GEMA-Klage – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png GEMA-Klage – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 PIRAT Bruno Kramm zum Leak von internem GEMA-Dokument: Prozess verloren? Ist der GEMA doch egal! https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/pirat-bruno-kramm-zum-leak-von-internem-gema-dokument-prozess-verloren-ist-der-gema-doch-egal/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/pirat-bruno-kramm-zum-leak-von-internem-gema-dokument-prozess-verloren-ist-der-gema-doch-egal/#respond Sat, 03 Dec 2016 19:49:28 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27512 Im Zusammenhang mit der kürzlich abgeschlossenen GEMA-Klage gegen die unrechtmäßige Beteiligung von Musikverlagen an den ausschließlich den Urhebern zustehenden Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft liegt uns ein internes Kommuniqué des Vorstandsvorsitzenden Dr. Heker für die Mitarbeiter der GEMA vor. In diesem Dokument äußert sich Dr. Harald Heker von der GEMA gegenüber den Mitarbeitern zur Verlegerbeteiligung der GEMA.

Dr. Heker stellt zwar fest, dass die GEMA den Prozess verloren habe, das Urteil aber noch nicht rechtskräftig sei. Die GEMA solle die Urteilsbegründung abwarten, bevor sie reagiere.

Er führt aus, dass der Aufsichtsrat dazu im Dezember Beschlüsse treffen müsse, erklärt allerdings auch, dass die GEMA – entgegen dem Richterspruch – technische Möglichkeiten schaffen solle, die Verleger auch weiterhin an den Einnahmen teilhaben zu lassen.

Er stellt weiterhin in Aussicht, dass die GEMA recht kurzfristig ein „Wording“ für die Mitglieder finden werde.
Foto: Bernhard Hanakam

Der PIRAT und Kläger Bruno Kramm dazu:

»Erschreckend, dass auch nach dem Urteilsspruch bei dem GEMA-Vorsitzenden Dr. Heker kein Umdenkprozess stattgefunden hat. Statt endlich die entscheidenden Weichenstellungen vorzunehmen für eine GEMA, die ausschließlich das Interesse von Komponisten, Textdichtern und ihrer Schöpfungen vertritt, demonstriert der Vorsitzende auch noch ein fragwürdiges Rechtsempfinden.

Die Losung ‚Weiter so mit den Verleger-Ausschüttungen‘ ist nicht nur Unrecht, sondern zeigt die Hilflosigkeit, in der Heker laviert. Unsere schriftliche Aufforderung an das DPMA und das Justizministerium, den Vorsitzenden wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zu entlassen, bekommt so neue Bedeutung.

Eine umfassende Reform der GEMA, die jetzt nicht nur angeraten, sondern rechtlich nötig ist, klappt nur mit einem neuen Vorstand.«

GEMA-Brief

Brief von Bruno Kramm

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PIRATEN zur GEMA – Klage: Wir haben gewonnen! https://www.piratenpartei.de/2016/11/14/piraten-zur-gema-klage-wir-haben-gewonnen/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/14/piraten-zur-gema-klage-wir-haben-gewonnen/#respond Mon, 14 Nov 2016 15:39:46 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=28001 Zum Kernthema Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland wurde heute das Urteil in der Klage von Bruno Gert Kramm im Auftrag der PIRATEN gegen die GEMA gesprochen. Das Kammergericht Berlin hat dazu heute Nachmittag seine Begründung vorgestellt: Die GEMA darf keine Ausschüttungen an Verleger vornehmen. Das betrifft sowohl Vergütungsansprüche als auch Nutzungsrechte. Der Richter folgte dabei dem Urteil, das bereits in der Klage Vogel gegen die VG Wort vor dem Bundesgerichtshof gefällt wurde.

Vergütungsansprüche sind Abgabepauschalen für Medien, Datenträger und Geräte zur Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken, die über die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) eingesammelt werden. Sie resultieren aus den Schranken des Urheberrechts. Nutzungsrechte werden für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Form von Tonträgern, bei öffentlichen Aufführungen und Sendung fällig. An diesen Ausschüttungen wurden bisher Verleger mit bis zu 40 % unrechtmäßig beteiligt.

Das Urteil hat wesentliche Konsequenzen für die Struktur und Zukunft der GEMA hinsichtlich Transparenz und fairer Verteilung, aber auch bezüglich der Beteiligung der Urheber an wesentlichen Entscheidungen über die Ausrichtung der Verwertungsgesellschaft in der Zukunft. Das Urteil ist eine der wesentlichen Urheberrechtsreform-Forderungen der Piratenpartei. Ob eine Revision gestattet wird, kann man dem schriftlichen Urteil entnehmen, das in den nächsten Wochen nachfolgen wird. Aufgrund des niedrig angesetzten Streitwerts von 10.000 Euro ist eine Revision höchst unwahrscheinlich und das Urteil dadurch rechtskräftig.

Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

»Ich bin sehr froh, dass das Gericht in diesem Urteil endlich eine gerechte Vergütung für die Musiker und Texter, die Urheber im Bereich Musik herstellt. Jahrelang hat es sich die GEMA einfach gemacht und konnte Verleger unrechtmäßig widerspruchslos alimentieren. Jetzt gehen diese Gelder eindeutig an die Komponisten und Autoren. Das ist ein guter Tag für Urheber, endlich bekommen sie, was ihnen zusteht. Ohne die PIRATEN gäbe es diesen Sieg nicht. Wir haben den Kläger von Anfang an unterstützt. Das ist auch ein schöner Erfolg für uns.«

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PIRATEN erwarten historischen Urteilsspruch zur Verlegerbeteiligung der GEMA https://www.piratenpartei.de/2016/11/13/piraten-erwarten-historischen-urteilsspruch-zur-verlegerbeteiligung-der-gema/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/13/piraten-erwarten-historischen-urteilsspruch-zur-verlegerbeteiligung-der-gema/#respond Sun, 13 Nov 2016 15:35:53 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27998 In der letztinstanzlichen Verhandlung wird von dem Berliner Kammergericht morgen, am 14. November 2016 um 11:00 Uhr, darüber befunden, ob die Beteiligung der Verleger an Vergütungsansprüchen und Nutzungsrechten, die die GEMA treuhänderisch für Urheber musikalischer Werke wahrnimmt, gerechtfertigt ist.

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

»Die GEMA beteiligt Verleger bisher mit 40% dieser Beträge. Ein Textdichter oder Komponist demgegenüber hält nur 30%. In einem Grundsatzurteil vor dem BGH wurde im gleichen Fall gegenüber der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) dem Urheber Recht gegeben. Die Verwertungsgesellschaft muss nun rückwirkend die unrechtmäßig beteiligten Verleger zur Kasse bitten und diese Beträge an die Urheber ausschütten, versucht sich jedoch durch geschicktes Lobbying und Fehlinformationen vor dieser Konsequenz zu drücken. Sollte uns das Gericht Recht geben, so hätten wir diese wesentliche Weichenstellung zu mehr Transparenz, fairer Verteilung und ausschließlicher Rechtevertretung der Urheber innerhalb der GEMA endlich verwirklicht. Urheber könnten dann mehrstellige Millionenbeträge von der GEMA und den Verlegern zurückfordern.«

Carsten Sawosch, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

»Im Gegensatz zur allgemeinen medialen Darstellung hat die Urheberrechtsreform der Piratenpartei immer die Interessen der Urheber im Fokus gehabt. Um endlich den Urhebern die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, wie Erlöse aus Lizenzen verteilt, eingesammelt und erhoben werden, muss den Verlegern, der heimlichen Hausmacht innerhalb der GEMA, endlich der Zugang zu Entscheidungen sowie die Beteiligung entzogen werden.«

Die Piratenpartei fordert in ihrem Grundsatzprogramm, dass Verwertungsgesellschaften ausschließlich das Interesse der Urheber vertreten dürfen und an diese ohne Abzüge die Lizenzbeträge aus dem Urheberrecht abzuführen haben. Die Verhandlung mit anschließendem Urteilsspruch findet am 14.11.2016 um 11:00 Uhr im Kammergericht Berlin, Saal 135 statt. Bitte bekunden Sie Ihr Interviewinteresse mit Wunschtermin unter: presse@piratenpartei.de.

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