Julia Reda – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Julia Reda – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Leistungsschutzrecht vermutlich ungültig https://www.piratenpartei.de/2017/05/09/leistungsschutzrecht-vermutlich-ungueltig/ https://www.piratenpartei.de/2017/05/09/leistungsschutzrecht-vermutlich-ungueltig/#respond Tue, 09 May 2017 12:51:18 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30194 Am heutigen Dienstag hat das Landgericht Berlin entschieden, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverleger vermutlich nicht anwendbar ist und es zur Prüfung an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen.

Dazu äußert sich Anja Hirschel, Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl:

„Diese Entscheidung reiht sich nahtlos ein in die bisherigen Fehlschläge der Durchsetzung des Leistungsschutzrechts. Es hat den Verlegern und Kreativen in Deutschland nichts außer Kosten und Ärger gebracht. Es kann kein Zweifel mehr bestehen: Das Urheberrecht auszuweiten trägt nicht dazu bei, die Herausforderungen des Journalismus im digitalen Zeitalter zu lösen. Stattdessen wird mit diesem Irrweg Innovation verhindert und so der Blick darauf verstellt, wie Journalismus online auf solide Grundlagen gestellt werden kann.“

Julia Reda, Europaabgeordnete der PIRATEN, ergänzt:

„Spätestens jetzt muss die Europäische Kommission Günther Oettingers Pläne für ein EU-weites Leistungsschutzrecht fallen lassen. Im Europaparlament stoßen sie auf breite Ablehnung: 69 Abgeordnete aus allen Fraktionen haben meinen Antrag mitgezeichnet, das Vorhaben aus der geplanten Urheberrechtsreform zu löschen – kein anderer Änderungsvorschlag genießt derart breite Unterstützung im Parlament. Auch von unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wurde Oettingers Gesetzesvorschlag einstimmig abgekanzelt.“

Hintergrund

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde 2013 mit den Stimmen von CDU und FDP eingeführt und trat 2014 in Kraft. Entgegen warnender Stimmen aus dem Justizministerium und von der Bundeskulturbeauftragten entschloss sich die Bundesregierung, eine Notifizierung des Gesetzes vor der Europäischen Kommission gemäß der Richtlinie 98/34/EG zu unterlassen.

Unter Leitung des damaligen EU-Digitalkommissars Günther Oettinger hat die Europäischen Kommission im September 2016 die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger für die Europäische Union vorgeschlagen. Zurzeit verhandelt das Europäische Parlament über seine Position. Die Abstimmung im Rechtsausschuss wird für 12. Juli 2017 erwartet.“

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All für alle: ESA stellt Inhalte unter CC-BY-Lizenz https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/all-fuer-alle-esa-stellt-inhalte-unter-cc-by-lizenz/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/all-fuer-alle-esa-stellt-inhalte-unter-cc-by-lizenz/#respond Tue, 21 Feb 2017 08:00:53 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29404 Brüssel. Ab heute veröffentlicht die Europäische Raumfahrtagentur ESA ihre Inhalte unter freien Lizenzen. Julia Reda, MdEP PIRATEN und Vizepräsidentin der Gruppe Grüne/EFA im Europäischen Parlament, beglückwünscht die ESA zur Entscheidung, ihre Inhalte zu veröffentlichen. Auf diese Weise können alle Menschen legal und dauerhaft auf diese Bilder, Videos und Daten zugreifen. Damit kann die Allgemeinheit noch unmittelbarer an der Erforschung der Erde und des Alls teilhaben.

„In den USA sind NASA-Inhalte automatisch gemeinfrei. Das Urheberrecht erlaubt dort, dass Werke der föderalen Regierungen der Öffentlichkeit zur Nutzung bereitgestellt werden“, betont Julia Reda und ergänzt: „Ein solches Urheberrecht fehlt in der EU: Der ESA-Vorstoß ist daher bahnbrechend und zeigt, wie notwendig es ist, dass öffentliche Einrichtungen ihre Inhalte unter freie Creative Commons-Lizenzen stellen, solange es an gesetzlichen Regeln fehlt.“

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt: „Die Freigabe der Daten durch die ESA wird wichtige Impulse für Innovationen in der europäischen Raumfahrtindustrie setzen. Es ist an der Zeit, dass Inhalte, die mit staatlichen Mitteln erstellt werden, auch in Deutschland generell der Öffentlichkeit zur freien Verfügung stehen und ebenso frei weitergenutzt werden können. Wir setzen uns schon seit einigen Jahren dafür ein, dass die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen werden.“

Mit der gewählten Lizenz Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 IGO (CC-BY-SA) darf jede/r dauerhaft die Inhalte nutzen. Einzige Bedingung ist, dass Urheber, Quelle und Lizenz genannt werden. Schon 2012 hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Bildmaterial unter CC-Lizenzen freigegeben und so den Weg für einen besseren Zugang bereitet. Der „Reda-Bericht“ fordert die Kommission auf, die Hürden für die Nachnutzung öffentlicher Inhalte in der EU weiter zu senken.

Alle unter CC-BY-SA veröffentlichten Inhalte der ESA, finden Sie unter http://open.esa.int/open-access-at-esa/

Bildlizenz des verwendeten Bildes: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/igo/

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10 alltägliche Dinge im Netz, die die EU-Kommission verbieten will: Oettinger’s Vermächtnis https://www.piratenpartei.de/2017/01/25/10-alltaegliche-dinge-im-netz-die-die-eu-kommission-verbieten-will-oettingers-vermaechtnis/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/25/10-alltaegliche-dinge-im-netz-die-die-eu-kommission-verbieten-will-oettingers-vermaechtnis/#comments Wed, 25 Jan 2017 19:07:48 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28929 Von Julia Reda.

Skandalmagnet Günther Oettinger ist nicht länger für Europas Internet-Gesetzgebung verantwortlich – er wurde zum Haushaltskommissar befördert.

Zum Abschied hinterließ er jedoch Pläne, die die Grundfesten des Internets bedrohen: Links und Uploads. Oettinger ist weg – aber seine von Lobby-Interessen getriebenen Pläne bleiben uns erhalten.

Der Gesetzesentwurf folgt den Forderungen einiger Verlagslobbies, von Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken dafür bezahlt zu werden, dass diese ihnen Leser*innen schicken (Ja, das hast du richtig gelesen) – sowie der Musikindustrie, in ihren Verhandlungen mit YouTube gestützt zu werden.

Oettingers Pläne würden Dinge, die du täglich im Netz tust, und Dienste, die du täglich verwendest, illegal machen, ihnen Gebühren auferlegen oder zumindest große Rechtsunsicherheit hervorrufen.

Noch können wir diese Pläne aufhalten – wenn du deine Abgeordneten im Europäischen Parlament überzeugst, an meiner Seite dagegen zu kämpfen.

Ansonsten könnte all das schon bald illegal sein:

1. Teilen, was vor 20 Jahren passierte

Ausschnitte von Nachrichtenartikeln auf einem Blog oder einer persönlichen Website zu teilen, ohne eine Lizenz vom Verlag einzuholen, wird zu einer Rechtsverletzung – und zwar selbst 20 Jahre nachdem der Artikel veröffentlicht wurde.

Die Kommission hat von diesem EU-Leistungsschutzrecht keine neuen Ausnahmen vorgesehen: Nicht für kürzeste Text-Schnipsel, nicht für Privatpersonen oder nichtkommerzielle Zwecke. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob du auf die Quelle verlinkst.

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • 20 Jahre Dauer: Der Anspruch wird für 20 Jahre nach der Veröffentlichung eines Artikels eingeräumt (Artikel 11.4).
  • Rückwirkung: Der Anspruch soll rückwirkend (Article 18.2) für bereits veröffentlichte Publikationen gelten.
  • Auch Privatpersonen betroffen: Der Gesetzentwurf gilt unbeschränkt, es sind also nicht etwa nur gewerbliche Nutzungen betroffen, und es gibt keine Mindestlänge für Textauszüge, ab der die Verbreitung eingeschränkt ist.
  • Nicht von einer Schranke umfasst: Bereits bestehende Urheberrechtsschranken, etwa für Zitate, gelten auch weiterhin – allerdings gilt in vielen EU-Staaten das Zitatrecht nur im Kontext einer kritischen Auseinandersetzung mit dem zitierten Inhalt. In Deutschland etwa „[muss] das zitierte Werk als Beleg eigener Ausführungen und als Erörterungsgrundlage [dienen]. Das Zitat soll zur Begründung, zur Vertiefung und zum Verständnis des Dargelegten genutzt werden. Nicht zulässig ist die Verwendung eines Zitats, wenn es lediglich als Beispiel genutzt wird. Das Zitat muss in das neue Werk eingearbeitet sein“. Bei dem obigen Beispiel wäre das nicht gegeben.
  • Gefährlich, auch wenn es nicht durchgesetzt wird: Ob von dem neuen Anspruch Gebrauch gemacht wird oder nicht, liegt in der Hand der jeweiligen Verleger. Selbst wenn also nicht jeder benutzte Textschnipsel zukünftig rechtliche Schritte nach sich ziehen wird, muss doch künftig jede Website, die Nachrichteninhalte zitieren möchte, beim Verlag anfragen, um auf der sicheren Seite zu sein.

 

2. Eine kreative Überschrift twittern

„Wir sind Papst“ lautete eine berühmte Schlagzeile der Bild-Zeitung. Ohne Axel Springer Lizenzgebühren zu zahlen, wäre es eine Verletzung des EU-Leistungsschutzrechts, diese Drei-Worte-Schlagzeile zu twittern.

Twitter könnte die Rechnung selbst übernehmen, indem es etwa bei einer Verwertungsgesellschaft eine Pauschal-Lizenz erwirbt, und dadurch seine Nutzer*innen von der Verpflichtung befreit, selbst in Lizenzverhandlungen zu treten. Realistisch scheint das nicht – und dann ist es deine Verantwortung.

 

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Kreative Überschriften betroffen: Golem.de berichtete, dass laut Aussage von Günther Oettinger die Bestimmungen gerade auch für Überschriften von Nachrichten gelten sollen, außer sie seien rein faktisch. „Wir sind Papst“ wäre also höchstwahrscheinlich eine jener kreativen Überschriften, die vom Gesetzvorschlag umfasst wären.
  • Sogar allgemeine Überschriften betroffen? In der Praxis könnte der Schutz von Überschriften sogar noch weiter reichen. Da Leistungsschutzrechte wie dieses nicht die kreative Leistung der Urheber*innen schützen, sondern die Investition von Verlagen, muss der Inhalt nicht einmal die für das Urheberrecht notwendige Schöpfungshöhe erreichen, um leistungsschutzrechtlich geschützt zu sein. Im Gesetzesvorschlag deutet nichts darauf hin, dass rein faktische Überschriften tatsächlich vom Leistungsschutzrecht ausgenommen wären. In der Realität mag es sich freilich als schwierig herausstellen, zwischen einer Kopie und einer Neuschöpfung einer solchen Überschrift zu unterscheiden.
  • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.
  • Privatnutzer betroffen: Die AGB von Twitter besagen, „Durch [die Veröffentlichung] von Inhalten auf [Twitter] gewähren Sie uns eine [Lizenz], diese Inhalte […] zu verwenden [und] zu vervielfältigen“. Wird das angenommen, hättest du aber bei derartigen Tweets nicht das Recht, eine solche Lizenz einzuräumen. Wenn du also einen Tweet absendest und Twitter mit den Verlagen keine Abmachung getroffen hat – etwa weil sie sich dagegen entschieden haben, dies zu tun, oder sich nicht auf einen Preis einigen konnten – würdest du gegen die AGB verstoßen (was zu einer Accountlöschung führen könnte) und wärst rechtlich verantwortlich.

 

3. Einen Blogbeitrag auf Facebook verlinken

 

Wenn du auf Facebook, Twitter, Reddit oder anderen Diensten einen Link teilst, wird automatisch ein Vorschaubild und ein Text-Ausschnitt angezeigt. Für die Kopie und Verbreitung dieser Ausschnitte wird in Zukunft eine Lizenz benötigt, wenn der Link zu einem „Presseerzeugnis“ führt. Unter diese Definition fallen explizit auch alle regelmäßig upgedateten Unterhaltungsangebote.

Wenn Facebook und Twitter nicht anfangen wollen, für Links zu bezahlen, und ihre User*innen vor Klagen schützen wollen, müssten sie diese Vorschaufunktion wohl deaktivieren und damit ihre Seiten weniger benutzerfreundlich (sowie die Links weniger attraktiv) machen.

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Nicht nur Nachrichten: „Presseerzeugnis“ ist in Artikel 2.4 definiert als „Sammlung literarischer Werke journalistischer Art“ „innerhalb einer unter einem einheitlichen Titel periodisch oder regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung“ „unabhängig vom Medium“.
  • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.

 

4. Ein Foto auf einem Online-Wunschzettel speichern

 

Virtuelle Pinnwände wie Pinterest erlauben es, Bilder von anderen Webseiten zu speichern und in Sammlungen abzulegen, um etwa eine Einkaufsliste oder einen Wunschzettel zu erstellen – oder einfach, um Inspiration zu sammeln.

Dabei kopieren sie das Bild sowie den Seitentitel und einen Textausschnitt von der Seite, von der das Bild stammt – und das wird ein Verstoß gegen das EU-Leistungsschutzrecht sein.

 

Im Detail:

Dies würde gleich mit zwei Klauseln der Urheberrechtsreform kollidieren; Einer, die dich trifft, und einer, die den Diensteanbieter trifft:

1. Zusätzliches Urheberrecht für Verleger:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
  • Nicht nur Text: „‘Presseerzeugnis“ wird in Artikel 2.4 definiert als „Aufzeichnung einer Sammlung literarischer Werke journalistischer Art, die auch sonstige Werke oder Schutzgegenstände beinhalten kann“ – also fallen Fotos auch darunter.

2. Upload-Überwachungsverpflichtung

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Pinterest betroffen: In ihrer Folgenabschätzung des Gesetzesvorschlags [auf Englisch], stellt die EU-Kommission fest, dass „Dienste wie etwa Pinterest ebenso voraussichtlich in diese Kategorie fallen“ [S. 152, Fußnote 466]

 

5. Wenn eine Suchmaschine das Netz durchsuchbar macht

Um dir die Suche im Internet zu ermöglichen, muss eine Suchmaschine zuerst alle Internetseiten mit Hilfe eines Roboters „lesen“ und eine Datenbank anlegen, welcher Inhalt wo zu finden ist. Per Definition ist so eine Datenbank nur nützlich, wenn sie Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material enthält.

Der neue Plan droht, solche Kopien von Nachrichten ohne Lizenz der Verlage zu verbieten. Diese Kopien auch nur zu speichern, erfordert dann schon eine Lizenz – unabhängig davon, ob dann Ausschnitte der Inhalte in den Suchergebnissen angezeigt werden.

Bing, Google, Seznam.cz und andere müssten also Lizenzen aller journalistischer Internetseiten einholen – oder eine Sammellizenz durch eine dann eventuell gegründete Verwertungsgesellschaft. Andernfalls müssten sie aufhören, Nachrichteninhalte auffindbar zu machen.

Da ein großer Teil der Besucher*innen von Nachrichtenseiten via Google kommt, könnte der Konzern wohl mit einer Gratislizenz rechnen, wenn er sich weigert, zu zahlen – bei kleineren Anbietern sieht das anders aus.

 

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
  • Kopien für rechtmäßige Nutzung: Das Web zu indizieren wird heute durch eine unverzichtbare Urheberrechtschranke ermöglicht: Unlizensierte Kopien sind demnach dann erlaubt, wenn sie „fluechtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen“ und ihr „alleiniger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung […] zu ermöglichen“. Bisher war klar, dass die Anzeige von Suchergebnissen eine rechtmäßige Nutzung ist, da die wiedergegebenen Anreißer zu kurz sind, um mit dem Urheberrecht in Konflikt zu kommen. Daher ist es auch legal, für diesen Zweck Kopien anzufertigen. Da das geplante Leistungsschutzrecht selbst kürzeste Textausschnitte schützt, wäre die Anzeige von Anreißern nicht mehr rechtmäßig – und damit wäre auch das bloße Indizieren nicht mehr durch eine Urheberrechtsschranke gedeckt.

 

6. Wenn eine Foto-Website deine Uploads nicht überwacht

 

FotoCommunity ist ein soziales Netzwerk aus Deutschland, das Fotograf*innen nützen, um Millionen ihrer eigenen Bilder zu teilen.

Nach aktueller Rechtslage muss FotoCommunity reagieren, wenn jemand ihnen meldet, dass ein hochgeladenes Foto gegen Urheberrechte verstößt – im Gegenzug sind sie selbst nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich.

Der Plan der EU-Kommission würde dieses Prinzip auf den Kopf stellen: FotoCommunity ist dann verpflichtet, aktiv und präventativ zu verhindern, dass Bilder, die Rechteinhaber identifiziert haben, auf der Seite erscheinen.

Dazu müssen sie ein System entwickeln, dass alle Uploads überwacht und jedes hochgeladene Bild mit einer Datenbank geschützter Bilder vergleicht. Das ist eine große technische Herausforderung. YouTube hat für ein ähnliches System für Videos nach eigenen Angaben über 60 Millionen US-Dollar investiert.

Noch schlimmer: Das Gesetz verpflichtet sie, jegliche Art von Urheberrechtsverletzung in hochgeladenen Bildern zu erkennen. Es geht also nicht nur um Uploads einer exakten Kopie eines Bildes – ein Foto kann auch gegen Urheberrechte verstoßen, wenn darauf ein anderes Werk abgebildet ist, wie etwa eine Skulptur. Das verlässlich zu erkennen, ist technisch fast unmöglich.

Endgültig unmöglich ist schließlich, automatisch zu erkennen, ob ein Werk, das geschützte Inhalte enthält, gesetzlich dennoch erlaubt ist, weil es sich etwa um eine Parodie handelt. Selbst wenn er Inhalte perfekt erkennen könnte, kann ein Urheberrechtsroboter nie die Rechte von User*innen fair wahren: Völlig legale Inhalte würden automatisch gelöscht werden.

Im Detail:

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.

 

7. Wenn Github unüberwachte Commits erlaubt

Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen, trifft alle Dienste, die „große Mengen an Werken“ bereitstellen – nicht nur Fotos.

Da von der EU-Kommission keine Ausnahmen vorgesehen haben, sind auch populäre Dienste betroffen, die ganz und gar nicht für Urheberrechtsverletzungen bekannt sind. Ein Beispiel ist Github, wo Programmier*innen ihre Entwicklungen teilen und mit anderen an Software kollaborieren. Github müsste Upload-Überwachungssoftware bauen, um ein gar nicht vorhandenes Problem zu bekämpfen – spätestens dann, wenn der erste Rechteinhaber einen Anspruch anmeldet.

Europäische Startups wie MuseScore, wo Nutzer*innen Musiknoten teilen, müssen dann ebenfalls Technologien entwickeln, um urheberrechtsgeschützte Melodien zu erkennen. Diese Verpflichtung würde die Existenz vieler Startups bedrohen.

Im Detail:

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.
  • Alle Arten von Medien: Nirgends wird diese Verpflichtung auf bestimmte Medientypen begrenzt – sie betrifft also alle Arten urheberrechlich schützbaren Materials, wie etwa Programmcode.

 

8. Wenn Wikipedia unüberwachte Beiträge akzeptiert

 

Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu überwachen, würde nicht nur kommerzielle Seiten und Apps treffen, sondern auch Non-Profit-Projekte wie Wikipedia, obwohl man dort explizit nur Fotos hochladen darf, die frei verwendbar sind.

Auf Wikipedia prüfen zwar Freiwillige neu eingestellte Inhalte in unregelmäßigen Abständen händisch – aber ob dieser unstrukturierte Prozess dem Gesetz genügt, ist zweifelhaft. Es ist wahrscheinlicher, dass auch Wikipedia „wirksame Inhaltserkennungstechniken“ enwickeln müsste.

Im Detail:

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Keine Beschränkung auf kommerzielle Dienste: „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ sind Dienste, die „normalerweise kostenpflichtig“ angeboten werden. Jedoch haben Gerichtsentscheide etabliert, dass darunter auch Dienste fallen, die regelmäßig um Spenden bitten, oder wo vergleichbare Angebote von Konkurrenten kostenpflichtig betrieben werden, selbst wenn der fragliche Dienst selbst kostenlos ist.
  • Keine Beschränkung auf Urheberrechtsverletzungen: In Artikel 13 wird ausgeführt, dass die Verpflichtung für Plattformen gilt, die „“große Mengen [an] Werke[n] und sonstigen Schutzgegenstände[n] speichern“ – ohne zu verlangen, dass irgendwelche dieser Uploads auch tatsächlich Urheberrechtsverletzungen darstellen. Plattformen wie Wikipedia, die nur frei lizensierte Werke oder solche unter Creative-Commons-Lizenz akzeptieren, sind gleichermaßen betroffen. Dahinter steckt die Annahme: Jedes Mal, wenn ein*e Nutzer*in ein Werk hochlädt, ohne dass der Rechteinhaber direkt involviert ist, muss es sich um eine Urheberrechtsverletzung handeln – dass es freie Lizenzen sowie Urheberrechtsschranken gibt, wurde völlig außer Acht gelassen.

 

9. Deine eigene künstliche Intelligenz trainieren

Okay, vielleicht tust du das heute noch nicht – aber in näherer Zukunft könntest du es vielleicht tun wollen.

Die Art, wie User*innen ihre Rechner dazu bringen, nützliche Aufgaben zu erledigen, verändert sich durch die stetige Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz: Traditionell trägt man einer Maschine eine Aufgabe auf, indem man sie programmiert – also Schritt-für-Schritt-Anweisungen schreibt. Eine KI wird im Gegensatz dazu nicht programmiert, sondern trainiert. Du „zeigst“ ihr eine Menge Daten, die deine Aufgabe abbilden (die Eingaben sowie das erwünschte Resultat), und lässt die Maschine dann quasi selbstständig die dafür notwendigen Schritte herausfinden. Eine KI einzusetzen involviert daher das Kopieren großer Datenmengen – von denen viele urheberrechtlich geschützt sind.

Die Urheberrechtspläne führen zum ersten Mal eine europaweite Erlaubnis (Urheberrechtsschranke) für „Text and Datamining“ ein, also für die automatische Analyse großer Datenmengen – jedoch ausschließlich für „ Forschungsorganisationen und „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

Dir wird’s also nicht erlaubt – und auch nicht den unzähligen anderen Hobbyist*innen, Hacker*innen, privaten Forscher*innen, Journalist*innen, gemeinnützigen Unternehmen, NGOs uvm., die wertvolle Beiträge leisten und Entdeckungen machen könnten… oder mit Technologien auch einfach nur spielen und umzugehen lernen wollen.

Im Detail:

  • Neue Urheberrechtsschranke: Artikel 3 (1) des Urheberrechts-Entwurfs etabliert eine neue Ausnahme für Text- and Datamining
  • Aber nicht für dich: Sie ist jedoch spezifisch limitiert auf „Forschungsorganisationen“ and „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

 

+ Nicht betroffen: MegaUpload

Wer von den massiven Einschränkungen für Links und Uploads nicht betroffen ist: Ein Dienst wie MegaUpload, der berüchtigterweise von US-Behörden abgedreht wurde, weil damit angeblich systematisch Urheberrechte verletzt wurden.

Das beweist: Dieses Gesetz zielt nicht auf Seiten ab, die es tatsächlich mit dem Urheberrecht nicht so genau nehmen – die Intention ist schlicht, die Betreiber von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen dazu zu bringen, schwächelnde Player der europäischen Kulturindustrie querzufinanzieren.

Im Detail:

  • Aktive Rolle? Erwägungsgrund 38 des Urheberrechts-Reformvorschlags betont, dass Plattformen haftbar für Urheberrechtsverletzungen ihrer User*innen werden, wenn sie „aktiv daran beteiligt [sind], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke oder Schutzgegenstände zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Dateihoster wie MegaUpload speichern hochgeladene Inhalte und stellen sie für jene bereit, die den Link kennen, bewerben sie aber nicht und machen sie nicht auf der Plattform auffindbar. Daher spielen sie vermutlich keine „aktive Rolle“ in der öffentlichen Zugänglichmachung und wären nicht von der Verpflichtung betroffen, die Artikel 13 etabliert.

 

Was du tun kannst

Das Europäische Parlament und der Rat (die Regierungen der Mitgliedsstaaten) haben gerade erst begonnen, Oettingers Pläne zu diskutieren.

Fordere sie auf das EU-Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und die verpflichtende Upload-Überwachung (Artikel 13) abzulehnen:

Kontaktiere deine Abgeordneten direkt

Nutze das Mailformular der #SaveTheLink-Kampagne

 

Betreibst du einen Onlinedienst, der von den Plänen betroffen sein könnte, wie etwa ein Forum oder einen anderen Dienst, der Uploads akzeptiert? Blogge darüber, was diese Vorschläge für dich bedeuten würden, spreche lokale Medien an, oder teil deine Geschichte in den Kommentaren mit uns!

Um mehr zu erfahren, sieh dir unsere englischsprachige Publikation auf Medium an, wo wir kritische Stimmen von vielen Teilhabern versammeln, darunter etwa Mozilla (die Macher von Firefox) und EDRi, die in der EU für deine Rechte im Netz kämpfen.

Und nicht zuletzt: Hilf mit, diesen Artikel zu verbreiten!

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

 

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Julia Reda führt fraktionsübergreifenden Widerstand gegen EU-Leistungsschutzrecht an https://www.piratenpartei.de/2017/01/11/julia-reda-fuehrt-fraktionsuebergreifenden-widerstand-gegen-eu-leistungsschutzrecht-an-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/11/julia-reda-fuehrt-fraktionsuebergreifenden-widerstand-gegen-eu-leistungsschutzrecht-an-2/#respond Wed, 11 Jan 2017 17:57:19 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28760 In einem neuen Kampagnenvideo sprechen sich zwölf Mitglieder des Europäischen Parlaments unisono gegen den Gesetzesentwurf für ein EU-Leistungschutzrecht für Presseverleger aus, den der scheidende Digitalkommissar Günther Oettinger im Herbst vorgelegt hatte.

Mitglieder sämtlicher EU-Fraktionen (mit Ausnahme der Rechtsextremen) schließen sich damit der Kampagne von Julia Reda an. Reda ist Europaabgeordnete der PIRATEN und eine stellvertretende Vorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion. Aus Deutschland sind weiter Dietmar Köster (SPD), Martina Michels (LINKE) und Alexander Graf Lambsdorff (FDP) vertreten. Mit dem polnischen MdEP Michał Boni (EVP) ist auch ein Fraktionskollege von Oettinger Teil der Kampagne.

„Der Plan der Kommission würde die Art und Weise, wie wir heute Nachrichten teilen, illegal machen“, warnt Philippe Lamberts, der belgische Ko-Vorsitzende der grünen Fraktion, im Video. „Dieser Plan würde die Meinungsfreiheit im Internet einschränken“, urteilt Laura Ferrara von der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung. „Das Vorhaben schadet kleinen Verlagen und innovativen Startups“, so Brando Benifei von den italienischen Sozialdemokraten. „Journalisten werden davon keinen Vorteil haben“, ergänzt Dietmar Köster.

Julia Reda kommentiert:

„Das EU-Leistungsschutzrecht stößt nicht nur in der Bevölkerung auf breiten Widerstand. Dass sich nun Abgeordnete aus allen Fraktionen dem Protest anschließen, macht mich zuversichtlich, dass das Parlament die Linkfreiheit verteidigen und das Leistungschutzrecht ablehnen wird. Das EU-Leistungsschutzrecht soll im Gegensatz zum ähnlichen Gesetz, das in Deutschland seit 2013 in Kraft ist, nicht nur Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren, sondern auch soziale Netzwerke und sogar Blogger zur Kasse bitten, wenn sie kurze Anreißer von Nachrichteninhalten verbreiten. Die vorgesehene Schutzfrist ist zwanzigmal so lange wie in Deutschland. Im Gesetzesentwurf ist keinerlei Ausnahme für kürzeste Textpassagen oder für Privatpersonen vorgesehen.“

Am morgigen Donnerstag wird der Rechtsausschuss des Europaparlaments erstmals über den Urheberrechtsreformvorschlag beraten. Die zuständige Berichterstatterin Therese Comodini Cachia (EVP) wird im März ihren Entwurf für einen Standpunkt des Parlaments vorlegen.

Kampagnenvideo zu „Save the link“:

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„Kein Urheberrecht auf Daten“: Julia Reda kritisiert EU-Kommissionspläne https://www.piratenpartei.de/2017/01/10/kein-urheberrecht-auf-daten-julia-reda-kritisiert-eu-kommissionsplaene-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/10/kein-urheberrecht-auf-daten-julia-reda-kritisiert-eu-kommissionsplaene-2/#comments Tue, 10 Jan 2017 13:51:51 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28755 Die heutige Mitteilung der EU-Kommission zur europäischen Datenwirtschaft kommentiert Julia Reda, EU-Abgeordnete der PIRATEN und Vizevorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion, wie folgt:

„Die EU-Kommission liebäugelt mit einem neuen urheberrechts-ähnlichen Schutz für Daten. Das ist Günther Oettingers letzte schlechte Idee als scheidender Digitalkommissar – sie hätte fatale Auswirkungen und ist strikt abzulehnen.

Eine Reihe von Nullen und Einsen würde dadurch ähnlich geschützt wie schöpferische Werke. Das würde hohe Nebenkosten und enorme Rechtsunsicherheit für alle erzeugen, die Daten erstellen und nutzen – etwa für Forscherinnen und Forscher oder innovative Startups. Die Nutzung von Daten wie Zugriffsstatistiken, Sensordaten oder Messwerte würde rechtlich so komplex wie der Umgang mit dem Urheberrecht heute.

Im ‚Internet of Things‘ wird es immer wichtiger, Nutzerinnen und Nutzern von Geräten und Diensten den Zugriff auf jene Daten zu garantieren, die sie durch ihre Benutzung generieren. Auch ein Recht auf Mitnahme solcher Daten zu anderen Diensten ist dringend nötig – die von der Kommission angedachten Maßnahmen zur Verbesserung der Portabilität müssten noch viel weiter gehen. Ein neues Schutzrecht wäre hingegen das völlig falsche Werkzeug. Statt die Autonomie von Nutzerinnen und Nutzern zu sichern, würden Firmen in ihren Geschäftsbedingungen einfach die Abtretung dieses Rechts verlangen und diese Daten damit umso mehr zur handelbaren Ware machen.

Die Kommission würde mit dieser Idee die Fehler des Datenbankschutzrechts wiederholen, das nicht nur seinen Zweck verfehlt hat, die europäische Datenwirtschaft zu fördern, sondern im Gegenteil der innovativen Nutzung von Datensammlungen häufig im Weg steht.

Die heute gestartete EU-Konsultation zum Thema gibt der Öffentlichkeit die Gelegenheit, die Idee eines neuen Schutzrechts für Daten klar abzulehnen.“

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Island: Weltweit erste Regierungsbeteiligung der Piratenpartei rückt näher https://www.piratenpartei.de/2016/10/28/island-weltweit-erste-regierungsbeteiligung-der-piratenpartei-rueckt-naeher/ https://www.piratenpartei.de/2016/10/28/island-weltweit-erste-regierungsbeteiligung-der-piratenpartei-rueckt-naeher/#respond Fri, 28 Oct 2016 13:00:58 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27942 Islands Piratenpartei, die am Samstag mit einer Prognose von rund 20% zweitstärkste Kraft des Landes werden könnte, arbeitet schon vor der Wahl an der Bildung eines möglichen Regierungsbündnisses. An den von den PIRATEN angestoßenen Kooperationsgesprächen nahmen drei andere Oppositionsparteien teil und stellten eine Koalitionsbildung in Aussicht. Zusammen kommen die vier Parteien in aktuellen Umfragen auf über 50% der Stimmen.

Zur Begründung der für etablierte Parteien ungewöhnlich frühen Verhandlungen erklärte die Piratenpartei, in Koalitionsverhandlungen nach der Wahl seien unter dem Vorwand „politischer Zwänge“ immer wieder Wahlversprechen gebrochen und Wähler betrogen worden. Wähler hätten einen Anspruch darauf zu wissen, was ihre Stimme bei der Wahl bewirke.

Zu der Islandwahl am Samstag reisen prominente Vertreter der Piratenbewegung aus ganz Europa an, aus Deutschland die Europaabgeordnete Julia Reda, der Bundesvorsitzende Patrick Schiffer und der NRW-Fraktionsvorsitzende Michele Marsching.

»Unsere Partei konzentriert sich auf die Menschenrechte im digitalen Zeitalter, speziell auf direkte Demokratie«, charakterisierte Birgitta Jonsdottir ihre vier Jahre junge Partei diese Woche. »Wir betrachten uns sozusagen als Hacker unserer derzeitigen veralteten Regierungssysteme.« Islands PIRATEN wollen unter anderem eine crowdgesourcte neue Verfassung mit direkter Demokratie in Kraft setzen, die öffentliche Teilhabe an politischen Entscheidungen verstärken, das Vertrauen der Bürger in die Politik zurückgewinnen und Korruption bekämpfen.

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 28. Oktober 2016 PM 192 / 16

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Kommissionspläne für die Urheberrechtsreform sind ein Angriff auf den Hyperlink https://www.piratenpartei.de/2016/09/14/kommissionsplaene-fuer-die-urheberrechtsreform-sind-ein-angriff-auf-den-hyperlink/ https://www.piratenpartei.de/2016/09/14/kommissionsplaene-fuer-die-urheberrechtsreform-sind-ein-angriff-auf-den-hyperlink/#respond Wed, 14 Sep 2016 11:51:47 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27873 Den heute von EU-Kommissar Günther Oettinger präsentierten Plan für die EU-Urheberrechtsform kommentiert Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, wie folgt: »Kommissar Oettingers rückschrittliche Pläne wären eine Katastrophe für das Internet. Er hat die Urheberrechtsform von Wirtschaftsinteressen vereinnahmen lassen und die Bedürfnisse von Künstler*innen und Nutzer*innen ignoriert. Der zum Scheitern verurteilte Versuch, das Internet an analoge Geschäftsmodelle anzupassen, wird verheerenden Kollateralschaden anrichten.“

»Das geplante EU-Leistungsschutzrecht schränkt die Meinungsfreiheit ein und schadet sowohl kleinen Verlagen als auch innovativen Startups. Dabei ist bereits absehbar, dass letztendlich niemand davon profitieren wird: Internetplattformen und deren Nutzer*innen werden aufhören, mit Anreißern oder Vorschaubildern auf europäische Nachrichtenseiten zu verlinken, wenn diese lizenzpflichtig werden. Mautstationen auf den Zubringern zu europäischen Zeitungsartikeln zu errichten, wird aber nicht sinkende Einnahmen aus dem Zeitungsverkauf wettmachen, sondern vielmehr auch ihre Digitalangebote sabotieren.“

„Oettingers Beteuerung, Endverbraucher hätten nichts zu befürchten, ist irreführend. Auf sozialen Netzwerken geteilte Links beinhalten heutzutage automatisch einen Anreißer, der dem Vorschlag zufolge künftig lizenzpflichtig wäre – selbst 20 Jahre nach Veröffentlichung des Artikels. Eine Ausnahme für Privatpersonen ist nicht vorgesehen. Es wäre somit illegal, ohne Lizenzvereinbarung einen Zeitungsartikel von 1996 bei Facebook zu verlinken. Juncker strafte Oettingers Dementi sogar in seiner Rede zur Lage der Union Lügen: Er forderte darin Einnahmen für Verlage, „egal ob [ihre Inhalte] per Kopiermaschine veröffentlicht oder im Netz verlinkt werden.“

„Das Europaparlament hat ein EU-Leistungsschutzrecht in seinen Beschlüssen zum digitalen Binnenmarkt bereits mehrmals abgelehnt. Das muss es nun wieder tun. Abgeordnete aller Fraktionen haben bereits unisono Widerspruch angekündigt.“[1]

„Es bleibt aber nicht nur beim Angriff auf den Hyperlink: Neue Pflichten für Internetseiten, auf denen Nutzer*innen Inhalte hochladen können, könnten sowohl für europäische Startups als auch Community-basierte Plattformen wie Wikipedia zur Existenzbedrohung werden. Vizepräsident Ansips Ankündigung, das diskriminierende Geoblocking müsse abgeschafft werden, bleibt unerfüllt: Digitale Binnengrenzen werden weiterhin zahlungswillige Europäer*innen von Online-Videotheken aussperren. Die Stimmen einer halben Million Menschen, die die Panoramafreiheit für ganz Europa forderten, wurden ignoriert.“

„Der einzige Lichtblick sind die vorgeschlagenen Vereinfachungen für Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Archive. Doch weder diese, noch die auf den letzten Drücker aus dem Hut gezauberte Idee von öffentlichem WLAN in europäischen Städten, können die katastrophalen Pläne aufwiegen.“

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 14. September 2016 PM 172 / 16

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Julia Reda zum Angriff auf den Hyperlink: Urteil des Europäischen Gerichtshofs https://www.piratenpartei.de/2016/09/08/julia-reda-zum-angriff-auf-den-hyperlink-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs/ https://www.piratenpartei.de/2016/09/08/julia-reda-zum-angriff-auf-den-hyperlink-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs/#respond Thu, 08 Sep 2016 11:47:26 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27870 Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, zeigt sich besorgt über das heutige Urteil des EuGH in der Sache „GS Media„: »Es droht eine Abmahnwelle für Links. Der EuGH schränkt die Linkfreiheit in Europa ein – damit drohen auch Beschränkungen der Kommunikationsfreiheit im Internet. Gewerbliche Betreiber von Internetseiten haben laut diesem Urteil die Pflicht, den urheberrechtlichen Status von sämtlichen Inhalten auf Websites zu überprüfen, auf die sie verlinken.

Die Annahme des Gerichthofs, sie würden in voller Kenntnis davon handeln, wenn sie einen Link setzen, ist absolut realitätsfremd – vor allem, nachdem er selbst darlegt, wie schwierig eine derartige Feststellung in der Praxis meist ist. Aber das Urteil nimmt auch Privatnutzer vom Risiko vielfacher Abmahnungen nicht aus: Sobald sie Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen erlangen, müssen sie Links darauf entfernen.«

Reda sieht eine Parallele zum Vorschlag für ein EU-Leistungsschutzrecht, der nächste Woche in Straßburg präsentiert werden soll: »Kommissar Oettinger plant mit dem EU-Leistungsschutzrecht bereits den nächsten Angriff auf den Hyperlink. Entgegen seinen anderslautenden Behauptungen sieht der bisher bekannte Entwurf des Gesetzes keinerlei Ausnahme für Privatpersonen vor. Doch selbst wenn nur soziale Internetplattformen wie Twitter, Facebook und Pinterest das Ziel wären: Dort üben Nutzerinnen und Nutzer heutzutage ihre Linkfreiheit aus.

Es würde selbstverständlich Konsequenzen für die Linkfreiheit nach sich ziehen, diese Plattformen zu Zahlungen an Nachrichtenverlage zu zwingen, wenn ihre User Verweise auf Zeitungsartikel teilen – was derzeit automatisch zur Anzeige eines Snippets führt. Es ist viel wahrscheinlicher, dass diese Plattformen dann beispielsweise Geoblocking für Hyperlinks auf EU-Nachrichtenseiten einführen würden, als dass sie den Wünschen der Verleger nachkommen. Die Meldung ‚Dieser Link ist in deinem Land nicht verfügbar‘ könnte damit zum Alltag werden«, warnt Reda.

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PIRATEN-EuGH-Urteil zur „Störerhaftung“: Einladung zur Pressekonferenz in Berlin https://www.piratenpartei.de/2016/09/05/piraten-eugh-urteil-zur-stoererhaftung-einladung-zur-pressekonferenz-in-berlin/ https://www.piratenpartei.de/2016/09/05/piraten-eugh-urteil-zur-stoererhaftung-einladung-zur-pressekonferenz-in-berlin/#respond Mon, 05 Sep 2016 11:37:59 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27861 Liebe Medienvertreter,

wir laden Sie zu unserer Pressekonferenz zum Urteil des EuGH zur „Störerhaftung“ bei Nutzung von offenem WLAN ein. Der Europäische Gerichtshof verkündet am 15. September 2016 sein Urteil zur „Störerhaftung“ in der von der Piratenpartei unterstützten Klage ihres Mitglieds Tobias McFadden. Zur Analyse des Urteils mit anschließender Diskussion über dessen weitreichende Auswirkungen auf das Angebot von offenem WLAN in Deutschland sind Sie herzlich willkommen am:

Donnerstag, 15. September 2016, 9:30 Uhr
tazcafe/tazshop
Rudi-Dutschke-Strasse 23
D-10969 Berlin

Für Ihre Fragen stehen zur Verfügung:

Tobias McFadden, Kläger und Mandatsträger der Piratenpartei
Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei
Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei
Bruno Kramm, Vorsitzender und Spitzenkandidat der Piratenpartei Berlin.
Nicole Britz, Vorsitzende der Piratenpartei Bayern, Unterstützerin der Klage

Obwohl die Bundesregierung bereits einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt hat, rechnen wir damit, dass das Urteil weitergehende Konsequenzen hat und auch dieser neue Gesetzentwurf keinen Bestand haben wird. Die Piratenpartei setzt sich für offenes WLAN ein und hat deshalb ihren Mandatsträger Tobias McFadden in seiner Klage politisch und finanziell unterstützt.

Wir gehen von einem für uns positiven Urteil aus, welches dem Antrag des EU-Generalanwalts vom 16. März 2016 folgt und die derzeit in Deutschland geltende Rechtslage aufhebt. Damit wird auch deutschen Unternehmen und Privatpersonen ermöglicht, was im Rest von Europa selbstversändlich ist: offenes WLAN ohne Fallstricke.

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PIRATEN-EU-Abgeordnete Julia Reda zum geleakten Vorentwurf der EU-Urheberrechtsreform https://www.piratenpartei.de/2016/09/01/piraten-eu-abgeordnete-julia-reda-zum-geleakten-vorentwurf-der-eu-urheberrechtsreform/ https://www.piratenpartei.de/2016/09/01/piraten-eu-abgeordnete-julia-reda-zum-geleakten-vorentwurf-der-eu-urheberrechtsreform/#respond Thu, 01 Sep 2016 11:32:02 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27853 Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, stellvertretende Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und Sprecherin der Fraktion zur digitalen Agenda und zur Urheberrechtsreform, kommentiert:

»Dieser Entwurf bestätigt unsere schlimmsten Befürchtungen: Kommissar Oettinger hat bei der Urheberrechtsreform der Verlags-, Film- und Musikindustrie das Ruder überlassen. Anstatt den 15 Jahre alten EU-Rahmen zum Urheberrecht endlich auf den Stand der Zeit zu bringen, hindern Oettingers Pläne die traditionellen Industriezweige nun effektiv daran, endlich die Chancen der Digitalisierung zu ergreifen. Dies wird ihnen langfristig nicht nur auf die Füße fallen, es hat auch dramatische Folgen für die Meinungsfreiheit im Internet, die Innovationsfähigkeit europäischer Start-ups und nicht zuletzt für das Ideal eines Europas ohne digitale Grenzen.

Das europaweite Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird in seiner aktuellen Entwurfsform selbst das Teilen eines zwanzig Jahre alten Zeitungsartikels verbieten und damit das Recht der Europäerinnen und Europäer auf freie Meinungsäußerung und freien Zugang zu Informationen einschränken. Sein Plan, Internetplattformen zu verpflichten, die hochgeladenen Inhalte aller Nutzerinnen und Nutzer nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen, ist der Todesstoß für jegliche europäische Konkurrenz zu YouTube und Facebook.

Kommissar Oettinger scheint niemandem außer den Rechteinhaberinnen und Rechthabern zugehört zu haben. Trotz starken öffentlichen Interesses gibt es keine Vorschläge zur Panoramafreiheit – dem Recht, Bilder von öffentlichen Gebäuden zu nutzen, wenn diese Bauten noch urheberrechtlich geschützt sind – und keine Änderungen zur diskriminierenden Praxis des Geoblockings, trotz der Aufforderung vom Vizepräsident der Kommission Andrus Ansip, es abzuschaffen.

Dies ist kein Urheberrecht, das zum digitalen Zeitalter passt. Es ist ein Urheberrecht, das europäische Internetnutzerinnen und -nutzer ausbremst und europäischen Start-ups Steine in den Weg legt. Wenn dies das beste ist, was unser Digitalkommissar nach jahrelangen Vorbereitungen und Debatten vorlegen kann, ist er nicht die richtige Person für seinen Posten.«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 01. September 2016 PM 163 / 16

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PIRATEN: Sieg für die Netzneutralität in Europa https://www.piratenpartei.de/2016/08/30/piraten-sieg-fuer-die-netzneutralitaet-in-europa/ https://www.piratenpartei.de/2016/08/30/piraten-sieg-fuer-die-netzneutralitaet-in-europa/#respond Tue, 30 Aug 2016 11:27:01 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27850 Zur heutigen Entscheidung, die die Netzneutralität sichert, äußert sich Julia Reda, Abgeordnete der Piratenpartei im Europaparlament:

»Dies ist ein Sieg für die Zivilgesellschaft, deren unnachgiebiges Engagement die Prinzipien eines freien und offenen Internets in Europa gerettet hat. Die Menschen in Europa konnten dem massiven Lobbying der Telekombranche Paroli bieten und eine drohende Katastrophe abwenden.

Es ist bedauerlich, dass es nicht unser Digitalkommissar Günther Oettinger war, der das Netz vor Konzerninteressen verteidigt hat, sondern die Regulierungsbehörde BEREC. Die präzise Interpretation der Regeln, die BEREC heute vorgestellt hat, entschärft die meisten Schlupflöcher, die der EU-Gesetzgeber offenließ. Ein Thema, bei dem wir weiterhin wachsam sein werden müssen, ist die wettbewerbschädliche Praxis des Zero-Rating, also wenn ausgewählte Dienste ohne Anrechnung aufs Datenvolumen ans Handy geliefert werden – hier werden Entscheidungen je nach Einzelfall getroffen werden.«

Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

»Heute ist ein Tag zum Feiern. Mein Dank gilt den vielen Aktivistinnen und Aktivisten, die diesen Sieg ermöglicht haben. Und dieser Erfolg zeigt, dass man über das Internet viele Menschen mobilisieren kann. Dennoch befürchte ich: Es wird nicht das letzte Mal gewesen sein, dass die Menschen aufstehen müssen, um das Internet vor skrupellosen Konzerninteressen und vor Politikerinnen und Politikern zu retten, die die Auswirkungen ihrer Internet-Regulierungsvorschläge nicht absehen können.«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 30. August 2016 PM 162 / 16

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PIRATEN: Neue Geoblocking-Maßnahmen der EU verfehlen Ziel – Kampagne gestartet https://www.piratenpartei.de/2016/05/25/piraten-neue-geoblocking-massnahmen-der-eu-verfehlen-ziel-kampagne-gestartet/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/25/piraten-neue-geoblocking-massnahmen-der-eu-verfehlen-ziel-kampagne-gestartet/#respond Wed, 25 May 2016 10:00:46 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27476 +++ PIRATEN: Neue Geoblocking-Maßnahmen der EU verfehlen Ziel – Kampagne gestartet +++

»Anti-Geoblocking-Maßnahmen, die Videos komplett aussparen, gehen am Kern des Problems vorbei«, kritisiert Julia Reda, Abgeordnete der PIRATEN im Europaparlament, die heute von der Europäischen Kommission vorgestellte Gesetzesinitiative zum digitalen Binnenmarkt. In einer neuen Kampagne ruft sie zur kompletten Abschaffung von digitalen Grenzbalken im Netz innerhalb der EU auf.

»Wenn die Menschen in Europa das Wort Geoblocking hören, denken sie an die verhasste Fehlermeldung ‚Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar‘. Diese bleibt von der heute vorgestellten Verordnung jedoch unberührt. Das ist Etikettenschwindel!«, so Reda.

»Die vorgeschlagenen Schritte gegen diskriminierende Preisgestaltung in Onlineshops begrüße ich, aber es handelt sich dabei nach dem ‚Roaming für Netflix‘-Vorschlag von letztem Dezember um einen weiteren Trippelschritt in Richtung digitaler Binnenmarkt, wo ein großer Sprung dringend nötig wäre.“«

Daher startet Julia Reda heute gemeinsam mit Organisationen, die sprachliche Minderheiten und Internet-Startups vertreten, die Kampagne EndGeoblocking.eu. Das Ziel beschreibt Reda so: »Wir haben dieses Jahr die Gelegenheit, digitale Schlagbäume im Netz zu beseitigen. Doch damit wir das erreichen, muss die breite Mehrheit, die diesen Schritt befürwortet – u. A. bestehend aus Konsumentinnen und Konsumenten, Angehörigen von kulturellen Minderheiten und Startups – in der öffentlichen Debatte noch viel lauter werden. Dazu will ich aufrufen.« Eine deutschsprachige Version der Seite folgt in Kürze.

»Hinter dem Zögern der EU-Kommission dürfte ein interner Machtkampf stecken, bei dem sich Kommissar Oettinger wieder einmal schützend vor Geschäftsmodelle stellt, die im Internetzeitalter nicht mehr haltbar sind, und damit dem Kommissions-Vizepräsidenten Andrus Ansip den Wind aus den Segeln nimmt, der sich unumwunden gegen Geoblocking ausgesprochen hat«, so Julia Reda abschließend.

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PIRATEN begrüßen Kartellverfahren gegen das Android-Betriebssystem von Google https://www.piratenpartei.de/2016/04/20/piraten-begruessen-kartellverfahren-gegen-das-android-betriebssystem-von-google/ https://www.piratenpartei.de/2016/04/20/piraten-begruessen-kartellverfahren-gegen-das-android-betriebssystem-von-google/#comments Wed, 20 Apr 2016 12:50:01 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26809 +++ PIRATEN begrüßen Kartellverfahren gegen das Android-Betriebssystem von Google +++

Zum Kartellverfahren gegen das Android-Betriebssystem von Google, zu dem die EU-Kommission heute die Mitteilung der Beschwerdepunkte vorgestellt hat, erklärt Julia Reda, MdEP:

„Das kartellrechtliche Vorgehen gegen Lock-In-Effekte und gegen die Beschränkung der Wahlfreiheit von Nutzern bei Geräten, die immer stärker unser Leben beeinflussen, ist begrüßenswert.

Konsumenten müssen die uneingeschränkte Freiheit über die Auswahl von Hardware, Firmware, Betriebssystem, Dienstleistungen, App-Stores, Browsern und Anwendungen haben. Nutzern können ihre digitale Selbstbestimmung nur dann erhalten, wenn weder der Betriebssystemhersteller noch eine andere Firma entlang der Wertschöpfungskette ihre Wahlfreiheit, diese Komponenten beliebig zu kombinieren, untergräbt.

Speziell die Android-Plattform, die auf Open-Source-Software beruht, hat das Potenzial, ein Musterbeispiel für ein offenes und vielfäliges Ökosystem zu sein. Ich rufe Google auf, diese Prinzipien uneingeschränkt umzusetzen und die von der Kommission beanstandeten Sachverhalte rasch auszuräumen.

Die Kommission fordere ich auf, darauf zu achten, dass es die Nutzer sind, die am Ende an Freiheiten gewinnen, und nicht etwa in erster Linie Gerätehersteller oder Mobilfunkanbieter.“

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PIRATEN-MdEP Julia Reda warnt: EU-Geschäftsgeheimnis-Richtline bedroht Whistleblower https://www.piratenpartei.de/2016/04/13/piraten-mdep-julia-reda-warnt-eu-geschaeftsgeheimnis-richtline-bedroht-whistleblower/ https://www.piratenpartei.de/2016/04/13/piraten-mdep-julia-reda-warnt-eu-geschaeftsgeheimnis-richtline-bedroht-whistleblower/#comments Wed, 13 Apr 2016 09:50:58 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26729  

+++ PIRATEN-MdEP Julia Reda warnt: EU-Geschäftsgeheimnis-Richtline bedroht Whistleblower +++

„Die EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen, die das Europaparlament am morgigen Donnerstag absegnen soll, wird Whistleblower abschrecken und investigativen Journalismus behindern. Es wäre fatal, wenn unsere Reaktion auf Enthüllungen wie die Panama Papers oder den VW-Abgasskandal ausgerechnet darin besteht, Unternehmen die Geheimhaltung dubioser Machenschaften noch zu vereinfachen“, kritisiert Julia Reda, EU-Abgeordnete der PIRATEN sowie stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Grüne/EFA.

„Die Warnungen aus der Zivilgesellschaft sind unüberhörbar geworden: Die Pläne, die Definition von Geschäftsgeheimnissen massiv auszuweiten und WhistleblowerInnen die Beweislast dafür aufzubürden, dass sie im öffentlichen Interesse handeln, stoßen auf breite Ablehnung“, so Reda im Bezug auf die Forderungen des DGB, der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion und des Deutschen Journalistenverbands Berlin-Brandenburg, die sich der Kritik anschlossen haben und nun ebenfalls die Ablehnung der Richtlinie fordern. Über 800.000 Menschen haben Petitionen gegen die Richtlinie unterzeichnet. Auch der Luxleaks-Whistleblower Antoine Deltour appeliert in einem Statement an die Abgeordneten: „Wollt ihr wirklich eine Gesellschaft, in der es der Öffentlichkeit unmöglich ist, an Information zu gelangen, die wesentlich ist für das Wohl der Allgemeinheit?

„Ich werde in der heutigen Plenardebatte dazu aufrufen, den Beschluss wenigstens zu verschieben, bis wir die Ausweitung der Geschäftsgeheimnisse mit einer Richtlinie zum Schutz von WhistleblowerInnen ausbalancieren können – und diesen Vorschlag am Donnerstag zur Abstimmung bringen. Die Reaktion darauf wird zeigen, ob die großen Fraktionen die Warnungen ihrer Wählerinnen und Wähler sowie der betroffenen Berufsverbände ernst nehmen, oder darauf beharren, ausschließlich die Interessen der Industrie zu vertreten“, so Reda abschließend.

Nächste Schritte:
– Debatte: Heute Mittwoch 13.4. vorauss. ca. 21:00
– Endgültige Abstimmung: Donnerstag 14.4., vorauss. ca. 13:00
Livestream: http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de

Ausführliches Hintergrundbriefing:

Neue EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen bedroht Whistleblower

 

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MdEP Reda zu Panama Papers https://www.piratenpartei.de/2016/04/04/mdep-reda-zu-panama-papers/ https://www.piratenpartei.de/2016/04/04/mdep-reda-zu-panama-papers/#respond Mon, 04 Apr 2016 10:41:01 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26595 +++ MdEP Reda zu Panama Papers: +++

Zu den Panama-Papers Enthüllungen, die am Sonntag veröffentlicht wurden, erklärt MdEP Julia Reda:

„Die Piratenpartei Island wird heute im isländischen Parlament einen Misstrauensantrag gegen die amtierende Regierung einbringen. Die am Sonntag veröffentlichten Panama Papers enthüllen Verwicklungen des isländischen Premiers Gunnlaugsson sowie weiterer Kabinettsmitglieder in Briefkastenfirmen in Steueroasen.

Die politische Brisanz des Leaks zeigt, wie wichtig es ist, Whistleblower weltweit und auf europäischer Ebene zu schützen. Ganz im Gegensatz dazu wird jedoch aktuell in der EU die Fähigkeit von Unternehmen zur Geheimhaltung noch ausgebaut:

Die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die nächste Woche vom Europaparlament abgesegnet werden soll, schützt Whistleblower und investigativen Journalismus nur unzureichend. Der Geschäftsgeheimnisschutz wird drastisch auf jede Art geheimer Informationen ausweitet. Die Beweislast, dass eine Veröffentlichung im öffentlichen Interesse geschah, müssen die Whistleblower erbringen, um sich vor Verfolgung zu schützen.

Wir brauchen einen einheitlichen gesetzlichen Schutz von Whistleblowern auf EU-Ebene. Am 4. Mai, dem letzten Verhandlungstag im Prozess gegen den LuxLeaks-Whistleblower Antoine Deltour, werde ich mit meiner Fraktion Grüne/EFA einen Entwurf für eine solche Richtlinie zum Whistleblowerschutz vorstellen.

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PIRATEN – EU-Abgeordnete Julia Reda : „TTIP nützt weder Bürgern noch Mittelstand https://www.piratenpartei.de/2016/01/23/piraten-eu-abgeordnete-julia-reda-ttip-nuetzt-weder-buergern-noch-mittelstand/ https://www.piratenpartei.de/2016/01/23/piraten-eu-abgeordnete-julia-reda-ttip-nuetzt-weder-buergern-noch-mittelstand/#respond Sat, 23 Jan 2016 20:21:26 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=25145 ### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ###
PM 13 / 16
Berlin, den 23. Januar 2016
EU-Abgeordnete Julia Reda - Piratenpartei Deutschland
EU-Abgeordnete Julia Reda – Piratenpartei Deutschland
Die Piratenpartei Kassel hat am 23. Januar erneut die Demonstration „Gemeinwohl statt Konzerninteressen“ des Nordhessischen Bündnisses „Freihandelsabkommen stoppen!“ unterstützt. Bei der anschließenden Politikerbefragung stellte sich die Abgeordnete der PIRATEN im Europaparlament, Julia Reda den Fragen der interessierten Bürger.

Reda machte klar, dass die PIRATEN in jedem Falle weiter gegen die geplanten Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA kämpfen werden.

„Ich werde im Europaparlament keinen Abkommen zustimmen, die intransparent verhandelt werden, die Parlamente entmachten, und so den demokratischen Willen der Bevölkerung ignorieren. Die Beschwichtigungen und Nebelkerzen der EU-Kommission können nicht verdecken, dass die Abkommen einzig großen Konzernen nützen, aber nicht dem Mittelstand und erst recht nicht der Bevölkerung.“

Jonas Boungard, Kandidat für die Stadtverordnetenversammlung ergänzte: „In Kassel haben wir glücklicherweise ein breites Bündnis gegen die geplanten Freihandelsabkommen. Gerade lokaler Widerstand ist wichtig, denn die Abkommen bedrohen die Freiheit der Kommunen. Ihr Handlungsspielraum wird durch mögliche Klagen und das drohende Verbot von Rekommunalisierungen stark eingeschränkt.“

Die Politikerbefragung wurde aufgezeichnet und ist in Kürze unter regenbogentv.de/ttip verfügbar.

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EU-Piratin Julia Reda untersucht VW-Abgasskandal https://www.piratenpartei.de/2016/01/21/eu-piratin-julia-reda-untersucht-vw-abgasskandal/ https://www.piratenpartei.de/2016/01/21/eu-piratin-julia-reda-untersucht-vw-abgasskandal/#comments Thu, 21 Jan 2016 12:38:27 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=25097 +++ EU-Piratin Julia Reda untersucht VW-Abgasskandal +++

Julia Reda, Europaparlamentarierin der Piratenpartei und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion, wurde heute in den Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments zum VW-Abgasskandal gewählt.

Ihren Fokus beschreibt sie so: »Autos sind längst fahrende Computer. Es war Software, die VW die Manipulation bei den Emissionstests ermöglicht hat. Der Skandal zeigt auf: Wir brauchen ein Recht darauf, die Software, die unseren Alltag immer stärker beeinflusst, zu inspizieren. Zu oft wird das durch Regeln zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie durch technische Schutzmaßnahmen verhindert, deren Umgehung verboten ist. Die Arbeit von Forscherinnen und Forschern, die den Fall frühzeitig aufdecken hätten können, wäre also womöglich illegal gewesen. Das darf nicht so bleiben. Ich werde den VW-Skandal aus diesem Blickwinkel aufarbeiten und mich dafür einsetzen: Firmen dürfen den Programmcode, der unsere Welt antreibt, nicht länger vor uns verstecken.«

Der Untersuchungsausschuss, dessen Zusammensetzung heute vom Plenum des Europaparlaments beschlossen wurde, nimmt seine Arbeit in Kürze auf. Er hat das Mandat zu ermitteln, ob die Kommission bzw. die Mitgliedsstaaten frühzeitig von Übertretungen wussten und ob sie es verabsäumt haben, Testmethoden rechtzeitig anzupassen und das Verbot von Abschalteinrichtungen (sog. ›defeat devices‹) durchzusetzen, sowie adäquate Strafen für Verstöße festzulegen. Der Ausschuss wird innerhalb eines Jahres einen Abschlussbericht mit Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen vorlegen.

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Das Internet ist mehr als ein großes Einkaufszentrum: https://www.piratenpartei.de/2016/01/19/das-internet-ist-mehr-als-ein-grosses-einkaufszentrum/ https://www.piratenpartei.de/2016/01/19/das-internet-ist-mehr-als-ein-grosses-einkaufszentrum/#comments Tue, 19 Jan 2016 19:50:23 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=25039 Europäisches Parlament fordert, digitale Grenzen nicht nur auf Märkten einzureißen

EU-Abgeordnete Julia Reda - Piratenpartei Deutschland
EU-Abgeordnete Julia Reda – Piratenpartei Deutschland

Die Europäische Kommission nennt eine ihrer politischen Prioritäten den „Digitalen Binnenmarkt“ (Digital Single Market, DSM). Ich teile das Ziel, die vielen digitalen Grenzen einzureißen, die in Europa immer noch bestehen. Aber ich bin davon überzeugt: Wenn wir die Reform richtig anpacken, haben wir weitaus mehr zu gewinnen als einen optimierten Austausch von Waren und Dienstleistungen.

Heute hat das Parlament seine Antwort auf die DSM-Strategie verabschiedet. Ich habe mich zusammen mit meinen Kolleg*innen intensiv dafür eingesetzt, dass wir darin eine umfassendere Perspektive einnehmen. Bei der Förderung von neuen Technologien und grenzüberschreitendem Austausch dürfen wir nicht vergessen: Von Fortschritt und Globalisierung müssen alle profitieren – sie müssen die Teilhabe aller Menschen vergrößern, nicht nur die Profite mancher. Diese Bemühungen fanden in den folgenden Punkten ihren Niederschlag.

Das digitale Binnengemeingut

Das Internet ist weit mehr als nur ein neuer Marktplatz. Es hat die einzigartige Fähigkeit, Menschen auf neue Arten miteinander zu vernetzen, um Probleme kollaborativ zu lösen und das Ergebnis der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Ich freue mich, dass der Report jetzt auch derartige Lösungen hervorhebt:

– Open Source Software, die kollaborativ entwickelt wurde, ermöglicht Interoperabilität (da jede*r kompatible Software schaffen kann; #110), bringt Sicherheitsvorteile (da alle den Code nach Schwachstellen durchsuchen können; #89) und sollte besonders in Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Verwaltung vermehrt eingesetzt werden (#125).

– Gemeinschaftlich betriebene W-Lan Netzwerke (wie etwa Freifunk in Deutschland) können beispielsweise ländlichen Regionen und unterversorgten Personengruppen Zugang zum Internet verschaffen – wie das z. B. Hotspots für Flüchtlinge tun (#53)

– Crowdfunding bringt Menschen zusammen, um gemeinsam Kreativität und Innovation zu finanzieren, die von Banken und Investor*innen sonst unbeachtet bleiben würden (#7)

Kreativität und Forschung ermöglichen

– Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts ermöglichen den kreativen Umgang mit bestehenden Werken und schaffen so die Möglichkeit, von der Nutzerin zur Gestalterin bzw. vom Nutzer zum Gestalter zu werden. Sie sind eine wichtige Grundlage für neue Kreativität, unabhängig davon, ob diese dann kommerziell verwertet wird. Die EU sollte daher Europa-weite Mindeststandards für Urheberrechtsschranken einführen (#43) und beim Thema Nutzer*innen-generierter Inhalte mehr Klarheit schaffen (#46).

– Eine umfassende europaweite Schranke für intelligente Text- und Datenanalyse (Text- und Datamining) würde Forscher*innen und Bildungsinstitutionen erlauben, auf modernste Weise zu forschen (#45) – und die freie Zugänglichkeit von Forschungsergebnissen, welche zu mindestens 50 % öffentlich finanziert wurden, ließe alle an den gemeinsamen Investitionen teilhaben (#102).

– Das Parlament fordert die Abschaffung des speziellen Urheberrechts auf Datenbanken (#108), das einer Studie zufolge »keinen Ausgleich zwischen den kommerziellen Interessen von Datenbank-Produzenten und öffentlichen Interessen der Gesellschaft als Ganzes schafft« sowie »sowohl Wettbewerber als auch gemeinnützige Nutzer wie Forscher, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Museen und Archive benachteiligt«. (Beunen 2007)

Menschen schützen, nicht Geschäftsmodelle

Bei marktwirtschaftlichen Lösungen müssen Gesetze dafür sorgen, dass neue Technologien und neue Geschäftsmodelle Grundrechte nicht gefährden sowie Arbeiter*innen stärken, statt sie austauschbar zu machen (#81). Sie dürfen nicht von der Industrie missbraucht werden können, um Innovation zu verhindern.

– Wenn die Kommission oder meine konservativen Kolleg*innen im Parlament über Internetplattformen sprechen, dann reden sie von ausländischen Giganten, die sich ungerechtfertigt an der europäischen Kulturindustrie bereichern. Sie wollen, dass Plattformen neue Abgaben zahlen und neue Rechte klären müssen und dafür eingespannt werden, die Interessen der Kulturindustrie durchzusetzen. Bei näherer Betrachtung stellt sich jedoch oft heraus, dass weniger die Kulturschaffenden an sich vom Internet bedroht werden, als vielmehr althergebrachte Geschäftsmodelle. Das Parlament stellt im Bericht in Frage, ob der Begriff der „Internetplattform“ überhaupt treffsicher definierbar ist (#75). Es warnt davor, durch neue Pflichten für Internetdienste alte Geschäftsmodelle querzufinanzieren sowie Startups den Markteintritt zu erschweren (#72). Und es betont, dass die Haftung von Providern für Inhalte beschränkt bleiben muss (#73).

– Seit den jüngsten Terrorattentaten werden die Rufe immer lauter, dass Internetfirmen eine aktivere Rolle bei der Verbrechensbekämpfung einnehmen müssten – indem sie etwa alle ihre Nutzer überwachen oder jene Verschlüsselungsmechanismen schwächen, die nicht bloß das Onlinebanking von uns allen schützen, sondern auch die Kommunikation von Dissident*innen in Unrechtsregimen. Das Parlament betont, dass Internetplattformen nicht zu Sicherheitsorganen gemacht werden dürfen (#74), dass sie nicht gezwungen werden dürfen, aktiv nach illegalen Aktivitäten zu fahnden (#95), und wie wichtig starke Verschlüsselungstechnologien sind (#92).

– Die Telekom-Regulierungsbehörden (auf der EU-Ebene als GEREC organisiert) müssen das kürzlich verabschiedete Gesetzgebungspaket „Vernetzter Kontinent“ so umsetzen, dass das Prinzip der Netzneutralität streng gewahrt wird, damit alle Dienste im Internet diskriminierungsfrei behandelt werden, egal ob sie von einem globalen Konzern oder von dir in deiner Garage betrieben werden (#60).

Ein Netz für alle

Das Parlament betont das emanzipatorische Potenzial des Internets und wie wichtig es ist, die vermehrte Partizipation von Frauen an der Informationsgesellschaft zu unterstützen (#113). Wir müssen sicherstellen, dass alle die notwendigen Kenntnisse haben, und dass Internetdienste allen offenstehen – auch jenen mit besonderen Bedürfnissen (#114) oder jenen, die auf andere Arten mit Benachteiligungen zu kämpfen haben (#115).

Zusammenfassend fordert dieser Bericht die Kommission auf, ihren wirtschaftsorientierten Ansatz zur digitalen Gesetzgebung bedeutend zu verbreitern. Diesen Worten müssen wir Taten folgen lassen, wenn in den kommenden Monaten die spezifischen Gesetzesvorschläge auf den Tisch kommen.

 

Gastbeitrag von Julia Reda MdEP.

 

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