Verfassungsbeschwerde – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Verfassungsbeschwerde – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Bundesregierung muss sich zu Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerden äußern https://www.piratenpartei.de/2017/05/29/bundesregierung-muss-sich-zu-bestandsdaten-verfassungsbeschwerden-aeussern/ https://www.piratenpartei.de/2017/05/29/bundesregierung-muss-sich-zu-bestandsdaten-verfassungsbeschwerden-aeussern/#comments Mon, 29 May 2017 12:28:31 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30272 Das Bundesverfassungsgericht will zwei Verfassungsbeschwerden von PIRATEN und 6.000 Bürgern gegen die umstrittene Bestandsdatenauskunft zur Identifizierung von Internetnutzern und zur Anfrage von Passwörtern prüfen. Es hat die Bundesregierung und die Datenschutzbeauftragten aufgefordert, bis zum 30. Juli 2017 Stellung zu beziehen.

Der Kieler Abgeordnete und Sprecher der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz, Patrick Breyer und die ehemalige Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, Katharina Nocun, haben 2013 als Erstbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz eingereicht. Vertreten werden sie durch den Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vertreten hat. Starostik ist Richter am Landesverfassungsgericht Berlin. Die Kläger sehen dieses Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.

Patrick Breyer erklärt dazu:

„Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht diesen staatlichen Angriff auf die Vertraulichkeit unserer Passwörter und unsere Anonymität im Internet stoppt. „Menschen in Notlagen, Wirtschaftsunternehmen, Regierungsbehörden, Journalisten, politische Aktivisten – sie alle sind in bestimmten Situationen auf anonyme Kommunikation und Internetnutzung angewiesen. Wer die Freiheit aufgibt, um etwas Sicherheit zu gewinnen, der ist nur einen Regierungswechsel vom autoritären Überwachungsstaat entfernt.“

Geprüft wird erstens eine Sammel-Verfassungsbeschwerde von knapp 6.000 Personen gegen das Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft (1 BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13). Erstbeschwerdeführer sind die ehemalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Katharina Nocun und der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Patrick Breyer. Die Beschwerde beanstandet u.a. das Fehlen einer eindeutigen und normenklaren gesetzlichen Regelung, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugangssicherungscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.

Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext: https://www.bestandsdatenauskunft.de

Karlsruhe prüft zweitens eine Verfassungsbeschwerde von sechs Landtagsabgeordneten der Piratenpartei gegen das schleswig-holsteinische Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft und gegen das Telemediengesetz (1 BvR 1732/14). Diese Beschwerde richtet sich nicht nur gegen Datenauskünfte von Telekommunikationsanbietern wie der Telekom, sondern auch von „Telemedien-Diensteanbietern“ wie Facebook, Google oder Twitter. Sie will die Herausgabe von Daten über Internetnutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten einschließlich ihrer Passwörter ohne richterliche Anordnung bereits bei Verdacht von Bagatelldelikten stoppen.

Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext.

 

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Stoppt das Sicherheitstheater! Es bringt nichts. https://www.piratenpartei.de/2016/12/21/stoppt-das-sicherheitstheater-es-bringt-nichts/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/21/stoppt-das-sicherheitstheater-es-bringt-nichts/#respond Wed, 21 Dec 2016 21:09:16 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27625 Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, insgesamt vier Gesetzesentwürfe auf den Weg zu bringen, um eine „Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“ zu gewährleisten. Dazu gehört auch eine Gesetzesnovelle, die der Bundespolizei neue Befugnisse geben soll, um „intelligente Überwachung“ einzusetzen, etwa automatische Systeme zum Lesen von Autokennzeichen sowie Bodycams. Außerdem soll den Einsatzleitstellen erlaubt werden, Telefongespräche aufzuzeichnen.

Der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei, Patrick Breyer, kündigt Verfassungsbeschwerde gegen den geplanten Kfz-Massenabgleich an:
»Kfz-Massenscanning-Systeme, wie sie beispielsweise in Bayern eingesetzt werden, sind hoch fehleranfällig und führen dort in 99 von 100 Fällen zu Fehlalarmen. Die Errichtung einer Überwachungsinfrastruktur leistet einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten, bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen, Vorschub. Für uns ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel. Mit dem ständigen Gefühl des Überwachtwerdens wollen wir nicht leben. Deswegen will ich Verfassungsbeschwerde gegen das PKW-Maut-Gesetz einreichen, wenn es so in Kraft treten sollte.«

Patrick Schiffer, der Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:
»Überwachungskameras sind nach einschlägigen Studien [3] kein geeignetes Mittel, Straftaten zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Sie stärken nicht einmal das Sicherheitsgefühl der Überwachten. Eine Untersuchung in London konnte keinen Zusammenhang zwischen der Anzahl von Überwachungskameras und der Aufklärungsquote von Straftaten feststellen.

Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.«

Quellen:
[1] Die Zeit – Bundesregierung will Videoüberwachung ausbauen: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-12/innere-sicherheit-videoueberwachung-bundesregierung-kabinett-gesetzentwurf
[2] Netzpolitik.org – Bundeskabinett beschließt mehr Videoüberwachung und Kennzeichen-Scanner: https://netzpolitik.org/2016/bundeskabinett-beschliesst-mehr-videoueberwachung-und-kennzeichen-scanner/
[3] Martin Gill und Angela Spriggs, „Assessing the impact of CCTV“, UK Home Office Research Study Nr. 292, London, Februar 2005: https://www.cctvusergroup.com/downloads/file/Martin%20gill.pdf

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PIRAT Patrick Breyer beteiligt sich an der Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung https://www.piratenpartei.de/2016/11/25/pirat-patrick-breyer-beteiligt-sich-an-der-verfassungsbeschwerde-gegen-vorratsdatenspeicherung/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/25/pirat-patrick-breyer-beteiligt-sich-an-der-verfassungsbeschwerde-gegen-vorratsdatenspeicherung/#respond Fri, 25 Nov 2016 16:06:35 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=28026 Am Montag, dem 28. November 2016 wird die von Digitalcourage organisierte Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Auch unser Themenbeauftragter für Datenschutz, MdL Patrick Breyer, ist Beschwerdeführer. Im Anschluss an die Pressekonferenz wird die Beschwerdeschrift zusammen mit mehr als 30.000 Unterschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

»Vorratsdatenspeicherung macht uns alle splitternackt.«, begründet Patrick Breyer seine Unterstützung der Verfassungsbeschwerde. »Zielgerichtete Ermittlungen sind rechtsstaatlich, wahllose Massenerfassung ist überwachungsstaatlich. Unser Rechtssystem beruht auf der Unschuldsvermutung. Eine freie Gesellschaft braucht vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation. Dafür lohnt es sich zu kämpfen!«

Hintergrund: Digitalcourage e.V. setzt sich für Informationsfreiheit und Datenschutz ein. Der Verein zieht gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht. Inzwischen hat das Aktionsbündnis schon fast so viel Unterstützung gesammelt wie bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde im Jahr 2008. Die neue Verfassungsbeschwerde kann noch bis Sonntag, 27. November 2016, um 24:00 Uhr mit unterstützt werden: https://digitalcourage.de/weg-mit-vds

Die Pressemitteilung von Digitalcourage finden Sie hier: https://digitalcourage.de/presse/pressemitteilungen/pressekonferenz-zur-verfassungsbeschwerde-gegen-vorratsdatenspeicherung

Mit der Verfassungsbeschwerde soll die Ende 2015 beschlossene Massenüberwachung von Internet- und Telefonkommunikation aufgehalten werden. Ab Juni 2017 sind Kommunikationsanbieter verpflichtet, von allen Kundinnen und Kunden Standortdaten, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten, IP-Adressen und SMS-Daten auf Vorrat zu speichern.

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PIRATEN – Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung https://www.piratenpartei.de/2016/01/27/piraten-verfassungsbeschwerde-gegen-vorratsdatenspeicherung/ https://www.piratenpartei.de/2016/01/27/piraten-verfassungsbeschwerde-gegen-vorratsdatenspeicherung/#respond Wed, 27 Jan 2016 11:25:41 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=25177 +++ PIRATEN – Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung +++

Wie schon beim letzten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werden die Piraten auch gegen die Neuauflage Verfassungsbeschwerde einlegen. Ein entsprechender Entwurf wird derzeit vom Landtagsabgeordneten und Themenbeauftragten für Datenschutz, Dr. Patrick Breyer, zusammen mit Digitalcourage und Anwalt Meinhard Starostik vorbereitet. Jeder Bürger kann diese Beschwerde unterstützen, was bereits 25.921 Menschen tun. Aktuell werden Fakten zur Zunahme der Überwachung seit 2010 gesammelt („Überwachungsgesamtrechnung“).

„Nachdem der Europäische Gerichtshof einer anlasslosen und massenhaften Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage erteilt hat, kann die Neuauflage des rückgratlosen Bundesjustizministers keinen Bestand haben“, zeigt sich Patrick Breyer zuversichtlich. „Eine verdachtslose und massenhafte Vorratsspeicherung der Kontakte und Bewegungen von 80 Millionen Menschen in Deutschland ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte der Bundesrepublik. Wir wollen das vor dem Bundesverfassungsgericht sorgfältig begründen und auch berücksichtigen, dass die verfassungsrechtlich geforderte Betroffenheit der Beschwerdeführer erst mit Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung durch ihre Telekommunikationsanbieter eintreten könnte. Bisher warten die Anbieter noch auf die Technische Richtlinie der Bundesnetzagentur.“

Breyer sieht auch kein Problem dabei, dass das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat, da das Gesetz nicht sofort in Kraft tritt und deshalb kein zwingender Grund für eine Eilentscheidung vorliegt . „Schon bei unserer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das erste Gesetz hat das Gericht eine einstweilige Aussetzung der Datenspeicherung selbst abgelehnt. Das sagt also nichts über die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde.“

Daneben haben die Piraten im Schleswig-Holsteinischen Landtag ein Normenkontrollverfahren des Landes gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beantragt. Zwei Mitglieder der Berliner Piratenfraktion haben sich zudem bereits im Dezember einer Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwälte Müller Müller Rößner angeschlossen (Az. 1 BvR 3156/15).

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