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justizia-141531_640Interne Dokumente belegen offenbar eine illegale Abmahnpraxis der Kanzlei Urmann und Kollegen (U+C). Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des Kölner Anwalts Christian Solmecke. Die Abmahn-Kanzlei U+C hatte jüngst im Auftrag der Schweizer Firma ´The Archive´ zehntausende Abmahnungen an Nutzer der Streaming-Webseite Redtube.com verschickt.

Bei den internen Dokumenten handelt es sich um eine Mandatsvereinbarung, die die Kanzlei U+C vor einigen Jahren mit ihren Mandanten abgeschlossen hatte. Aus den Unterlagen geht hervor, dass U+C unzulässigerweise vereinbart hatte, die berechneten Anwaltsgebühren nach einem festen Schlüssel mit dem Rechteinhaber zu teilen und bei erfolglosen Abmahnungen auf die Berechnung zu verzichten, die sonst der Rechteinhaber selbst zu erstatten hätte.

Von mir wurde dazu folgende Stellungnahme veröffentlicht:

„Wir haben es derzeit mit einer der größten Abmahnwelle aller Zeiten zu tun – bis zu 30.000 Menschen könnten im Fall Redtube von Abmahnungen betroffen sein. Das massenhafte Abmahnen von Internet-Nutzern hat sich in Deutschland zu einer regelrechten Industrie entwickelt, die erschreckende Ausmaße angenommen hat. Verschiedene Kanzleien haben sich inzwischen ganz auf das einträgliche Geschäft mit der Massenabmahnung spezialisiert. Solchen Kanzleien geht es aber nicht um das Recht, sondern allein um Profite. Das veraltete Urheberrecht bietet ihnen hierfür einen willkommenen Anlass. Wir brauchen dringend eine Reform – die Bundesregierung muss hier endlich tätig werden!

Darüber hinaus zeigt der Fall, dass auch der so oft beschworene Richtervorbehalt in der Praxis nur in sehr begrenztem Maße dazu taugt, gespeicherte private Daten vor missbräuchlichem Zugriff zu schützen. Die jetzt bekannt gewordenen Hintergründe der Abmahnpraxis von U+C zeigen zudem, wie wichtig die Aussagen von Whistleblowern für das Aufdecken illegaler Praktiken sind. Wir setzen uns daher im Landtag NRW für den Schutz von Whistleblowern und gegen den unbegrenzten Datenhunger staatlicher und privater Stellen ein.

Wir erhoffen uns Aufklärung vom Landgericht Köln zu der Frage, warum es den Auskunftsersuchen im Fall Redtube überhaupt stattgegeben hat. Stimmt es, dass das Gericht bei seinen Auskunftsbeschlüssen die technischen Sachverhalte schlicht missverstanden hat und davon ausging, dass es sich um ein Download-Portal oder eine Tauschbörse handelte? Oder wertet das Landgericht Köln das bloße Ansehen von Streams plötzlich als potenzielle Urheberrechtsverletzung?“

Mehr Informationen im Nebelhorn-Piratenradio.

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