Pop-Ups, die ganze Seiten oder Seitenteile abdecken.
Eng verknüpft mit der Internetwerbung ist das sogenannte Web-Tracking, das unter anderem zur Aufzeichnung der individuellen Mediennutzung dient. Aktuelle Webseiten der großen Medienunternehmen enthalten zum Teil über fünfzig Tracking-Tags von unterschiedlichen Werbe- und Datenanalyseanbietern, was den einzelnen Nutzenden oft nicht bewusst ist und in der herkömmlichen Browserdarstellung auch nicht ersichtlich ist.
Eine Ad-Blocker-Software kann Nutzende nicht nur vor ungewünschten Werbeweinblendungen auf Webseiten schützen, sondern ebenso vor Schadsoftware (zum Beispiel sogenannter Ad-Malware) sowie ungewünschter Spurenaufzeichnung und Verfolgung der privaten Internet- und Browser-Nutzung durch oben beschriebene Tracking-Technologie. Sie ermöglicht Nutzerautonomie und stärkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Open Source Communities und auch Unternehmen, die Ad-Blocker Software entwickeln und vertreiben, erfüllen auch die gewünschte gesellschaftliche Funktion eines Interessenausgleichs zwischen Nutzenden, Medienunternehmen und Werbetreibenden, indem sie Standards für unaufdringliche Werbung setzen, die allen Beteiligten zu gute kommen und die gegenseitige Rücksicht fördern.
Zudem ist Ad-Blocker-Nutzung ein Zeichen dafür, dass die Akzeptanz für Werbung, so wie sie zum Beispiel in anderen Medien wie Fernsehen oder Zeitschriften vorhanden war, sich nicht eins zu eins auf das Netz übertragen lässt. Hier ist vor allem der Wille zur Innovation und Anpassung an das Nutzungsverhalten der Menschen gefragt. Nicht zuletzt hängt die Bereitschaft, etwas zu kaufen, auch vom guten Willen der Kundschaft ab. Mit aufdringlicher Gängelei, dem digitalen Hinterherschnüffeln oder gar einer Infizierung von Endgeräten mit Schadsoftware wird dieser gute Wille nicht gefördert.
II. Der Landtag stellt fest
Ein Verbot von Software, die aus dem Internet übertragene Inhalte nach Wunsch des Nutzenden darstellt, wäre eine Maßnahme gegen die prinzipielle Konzeption und den fundamentalen Aufbau der Web-Technologie, die wir heute zur Mediennutzung anwenden.
Mediennutzende sollen nicht entgegen ihrem Willen ungewünschter Werbung ausgesetzt werden. Internetnutzende dürfen selbst entscheiden, was in ihren Browsern dargestellt wird und was nicht.
Mediennutzende sollen nicht unüberschaubaren Risiken durch Schadsoftware ausgesetzt werden, daher ist der Einsatz von Software, die vor mögliche Infizierung durch Schadsoftware schützt, zu begrüßen.
Nutzerautonomie und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind auch bei der Mediennutzung zu wahren.
Es ist besser, Innovationen und Neuentwicklungen zu fördern um jenseits des Streits um alte Geschäftsmodelle neue Vertriebswege und Werbekommunikation zu ermöglichen, statt überholte Geschäftsmodelle zu schützen.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung dazu auf,
auf allen politischen Ebenen darauf hinzuwirken, dass die laufenden Prüfungen und Bemühungen, Ad-Blocker-Software zu verbieten, schnellstmöglich eingestellt werden.
zu prüfen, inwieweit innovative Entwicklungen im Bereich Onlinewerbung gezielt gefördert und unterstützt werden können.
Für die Transport- und Mobilitätsbranche stellt das fahrerlose Auto einen gravierenden Impuls für neue, erfolgreiche Geschäftsmodelle dar. Digitale Wettbewerber wie Uber und Anbieter von Car-Sharing-Modellen testen bereits lange neue Angebotsformen und entwickeln diese ständig weiter. Auch die Autohersteller wandeln sich immer stärker zu modernen Mobilitätsdienstleistern. In Deutschland und auf lokaler Ebene in NRW wurden digitale Innovationen allerdings bislang häufig gesetzgeberisch ausgebremst. Die Monopolkommission hat sich nun gegen „Pauschalverbote“ für die Marktteilnehmer der „Sharing Economy“ ausgesprochen und befürwortet stattdessen einen „angemessenen Ordnungsrahmen …, der die Vorteile der neuen Technologien entsprechend berücksichtigt“, wie der Vorsitzende der Kommission, Achim Wambach[1] nach der Vorstellung des 21. Hauptgutachtens der Monopolkommission[2] ausführte.
Durch die fortschreitende Digitalisierung der Energiewende ist es möglich, dass eine große Anzahl kleiner Energieerzeugungsanlagen, wie ein großes flexibles Kraftwerk – ein Virtuelles Kraftwerk – agieren können. Sind diese Energieerzeugungsanlagen in Bürgerhand bietet sich die Chance einer Demokratisierung der Energiewende. Wenn diese Chance durch die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen genutzt wird, hat jeder Bürger die Freiheit sich nach eigenem Ermessen an der Energiewende zu beteiligen – sei es als Prosumer, durch Beteiligung an Bürgerenergieprojekten oder auch weiterhin als reiner Verbraucher. Zusätzlich wird dadurch die Akzeptanz der Energiewende langfristig sichergestellt.
Als Prosumer werden Haushalte bezeichnet, die nicht mehr nur reine Verbraucher sind, sondern die auch Strom produzieren und diesen, sofern zum Zeitpunkt der Stromproduktion ein Bedarf besteht, selbst verbrauchen. Prosumer gewinnen zunehmend an Bedeutung. Gründe dafür sind der Wunsch nach einer gewissen Netzunabhängigkeit, einer erhöhten Versorgungssicherheit und ökologische Beweggründe. Derzeit werden überwiegend Photovoltaikanlagen und in geringerem Ausmaß KWK-Anlagen von Prosumern für den Eigenverbrauch genutzt, da aufgrund der Rahmenbedingungen der Eigenverbrauch mittlerweile lukrativer als die Einspeisung ins Netz ist. Weiterlesen »
Viele Unternehmen und auch öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser[1] oder jüngst nordrhein-westfälische Ministerien waren schon Opfer von Angriffen auf ihre Netzinfrastruktur. Kriminelle führen mit komplexen und höchstmodernen Mitteln Online-Erpressungen durch und demonstrieren, dass sie sogar Industriesteuerungen für Hochöfen[2] kontrollieren können.
Überhaupt ermöglicht werden Angriffe dadurch, das Softwaresysteme niemals fehlerfrei sind. IT-Systeme stürzen ab oder tun manchmal nicht das, was von ihnen erwartet wird. Viele dieser Fehler lassen sich dann dazu nutzen, ein System zu kompromittieren, um Schadsoftware einzuschleusen und zu installieren.
Da IT-Systeme heutzutage überall zu finden sind, in Autos, in Ampelsteuerungen, in Insulinpumpen, Hörgeräten, Herzschrittmachern, Industriesteuerungen, Mobiltelefonen und in Kritischen Infrastrukturen, kommt dem Schutz der Systeme eine besondere Bedeutung zu. Weiterlesen »
Michele Marsching, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion NRW, erklärt in der heutigen Landtagsdebatte über den Haushalt 2017:
Wir fordern die Verdoppelung des Bildungsetats, denn wir wollen unsere Schüler fit machen für die Zukunft. Ein Pflichtfach Informatik, eine vernünftige Ausstattung der Schulen, kleinere Klassen, eine gut finanzierte und vernünftig umgesetzte Inklusion und nicht zuletzt eine Rückkehr zu G9. Das sind die Eckpfeiler einer zukunftsorientierten Bildungspolitik.
Das Mantra „Kein Kind zurücklassen!“ ist blanker Hohn. Knapp 40% Kinderarmut in Gelsenkirchen sprechen für sich. Wir haben in NRW eine ‚Achse der Abgehängten‘. Aber all das wird im Haushaltsentwurf der Landesregierung schöngeredet. Wir müssen konstatieren, dass in NRW die Armut vererbt wird.
Wir leben in einer Gesellschaft in der Informationen allgegenwärtig, teilweise sogar aufdrängend sind. Allein die schiere Masse ungefilterter Informationen ist für den Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar oder gar überprüfbar.
Gleichzeitig wird aber vom Einzelnen erwartet, immer mehr Informationen in eigenes Wissen umzuwandeln. Denn der technische Fortschritt bringt nicht nur immer mehr und ungefilterte Informationen mit sich, sondern auch immer mehr Änderungen in der Mechanik, wie Arbeit erledigt und ausgeführt wird. Dazu kommt, dass das komplette Berufsleben heutzutage in den wenigsten Berufsfeldern von der Ausbildung bis zum Erreichen der Altersrente in einem Berufsbild verbracht wird.
Hier zeigt sich damit immer deutlicher, dass eine ursprünglich erlernte Profession nicht ein ganzes Arbeitsleben lang bestehen bleibt. Und selbst innerhalb einer Profession gibt es teils erheblichen Wandel in der Arbeitsmechanik und den Voraussetzungen, wie diese Arbeit zu erledigen ist. War es z. B. für einen Automechaniker völlig ausreichend handwerkliche Fähigkeiten zu erlernen und zu verbessern, so hat sich dieses Berufsbild durch stetigen Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeugbau, deutlich gewandelt. Von der zukünftigen inhaltlichen Komplettwandelung durch E-Mobilität ganz zu schweigen.
Der beruflichen Weiterbildung kommt somit ein immer größer werdender Stellenwert zu.
Diese beruflichen Weiterbildungen finden weltweit inzwischen nicht nur im Präsenzverfahren statt, sondern vermehrt auch im virtuellen Raum.
Die bisherigen Regelungen im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW von 1984, zuletzt gründlich novelliert im Jahre 2009 (Drucksache 14/10134) trägt dem jedoch keine Rechnung. Denn ausweislich der Begründung zu § 9 Absatz 2 geht das Gesetz immer von einer „Ortsgebundenheit einer Veranstaltung“ aus. Dieses hatte schon die Europäische Kommission im Vorfeld der Novellierung bemängelt, da dieser Ansatz nicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar wäre.
Hier ist es also nötig gleich zwei Schwächen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW zu beseitigen.
II. Der Landtag NRW stellt fest:
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW hat in der Vergangenheit, vor der digitalen Revolution, dazu beigetragen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich eigeninitiativ weiterbilden konnten.
Durch die digitale Revolution ist es notwendig das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW weiter zu entwickeln, in dem ortsunabhängige Weiterbildungen, auch im virtuellen Raum, ermöglicht werden.
III. Der Landtag NRW fordert die Landesregierung auf,
dem Landtag ein Gesetz vorzulegen um,
die Ortsgebundenheit aus dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW zu streichen.
explizit die Möglichkeit zur Onlineweiterbildung im Gesetz zu verankern.
dem Landtag drei Jahre nach in Kraft treten des angepassten Gesetzes eine Evaluation über die Wirksamkeit des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW vorzulegen.
Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW, erläutert den Antrag der Piratenfraktion im Landtag NRW [1] in der heutigen Landtagsdebatte:
Unsere Schüler auf das Leben in der Digitalen Welt vorzubereiten, ist eine der größten Herausforderungen für die Landespolitik in den nächsten Jahren. Mit unserem Konzept dafür stehen wir leider allein auf weiter Flur. Es ist zum Mäusemelken!
Die politische Aufgabe bei der Gestaltung der digitalen Revolution besteht darin, die Entfaltung jener Potentiale der „Neuen“ Technologien zu begünstigen, die das Leben jedes Einzelnen bereichern und dem Gemeinwohl zuträglich sind. Die „neuen“ Technologien bieten ohne Zweifel vielfältige Möglichkeiten, um Wissenschaft, Kultur, Geselligkeit und Bildung zu befördern. Doch dieses Potential verwirklicht sich nicht von alleine.
Herausforderungen für die schulische Bildung
Die Reflexion der gegenwärtigen und zukünftigen Folgen der digitalen Revolution, d.h. die Einführung und der Einsatz von Informatiksystemen in allen Lebensbereichen sowie die Herausforderungen, die diese für die Bildung bedeuten, ist eine der dringlichsten Zukunftsaufgaben. Es gilt die Frage zu beantworten: Was für eine Bildung brauchen wir für das Leben in der digitalen Welt, heute und in Zukunft? Die Frage ist vielschichtig und wird hier mit dem Fokus auf die schulische Bildung skizziert. Weiterlesen »
Die digitale Revolution wird unser Leben und Zusammenleben grundlegend verändern. Unser Land nutzt bisher noch nicht annähernd die Chancen des digitalen Zeitalters (z. B. zur Information über und Beteiligung der Bürger an öffentlichen Angelegenheiten). Und wir treten ihren Gefahren (z. B. durch Datensammlung oder Massenüberwachung) noch nicht annähernd wirksam entgegen. Wir wollen das ändern. Unser Ziel ist es, die digitale Revolution zum Wohl des Menschen zu gestalten und zu nutzen. Deshalb haben wir den Digitalen Kompass entwickelt – dein Werkzeug, dich an Politik in NRW zu beteiligen: digitaler-kompass.de
MACH MIT
Unser Ziel ist es, die digitale Revolution zum Wohl des Menschen zu gestalten und zu nutzen. Deshalb haben wir den Digitalen Kompass entwickelt – dein Werkzeug, dich an Politik in NRW zu beteiligen!
Wir als Piratenfraktion haben uns bereits Gedanken gemacht. Wir haben bisher 36 Vorschläge entwickelt. Diese Vorschläge kannst du bewerten, verbessern, ergänzen oder auch ganz neue Vorschläge machen. Hierfür haben wir zwei Möglichkeiten vorgesehen. Zum einen kannst du dies im Internet auf Discuto direkt tun. Zum anderen haben wir am 3. September einen Workshop in Köln, bei dem wir unsere Vorschläge zusammen mit dir diskutieren wollen.
WORKSHOP 3. September 2016 Köln-Deutz
11 bis 17 Uhr
Bürgerzentrum Deutz, Tempelstraße 41-43, 50679 Köln
Discuto ist eine Onlineplattform, die eine Beteiligung von vielen Menschen zeitgleich, aber auch unabhängig voneinander ermöglicht. Discuto ist ein schneller, einfacher Weg, um unsere Vorschläge zu diskutieren, zu überarbeiten, zu verbessern und gemeinsam zu entscheiden. Nachdem du dich – wenn du willst auch anonym – angemeldet hast, kann die Diskussion auch schon beginnen. Du kannst dann jeden einzelnen unserer Vorschläge abstimmen. Discuto ist eine Onlineplattform, die eine Beteiligung von vielen Menschen zeitgleich, aber auch unabhängig voneinander ermöglicht.
WAS PASSIERT MIT MEINER STIMME?
Nachdem du unseren Vorschlag auf Discuto bewertet oder kommentiert hast, kannst du die Diskussion online verfolgen. Wenn die Online-Beteiligung am 15. September beendet ist, werden wir die finale Version des Digitalen Kompasses in der Fraktion unter Berücksichtigung der Kommentare und Ergänzungen erarbeiten. Diese Version werden wir nach den Herbstferien in einer öffentlichen Fraktionssitzung im Landtag NRW vorstellen, diskutieren und beschließen. Danach wollen wir den Digitalen Kompass in Anträgen und Gesetzesentwürfen in den Landtag hineintragen.