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audio-72119_640Wir Piraten fordern schon lange, dass nicht nur die gut organisierten Verbände und Organisationen, Parteien und Regierungsvertreter in den Aufsichtsgremien öffentlicher Institutionen vertreten sind, sondern dass sich auch ganz normale Bürger dort engagieren können. Das ist für uns gelebte Teilhabe und öffentliche Kontrolle.

Als vor einigen Wochen das Landesmediengesetz NRW überarbeitet wurde, haben wir es geschafft, diese Forderung in das Gesetz zu schreiben.

Der neue § 93 Absatz 5 LMG NRW ermöglicht, dass sich interessierte Einzelpersonen um eine Mitgliedschaft in der Medienkommission der Landesanstalt für Medien (LfM) bewerben können. Bewerber sollen über Kenntnisse im Bereich des Rundfunks und der Telemedien verfügen. Außerdem dürfen keine Interessenskonflikte bestehen und es gilt ein Kontrahierungsverbot (§ 95 Absatz 4 LMG NRW).

Die Medienkommission nimmt die Aufgaben der LfM wahr. Dazu gehören zum Beispiel Beobachtung von Rundfunk und Telemedien, die Förderung der Medienkompetenz und der Bürgermedien, sie berät Veranstalter, Betriebsgesellschaften, Anbieter und Betreiber von Kabelanlagen und andere, deren Rechte und Pflichten das Landesmediengesetz regelt, und erteilt allgemeine Auskünfte über die Rechte von Rundfunkteilnehmern und die Rechtewahrnehmung. Sie unterstützt Projekte, die eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit lokalem Rundfunk gewährleisten oder der Einführung und Erprobung neuer Rundfunktechniken dienen.

Außerdem kann sie Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzneutralität ergreifen.

Ausführliche Informationen findet Ihr unter www.lfm-nrw.de, das Bewerbungsverfahren ist unter www.lfm-nrw.de/fileadmin/lfm-nrw/Medienkommission/Bewerbungsverfahren_28.08.2014.pdf beschrieben.

Wenn Ihr Interesse an der Arbeit der Medienkommission habt und über die notwendigen Qualifikationen verfügt, bewerbt euch als ordentliches oder stellvertretendes Mitglied!

Bewerbungen sind bis 31.10.2014 schriftlich direkt an die Landesanstalt für Medien NRW zu richten.

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