Netz – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Netz – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Nein, Herr Minister Maas: So verhindern Sie Meinungsfreiheit, aber keinen Hass im Netz! https://www.piratenpartei.de/2017/03/16/nein-herr-minister-maas-so-verhindern-sie-meinungsfreiheit-aber-keinen-hass-im-netz/ https://www.piratenpartei.de/2017/03/16/nein-herr-minister-maas-so-verhindern-sie-meinungsfreiheit-aber-keinen-hass-im-netz/#comments Thu, 16 Mar 2017 11:00:45 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29778 Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas hat nunmehr seinen lange angekündigten Referentenentwurf für die Regulierung von sozialen Netzwerken präsentiert, in dem er scharfe Konsequenzen gegen Betreiber fordert, die nicht gegen Hassbotschaften und Hetze vorgehen.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) sieht vor, dass kommerzielle soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen haben. Sie sollen darüber hinaus einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte veröffentlichen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden sperren oder löschen. Andere rechtswidrige Inhalte sollen innerhalb von 7 Tagen gelöscht und deren Inhalte zu Beweiszwecken gesichert werden.

„Das Internet wurde unserer Ansicht nach nicht als sicherer Ort für Politiker entworfen, sondern für den freien Austausch von Informationen zwischen allen Menschen, insbesondere für die freie Meinungsäußerung. Das hat Justizminister Maas anscheinend nicht verstanden und er stellt nicht klar, was offensichtlich rechtswidrige Inhalte sein sollen. Mit seiner Definition eines zu kontrollierenden Netzes beschwört er die Gefahr herauf, dass bestimmte Angebote verschwinden oder Nutzer auf diese Dienste nicht mehr zugreifen können“, kommentiert Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, den Gesetzesentwurf von Heiko Maas.

„Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung“
Patrick Schiffer

Die betroffenen Nutzer sollen zusätzlich über das Vorgehen informiert werden. Kopien des betreffenden Inhalts auf der Plattform seien ebenfalls unverzüglich zu löschen, heißt es darin. Schiffer: „Kein neues soziales Netzwerk könnte in Deutschland jemals aufgebaut werden, weil die Überschreitung der 2-Millionen-Grenze zur Anstellung einer Heerschar von Anwälten führen muss.“ Die ungenauen Begriffsbestimmungen von Beleidungen und Verleumdungen würden für zusätzliche Belastungen der Gerichte sorgen. „Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung. Ich frage mich verwundert, warum die Bundesregierung nicht ein konsequenteres Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden und die Durchsetzung der vorhandenen Rechtsmittel anstösst. Dieser Entwurf ist jedenfalls das falsche Signal, eine private Zensur brauchen wir nicht. Dieses Gesetz muss verhindert werden!“, so der Pirat.

„Ein Schlag ins Gesicht aller, die gegen Zensur und für Meinungsfreiheit gekämpft haben“Anja Hirschel

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Baden Württemberg für die Bundestagswahl, zeigt sich ebenfalls wenig erbaut über das Maas’sche Vorhaben: „Dass eindeutig strafbare Äußerungen nach einem Gerichtsbeschluss gelöscht werden müssen, ist unbestritten. Diese Einordnung aber den Anbietern von Social-Media-Plattformen nach eigenem Gutdünken zu überlassen, ja geradezu aufzudrängen, ist ein Schlag ins Gesicht aller, die gegen Zensur und für die Meinungsfreiheit gekämpft haben! Es widerspricht dem Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfbarkeit abzuschalten und durch staatliche oder gar private Zensur zu ersetzen.“

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PIRATEN-Klage: EU-Generalanwalt gegen deutsches Verbot der Protokollierung des Surfverhaltens im Internet https://www.piratenpartei.de/2016/05/12/piraten-klage-eu-generalanwalt-gegen-deutsches-verbot-der-protokollierung-des-surfverhaltens-im-internet/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/12/piraten-klage-eu-generalanwalt-gegen-deutsches-verbot-der-protokollierung-des-surfverhaltens-im-internet/#respond Thu, 12 May 2016 18:00:04 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27137 Der Bundestag darf Anbietern von Internetportalen nicht verbieten, flächendeckend auf Vorrat zu speichern, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht. Die Entscheidung darüber obliege nach EU-Recht vielmehr den Gerichten, die eine Abwägung vorzunehmen hätten. Diese Meinung verkündete der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute bezüglich der Klage des Piratenpolitikers und Datenschützers Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14).

Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz: „Das ist ein Angriff auf das deutsche Datenschutzrecht und die digitalen Grundrechte. Die EU droht das klare deutsche Verbot einer Protokollierung unseres Surfverhaltens im Telemediengesetz auszuhebeln und die Verantwortung auf Einzelfallentscheidungen der Gerichte abzuschieben. Ich fordere die EU-Kommission auf, unverzüglich ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen! Europa muss der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage erteilen und den Grundrechten auf Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung verhelfen.

Ich hoffe, der Gerichtshof wird anders entscheiden als der Generalanwalt und die unterschiedslose Erfassung des Inhalts unserer Internetnutzung als von vornherein völlig unverhältnismäßiges Mittel verwerfen. Sollte sich der Gerichtshof aber dem Generalanwalt anschließen und die Abwägung den deutschen Gerichten überlassen, werde ich gegen die Surfprotokollierung notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Karlsruhe hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf. Ein Gerichtsgutachten belegt, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen (Webservern) bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Vorratsspeicherung von IP-Adressen möglich ist.

Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet. Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.“

Laut Generalanwalt unterliegen die beim Surfen übermittelten Kennungen der Internetnutzer (IP-Adressen) dem Datenschutz, solange der Internetprovider sie zuordnen kann. Nach dem umstrittenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll dies künftig zehn Wochen lang der Fall sein. Die Bundesregierung hatte den Personenbezug von IP-Adressen bestritten.

Mit dem Urteil kann im Sommer gerechnet werden.

 

Weiterlesen:
                       
Ausführliche Informationen und die Gerichtsdokumente im Wortlaut
Untersuchung: Ministerien erfassen illegal unser Surfverhalten
Aufsatz über den „Personenbezug von IP-Adressen“
Web Tracking Report 2014 des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie
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