Urteil – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Urteil – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Freiheit statt Überwachungswahn: EuGH kippt nationale Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung https://www.piratenpartei.de/2016/12/21/freiheit-statt-ueberwachungswahn-eugh-kippt-nationale-gesetze-zur-verdachtslosen-vorratsdatenspeicherung/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/21/freiheit-statt-ueberwachungswahn-eugh-kippt-nationale-gesetze-zur-verdachtslosen-vorratsdatenspeicherung/#respond Wed, 21 Dec 2016 11:00:05 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27617 »Gesetze zur verdachts- und wahllosen Vorratsspeicherung der Kommunikations- und Bewegungsdaten der gesamten Bevölkerung sind mit dem heutigen Urteil vom Tisch.«, jubelt Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz und Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung, über das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs [1] [2].

»Auch das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäische Grundrechte. Mit diesem Urteil erteilt Europa der NSA-Methode einer wahllosen Massenerfassung des Privatlebens unschuldiger Bürger eine klare Absage. Gespeichert werden darf nur unter bestimmten ‚Umständen und Voraussetzungen‘.

Nur diejenigen Personen dürfen erfasst werden, die in einem Zusammenhang mit schweren Straftaten oder Sicherheitsgefahren stehen können, nicht aber völlig unverdächtige Bürger. Es ist gut, dass einem Innenminister de Maizière, aber auch einem autoritären Staatschef wie Victor Orban, damit eine viel zu gefährliche Massenüberwachungswaffe aus der Hand geschlagen wird.

Nach dem heutigen Urteil verlangen wir von der Merkel-Regierung die sofortige Rücknahme des deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Die EU-Kommission muss Vertragsverletzungsverfahren gegen alle EU-Staaten mit solchen Gesetzen einleiten!«

Quellen:
[1] Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-12/cp160145de.pdf
[2] Urteil des EuGH: https://assets.documentcloud.org/documents/3245181/C-203-15-amp-C-698-15-Arre-T-En.pdf

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PIRAT Bruno Kramm zum Leak von internem GEMA-Dokument: Prozess verloren? Ist der GEMA doch egal! https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/pirat-bruno-kramm-zum-leak-von-internem-gema-dokument-prozess-verloren-ist-der-gema-doch-egal/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/pirat-bruno-kramm-zum-leak-von-internem-gema-dokument-prozess-verloren-ist-der-gema-doch-egal/#respond Sat, 03 Dec 2016 19:49:28 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27512 Im Zusammenhang mit der kürzlich abgeschlossenen GEMA-Klage gegen die unrechtmäßige Beteiligung von Musikverlagen an den ausschließlich den Urhebern zustehenden Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft liegt uns ein internes Kommuniqué des Vorstandsvorsitzenden Dr. Heker für die Mitarbeiter der GEMA vor. In diesem Dokument äußert sich Dr. Harald Heker von der GEMA gegenüber den Mitarbeitern zur Verlegerbeteiligung der GEMA.

Dr. Heker stellt zwar fest, dass die GEMA den Prozess verloren habe, das Urteil aber noch nicht rechtskräftig sei. Die GEMA solle die Urteilsbegründung abwarten, bevor sie reagiere.

Er führt aus, dass der Aufsichtsrat dazu im Dezember Beschlüsse treffen müsse, erklärt allerdings auch, dass die GEMA – entgegen dem Richterspruch – technische Möglichkeiten schaffen solle, die Verleger auch weiterhin an den Einnahmen teilhaben zu lassen.

Er stellt weiterhin in Aussicht, dass die GEMA recht kurzfristig ein „Wording“ für die Mitglieder finden werde.
Foto: Bernhard Hanakam

Der PIRAT und Kläger Bruno Kramm dazu:

»Erschreckend, dass auch nach dem Urteilsspruch bei dem GEMA-Vorsitzenden Dr. Heker kein Umdenkprozess stattgefunden hat. Statt endlich die entscheidenden Weichenstellungen vorzunehmen für eine GEMA, die ausschließlich das Interesse von Komponisten, Textdichtern und ihrer Schöpfungen vertritt, demonstriert der Vorsitzende auch noch ein fragwürdiges Rechtsempfinden.

Die Losung ‚Weiter so mit den Verleger-Ausschüttungen‘ ist nicht nur Unrecht, sondern zeigt die Hilflosigkeit, in der Heker laviert. Unsere schriftliche Aufforderung an das DPMA und das Justizministerium, den Vorsitzenden wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zu entlassen, bekommt so neue Bedeutung.

Eine umfassende Reform der GEMA, die jetzt nicht nur angeraten, sondern rechtlich nötig ist, klappt nur mit einem neuen Vorstand.«

GEMA-Brief

Brief von Bruno Kramm

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PIRATEN fordern freien WLAN-Zugang zum Netz https://www.piratenpartei.de/2016/11/25/piraten-fordern-freien-wlan-zugang-zum-netz/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/25/piraten-fordern-freien-wlan-zugang-zum-netz/#respond Fri, 25 Nov 2016 16:04:58 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=28023 Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur WLAN-Störerhaftung sieht Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz und Spitzenkandidat zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein, dringenden Handlungsbedarf:

»Wie von uns immer schon befürchtet, hat das WLAN-Gesetz der GroKo total versagt: Die Gerichte fordern weiterhin einen Passwortschutz und machen damit das rechtssichere Angebot offener WLANs in Deutschland unmöglich. Damit droht Deutschland eine WLAN-Wüste zu bleiben. Die GroKo muss jetzt sofort handeln. Passwort- und Identifizierungszwang müssen gesetzlich ausgeschlossen werden, um einen freien Zugang zum Netz sicherzustellen.«

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Video: Aufzeichnung der Diskussion über EuGH-Urteil zur Surfprotokollierung https://www.piratenpartei.de/2016/10/19/__trashed/ https://www.piratenpartei.de/2016/10/19/__trashed/#respond Wed, 19 Oct 2016 13:02:32 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27915 Dr. Patrick Breyer und Dr. Joachim Jobi diskutieren über das aktuelle EuGH-Urteil. Den Ausgang seiner Klage gegen die massenhafte Aufzeichnung des Internet-Nutzungsverhaltens bewertet der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei als „Tor, Gegentor, unentschieden“:

»Die EU schützt Internetnutzer nicht vor einer massenhaften Aufzeichnung ihres Internet-Nutzungsverhaltens und verbietet sogar nationale Gesetze dagegen. Damit werden Internetanbieter uns im Netz weiterhin auf Schritt und Tritt verfolgen und Informationen über unsere privaten Interessen und Vorlieben sammeln sowie weitergeben können. Die EU muss diese inakzeptable Schutzlücke in ihrem Datenschutzrecht schnellstmöglich durch ein neues Gesetz schließen!

Zwar konnte ich den jahrelangen Streit darüber, ob Surfprotokolle mit IP-Adressen dem Datenschutz unterliegen, für mich entscheiden. Gleichzeitig hat der Gerichtshof aber das Verbot einer massenhaften Surfprotokollierung, das im deutschen Telemediengesetz festgelegt war, gekippt. Ob das EU-Recht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und wenn ja, wie lange, lässt der Gerichtshof offen und unentschieden.

Die geforderte Interessensabwägung dürfte die Gerichte noch lange beschäftigen. Ein Gerichtsgutachten und die Praxis belegen, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Aufzeichnung des Surfverhaltens möglich ist. Internetsysteme durch Nutzerüberwachung schützen zu wollen wäre so sinnlos wie über eine offene Lagerhalle eine Videokamera zu hängen. Ich hoffe deshalb, dass ich nach der heutigen Vorabentscheidung im weiteren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht noch ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.

Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!«

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PIRATEN-EuGH-Urteil zur „Störerhaftung“: Einladung zur Pressekonferenz in Berlin https://www.piratenpartei.de/2016/09/05/piraten-eugh-urteil-zur-stoererhaftung-einladung-zur-pressekonferenz-in-berlin/ https://www.piratenpartei.de/2016/09/05/piraten-eugh-urteil-zur-stoererhaftung-einladung-zur-pressekonferenz-in-berlin/#respond Mon, 05 Sep 2016 11:37:59 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27861 Liebe Medienvertreter,

wir laden Sie zu unserer Pressekonferenz zum Urteil des EuGH zur „Störerhaftung“ bei Nutzung von offenem WLAN ein. Der Europäische Gerichtshof verkündet am 15. September 2016 sein Urteil zur „Störerhaftung“ in der von der Piratenpartei unterstützten Klage ihres Mitglieds Tobias McFadden. Zur Analyse des Urteils mit anschließender Diskussion über dessen weitreichende Auswirkungen auf das Angebot von offenem WLAN in Deutschland sind Sie herzlich willkommen am:

Donnerstag, 15. September 2016, 9:30 Uhr
tazcafe/tazshop
Rudi-Dutschke-Strasse 23
D-10969 Berlin

Für Ihre Fragen stehen zur Verfügung:

Tobias McFadden, Kläger und Mandatsträger der Piratenpartei
Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei
Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei
Bruno Kramm, Vorsitzender und Spitzenkandidat der Piratenpartei Berlin.
Nicole Britz, Vorsitzende der Piratenpartei Bayern, Unterstützerin der Klage

Obwohl die Bundesregierung bereits einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt hat, rechnen wir damit, dass das Urteil weitergehende Konsequenzen hat und auch dieser neue Gesetzentwurf keinen Bestand haben wird. Die Piratenpartei setzt sich für offenes WLAN ein und hat deshalb ihren Mandatsträger Tobias McFadden in seiner Klage politisch und finanziell unterstützt.

Wir gehen von einem für uns positiven Urteil aus, welches dem Antrag des EU-Generalanwalts vom 16. März 2016 folgt und die derzeit in Deutschland geltende Rechtslage aufhebt. Damit wird auch deutschen Unternehmen und Privatpersonen ermöglicht, was im Rest von Europa selbstversändlich ist: offenes WLAN ohne Fallstricke.

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PIRATEN-Klage: EU-Generalanwalt gegen deutsches Verbot der Protokollierung des Surfverhaltens im Internet https://www.piratenpartei.de/2016/05/12/piraten-klage-eu-generalanwalt-gegen-deutsches-verbot-der-protokollierung-des-surfverhaltens-im-internet/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/12/piraten-klage-eu-generalanwalt-gegen-deutsches-verbot-der-protokollierung-des-surfverhaltens-im-internet/#respond Thu, 12 May 2016 18:00:04 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27137 Der Bundestag darf Anbietern von Internetportalen nicht verbieten, flächendeckend auf Vorrat zu speichern, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht. Die Entscheidung darüber obliege nach EU-Recht vielmehr den Gerichten, die eine Abwägung vorzunehmen hätten. Diese Meinung verkündete der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute bezüglich der Klage des Piratenpolitikers und Datenschützers Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14).

Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz: „Das ist ein Angriff auf das deutsche Datenschutzrecht und die digitalen Grundrechte. Die EU droht das klare deutsche Verbot einer Protokollierung unseres Surfverhaltens im Telemediengesetz auszuhebeln und die Verantwortung auf Einzelfallentscheidungen der Gerichte abzuschieben. Ich fordere die EU-Kommission auf, unverzüglich ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen! Europa muss der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage erteilen und den Grundrechten auf Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung verhelfen.

Ich hoffe, der Gerichtshof wird anders entscheiden als der Generalanwalt und die unterschiedslose Erfassung des Inhalts unserer Internetnutzung als von vornherein völlig unverhältnismäßiges Mittel verwerfen. Sollte sich der Gerichtshof aber dem Generalanwalt anschließen und die Abwägung den deutschen Gerichten überlassen, werde ich gegen die Surfprotokollierung notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Karlsruhe hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf. Ein Gerichtsgutachten belegt, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen (Webservern) bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Vorratsspeicherung von IP-Adressen möglich ist.

Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet. Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.“

Laut Generalanwalt unterliegen die beim Surfen übermittelten Kennungen der Internetnutzer (IP-Adressen) dem Datenschutz, solange der Internetprovider sie zuordnen kann. Nach dem umstrittenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll dies künftig zehn Wochen lang der Fall sein. Die Bundesregierung hatte den Personenbezug von IP-Adressen bestritten.

Mit dem Urteil kann im Sommer gerechnet werden.

 

Weiterlesen:
                       
Ausführliche Informationen und die Gerichtsdokumente im Wortlaut
Untersuchung: Ministerien erfassen illegal unser Surfverhalten
Aufsatz über den „Personenbezug von IP-Adressen“
Web Tracking Report 2014 des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie
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