Gerechtes Gehalt auch für angestellte Lehrerinnen und Lehrer

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I. Sachverhalt

Alle bisherigen Tarifverhandlungen zwischen den Ländern als Arbeitgeber und den Gewerk­schaften haben die Nettolohndiskriminierung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer im Vergleich mit ihren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen nicht beseitigen können. Des­halb besteht weiterhin eine Situation, die von den Betroffenen oftmals als ungerecht empfun­den wird. Entsprechend setzen sich die Gewerkschaften in den Tarifrunde des öffentlichen Dienstes der Länder für eine Verbesserung der Gehälter der angestellten Lehrerinnen und Lehrer ein.

„Für uns steht getreu dem Motto ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ die Realisie­rung der Paralleltabelle ganz oben auf der Agenda. Es ist nicht hinnehmbar, dass tarifbe­schäftigte Lehrkräfte für die gleiche Arbeit mehrere hundert Euro weniger in der Tasche ha­ben als ihre verbeamteten Kollegen“, so Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung. (in: Schule heute, Tarif Spezial, 57. Jahrgang)

Die Vorsitzende der Gewerk­schaft Erziehung und Wissenschaft, Marlis Tepe, weißt im Zusammenhang der Eingruppie­rung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer darauf hin, dass für die notwendige Ge­winnung von neuen Lehrkräften attraktivere Konditionen erforderlich sind. „Aber auch die Länder müssten ein großes Interesse daran haben, die Bezahlung und die Arbeitsbedingun­gen der Lehrkräfte deutlich zu verbessern. Schon jetzt können die meisten Länder allein den Ersatzbedarf, der entsteht, weil Lehrkräfte in den Ruhestand gehen, nicht mehr mit ausgebil­deten Lehrerinnen und Lehrern decken“, so die GEW-Vorsitzende in einer Pressemitteilung vom 31. Januar 2017.

II. Der Landtag stellt fest

  1. Hinsichtlich einer gerechten Besoldung von verbeamteten Lehrern einerseits und an­gestellten Lehrern andererseits besteht für das Land Nordrhein-Westfalen in Anbe­tracht erheblicher Ungerechtigkeiten Handlungsbedarf. Dasselbe gilt für andere, ver­gleichbare Berufsfelder.
  2. Gute Rahmenbedingungen für Unterricht, Bildung und Erziehung an den Schulen sind notwendig, um ein gute Bildung für die Kinder und Jugendlichen im Land zu er­möglichen. Hierzu zählen auch die Arbeitsbedingungen für die Lehrerinnen und Leh­rer, gleichermaßen für verbeamtete wie auch für angestellte Kolleginnen und Kolle­gen. Die bestehenden Differenzen der Entgelte angestellter Lehrkräfte und der Besol­dung ihrer verbeamteten Kollegen auf identischen Stellen sind in vielen Fällen nicht zu rechtfertigen, belasten das Klima in den Kollegien und mindern die Motivation der angestellten Lehrkräfte.

III. Der Landtag beschließt

  1. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in Gesetzgebung und in ihrer Position als Arbeitgeber wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den angestellten Lehrkräften faire Einkommensmöglichkeiten zu bieten.
  2. Entsprechend dem in Art. 24 Absatz 2 Satz 2 der Landesverfassung von NRW festge­schriebenen Grundsatz muss für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung gleiche Ver­gütung gezahlt werden. Diesen Grundsatz erkennt der Landtag NRW an.

Lehrer müssen gerecht bezahlt werden

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Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion NRW, zum Warnstreik im Rahmen der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder sowie zur Pressekonferenz von SchallNRW:

„Die anhaltende Ungerechtigkeit bei der Bezahlung der angestellten Lehrerinnen und Lehrer gegenüber ihren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen ist für uns nicht hinnehmbar. Es ist nicht vermittelbar, dass die gleiche Arbeit nicht gleich entlohnt wird.

Wir unterstützen die Forderungen von Gewerkschaften und Lehrerverbänden in den laufenden Tarifverhandlungen nach einer gerechten Entlohnung für die tarifbeschäftigen Kolleginnen und Kollegen. Bereits 2015 hatten wir dazu einen Antrag eingebracht.

Im nächsten Plenum im Februar wird der Landtag erneut zur Frage des gerechten Gehalts für die angestellten Lehrerinnen und Lehrer aufgrund unseres Antrags debattieren.“

Praxissemester: Die heimliche Kürzung in der Lehrerausbildung

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Lehramtsstudenten sollten so wie früh wie möglich vor einer Klasse stehen, damit sie nicht nach ein paar Jahren Studium völlig überrascht feststellen: Huch, da sind ja Kinder. Deswegen gibt es seit Februar 2015 in Nordrhein-Westfalen ein sogenanntes Praxissemester, bei dem angehende Lehrkräfte während ihres Master-Studiums knapp sechs Monate lang probeweise unterrichten. Diese sechs Monate hat die rot-grüne Regierung aber gleichzeitig beim Referendariat weggekürzt – ohne sie zu bezahlen.

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Praxissemester entlohnen und Lehrerausbildung optimieren

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I. Sachverhalt

Die nordrhein-westfälische Lehrerausbildung ist über Jahre gewachsen und wurde durch immer fortschreitende Aufgabenerhöhung an alle Beteiligten an der Lehrerausbildung geradezu überfrachtet. Durch die Umstellung auf Bachelor/Masterstudiengänge und die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 18 Monate bei gleichzeitiger Etablierung eines Praxissemesters sind die Anforderungen für die angehenden Lehrerinnen und Lehrer gestiegen. Dies wird noch durch die Herausforderungen und die Implementierung von digitaler Bildung, Inklusion und Heterogenität der Schülerinnen und Schüler verstärkt.

Die Erhöhung der Studienplätze und die gestiegenen Bedarfe an gut ausgebildeten Lehrkräften werden gerade die  Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfSL) vor enorme logistische und personelle Herausforderungen gestellt. Gerade diese Zentren sind im Hinblick auf die Bewältigung der Praxissemester nicht genügend finanziell und personell ausgestattet worden.

Daraus ergeben sich dringende Handlungsbedarfe, die mit einer Neustrukturierung der ZfSL und einer zusätzlichen besseren Betreuungsrelation an den Universitäten einhergehen müssen. Weiterlesen »

Antrag mit AStA-Vertretern: Lehrerausbildung fair entlohnen

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Politisch engagierte junge Leute werden oft mit einem „Es ist so toll, dass sich junge Leute so engagieren“ abgespeist, ohne dass jemand ihre Forderungen ernst nimmt. Echte Bürgerbeteiligung sieht anders aus. Das hat sich auch die Piratenfraktion NRW gedacht und hat drei Vertreter großer Allgemeiner Studierendenausschüssen (AStA) in die Fraktionssitzung eingeladen – um danach mit ihnen zusammen an einem Antrag zu schreiben.

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