CDU, SPD und Grüne verhindern Abstimmung über verfassungswidrige Abgeordneten-Boni

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Das Urteil des renommierten Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim fällt deutlich aus: „Die Funktionszulagen sind verfassungswidrig und in Nordrhein-Westfalen besonders hoch. Deswegen wollen die Abgeordneten sie möglichst verstecken“, sagte er in einem Bericht von Report Mainz vom 7. März 2017.

Die Piratenfraktion NRW hatte schon im Januar einen Antrag und im Februar einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung dieser Boni für Abgeordnete gestellt. Eigentlich hätte der Gesetzesentwurf heute im Hauptausschuss beraten und abgestimmt werden können. CDU, SPD und Grüne meldeten aber plötzlich noch weiteren Beratungsbedarf an – wohlwissend, dass keine weitere Sitzung des Hauptausschuss vor der Wahl mehr stattfindet.

„Das ist eine Riesensauerei“, sagt Michele Marsching, Sprecher der Piraten im Hauptausschuss. „Ich kann nicht glauben, dass CDU, SPD und Grüne auf so dreiste Art und Weise eine Abstimmung über diese Boni im Sande verlaufen lassen.“

Der Landesrechnungshof NRW kritisiert diese Boni-Vergabe ebenfalls, hat aber keine Sanktionsmöglichkeiten.

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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21.07.2000 festgestellt, dass „Regelungen über ergänzende Entschädigungen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, für die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und für die Ausschussvorsitzenden mit dem Verfassungsrecht unvereinbar sind. Sie verstoßen gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten“. [1]

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