I. Ausgangslage Verpflichtung KR selbst und zur Bekanntmachung 1992 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland das UN-„Übereinkommen über die Rechte des Kindes“[1], auch bekannt als „Kinderrechtskonvention.“ Mit dem Inkrafttreten 1992 und der Rücknahme geäußerter Vorbehalte verpflichteten sich Politik und Gesellschaft Kindern und Jugendlichen umfassende Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsrechte im öffentlichen und privaten Raum zu garantieren. Die Anerkennung … Bürgerinnen und Bürger über die Menschenrechte des Kindes informieren – Landesregierung muss ihrer Pflicht nachkommen weiterlesen
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