Hatespeech – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Hatespeech – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Wir wollen kein Dystopia https://www.piratenpartei.de/2017/05/21/wir-wollen-kein-dystopia/ https://www.piratenpartei.de/2017/05/21/wir-wollen-kein-dystopia/#comments Sun, 21 May 2017 19:34:32 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30266 Ganz ehrlich, wir haben etliche Schlachten um die Privatsphäre gründlich verloren. Ob wir den Krieg, der um die Kontrolle über unsere Daten, unsere Privatsphäre und letztlich unsere Freiheit geführt wird, noch gewinnen können, müssen wir sehen. Aber die Alternative ist ein Dystopia. Eine Welt mit detaillierterer Überwachung und Kontrolle als Orwell sie sich je vorstellen konnte. Also gibt es keine Alternative, als weiter zu kämpfen, auch wenn die Gegner immer dreister werden.

Das größte Problem: Bequemlichkeit

Eines der größten Probleme ist die Bequemlichkeit, die zur Gewohnheit führt. „Bitte geben Sie Ihre Adresse und Telefonnummer an, damit wir Sie beim nächsten Besuch unserer Website automatisch anmelden können“, klingt doch nach einem guten Deal. „Zur Verbesserung der Navigationsergebnisse übermitteln wir Ihre Daten an einen zentralen Server“, also so was wie solidarische Hilfe, kommt ja allen zugute. „Die Spracheingabe überträgt die Audiodaten auf unseren Server, wo sie mit den neuesten Techniken die Spracherkennung macht“, auch klasse, oder? Scheibchenweise haben wir bereits Daten und Privatsphäre für Bequemlichkeit aufgegeben. So ist die Schmerzgrenze für die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr so hoch: Ist ja nur zur Terrorbekämpfung! Also bis zur Ausweitung auf Einbrüche. Für die subversiven Äußerungen kommt dann nächstes Jahr, zusammen mit der Pflicht zur Herausgabe von Spracherkennungsdaten, das NetzwerkDurchsetzungsGesetz. Es geht ja nur gegen Hatespeech. Das geschieht diesen miesen Arschlöchern, die im Netz rumpöbeln, recht! Was? Den Justizminister als inkompetent zu bezeichnen, steht mit auf der Liste?

Auch die PKW-Maut will ja die Kennzeichenerfassung ganz ausschließlich zu Abrechnungszwecken nutzen. Strafverfolgung für schwere Kapitalverbrechen ist dann natürlich eine Ausnahme, die jeder unbescholtene Bürger selbstverständlich unterstützt. Ordnungswidrigkeiten sind die nächste logische Konsequenz. Wenn wir schon dabei sind, können wir doch gleich mal erfassen, wer wieviel wo fährt. So ließe sich doch Potenzial z.B. im Versicherungsbereich nutzen. Da fliegen Regeln zur Speicherung von Fluggastdaten und freie Übermittlung der Daten des elektronischen Personalausweises zwischen allen Polizei- und Geheimdiensten ohne jeglichen Richtervorbehalt fast schon unter dem Radar. Wir sind es ja mittlerweile gewohnt, dass alle möglichen Geheimdienste unsere E-Mails lesen, Kameras in allen Geräten anzapfen, Websites unsere Aktivitäten im Netz verfolgen und wirklich jedes einzelne Bit, das wir irgendwo im Netz oder auf unseren mobilen Geräten haben, von mehreren interessierten Organisationen ausgewertet und verkauft wird.

Wir sind bereits gläserne Bürger

Wir sind bereits zu gläsernen Bürgern geworden, teilweise, weil wir leichtfertig unsere Daten mehr oder meist weniger seriösen Firmen überlassen, Geheimdienste und Verbrecher uns ausspionieren und unser Staat unseren rechtlichen Schutz dagegen immer weiter aushöhlt. Wir erinnern uns, Frau Merkel bezeichnete Daten als das neue Öl. Vergessen hat sie dabei, dass es auch bei Öl ein Eigentumsrecht gibt. Meine Daten gehören mir. Wer sie haben möchte, kann ja mal ein Angebot machen, aber kein Kleingeld. Unter sechsstellig pro Barrel wird hier keine Bohrgenehmigung erteilt und die Bohrtiefe ist auch vertraglich begrenzt, um mal bei dieser Metapher zu bleiben. Nicht so passend ist diese Metapher, weil es hier nicht um einen Bodenschatz geht, sondern um unser Privatleben und unsere Freiheit. So, wie die Ausbeutung von Öl uns Umweltverschmutzung und Klimaerwärmung einbrockt, so erodiert fehlende Privatsphäre und Datensouveränität unsere Entscheidungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und die Demokratie. Wir und unser Handeln werden gläsern und nachverfolgbar. Wer sich bewusst ist, ständig beobachtet zu werden, verändert sein Verhalten. Das ist der Punkt, an dem Freiheit aufhört zu existieren.

Die Entwicklung muss zurückgedreht werden

Berichte über individuelle Wählerbeeinflussung in den USA, basierend auf Big Data, waren übertrieben. Aber so sehr weit weg von der Realität sind sie dann nun auch wieder nicht. Die Analyse von den vielen Spuren, die wir im Netz hinterlassen, eignet sich für personenspezifische Werbung. Diese Werbung kann natürlich auch für politische Richtungen sein. Gezieltes Beeinflussen z.B. von Suchergebnissen und Nachrichtenmeldungen, die eine Person erhält, erlaubt da schon eine gewisse Beeinflussung. Wir sind in vielen Aspekten bereits an diesem Punkt angekommen und es ist höchste Zeit, diese Entwicklung nicht nur zu stoppen, sondern zurückzudrehen. Wenn eine öffentliche Stelle ohne mein Wissen oder ohne meine Einwilligung meine Daten haben will, dann sollte sie dazu einen Richterbeschluss benötigen. Nicht, weil ich etwas Unrechtes verbergen will, sondern weil Dinge, die ich nicht freiwillig preisgebe, einfach niemanden etwas angehen. Und wenn ein ausländischer Geheimdienst meine Daten absaugt, dann ist es die Aufgabe unserer Regierung, dem einen Riegel vorzuschieben.

Die meisten Gesetze werden kassiert

Um es ganz klar zu sagen: Unsere Regierung und Verwaltung sind nicht die ungekrönten Herrscher, sie sind unser aller Angestellte und deren Aufgabe ist es, Schaden vom Land und allen Bürgern abzuwehren. Der fortschreitende Verlust der Freiheit und die Erosion der Demokratie gehören zu den schlimmsten Schäden, die man sich vorstellen kann. Angestellte, die nicht ihrer Aufgabe nachkommen, schmeißt man raus. Genau diese Konsequenz brauchen wir endlich. Was die Sicherheitsesoteriker bisher schon angerichtet haben, reicht! Oder sind es verkappte Protagonisten einer Diktatur, die mit diesen Mitteln eine Bevölkerung maximal kontrollieren könnte? Viele der vorangegangenen Gesetze sind bereits vor dem Verfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Dafür bräuchten wir eigentlich eine Three-Strikes-Regel: Wer drei Gesetze verantwortet, die sich als verfassungsfeindlich heraus stellen, ist raus – und das auf Lebenszeit.

In diesem Sinne: Wir PIRATEN sind weder weg noch tot, wir sind jetzt erst recht sauer, weil unsere Themen aktueller denn je sind und die Feinde der Freiheit immer dreister werden.

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Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal ’ne Charta schreiben https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/wenn-man-keine-ahnung-hat-einfach-mal-ne-charta-schreiben/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/wenn-man-keine-ahnung-hat-einfach-mal-ne-charta-schreiben/#respond Sat, 03 Dec 2016 18:58:57 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27529 Vorgestern, am 1.12.2016,  veröffentlichte eine selbst ernannte Gruppe von 27 „Bürgerinnen und Bürgern“, die sich selbst alternativ auch gern als „Experten“ bezeichnet, den Vorschlag für eine „Digitale Charta der EU„.

Die Erstellung hat sich nach Angaben der Autoren über einen Zeitraum von 14 Monaten hingezogen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches, denn das Verfassen großer Werke dauert nun mal etwas länger. Viel interessanter ist der Blick auf den Zeitplan: Denn diese Digitale Charta soll bereits am 5.12.2016 in Brüssel vorgestellt werden. Natürlich durch den digitalen Vordenker schlechthin, nämlich Martin Schulz. Genau dieser Herr Schulz, der eben gerade mal nach Berlin wechselt. Sei es drum.

Und bereits hier, ohne auf einzelne Artikel einzugehen, ergeben sich für uns zwei Fragen:

Wieso wurde dieser Vorschlag nicht weit vor seiner Vorstellung den verbliebenen 84 Millionen Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und zur Diskussion über den Entwurf eingeladen? 

Sind Transparenz und Bürgerbeteiligung für die 27 keine Grundrechte, die man auch – oder gerade mit digitalen Mitteln (auch Internet genannt) – hätte Vorleben können?

Gerade im Hinblick auf den 5.12.2016 drängt sich hier geradezu der Verdacht auf, dass die 27 selbst ernannten Experten eigentlich gar keine Diskussion zulassen wollten. Dann noch am 1.12.2016 auf der eigenen Homepage zum „Mitdiskutieren“ aufzufordern, grenzt schon fast an Hohn.

Wir sind sicher, dass es weitaus mehr Bürger und Bürgerinnen, Verbände, Vereine, NGO und viele weitere interessierte Akteure gibt, die sehr gern an der Erstellung des Entwurfs mit gearbeitet hätten.

Darüber hinaus darf es schon verwundern, dass sich im Kreis der 27 ausschließlich deutsche „Bürgerinnen und Bürger“ befinden.

Gerade bei einem Projekt wie diesem ist es unverständlich, dass nicht auch hier die europäischen Mitgliedsländer durch Vereine, Bürger oder Experten in die Erstellung einbezogen wurden. 

Bevor wir uns jedoch einigen ausgesuchten Artikeln widmen, ergibt sich eine Grundsatzfrage:

Was soll diese Charta eigentlich sein?

Zur Erinnerung: Es existiert bereits eine Charta der Grundrechte in der EU (Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Auch wenn diese bereits etwas älter ist und angepasst werden sollte, das ist gar keine Frage.

Nun macht man mal eben eine zweite Charta auf, ohne diese in irgendeinen Kontext zur vorhandenen zu stellen.

Das kann man machen, aber genau das provoziert Fragen:

  • Soll diese „Digitale Charta“ die bisherige Grundrechtecharta ersetzen?
  • Wenn ja, warum?
  • Wenn nein, warum dann eine zweite Charta aufmachen?
  • Warum nicht die bisherige Charta um die digitalen Grundrechte ergänzen?

Diese jetzt durch die 27 Verfasserinnen und Verfasser implizit herbeigeführte Trennung in „analoge Grundrechte“ und „digitale Grundrechte“ ist grotesker Nonsens. 

Grundrechte sind Grundrechte, sie gelten überall. Online wie offline. Analog wie digital. Eine Trennung ist absolut sinnlos, ja sogar schädlich. 

Viel sinnvoller wäre es, einen gemeinsamen europaweiten Diskurs anzustoßen, wie die bisherige Grundrechtecharta um die Aspekte aus der zunehmenden Digitalisierung ergänzt und erweitert werden kann.

Beginnen wir mit der Thematik des Urheberrechts in Artikel 22  (Immaterialgüter) – dazu hat sich Julia Reda (MdEP) ausführlich (Link) geäußert. Zitat:

„Bisher wird das Recht auf kulturelle Teilhabe dem Recht  der Urheber*innen vorangestellt, im Entwurf für die Digitalcharta ist es anders herum: Rechteinhabern von Immaterialgüterrechten wird ein  Grundrechtsstatus verliehen; die Interessen der Nutzer*innen kommen nur in Form einer Einschränkung dieses Grundrechts vor, sie werden nicht selbst als Grundrecht formuliert“.

In Anbetracht der Mitarbeit von „Bürgerinnen und Bürgern“, die für die „Zeit“ oder Axel Springer arbeiten, ist das aber nicht verwunderlich. Besonders hier ist es demaskierend, wes Geistes Kind die Verfasser dieser „Charta“ sind.

Und nun zum Anfang des Werks:

Artikel 1

WÜRDE

(1)  Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Zeitalter unantastbar. Sie muss Ziel und Zweck aller technischen Entwicklung sein und begrenzt deren Einsatz.

(2)  Neue Gefährdungen der Menschenwürde ergeben sich im digitalen Zeitalter insbesondere durch Big Data, künstliche Intelligenz, Vorhersage und Steuerung menschlichen Verhaltens, Massenüberwachung, Einsatz von Algorithmen, Robotik und Mensch-Maschine-Verschmelzung sowie Machtkonzentration bei privaten Unternehmen.

Es ist schon etwas merkwürdig, wenn man hier Technologien und Verfahren, die per se weder eine Gefährdung noch eine Bereicherung darstellen, mal so eben mit verwerflichen „menschlichen bzw. staatlichen“ Handlungen wie der Massenüberwachung gleichsetzt. Hier haben die Verfasser wohl den grundlegenden Unterschied nicht verstanden. Dies erstaunt umso mehr, da man in diesem „Experten“-Gremium eigentlich das erforderliche Wissen hat.

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:

Insofern BIG DATA dazu beiträgt, durch Algorithmen und KI den Krebs zu besiegen, ist das keinesfalls eine Gefährdung der Menschenwürde. Wenn durch Robotik die Möglichkeit besteht, auch gesundheitlich schwer beeinträchtigten Menschen wieder mehr Teilhabe am Leben zu ermöglichen, dann ist das keine Gefährdung der Menschenwürde.

Wohl eher das Gegenteil.

Aber so weit hat man wohl an dieser Stelle nicht gedacht. Bereits hier wird deutlich, wie wichtig der breite gesellschaftliche Diskurs gewesen wäre. Dann hätte dieses Fiasko in Artikel 1 bereits vermieden werden können.

(3)  Die Rechte aus dieser Charta gelten gegenüber staatlichen Stellen und Privaten.

Tja, ist schon erstaunlich, wie man die bisherige Schutzfunktion der Grundrechte („Abwehrrechte“ der Bürger gegenüber dem Staat und seinen Institutionen) von den Füßen auf den Kopf stellt.

Diese Rechtsansprüche werden nunmehr auch auf die „Privaten“ ausgeweitet. Wobei man im gesamten Text der Charta vergeblich eine Definition sucht, wer oder was denn diese „Privaten“ nun eigentlich sind.

In normaler Auslegung des Wortes „privat“ sind also demnach auch alle Bürgerinnen und Bürger untereinander verpflichtet, sich an die Rechte aus dieser Charta zu halten bzw. dem anderen diese Rechte zu gewähren.

Da stelle man sich doch das nächste Netzwerktreffen oder den nächsten Raid auf World of Warcraft vor, bei dem die bisherige Frage „Wie geht’s Dir?“ nicht ohne die Benennung des Zwecks der Verwendung dieser Information gestellt werden kann.

Grotesk? Klar, aber genau das beinhaltet Absatz 3 der Charta eben auch.

Wir überspringen an dieser Stelle einfach Artikel 2 und 3 (Freiheit und Gleichheit ist ein großes Wort!) Und wenden uns Artikel 4 zu. Grundsätzlich ist die Intention der Verfasser, die wir hier einmal unterstellen wollen, lobenswert. Artikel 4 soll ein Anti-Überwachungsartikel sein. Das könnten wir auch sofort unterschreiben, wenn der Artikel nicht bereits in Absatz 1, aber insbesondere in Absatz 2 an sich selbst scheitern würde.

Artikel 4

INNERE UND ÄUSSERE SICHERHEIT

(1)  Im digitalen Zeitalter werden innere und Äußere Sicherheit auf neue Weise bedroht. Bei der Ausübung der Schutzverantwortung des Staates sind enge rechtsstaatliche Grenzen zu beachten.

Die willkürliche Verquickung zwischen den „neuen Bedrohungen“ und der Begrenzung der Macht des Staates ist nicht nur unglücklich. Sie suggeriert vielmehr, dass bei analogen Sicherheitsbedrohungen die Macht des Staates weniger begrenzt werden muss. Ganz egal, ob analoge oder digitale Bedrohungen: Die Macht des Staates muss grundsätzlich kontrolliert und begrenzt werden.

(2)  Sicherheitsbehörden dürfen nicht auf durch Private erhobene Daten zugreifen. Ausnahmen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter zulässig.

(3)  Eine anlasslose Massenüberwachung findet nicht statt.

Der BND oder der Verfassungsschutz, hier in bester Neusprechmanier als Sicherheitsbehörden verharmlost, werden sich freuen, dass Absatz 2 ihnen in bester de-Maiziere-Manier weiterhin die Tür offen hält, um alles und jeden auszuspionieren. Denn beispielsweise mit der Begründung „Terrorbekämpfung“ werden Absatz 2 und 3 ad absurdum geführt. Absatz 2 manifestiert somit das gegenwärtige System der Allmacht der „Sicherheitsbehörden“. Auch hier wäre es sinnvoller gewesen, den offenen und breiten gesellschaftlichen Diskurs zu suchen, als so etwas klammheimlich zu definieren. Und damit der Demokratie (und auch der in Artikel 3 beschworenen Feiheit) einen Bärendienst zu erweisen.

(4)  Waffensysteme dürfen nicht vollautomatisiert eingesetzt werden.

Ungeachtet der Tatsache, dass es derzeit noch kein vollautomatisches digitales Waffensystem ohne Menscheneingriff gibt, finden wir diesen Absatz sinnvoll und richtig.

Lasst uns noch einen Artikel beleuchten, der für uns als PIRATEN nicht ganz unwesentlich ist. Kernthemenartikel sozusagen.

Wir wissen nicht, zu welcher Tageszeit dieser Artikel 5 geschrieben oder, in welchem Gemütszustand die 27 Verfasser dieses Artikels gewesen sind.

Was wir aber wissen ist, dass seit Jahren Netzaktivisten, Blogger, Hacker, PIRATEN und viele andere für eine freie Meinungsäußerung und gegen jede Zensur kämpfen. Doch genau dieses Recht auf freie Meinungsäußerung wird hier mal eben en passant geopfert und der Zensur die Tür aufgehalten.

Dieser Artikel ist schlicht ein Schlag ins Gesicht aller, die jahrelang genau für diese Werte gekämpft haben.

Artikel 5

MEINUNGSFREIHEIT UND ÖFFENTLICHKEIT

(1) Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.

Wäre Absatz für sich alleinstehend, hätten wir dem sofort und bedenkenlos zustimmen können.

(2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.

(3) Ein pluraler Öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.

(4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.

Die Absätze 2 – 4 sind wirklich abenteuerlich. Zunächst einmal werfen sie die Frage auf, warum nur digitale Hetze zu verhindern ist, und analoge nicht. Aber auf diesen eklatanten Mangel der gesamten Charta hatten wir ja bereits eingangs hingewiesen. Viel schlimmer ist die Formulierung, dass diese „zu verhindern“ seien. Das „analoge“ Strafgesetzbuch kennt bereits einige Paragraphen, die Beleidigung, Rufschädigung, üble Nachrede, Nötigung, Volksverhetzung und dergleichen unter Strafe stellen; übrigens gibt es diese Paragraphen in allen europäischen Ländern. Dazu müssen diese Straftaten aber erfolgt sein, angezeigt werden und in einer Gerichtsverhandlung festgestellt werden.

„Verhindern“ bedeutet aber, dass das von vornherein nicht passieren darf, dass die Taten also gar nicht begangen werden sollen. Dieser Absatz öffnet jeglichem Zensurvorhaben, automatisiert oder manuell, Tür und Tor. Dazu wird noch Unsicherheit geschaffen, denn es ist nichts wirklich definiert, es wird nichts fachlich geprüft und damit kann heute schon illegal werden, was gestern noch erlaubt war. Ganz ohne Gesetz, ganz ohne Gericht, ganz ohne Verteidigung. Vorauseilender Gehorsam von Anbietern wird die Folge sein – und wohin das führt, das wissen wir aus der Geschichte unseres Landes wirklich nur zu gut. 

Liebe „Experten:

  • Was Ihr hier fordert, ist das Ende der freien Meinungsäußerung.
  • Was Ihr hier fordert, ist Zensur.
  • Was Ihr hier fordert, ist darüber hinaus eine weitere Zementierung der Monopolstellungen von Facebook, Google und Co, denn nur die werden finanziell und technisch in der Lage sein, die von Euch geforderte vorauseilende Verhinderung zu realisieren.
  • Was Ihr hier fordert, ist die weitere Auslagerung der Rechtsdurchsetzung vom Staat auf „private“ Dritte. Outsourcing kann hier nicht das Mittel der Wahl sein!

Dieser Artikel ist unter Berücksichtigung aller bereits aufgeführten Punkte so ziemlich das Demokratiefeindlichste, was Ihr in drei Absätzen unterbringen konntet.

Aber bereits nach den bis hierher zitierten und kommentierten Artikeln wird klar, dass diese „Digitale Charta“ nicht nur in vielen Punkten keine Verbesserung bringt, sondern vielmehr an zentralen Stellen der Meinungsfreiheit und der Demokratie nachhaltig schadet.

Diesen Entwurf der „Digitale Charta“ am 5.12.2016 der EU vorzulegen, sollte sich angesichts dieser Punkte und der zahlreichen Kritiken im Netz von selbst erledigen.

Wir rufen vielmehr dazu auf, diesen Entwurf gemeinsam allen Bürgerinnen und Bürgern, NGO, Verbänden und Vereinen, mit allen Partnern im europäischen Ausland auf einen Stand zu bringen, der die bisher erkämpften Grundrechte schützt und durch sinnvolle digitale Aspekte ergänzt.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 

Gastbeitrag der AG Digitalisierung

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