Nachdem Nico Kern (MdL), Piratenfraktion NRW, bei einer Flyeraktion am 31. August 2013 in polizeilichen Gewahrsam genommen wurde, hat er das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Eilverfahren angerufen. In seiner offiziellen Antwort an das Gericht knickt der Polizeipräsident Gelsenkirchen nun ein und gesteht, dass solche Flyeraktionen erlaubt seien. Damit gibt er gleichzeitig zu, dass die Ingewahrsamnahme von Nico Kern rechtswidrig war.
Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass Nico Kern am 31. August 2013 vor dem Bundesligaspiel gegen Bayer Leverkusen vor der Veltins-Arena in Gewahrsam genommen wurde, als er bei einer Aktion zum Thema „Zeigt her eure Fahnen“ des FC Schalke 04 Supportersclub e.V. mitmachte. Er teilte mit anderen Parteimitgliedern Flugblätter aus, die sich für die Grundrechte der Fußballfans stark machen und sich gegen Polizeiwillkür im Stadion aussprechen.
Die Polizei untersagte die Aktion und erteilte daraufhin Nico Kern einen Platzverweis. Diesen akzeptierte Nico Kern nicht, worauf er körperlich untersucht und mittels eines Gefangenentransporters in Polizeigewahrsam nach Gelsenkirchen genommen wurde. Nun erklärt der Polizeipräsident in einem offiziellen Schriftsatz an das Verwaltungsgericht, dass das Verteilen von Flugblättern außerhalb des Vereinsgeländes nicht verboten sei. „Damit fehlt auch für den anschließenden Platzverweis und meine Ingewahrsamnahme jegliche rechtliche Grundlage“, so Nico Kern.
Kern weiter: „Schön, dass die Polizei das Grundrecht der Bürger auf Meinungsfreiheit wieder entdeckt hat. Die Piraten werden wie geplant ihre Aktion ‚Menschenrechte enden nicht am Stadiontor‘ in den nächsten Wochen fortsetzen. Wir werden uns weiterhin um ein gutes Verhältnis von Politik zu Vereinen und Fans kümmern.“