Telemediengesetz – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Telemediengesetz – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Ausspionieren von Internetnutzern: PIRATEN klagen dagegen! https://www.piratenpartei.de/2016/11/03/ausspionieren-von-internetnutzern-piraten-klagen-dagegen/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/03/ausspionieren-von-internetnutzern-piraten-klagen-dagegen/#respond Thu, 03 Nov 2016 14:58:54 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27957 »Spionage, Datenhandel, Datenklau – wir PIRATEN warnen seit Langem, dass eine Protokollierung des Surfverhaltens von Internetnutzern Missbrauch Vorschub leistet«, erklärt Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei zum nun bekannt gewordenen Verkauf von Surfprotokollen von Millionen deutscher Internetnutzer.

»Eben deshalb führe ich seit Jahren einen Musterprozess gegen die Surfprotokollierung durch die Bundesregierung. Hoffentlich weckt dieser Datenskandal die Öffentlichkeit:

Datenschutzbehörden und Verbraucherzentralen müssen gegen den Betreiber der spionierenden Browser-Erweiterung vorgehen. Die Browserhersteller müssen Spyware aus ihrem Erweiterungs-Angebot werfen. Die EU-Kommission muss ein europaweites Verbot der Surfprotokollierung vorlegen, nachdem das EuGH-Urteil in meiner Sache die gefährlichen Lücken des europäischen Datenschutzrechts aufgezeigt hat. Und der Bundesinnenminister muss seine Pläne aufgeben, das Verbot der Surfprotokollierung im Telemediengesetz
abzuschaffen.

Unser Leben im 21. Jahrhundert wird immer digitaler. Es darf damit aber nicht immer gläserner werden. Wir PIRATEN wollen nicht in einer Welt leben, in der alles, was wir tun, aufgezeichnet wird.«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 3. November 2016 PM 196 / 16

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PIRATEN-Klage: EU-Generalanwalt gegen deutsches Verbot der Protokollierung des Surfverhaltens im Internet https://www.piratenpartei.de/2016/05/12/piraten-klage-eu-generalanwalt-gegen-deutsches-verbot-der-protokollierung-des-surfverhaltens-im-internet/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/12/piraten-klage-eu-generalanwalt-gegen-deutsches-verbot-der-protokollierung-des-surfverhaltens-im-internet/#respond Thu, 12 May 2016 18:00:04 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27137 Der Bundestag darf Anbietern von Internetportalen nicht verbieten, flächendeckend auf Vorrat zu speichern, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht. Die Entscheidung darüber obliege nach EU-Recht vielmehr den Gerichten, die eine Abwägung vorzunehmen hätten. Diese Meinung verkündete der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute bezüglich der Klage des Piratenpolitikers und Datenschützers Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14).

Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz: „Das ist ein Angriff auf das deutsche Datenschutzrecht und die digitalen Grundrechte. Die EU droht das klare deutsche Verbot einer Protokollierung unseres Surfverhaltens im Telemediengesetz auszuhebeln und die Verantwortung auf Einzelfallentscheidungen der Gerichte abzuschieben. Ich fordere die EU-Kommission auf, unverzüglich ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen! Europa muss der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage erteilen und den Grundrechten auf Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung verhelfen.

Ich hoffe, der Gerichtshof wird anders entscheiden als der Generalanwalt und die unterschiedslose Erfassung des Inhalts unserer Internetnutzung als von vornherein völlig unverhältnismäßiges Mittel verwerfen. Sollte sich der Gerichtshof aber dem Generalanwalt anschließen und die Abwägung den deutschen Gerichten überlassen, werde ich gegen die Surfprotokollierung notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Karlsruhe hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf. Ein Gerichtsgutachten belegt, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen (Webservern) bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Vorratsspeicherung von IP-Adressen möglich ist.

Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet. Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.“

Laut Generalanwalt unterliegen die beim Surfen übermittelten Kennungen der Internetnutzer (IP-Adressen) dem Datenschutz, solange der Internetprovider sie zuordnen kann. Nach dem umstrittenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll dies künftig zehn Wochen lang der Fall sein. Die Bundesregierung hatte den Personenbezug von IP-Adressen bestritten.

Mit dem Urteil kann im Sommer gerechnet werden.

 

Weiterlesen:
                       
Ausführliche Informationen und die Gerichtsdokumente im Wortlaut
Untersuchung: Ministerien erfassen illegal unser Surfverhalten
Aufsatz über den „Personenbezug von IP-Adressen“
Web Tracking Report 2014 des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie
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