Jetzt ist also das passiert, was SPD, Grüne, FDP und CDU in NRW in ihrem Antrag (PDF) gefordert hatten: Das Bundesministerium hat den Verein „Lies!“ verboten (Pressemitteilung). Es gab 190 Razzien in 10 Bundesländern, darunter viele in NRW. Die Fraktionen im Landtag werden sich nun auf die Schultern klopfen, dass sie sich dafür stark gemacht haben. Doch wenn die Zuständigkeit für ein Verbot ganz klar bei Staatsanwaltschaft und Bundesministerium liegt, darf man sich fragen: Warum haben sie diesen Antrag überhaupt gestellt?