Freiheit – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Freiheit – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Bundesregierung muss sich zu Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerden äußern https://www.piratenpartei.de/2017/05/29/bundesregierung-muss-sich-zu-bestandsdaten-verfassungsbeschwerden-aeussern/ https://www.piratenpartei.de/2017/05/29/bundesregierung-muss-sich-zu-bestandsdaten-verfassungsbeschwerden-aeussern/#comments Mon, 29 May 2017 12:28:31 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30272 Das Bundesverfassungsgericht will zwei Verfassungsbeschwerden von PIRATEN und 6.000 Bürgern gegen die umstrittene Bestandsdatenauskunft zur Identifizierung von Internetnutzern und zur Anfrage von Passwörtern prüfen. Es hat die Bundesregierung und die Datenschutzbeauftragten aufgefordert, bis zum 30. Juli 2017 Stellung zu beziehen.

Der Kieler Abgeordnete und Sprecher der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz, Patrick Breyer und die ehemalige Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, Katharina Nocun, haben 2013 als Erstbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz eingereicht. Vertreten werden sie durch den Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vertreten hat. Starostik ist Richter am Landesverfassungsgericht Berlin. Die Kläger sehen dieses Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.

Patrick Breyer erklärt dazu:

„Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht diesen staatlichen Angriff auf die Vertraulichkeit unserer Passwörter und unsere Anonymität im Internet stoppt. „Menschen in Notlagen, Wirtschaftsunternehmen, Regierungsbehörden, Journalisten, politische Aktivisten – sie alle sind in bestimmten Situationen auf anonyme Kommunikation und Internetnutzung angewiesen. Wer die Freiheit aufgibt, um etwas Sicherheit zu gewinnen, der ist nur einen Regierungswechsel vom autoritären Überwachungsstaat entfernt.“

Geprüft wird erstens eine Sammel-Verfassungsbeschwerde von knapp 6.000 Personen gegen das Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft (1 BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13). Erstbeschwerdeführer sind die ehemalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Katharina Nocun und der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Patrick Breyer. Die Beschwerde beanstandet u.a. das Fehlen einer eindeutigen und normenklaren gesetzlichen Regelung, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugangssicherungscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.

Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext: https://www.bestandsdatenauskunft.de

Karlsruhe prüft zweitens eine Verfassungsbeschwerde von sechs Landtagsabgeordneten der Piratenpartei gegen das schleswig-holsteinische Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft und gegen das Telemediengesetz (1 BvR 1732/14). Diese Beschwerde richtet sich nicht nur gegen Datenauskünfte von Telekommunikationsanbietern wie der Telekom, sondern auch von „Telemedien-Diensteanbietern“ wie Facebook, Google oder Twitter. Sie will die Herausgabe von Daten über Internetnutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten einschließlich ihrer Passwörter ohne richterliche Anordnung bereits bei Verdacht von Bagatelldelikten stoppen.

Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext.

 

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Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal ’ne Charta schreiben https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/wenn-man-keine-ahnung-hat-einfach-mal-ne-charta-schreiben/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/wenn-man-keine-ahnung-hat-einfach-mal-ne-charta-schreiben/#respond Sat, 03 Dec 2016 18:58:57 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27529 Vorgestern, am 1.12.2016,  veröffentlichte eine selbst ernannte Gruppe von 27 „Bürgerinnen und Bürgern“, die sich selbst alternativ auch gern als „Experten“ bezeichnet, den Vorschlag für eine „Digitale Charta der EU„.

Die Erstellung hat sich nach Angaben der Autoren über einen Zeitraum von 14 Monaten hingezogen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches, denn das Verfassen großer Werke dauert nun mal etwas länger. Viel interessanter ist der Blick auf den Zeitplan: Denn diese Digitale Charta soll bereits am 5.12.2016 in Brüssel vorgestellt werden. Natürlich durch den digitalen Vordenker schlechthin, nämlich Martin Schulz. Genau dieser Herr Schulz, der eben gerade mal nach Berlin wechselt. Sei es drum.

Und bereits hier, ohne auf einzelne Artikel einzugehen, ergeben sich für uns zwei Fragen:

Wieso wurde dieser Vorschlag nicht weit vor seiner Vorstellung den verbliebenen 84 Millionen Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und zur Diskussion über den Entwurf eingeladen? 

Sind Transparenz und Bürgerbeteiligung für die 27 keine Grundrechte, die man auch – oder gerade mit digitalen Mitteln (auch Internet genannt) – hätte Vorleben können?

Gerade im Hinblick auf den 5.12.2016 drängt sich hier geradezu der Verdacht auf, dass die 27 selbst ernannten Experten eigentlich gar keine Diskussion zulassen wollten. Dann noch am 1.12.2016 auf der eigenen Homepage zum „Mitdiskutieren“ aufzufordern, grenzt schon fast an Hohn.

Wir sind sicher, dass es weitaus mehr Bürger und Bürgerinnen, Verbände, Vereine, NGO und viele weitere interessierte Akteure gibt, die sehr gern an der Erstellung des Entwurfs mit gearbeitet hätten.

Darüber hinaus darf es schon verwundern, dass sich im Kreis der 27 ausschließlich deutsche „Bürgerinnen und Bürger“ befinden.

Gerade bei einem Projekt wie diesem ist es unverständlich, dass nicht auch hier die europäischen Mitgliedsländer durch Vereine, Bürger oder Experten in die Erstellung einbezogen wurden. 

Bevor wir uns jedoch einigen ausgesuchten Artikeln widmen, ergibt sich eine Grundsatzfrage:

Was soll diese Charta eigentlich sein?

Zur Erinnerung: Es existiert bereits eine Charta der Grundrechte in der EU (Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Auch wenn diese bereits etwas älter ist und angepasst werden sollte, das ist gar keine Frage.

Nun macht man mal eben eine zweite Charta auf, ohne diese in irgendeinen Kontext zur vorhandenen zu stellen.

Das kann man machen, aber genau das provoziert Fragen:

  • Soll diese „Digitale Charta“ die bisherige Grundrechtecharta ersetzen?
  • Wenn ja, warum?
  • Wenn nein, warum dann eine zweite Charta aufmachen?
  • Warum nicht die bisherige Charta um die digitalen Grundrechte ergänzen?

Diese jetzt durch die 27 Verfasserinnen und Verfasser implizit herbeigeführte Trennung in „analoge Grundrechte“ und „digitale Grundrechte“ ist grotesker Nonsens. 

Grundrechte sind Grundrechte, sie gelten überall. Online wie offline. Analog wie digital. Eine Trennung ist absolut sinnlos, ja sogar schädlich. 

Viel sinnvoller wäre es, einen gemeinsamen europaweiten Diskurs anzustoßen, wie die bisherige Grundrechtecharta um die Aspekte aus der zunehmenden Digitalisierung ergänzt und erweitert werden kann.

Beginnen wir mit der Thematik des Urheberrechts in Artikel 22  (Immaterialgüter) – dazu hat sich Julia Reda (MdEP) ausführlich (Link) geäußert. Zitat:

„Bisher wird das Recht auf kulturelle Teilhabe dem Recht  der Urheber*innen vorangestellt, im Entwurf für die Digitalcharta ist es anders herum: Rechteinhabern von Immaterialgüterrechten wird ein  Grundrechtsstatus verliehen; die Interessen der Nutzer*innen kommen nur in Form einer Einschränkung dieses Grundrechts vor, sie werden nicht selbst als Grundrecht formuliert“.

In Anbetracht der Mitarbeit von „Bürgerinnen und Bürgern“, die für die „Zeit“ oder Axel Springer arbeiten, ist das aber nicht verwunderlich. Besonders hier ist es demaskierend, wes Geistes Kind die Verfasser dieser „Charta“ sind.

Und nun zum Anfang des Werks:

Artikel 1

WÜRDE

(1)  Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Zeitalter unantastbar. Sie muss Ziel und Zweck aller technischen Entwicklung sein und begrenzt deren Einsatz.

(2)  Neue Gefährdungen der Menschenwürde ergeben sich im digitalen Zeitalter insbesondere durch Big Data, künstliche Intelligenz, Vorhersage und Steuerung menschlichen Verhaltens, Massenüberwachung, Einsatz von Algorithmen, Robotik und Mensch-Maschine-Verschmelzung sowie Machtkonzentration bei privaten Unternehmen.

Es ist schon etwas merkwürdig, wenn man hier Technologien und Verfahren, die per se weder eine Gefährdung noch eine Bereicherung darstellen, mal so eben mit verwerflichen „menschlichen bzw. staatlichen“ Handlungen wie der Massenüberwachung gleichsetzt. Hier haben die Verfasser wohl den grundlegenden Unterschied nicht verstanden. Dies erstaunt umso mehr, da man in diesem „Experten“-Gremium eigentlich das erforderliche Wissen hat.

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:

Insofern BIG DATA dazu beiträgt, durch Algorithmen und KI den Krebs zu besiegen, ist das keinesfalls eine Gefährdung der Menschenwürde. Wenn durch Robotik die Möglichkeit besteht, auch gesundheitlich schwer beeinträchtigten Menschen wieder mehr Teilhabe am Leben zu ermöglichen, dann ist das keine Gefährdung der Menschenwürde.

Wohl eher das Gegenteil.

Aber so weit hat man wohl an dieser Stelle nicht gedacht. Bereits hier wird deutlich, wie wichtig der breite gesellschaftliche Diskurs gewesen wäre. Dann hätte dieses Fiasko in Artikel 1 bereits vermieden werden können.

(3)  Die Rechte aus dieser Charta gelten gegenüber staatlichen Stellen und Privaten.

Tja, ist schon erstaunlich, wie man die bisherige Schutzfunktion der Grundrechte („Abwehrrechte“ der Bürger gegenüber dem Staat und seinen Institutionen) von den Füßen auf den Kopf stellt.

Diese Rechtsansprüche werden nunmehr auch auf die „Privaten“ ausgeweitet. Wobei man im gesamten Text der Charta vergeblich eine Definition sucht, wer oder was denn diese „Privaten“ nun eigentlich sind.

In normaler Auslegung des Wortes „privat“ sind also demnach auch alle Bürgerinnen und Bürger untereinander verpflichtet, sich an die Rechte aus dieser Charta zu halten bzw. dem anderen diese Rechte zu gewähren.

Da stelle man sich doch das nächste Netzwerktreffen oder den nächsten Raid auf World of Warcraft vor, bei dem die bisherige Frage „Wie geht’s Dir?“ nicht ohne die Benennung des Zwecks der Verwendung dieser Information gestellt werden kann.

Grotesk? Klar, aber genau das beinhaltet Absatz 3 der Charta eben auch.

Wir überspringen an dieser Stelle einfach Artikel 2 und 3 (Freiheit und Gleichheit ist ein großes Wort!) Und wenden uns Artikel 4 zu. Grundsätzlich ist die Intention der Verfasser, die wir hier einmal unterstellen wollen, lobenswert. Artikel 4 soll ein Anti-Überwachungsartikel sein. Das könnten wir auch sofort unterschreiben, wenn der Artikel nicht bereits in Absatz 1, aber insbesondere in Absatz 2 an sich selbst scheitern würde.

Artikel 4

INNERE UND ÄUSSERE SICHERHEIT

(1)  Im digitalen Zeitalter werden innere und Äußere Sicherheit auf neue Weise bedroht. Bei der Ausübung der Schutzverantwortung des Staates sind enge rechtsstaatliche Grenzen zu beachten.

Die willkürliche Verquickung zwischen den „neuen Bedrohungen“ und der Begrenzung der Macht des Staates ist nicht nur unglücklich. Sie suggeriert vielmehr, dass bei analogen Sicherheitsbedrohungen die Macht des Staates weniger begrenzt werden muss. Ganz egal, ob analoge oder digitale Bedrohungen: Die Macht des Staates muss grundsätzlich kontrolliert und begrenzt werden.

(2)  Sicherheitsbehörden dürfen nicht auf durch Private erhobene Daten zugreifen. Ausnahmen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter zulässig.

(3)  Eine anlasslose Massenüberwachung findet nicht statt.

Der BND oder der Verfassungsschutz, hier in bester Neusprechmanier als Sicherheitsbehörden verharmlost, werden sich freuen, dass Absatz 2 ihnen in bester de-Maiziere-Manier weiterhin die Tür offen hält, um alles und jeden auszuspionieren. Denn beispielsweise mit der Begründung „Terrorbekämpfung“ werden Absatz 2 und 3 ad absurdum geführt. Absatz 2 manifestiert somit das gegenwärtige System der Allmacht der „Sicherheitsbehörden“. Auch hier wäre es sinnvoller gewesen, den offenen und breiten gesellschaftlichen Diskurs zu suchen, als so etwas klammheimlich zu definieren. Und damit der Demokratie (und auch der in Artikel 3 beschworenen Feiheit) einen Bärendienst zu erweisen.

(4)  Waffensysteme dürfen nicht vollautomatisiert eingesetzt werden.

Ungeachtet der Tatsache, dass es derzeit noch kein vollautomatisches digitales Waffensystem ohne Menscheneingriff gibt, finden wir diesen Absatz sinnvoll und richtig.

Lasst uns noch einen Artikel beleuchten, der für uns als PIRATEN nicht ganz unwesentlich ist. Kernthemenartikel sozusagen.

Wir wissen nicht, zu welcher Tageszeit dieser Artikel 5 geschrieben oder, in welchem Gemütszustand die 27 Verfasser dieses Artikels gewesen sind.

Was wir aber wissen ist, dass seit Jahren Netzaktivisten, Blogger, Hacker, PIRATEN und viele andere für eine freie Meinungsäußerung und gegen jede Zensur kämpfen. Doch genau dieses Recht auf freie Meinungsäußerung wird hier mal eben en passant geopfert und der Zensur die Tür aufgehalten.

Dieser Artikel ist schlicht ein Schlag ins Gesicht aller, die jahrelang genau für diese Werte gekämpft haben.

Artikel 5

MEINUNGSFREIHEIT UND ÖFFENTLICHKEIT

(1) Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.

Wäre Absatz für sich alleinstehend, hätten wir dem sofort und bedenkenlos zustimmen können.

(2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.

(3) Ein pluraler Öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.

(4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.

Die Absätze 2 – 4 sind wirklich abenteuerlich. Zunächst einmal werfen sie die Frage auf, warum nur digitale Hetze zu verhindern ist, und analoge nicht. Aber auf diesen eklatanten Mangel der gesamten Charta hatten wir ja bereits eingangs hingewiesen. Viel schlimmer ist die Formulierung, dass diese „zu verhindern“ seien. Das „analoge“ Strafgesetzbuch kennt bereits einige Paragraphen, die Beleidigung, Rufschädigung, üble Nachrede, Nötigung, Volksverhetzung und dergleichen unter Strafe stellen; übrigens gibt es diese Paragraphen in allen europäischen Ländern. Dazu müssen diese Straftaten aber erfolgt sein, angezeigt werden und in einer Gerichtsverhandlung festgestellt werden.

„Verhindern“ bedeutet aber, dass das von vornherein nicht passieren darf, dass die Taten also gar nicht begangen werden sollen. Dieser Absatz öffnet jeglichem Zensurvorhaben, automatisiert oder manuell, Tür und Tor. Dazu wird noch Unsicherheit geschaffen, denn es ist nichts wirklich definiert, es wird nichts fachlich geprüft und damit kann heute schon illegal werden, was gestern noch erlaubt war. Ganz ohne Gesetz, ganz ohne Gericht, ganz ohne Verteidigung. Vorauseilender Gehorsam von Anbietern wird die Folge sein – und wohin das führt, das wissen wir aus der Geschichte unseres Landes wirklich nur zu gut. 

Liebe „Experten:

  • Was Ihr hier fordert, ist das Ende der freien Meinungsäußerung.
  • Was Ihr hier fordert, ist Zensur.
  • Was Ihr hier fordert, ist darüber hinaus eine weitere Zementierung der Monopolstellungen von Facebook, Google und Co, denn nur die werden finanziell und technisch in der Lage sein, die von Euch geforderte vorauseilende Verhinderung zu realisieren.
  • Was Ihr hier fordert, ist die weitere Auslagerung der Rechtsdurchsetzung vom Staat auf „private“ Dritte. Outsourcing kann hier nicht das Mittel der Wahl sein!

Dieser Artikel ist unter Berücksichtigung aller bereits aufgeführten Punkte so ziemlich das Demokratiefeindlichste, was Ihr in drei Absätzen unterbringen konntet.

Aber bereits nach den bis hierher zitierten und kommentierten Artikeln wird klar, dass diese „Digitale Charta“ nicht nur in vielen Punkten keine Verbesserung bringt, sondern vielmehr an zentralen Stellen der Meinungsfreiheit und der Demokratie nachhaltig schadet.

Diesen Entwurf der „Digitale Charta“ am 5.12.2016 der EU vorzulegen, sollte sich angesichts dieser Punkte und der zahlreichen Kritiken im Netz von selbst erledigen.

Wir rufen vielmehr dazu auf, diesen Entwurf gemeinsam allen Bürgerinnen und Bürgern, NGO, Verbänden und Vereinen, mit allen Partnern im europäischen Ausland auf einen Stand zu bringen, der die bisher erkämpften Grundrechte schützt und durch sinnvolle digitale Aspekte ergänzt.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 

Gastbeitrag der AG Digitalisierung

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Patrick Breyer: Warum ich gegen CETA vor das Bundesverfassungsgericht ziehe https://www.piratenpartei.de/2016/10/12/patrick-breyer-warum-ich-gegen-ceta-vor-das-bundesverfassungsgericht-ziehe/ https://www.piratenpartei.de/2016/10/12/patrick-breyer-warum-ich-gegen-ceta-vor-das-bundesverfassungsgericht-ziehe/#respond Wed, 12 Oct 2016 12:38:34 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27893 Der Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidat der PIRATEN in Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, ist einer der mehr als 125.000 Bürger, über deren Eilanträge gegen eine „vorläufige Anwendung“ des CETA-Abkommens das Bundesverfassungsgericht verhandelt. Seine Gründe:

»Ich bin Demokrat. Meine Abgeordneten sollen frei über den Schutz unserer Umwelt, von Verbrauchern und unserer Daten entscheiden können, ohne von Milliardenklagen ausländischer Konzerne vor Sondergerichten bedroht zu werden. Regeln müssen demokratisch gesetzt werden, nicht von Exekutivgremien.

Ich bin Pirat. Das veraltete Urheberrecht über ein internationales Investitionsabkommen zu zementieren, würde Europa daran hindern, den privaten Zugang zu Wissen und Kultur zu verbessern. Das aber ist überfällig, wie das Europäische Parlament auf Grundlage eines Berichts unserer Europaabgeordneten Julia Reda klargemacht hat.

Ich bin Datenschützer. Die Freiheit von Überwachung ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. CETA aber diskreditiert Datenschutzregelungen als potenziell ‚versteckte Einschränkungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen‘. Profite vor Grundrechten – das möchte ich nicht.

Ich bin Optimist. Ich hoffe, unser Bundesverfassungsgericht wird die Bundesregierung an dem Versuch hindern, vollendete Tatsachen zu schaffen. Für mich geht es bei CETA um nicht weniger als die Verteidigung der Demokratie vor einem übermächtigen Wirtschaftseinfluss.«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### PM 179 / 16 Berlin, den 12. Oktober 2016

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10. September 2016 – Der 10. Jahrestag der PIRATEN: Freiheit und Teilhabe im digitalen Zeitalter https://www.piratenpartei.de/2016/09/05/10-september-2016-der-10-jahrestag-der-piraten-freiheit-und-teilhabe-im-digitalen-zeitalter/ https://www.piratenpartei.de/2016/09/05/10-september-2016-der-10-jahrestag-der-piraten-freiheit-und-teilhabe-im-digitalen-zeitalter/#respond Mon, 05 Sep 2016 11:38:37 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27866 10 Jahre Politik mit Leidenschaft. 10 Jahre Debatten, Entwicklungen, Ideen, Arbeit, Lachen – aber auch Drama, Frust, Rückschläge, Schweiß und Tränen. Gemeinsame Erfolge und Partys, epische Wahlkämpfe und Konzepte für eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Politik. Politische Programme, die oft der Zeit voraus waren und sind. Neue Ideen, um verkrustete Debatten aufzusprengen. Aufstehen, Flagge zeigen, Infostand. Zehn Jahre sind erst der Anfang und bieten jetzt Gelegenheit für Rück- und Ausblicke.

Deshalb begeht die Piratenpartei Deutschland ihren 10. Geburtstag am 10.09.2016 mit zwei großen Veranstaltungen in Berlin: Zunächst findet ein Meet and Greet unter dem Motto „Freiheit und Teilhabe im digitalen Zeitalter“ ab 14:00 vor dem Brandenburger Tor mit der #OrangePearl und unserem #Thementruck statt. Der Zug startet um 15:00 Uhr und führt über „Unter den Linden“ zum Neptunbrunnen, Spandauer Straße 9, wo ein einstündiger Zwischenstopp mit Rednerslots und Gesprächen eingelegt wird. Anschließend geht es um 16:30 Uhr weiter zum Alexanderplatz zur Abschlusskundgebung. Sie endet um 19:00 Uhr.

Im Anschluss daran laden wir herzlich zur Geburtstagsparty der Berliner Piraten ins Badehaus, RAW-Gelände, Revaler Str. 99 (Höhe Simon-Dach-Str.), 10245 Berlin, Friedrichshain. Einlass ist dort ab 19 Uhr, Beginn 20 Uhr. Alle Medienvertreter und interessierten Bürger sind herzlich eingeladen, sich selbst ein eigenes Bild über die PIRATEN zu machen, mit uns ins Gespräch zu kommen oder einfach zusammen mit politischen Menschen zu feiern.

Presseakkeditierung: bundespresse@piratenpartei.de

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PIRATEN: Vorschläge von Thomas de Maiziere sind mit Sicherheit überflüssig https://www.piratenpartei.de/2016/08/12/piraten-vorschlaege-von-thomas-de-maiziere-sind-mit-sicherheit-ueberfluessig/ https://www.piratenpartei.de/2016/08/12/piraten-vorschlaege-von-thomas-de-maiziere-sind-mit-sicherheit-ueberfluessig/#respond Fri, 12 Aug 2016 11:20:25 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27765 Die Phalanx der Sicherheitsfanatiker unter den Unions-Innenministern der Länder hat ihre recht radikalen Vorschläge zur Verschärfung der Sicherheits- und Asylgesetze vorgestern an die Presse durchgestochen, um dem Bundesinnenminister den Auftritt zu verhageln und – zumindest zwei von ihnen betreffend – sich in ihren Wahlkämpfen als (auf-)rechte Recken auf dem Pfad der Sicherheit zu präsentieren.

Der Bundesinnenminister hatte nun gestern Gelegenheit, seine Vorschläge zu platzieren. Im ersten Moment könnte man versucht sein, sie – nach all den verbalen Angriffen auf den Rechtsstaat vom Vortag – gemäßigt zu nennen.

Wenn da nicht wieder diese kleinen Einschränkungen der Freiheit des Einzelnen unter dem Deckmäntelchen der notwendigen Sicherheit versteckt wären. Im sogenannten Sicherheitspaket führt er aus, dass er noch in diesem Herbst die „Zitis“ aufbauen will, die „Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“.

Diese Stelle soll „Strategien und Software“ für den Kampf gegen Terror und Kriminalität im Internet liefern und in etwa 400 Mitarbeiter haben. Ziel dieser Dienststelle soll es auch sein, mit verdeckten Ermittlern im sogenannten „Darknet“ den Waffenhandel und die Kommunikation zwischen Terroristen aufzuspüren. Weiterhin sollen die Ermittler im Internet alles tun dürfen, was sie bereits bei der Telefonüberwachung dürfen. Ziel ist es unter anderem, künftig sogar die „WhatsApp-Kommunikation“ und ähnliches knacken zu können. Soll heißen: Vorratsdatenspeicherung über alle Systeme oder Netzwerke?

Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: »Bei all den Dingen, die die Unions-Länderinnenminister gefordert haben, sieht der Bundesinnenminister auf den ersten Blick aus wie ein Lamm unter lauter Wölfen. Dieser erste Blick täuscht. Die Überwachung von „WhatsApp“ und ähnlichen Kommunikationsmedien im Internet stellt eine neue Qualität der Überwachung dar. Die Stasi öffnete Briefe über Wasserdampf, unsere – ach so – freie und liberale bundesrepublikanische Gesellschaft öffnet E-Mails und alles andere an Kommunikation?

Ist das die Freiheit, die der Bundesinnenminister qua Amt verteidigen soll? Dazu kommen verdeckte Ermittler im „Darknet“. Wie praktikabel diese Idee ist, werden wir dann sehen. Erfreulicherweise hat der Minister keine Videoüberwachung im Darknet gefordert. Freiheit beginnt im Kopf. Sie endet nicht vor der Haustür, sie muss auch für alle im Internet gelten. Werden die Grundlagen unserer Freiheit erst durch die Regelungswut des Ministers zerstört, nützt uns auch die vermeintliche Sicherheit nichts. Sicherheit gibt es nur mit Freiheit, nicht ohne sie. Diese Vorschläge sind mit Sicherheit überflüssig!«

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PIRATEN kritisieren: NRW-Finanzminister will Bargeldobergrenze – Fadenscheinige Argumente https://www.piratenpartei.de/2016/07/05/piraten-kritisieren-nrw-finanzminister-will-bargeldobergrenze-fadenscheinige-argumente/ https://www.piratenpartei.de/2016/07/05/piraten-kritisieren-nrw-finanzminister-will-bargeldobergrenze-fadenscheinige-argumente/#respond Tue, 05 Jul 2016 10:23:58 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27641 NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat sich gestern für eine Bargeldobergrenze in Deutschland ausgesprochen. In anderen Staaten betrage sie um die 1.000 Euro, den bargeldfreundlichen Deutschen gesteht der NRW-Finanzminister allerdings bis zu 3.000 Euro zu.

Stefan Körner, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

»Die freiheitsbeschneidenden Politiker von Union und SPD versuchen es immer wieder und auf allen Ebenen! Sie wollen die Abschaffung eines weiteren Stückchens Freiheit der Bürger. Der Freiheit, anonym und selbstbestimmt mit Bargeld einkaufen zu können, ohne dass sie gleich auf Schritt und Tritt von ihrem Staat gegängelt werden. Wenn die Bürger nicht mal mehr das Taschengeld ihrer Kinder ohne staatliche Einmischung weitergeben können, dann ist es mit der Freiheit in Deutschland nicht mehr weit her. Unter Anführung fadenscheiniger Gründe wird hier versucht, ein weiteres Überwachungsinstrument einzuführen. Natürlich nur zu unser aller Bestem. Verbrecher sollen so angeblich an ihren Straftaten gehindert und besser überführt werden. Als wenn diese Leute sich nicht ganz anderer Wege ihrer Geldflüsse bedienen würden! Hier sollen unbescholtene Menschen unter Generalverdacht gläsern werden; das lehnen wir PIRATEN ab. Wem dient das? Alleine den Überwachungsfetischisten. Dem großen Bruder Staat. Dem Finanzminister. Und den pathologischen Verdächtigern in Polizei und Justiz. Bargeld ist Freiheit! Diese muss erhalten bleiben!«

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei NRW:

»Die PIRATEN NRW haben auf ihrem letzten Landesparteitag für ihr Wahlprogramm zur Landtagswahl 2017 mit klarer Mehrheit beschlossen, jegliche Bargeldobergrenze abzulehnen. Der Versuch von Norbert Walter-Borjans ist ja nicht der erste in der letzten Zeit. Ich habe die Vermutung, dass er immer mal wieder kleine Testballons aufsteigen lässt, um zu prüfen, ob sich Widerstand in der Bevölkerung zeigt. Wir PIRATEN fordern ganz klar, dass es Wahlmöglichkeiten geben muss und sind damit in prominenter Gesellschaft mit dem Bundesbank-Vorstand Carl Ludwig Thiele, der in einem Interview sagte: „Für die Bürger bedeutet jede Einschränkung der Bargeldnutzung einen Verlust an persönlicher wirtschaftlicher Freiheit“. Freies Bargeld, keine Überwachung, selbstbestimmte Zahlungsmethoden!«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 05. Juli 2016 PM 118 / 16

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PIRATEN: Europäische Zentralbank will Bargeld schreddern – Abschaffung des 500 Euro-Scheins https://www.piratenpartei.de/2016/05/04/piraten-europaeische-zentralbank-will-bargeld-schreddern-abschaffung-des-500-euro-scheins/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/04/piraten-europaeische-zentralbank-will-bargeld-schreddern-abschaffung-des-500-euro-scheins/#comments Wed, 04 May 2016 20:47:37 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27053 Die Europäische Zentralbank hat heute das Ende des 500-Euro-Scheins verkündet.

Angeblich würde dieser Schein bevorzugt von Kriminellen zur Finanzierung ihrer Straftaten verwendet. Die Ankündigung der Abschaffung trifft auf wenig Gegenliebe, selbst der Präsident der Deutschen Bundesbank stellt sich dagegen. Die deutsche EZB-Direktorin Sabine Lautenschläger ist erbost über die Kritiker der Bargeldabschaffung und verteidigt die Entscheidung der EZB auch hinsichtlich der Null-Zins-Politik.

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Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland:

»Mit dem 500-Euro-Schein fängt es an, doch wo wird es enden? Das ist ein weiterer Angriff auf die Freiheit der Menschen, die Möglichkeit mit Bargeld Dinge zu erwerben, ohne das der Staat, der Arbeitgeber oder die Krankenkasse darüber Bescheid wissen.

Bargeld ist ein Stück Freiheit, die es zu schützen gilt. Bei einer vollständigen Abschaffung des Bargeldes haben wir alle nicht mehr die Möglichkeit unbeobachtet einzukaufen, oder unser Geld zu Hause vor der schleichenden Enteignung auf dem Bankkonto im Zuge der „Null-Zins-Politik“ in Sicherheit zu bringen.

Gibt es nur noch Geld auf Konten, können die Banken unser Vermögen mit Minus-Zinsen abschmelzen, ohne dass wir uns zu wehren wissen. Vermögen können so vernichtet werden und sparen wird unmöglich. Wir PIRATEN treten dieser Gängelung mit aller Entschiedenheit entgegen. Bargeld ist Freiheit und Freiheit ist für uns ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt!«

 

 

 

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