Surfprotokollierung – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Surfprotokollierung – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Nackt im Internet durch Protokollierung? https://www.piratenpartei.de/2017/02/15/nackt-im-netz-durch-protokollierung-surfer-haben-ein-recht-auf-privatsphaere/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/15/nackt-im-netz-durch-protokollierung-surfer-haben-ein-recht-auf-privatsphaere/#respond Wed, 15 Feb 2017 06:30:41 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29330 Karlsruhe. Im Grundsatz-Rechtsstreit des Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) fand heute vor dem Bundesgerichtshof die mündliche Verhandlung statt (Az. VI ZR 135/13).  Das Urteil soll am 16. Mai verkündet werden.

„Die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière praktizierte totale Surfprotokollierung macht uns alle nackt im Netz. Ich hoffe auf ein abschließendes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das Surfer vor einer permanenten Ausspähung, Aufzeichnung und Nachverfolgung ihrer Internetnutzung schützt. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne permanent die Internetnutzung von Millionen unbescholtener Surfer verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking“, kommentiert Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Vorsitzender der PIRATEN im Schleswig-Holsteinischen Landtag, das Ergebnis der Verhandlung.

Breyer: „Unsere Gesellschaft braucht Anonymität!“

Es ist gut, dass sich der Bundesgerichtshof die Zeit nimmt, um etwa das EuGH-Urteil zur Unverhältnismäßigkeit einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung von Personen, die nichts mit Straftaten zu tun haben, noch einmal genau zu lesen. Hoffentlich wird der Bundesgerichtshof auch das gerichtliche Sachverständigengutachten noch einmal nachlesen, demzufolge für die Absicherung von IT-Systemen eine Vielzahl von anderen, wesentlich effektiveren Mitteln und Methoden existieren“, so der Piraten-Abgeordnete. [2] Angriffe durch Mitschreiben abwehren zu wollen, sei ungefähr so sinnvoll, wie wenn man zum Brandschutz eine Überwachungskamera aufhängen wollte. Breyer: „Was wir im Netz lesen, schreiben und wonach wir suchen, spiegelt unsere privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider. In den falschen Händen kann solches Wissen höchste Amtsträger erpressbar machen.“ Damit sich Menschen in Not etwa bei Drogen- oder Eheproblemen unbefangen informieren und beraten lassen können, damit Journalisten beispielsweise im terroristischen Umfeld recherchieren und Whistleblower Missstände aufdecken können – dazu brauche unsere Gesellschaft Anonymität. „Unser Leben wird immer digitaler, doch es darf nicht gleichzeitig immer gläserner werden!“, führt Breyer weiter aus.

Zum Schutz der Privatsphäre beim Surfen empfiehlt der Piraten-Abgeordnete die Nutzung eines Anonymisierungsdienstes. Und damit Privatpersonen auch ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können, nennt die Aktion „Wir speichern nicht!“ Webhoster, die auf eine Protokollierung von IP-Adressen verzichten.

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Video: Aufzeichnung der Diskussion über EuGH-Urteil zur Surfprotokollierung https://www.piratenpartei.de/2016/10/19/__trashed/ https://www.piratenpartei.de/2016/10/19/__trashed/#respond Wed, 19 Oct 2016 13:02:32 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27915 Dr. Patrick Breyer und Dr. Joachim Jobi diskutieren über das aktuelle EuGH-Urteil. Den Ausgang seiner Klage gegen die massenhafte Aufzeichnung des Internet-Nutzungsverhaltens bewertet der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei als „Tor, Gegentor, unentschieden“:

»Die EU schützt Internetnutzer nicht vor einer massenhaften Aufzeichnung ihres Internet-Nutzungsverhaltens und verbietet sogar nationale Gesetze dagegen. Damit werden Internetanbieter uns im Netz weiterhin auf Schritt und Tritt verfolgen und Informationen über unsere privaten Interessen und Vorlieben sammeln sowie weitergeben können. Die EU muss diese inakzeptable Schutzlücke in ihrem Datenschutzrecht schnellstmöglich durch ein neues Gesetz schließen!

Zwar konnte ich den jahrelangen Streit darüber, ob Surfprotokolle mit IP-Adressen dem Datenschutz unterliegen, für mich entscheiden. Gleichzeitig hat der Gerichtshof aber das Verbot einer massenhaften Surfprotokollierung, das im deutschen Telemediengesetz festgelegt war, gekippt. Ob das EU-Recht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und wenn ja, wie lange, lässt der Gerichtshof offen und unentschieden.

Die geforderte Interessensabwägung dürfte die Gerichte noch lange beschäftigen. Ein Gerichtsgutachten und die Praxis belegen, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Aufzeichnung des Surfverhaltens möglich ist. Internetsysteme durch Nutzerüberwachung schützen zu wollen wäre so sinnlos wie über eine offene Lagerhalle eine Videokamera zu hängen. Ich hoffe deshalb, dass ich nach der heutigen Vorabentscheidung im weiteren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht noch ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.

Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!«

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EuGH-Urteil: PIRATEN fordern europaweites Verbot der Surfprotokollierung https://www.piratenpartei.de/2016/10/19/eugh-urteil-piraten-fordern-europaweites-verbot-der-surfprotokollierung/ https://www.piratenpartei.de/2016/10/19/eugh-urteil-piraten-fordern-europaweites-verbot-der-surfprotokollierung/#respond Wed, 19 Oct 2016 13:00:09 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27913 Den Ausgang seiner Klage gegen die massenhafte Aufzeichnung des Internet-Nutzungsverhaltens bewertet der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei als „Tor, Gegentor, unentschieden“:

»Die EU schützt Internetnutzer nicht vor einer massenhaften Aufzeichnung ihres Internet-Nutzungsverhaltens und verbietet sogar nationale Gesetze dagegen. Damit werden Internetanbieter uns im Netz weiterhin auf Schritt und Tritt verfolgen und Informationen über unsere privaten Interessen und Vorlieben sammeln sowie weitergeben können. Die EU muss diese inakzeptable Schutzlücke in ihrem Datenschutzrecht schnellstmöglich durch ein neues Gesetz schließen!

Zwar konnte ich den jahrelangen Streit darüber, ob Surfprotokolle mit IP-Adressen dem Datenschutz unterliegen, für mich entscheiden. Gleichzeitig hat der Gerichtshof aber das Verbot einer massenhaften Surfprotokollierung, das im deutschen Telemediengesetz festgelegt war, gekippt. Ob das EU-Recht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und wenn ja, wie lange, lässt der Gerichtshof offen und unentschieden.

Die geforderte Interessensabwägung dürfte die Gerichte noch lange beschäftigen. Ein Gerichtsgutachten und die Praxis belegen, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Aufzeichnung des Surfverhaltens möglich ist. Internetsysteme durch Nutzerüberwachung schützen zu wollen wäre so sinnlos wie über eine offene Lagerhalle eine Videokamera zu hängen. Ich hoffe deshalb, dass ich nach der heutigen Vorabentscheidung im weiteren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht noch ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.

Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!«

Bedeutung und Auswirkungen des Urteils diskutiert Patrick Breyer heute ab 13 Uhr mit dem Leiter Digitalpolitik des Bundesverbands Digitale Wirtschaft. Ein Livestream wird auf piratenpartei.de verlinkt werden.

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 19. Oktober 2016 PM 185 / 16

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EuGH entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern https://www.piratenpartei.de/2016/10/06/eugh-entscheidet-ueber-ausspionieren-von-internetnutzern/ https://www.piratenpartei.de/2016/10/06/eugh-entscheidet-ueber-ausspionieren-von-internetnutzern/#respond Thu, 06 Oct 2016 12:27:27 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27888 Am 19. Oktober wird das oberste EU-Gericht sein lange erwartetes Urteil über die Verfolgung und das Surfverhalten von Internetnutzern (auch Surfprotokollierung oder Tracking genannt) verkünden (Az. C-582/14). Der PIRATEN-Abgeordnete Patrick Breyer klagt gegen die Bundesregierung, weil sie – wie viele private Anbieter auch – die Nutzung ihrer Internetportale mitprotokolliert und drei Monate lang auf Vorrat speichert.

»Dieses Urteil wird Internetgeschichte schreiben. Solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet«, begründet Breyer seine Klage. »Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen und was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern tun konnten.«

Der EU-Generalanwalt empfahl dem Gerichtshof im Mai einerseits, den Datenschutz auf die beim Surfen hinterlassenen Spuren (IP-Adressen) anzuwenden. Andererseits soll der EuGH das deutsche Telemediengesetz kippen, das eine Surfprotokollierung bisher verbietet.

»Die EU kann nicht einerseits das Datenschutzrecht europaweit nivellieren und andererseits das Surfverhalten von Millionen von Internetnutzern ausspionieren lassen«, fordert Breyer. »Ein europaweites Verbot jeglicher Vorratsspeicherung unserer Internetnutzung ist überfällig. Wir brauchen sichere IT-Systeme, keine Totalaufzeichnung unseres digitalen Lebens.«

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Surfprotokollierung durch Facebook-Like-Buttons: PIRATEN fordern bundesweite Durchsetzung des Urteils https://www.piratenpartei.de/2016/03/09/surfprotokollierung-durch-facebook-like-buttons-piraten-fordern-bundesweite-durchsetzung-des-urteils-2/ https://www.piratenpartei.de/2016/03/09/surfprotokollierung-durch-facebook-like-buttons-piraten-fordern-bundesweite-durchsetzung-des-urteils-2/#respond Wed, 09 Mar 2016 20:44:25 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26307 +++ Surfprotokollierung durch Facebook-Like-Buttons: PIRATEN fordern bundesweite Durchsetzung des Urteils +++

Zu dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Zulässigkeit der direkten Einbindung sogenannter „Social Plugins“ erklärt Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz:

„Dieses Urteil ist wegweisend für den Schutz von Internetnutzern vor der allgegenwärtigen Speicherung und Auswertung ihres Surfverhaltens, ihrer Vorlieben und Interessen durch Internetkonzerne und Werbenetzwerke. Die Verantwortlichkeit der deutschen Seitenbetreiber wird ebenso anerkannt wie der naheliegende Personenbezug von IP-Adressen und das Klagerecht der Verbraucherzentrale.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 zurecht davor gewarnt, ‚dass die Internetnutzung inhaltlich in allgemeinen kommerziellen Datensammlungen festgehalten wird und damit rekonstruierbar bleibt‘. Um dies zu verhindern, sollten die Datenschutzbehörden das Düsseldorfer Urteil nun bundesweit durchsetzen.

Und weil die EU das gesamte Datenschutzrecht reformieren will, muss die EU-Kommission endlich eine europaweite Nachfolgeregelung zum deutschen Telemediengesetz vorlegen, die Internetnutzer auch in Zukunft vor einer flächendeckenden Vorratsspeicherung ihres Surfverhaltens schützt.“

Hintergrund: Patrick Breyer klagt vor dem Europäische Gerichtshof gegen die Surfprotokollierung auf Internetportalen des Bundes (Az. C-582/14).

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