IP-Adresse – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png IP-Adresse – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Nackt im Netz durch Surfprotokollierung? https://www.piratenpartei.de/2017/05/16/nackt-im-netz-durch-surfprotokollierung/ https://www.piratenpartei.de/2017/05/16/nackt-im-netz-durch-surfprotokollierung/#respond Tue, 16 May 2017 14:34:12 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30235 „Ich freue mich, dass der Bundesgerichtshof die Erforderlichkeit der verdachtslosen und flächendeckenden Protokollierung unseres Surfverhaltens hinterfragt und dass er die Betreiberwünsche gegen die Grundrechte der Internetnutzer auf Informations- und Meinungsfreiheit abwägen will“, erklärt der Kläger Dr. Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei Deutschland.

„Der Bundesgerichtshof betont zurecht, dass diverse Internetportale (z.B. Bundesdatenschutzbeauftragter, Bundesjustizministerium) auch ohne flächendeckende Aufzeichnung des Nutzerverhaltens sicher betrieben werden.

Warum die bisherigen Erkenntnisse für eine endgültige Entscheidung nicht ausgereicht haben sollen, verstehe ich nicht. Das gerichtliche Sachverständigengutachten hat bereits ergeben, dass – unabhängig vom ‚Angriffsdruck‘ – ‘für die Absicherung von IT-Systemen eine Vielzahl von anderen, wesentlich effektiveren Mitteln und Methoden’ existieren. Im Zeitalter internationaler Netzwerke auf IT-Sicherheit durch Abschreckung (‚Generalprävention‘) oder Strafverfolgung zu setzen, ist illusorisch und entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage. Ein effektiver Schutz vor Angriffen ist alleine durch technische Absicherung der Systeme möglich.

Ob das Datenschutzrecht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und, wenn ja, wie lange, lässt das heutige Urteil offen und unentschieden. Ich hoffe deshalb, dass ich im weiteren Verfahren ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.

Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wieder und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!“

Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

Frage: IP-Adressen sind doch nicht besonders sensibel?

Antwort: Die Betreiber von Internetportalen speichern nicht nur die IP-Adresse, sondern auch die URL der aufgerufenen Seiten. Anhand unserer IP-Adresse lässt sich jeder Klick, jede Sucheingabe und jeder geschriebene Kommentar auf unseren Anschluss zurückführen. Ich verlange die Löschung der IP-Adresse, um die Surfprotokolle zu anonymisieren.

Frage: IP-Adressen sind für Betreiber von Internetportalen doch nicht zu identifizieren?

Antwort: IP-Adressen lassen sich über „Bestandsdatenauskünfte“ der Zugangsanbieter leicht identifizieren. § 113 des Telekommunikationsgesetzes erlaubt Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten die nahezu hürdenlose Identifizierung von Internetnutzern ohne richterlichen Beschluss. Der eco-Verband geht von jährlich 3,6 Mio. IP-Identifizierungen aus. Alleine die Deutsche Telekom identifizierte 2016 über 400.000 IP-Adressen zur Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen.

Frage: Sind Befürchtungen eines Missbrauchs dieser Daten realistisch?

Antwort: Recherchen des Magazins „Panorama“ ergaben, dass Werbenetzwerke mit Surfprotokollen handeln und daraus z.B. sexuelle Vorlieben eines hohen Richters oder die Recherchen von Bundestagsabgeordneten ablesbar waren. Vor einigen Jahren hat das Bundeskriminalamt gegen Personen ermittelt, die sich für eine kriminelle Vereinigung interessierten, darunter viele Journalisten.

 

Weiterführende Links

 

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Bundesgerichtshof entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern https://www.piratenpartei.de/2017/02/12/bundesgerichtshof-entscheidet-ueber-ausspionieren-von-internetnutzern/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/12/bundesgerichtshof-entscheidet-ueber-ausspionieren-von-internetnutzern/#comments Sun, 12 Feb 2017 19:00:06 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29319 Pirat Patrick Breyer ist gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) bis vor den EuGH gezogen. Im Grundsatzstreit um die Speicherung von IP-Adressen muss nun der Bundesgerichtshof abwägen, ob das Surfverhalten von Internetnutzern Privatsache ist. Die mündliche Verhandlung findet am Dienstag, den 14. Februar ab 10 Uhr statt (Az. VI ZR 135/13).

„Ich kämpfe dafür, dass rechtstreue Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen“, erklärt Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Landtagsabgeordneter, sein Ziel für die Verhandlung. „Meine persönlichen Interessen, Einstellungen, Probleme und Vorlieben gehen niemanden etwas an. Surfprotokolle können jeden, bis hin zum höchsten Amtsträger, erpressbar machen. Auch für eine vermeintlich kurze Dauer, wie beispielsweise sieben Tage, wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen. Das Risiko von Datenklau, Datenverlust oder Datenmissbrauch ist zu hoch.“

Hintergrund: Mit dem Ziel, Angriffe abzuwehren und die strafrechtliche Verfolgung von Angreifern zu ermöglichen, werden bei den meisten allgemein zugänglichen Internetportalen des Bundes alle Zugriffe in Protokolldateien festgehalten. Darin werden unter anderem der Name der abgerufenen Seite, der Zeitpunkt des Abrufs und die IP-Adresse des zugreifenden Rechners über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus gespeichert. Breyer will mit seiner Klage erreichen, dass Surfprotokolle anonymisiert werden und die persönliche Internetnutzung nicht über die IP-Adresse zurückverfolgt werden kann.

Der EuGH hat 2016 entschieden, dass „der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit des Online-Mediendienstes zu gewährleisten, Gegenstand einer Abwägung mit dem Interesse oder den Grundrechten und Grundfreiheiten der Nutzer“ sein muss. Das Landgericht Berlin als Vorinstanz war zu dem Ergebnis gekommen, dass „die Speicherung der IP-Adresse über das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus für die Ermöglichung des Angebots nicht erforderlich ist“. Es hat zur Begründung angeführt, dass die Bundesrepublik „den Zugriff auf viele ihrer Seiten auch ohne Speicherung der IP-Adresse ermöglicht“. Auch der gerichtlich bestellte Sachverständige hatte festgestellt, dass „die Speicherung keinen signifikanten Beitrag zur Sicherheit des IT-Systems leistet“.

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EuGH korrigiert Urteil zu Internet-Überwachung https://www.piratenpartei.de/2017/01/13/eugh-korrigiert-urteil-zu-internet-ueberwachung-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/13/eugh-korrigiert-urteil-zu-internet-ueberwachung-2/#comments Fri, 13 Jan 2017 16:09:46 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28780 „Beim vermeintlich anonymen Surfen im Netz ermöglicht die übermittelte Internetkennung (IP-Adresse) eine Rückverfolgung jedes Klicks zum genutzten Anschluss – beispielsweise zur Versendung von Abmahnungen oder für polizeiliche Ermittlungen. Deshalb dürfen Betreiber von Internetportalen wie Spiegel Online nicht einfach jeden Klick ihrer Nutzer mitsamt Kennung auf Vorrat speichern – dies hat der Europäische Gerichtshof jetzt klargestellt„, erläutert Kläger Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei.

„In Deutschland haben wir ein Recht darauf, uns über das Netz ebenso spurenlos zu informieren wie aus der Zeitung oder dem Radio. Dieses im Telemediengesetz verbriefte Recht muss durchgesetzt werden, statt es abzuschaffen, wie von Bundesinnenminister und EU geplant. Solange wir uns schon durch das Lesen von Internetseiten verdächtig machen können oder Konsequenzen wegen unseres Surfverhaltens befürchten müssen, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet!“

Breyer klagt seit Jahren dagegen, dass viele Webseiten des Bundes die Klicks ihrer Besucher ohne deren Einwilligung drei Monate lang aufbewahren und sie damit nachverfolgbar machen. Der Bundesgerichtshof, der den EuGH eingeschaltet hat, verhandelt im Februar weiter über die Klage. Laut EuGH können Internetanbieter unter Umständen ein berechtigtes Interesse an einer Speicherung des Nutzungsverhaltens haben, beispielsweise im Fall von Hackerangriffen. Patrick Breyer will erreichen, dass Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen:

„Allenfalls eine zielgerichtete Speicherung der Quelle eines Angriffs wäre akzeptabel, nicht aber die dauerhafte und flächendeckende Aufzeichnung des Surfverhaltens völlig unbescholtener Nutzer. Auch bei einer Speicherdauer von beispielsweise sieben Tagen wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen und sie dadurch Fehler- und Missbrauchsrisiken auszusetzen.“ Ein Gerichtsgutachten und die Praxis einiger Internetportale (z.B. Bundesdatenschutzbeauftragter, Bundesjustizministerium) belegten, dass Internetangebote auch ohne flächendeckende Aufzeichnung des Nutzerverhaltens sicher betrieben werden können.

Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass auch Privatpersonen ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können. Plattformbetreiber und Hoster müssen daher schon in der Voreinstellung datenschutzkonforme Webauftritte ermöglichen. Webhoster ohne Internet-Protokollierung nennt etwa die Aktion „Wir speichern nicht!„.

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