Für euch im Ausschuss:
Marc Grumpy Olejak (Obmann)
Piraten wirken…
Der Petitionsausschuss ist für uns eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen Bürgern und Parlament. Wer Probleme mit öffentlichen Stellen hat, beispielsweise bei einem Behördengang, kann den Ausschuss um Hilfe bitten. Im Gegensatz zu der Vorstellung vieler Bürger ist hierzu keine langwierige Unterschriftensammlung notwendig. Petitionen werden auch nicht pressewirksam dem Parlament übergeben.
Wir übernehmen auch die harten Fälle, bei denen eine Lösung schwer scheint. Jedes Problem beleuchten wir von allen Seiten, um eine Lösung für den Einreichenden zu finden. Auch wenn wir nicht Jedem helfen können, halten wir den engen Kontakt mit dem Bürger und das genaue Hinhören für sehr wichtig.
Die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen bietet nach Artikel 41a in Verbindung mit Artikel 17 des Grundgesetzes jedem Bürger die Möglichkeit, eine persönliche Petition einzureichen. Es existieren also keinerlei Hürden, das Parlament des Landes auf mögliche Ungerechtigkeiten oder Fehlentscheidungen staatlicher Verwaltungsstellen aufmerksam zu machen.
Das zu behandelnde Problem muss hierbei in die Zuständigkeit des Landes fallen. Der Petitionsausschuss darf keine gerichtlichen Entscheidungen überprüfen, abändern oder aufheben. Er behandelt die Daten der Petenten vertraulich und hat das große Ziel, jede berechtigte Petition zur Zufriedenheit für den Bürger zu erledigen.
Zusätzlich zur regulären Behandlung von Petitionen veranstaltet der Petitionsausschuss mehrmals im Jahr Bürgersprechstunden, um Bürgern die Möglichkeit zur Prüfung eines Problems auf Petitionsfähigkeit „unter vier Augen“ zu geben. Gerne stehen wir hierbei den Menschen als Ansprechpartner zur Seite.
Der Ausschuss-Flyer zum Herunterladen
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