Freifunk – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Freifunk – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Bundestag beschließt EU-Richtlinie: Freifunk vor dem Aus? https://www.piratenpartei.de/2017/04/29/bundestag-beschliesst-eu-richtlinie-freifunk-vor-dem-aus/ https://www.piratenpartei.de/2017/04/29/bundestag-beschliesst-eu-richtlinie-freifunk-vor-dem-aus/#comments Sat, 29 Apr 2017 08:47:08 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30151 Der Bundestag hat eine Regelung für einheitliche Stecker an Netzteilen für Mobilgeräte beschlossen. Das ist zumindest das, was in der öffentlichen Wahrnehmung primär ankommen wird. Viel wichtiger sind aber die technischen Details der neuen EU-Funkrichtlinie (2014/53/EU), die praktisch wörtlich in deutsches Recht umgesetzt wurde. Unauffällig steht in § 4.3.9 zu „Anforderungen an Funkanlagen in bestimmten Kategorien oder Klassen“ Folgendes: „Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für welche die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.“ Näheres regeln dann sogenannte „delegierte Rechtsakte“. Diese kommen von der EU Kommission und können nur durch eine 2/3 Mehrheit im Europaparlament gestoppt werden.

Guido Körber, Direktkandidat zur Bundestagswahl im Wahlkreis 62 in Brandenburg, erklärt:

„Die Regelungen enthalten politischen Sprengstoff, weil damit die Installation alternativer Software z.B. auf WLAN-Routern oder sogar die Installation von Software auf Funkmodulen unmöglich gemacht werden kann. Darunter würden sowohl die Open Source Bewegung als auch Freifunk und viele kleine und mittelständische Unternehmen leiden. Ihnen wird dadurch der unkomplizierte Zugang zu Funkhardware für ihre Projekte und Produkte verwehrt. Wie der Nachweis der Konformität, also die Einhaltung der vorgeschriebenen technischen Grenzen, genau erfolgt, bleibt offen. Es drohen komplizierte Verfahren, die nur noch von Konzernen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln durchgeführt werden können.“

 

Wird bald die halbe Elektronikindustrie verboten?

Nach wie vor bleibt die EU-Kommission eine Erklärung schuldig, wozu diese Regelungen notwendig sind. Es ist bisher kein Nachweis erbracht worden, dass die Installation von alternativer Software auf Funksystemen zu Problemen führt. Guido Körber erläutert weiter:

„Hier drängt sich der Verdacht auf, dass erfolgreiches Lobbyarbeit betrieben wurde, um die lästige Konkurrenz ausschalten zu können, wie z.B. Freifunk-Initiativen und eine Vielzahl von Anbietern in den Internet-of-Things Sparten. Wird mit dieser Regelung zukünftig die halbe Elektronikindustrie verboten?“

 

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PIRATEN: EuGH – Urteilsverkündung W-LAN-Störerhaftung am 15. September 2016 – Save The Date https://www.piratenpartei.de/2016/07/21/piraten-eugh-urteilsverkuendung-w-lan-stoererhaftung-am-15-september-2016-save-the-date/ https://www.piratenpartei.de/2016/07/21/piraten-eugh-urteilsverkuendung-w-lan-stoererhaftung-am-15-september-2016-save-the-date/#respond Thu, 21 Jul 2016 10:43:06 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27703 Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

»Unser Parteifreund, der Unternehmer Tobias McFadden aus Bayern, hat unermüdlich bis hin zum EuGH gegen die Störerhaftung geklagt. Am 15. September 2016 wird der EuGH nun sein Urteil in der Frage verkünden, ob die Störerhaftung weiterhin Bestand hat oder endlich entsorgt wird. Wir haben Tobias als Partei in seinem Kampf mit Rat, Tat und auch finanziell zur Seite gestanden und glauben fest an eine kluge Entscheidung durch das Gericht. Save The Date: 15. September ist Stichtag für die Störerhaftung. Möge sie in Frieden ruhen.«

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PIRATEN: Ist die neue EU-Funkrichtlinie das Aus für das Internet der Dinge? https://www.piratenpartei.de/2016/05/13/piraten-ist-die-neue-eu-funkrichtlinie-das-aus-fuer-das-internet-der-dinge/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/13/piraten-ist-die-neue-eu-funkrichtlinie-das-aus-fuer-das-internet-der-dinge/#respond Fri, 13 May 2016 03:00:58 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27163 Die EU Kommission gefährdet Industrie 4.0 und Internet of Things durch die neue Funkrichtlinie. Bisher war befürchtet worden, dass Open Source Projekte wie der Freifunk leiden würden. Es zeichnet sich jedoch ab, dass fast alle Produkte mit moderner Funktechnik betroffen sein werden.

Basierend auf der neuen Funkrichtlinie EU (2014/53/EU) plant die EU Kommission, Regeln aufzustellen, die es unmöglich machen Software auf Funksystemen zu installieren.
Wird umgesetzt, was offensichtlich geplant ist, können in Europa Maschinenbau und Elektronikindustrie den größten Teil der drahtlos betriebenen Produkte nicht mehr herstellen.

PIRATEN - BUNDESVORSTAND - STEFAN KOERNER - FOTO be-him CC BY NC ND
PIRATEN – BUNDESVORSTAND – STEFAN KOERNER – FOTO be-him CC BY NC ND

Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: »Die Politik schmückt sich gerne mit den Federn der Digitalisierung, redet von Industrie 4.0 und Internet of Things. Gleichzeitig werden dann aber Regelungen aufgestellt, die diesen Fortschritt auf wenige Konzerne beschränken, die in der Lage sind die völlig überzogenen Anforderungen zu erfüllen. Liebe EU-Kommission, so geht Digitalisierung nicht, so wird Kreativität und Innovation im Keim erstickt. Der Start des Internet der Dinge und der Industrie 4.0 war bisher schon holperig, jetzt droht die neue EU-Funkrichtlinie die paar Fortschritte zu zerstören. Liebe EU-Kommission, es wäre schön, wenn in der digitalen Welt nicht immer zwei Schritte zurück auf einen nach vorn kämen. Zukunft geht anders!«

Weiterlesen in unserem ausführlichen Blogbeitrag zur Funkrichtlinie!

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EU-Richtlinie bedroht das Internet of Things https://www.piratenpartei.de/2016/05/13/eu-richtlinie-bedroht-das-internet-of-things/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/13/eu-richtlinie-bedroht-das-internet-of-things/#comments Fri, 13 May 2016 03:00:05 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27151 Die neue Funkrichtlinie der EU (2014/53/EU) wird möglicherweise das Internet of Things und weite Teile von Industrie 4.0 in der EU beenden, bevor sie zu einem Wirtschaftsfaktor werden können. Bisher wurde in erster Linie befürchtet, dass Open Source Projekte wie z. B. die Initiative Freifunk durch diese Funkrichtlinie betroffen sind – die Auswirkungen gehen jedoch deutlich weiter. Wird umgesetzt, was offensichtlich geplant ist, können in Europa Maschinenbau und Elektronikindustrie den größten Teil der drahtlos betriebenen Produkte nicht mehr herstellen.

Was sieht die Richtlinie vor?

In der Richtlinie ist vorgesehen, dass Funksysteme verhindern müssen, dass auf ihnen eine Software geladen werden kann, die ein nicht standardkonformes Verhalten verursacht. Es soll sichergestellt werden, dass Funksysteme nicht gehackt werden können, um z. B. unzulässige Frequenzen zu benutzen.

Was sich im ersten Moment harmlos anhört, wird zu einem echten Problem, wenn man sich ansieht, was es an technischen Möglichkeiten gibt.
Da einer Software nicht von außen anzusehen ist, wie sie sich verhalten wird, muss die Information, ob die Software akzeptiert werden kann, von außen kommen.

(1) Das Funksystem muss also einen Zugang zum Internet haben, um von einem Server die Konformitätsbestätigung zu holen. Außerdem muss das Funksystem über ausreichend Rechenleistung und Speicher verfügen, um die notwendigen Protokolle zu bedienen.

Eine Internetverbindung ist für viele Systeme nicht möglich, da sie entweder nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen oder aus Sicherheitsgründen vom Internet isoliert sind.

(2) Auch die notwendige Rechenleistung ist bei vielen Funksystemen nicht vorhanden. Viele Geräte für stromsparenden Betrieb sind nur mit wenig Speicher und Rechenleistung ausgerüstet. Diese sind nicht in der Lage, verschlüsselte Zertifikate und Software zu prüfen. (3)

Wie ist das bei Funkmodulen?

Besonders problematisch ist so eine Vorgabe für den weitverbreiteten Einsatz von Funkmodulen (4). Für Firmen, die Funkmodule einsetzen, wird durch so eine Regelung eine unüberwindbare Hürde aufgebaut. Die zwingend notwendige Installation von Software auf den Modulen während der Entwicklung und Fertigung von Produkten ist unter solchen Anforderungen nicht mehr möglich. Das Funkmodul selber müsste in der Lage sein, eine Internetverbindung herzustellen, um ein Konformitätszertifikat abzurufen. Während der Entwicklung ist es zudem unmöglich, Software zu testen, weil sie nicht zertifiziert ist und damit nicht installiert werden kann.
An dieser Stelle einen Mechanismus zu schaffen, mit dem eine einfache Zertifizierung oder Signierung für den Softwareentwickler möglich wäre, würde die gesamte Vorgabe ad absurdum führen. Dieser Weg stünde dann jedermann zur Installation von beliebiger Software offen.

Ist es sinnvoll, nach Produktkategorien zu trennen?

Ebenfalls wenig hilfreich ist es, dass die Funkrichtlinie erlaubt, dass die Vorgaben nach Produktkategorien getrennt werden können.
Die Trennung zwischen den Produkten ist nicht immer eindeutig und es passiert nicht selten, dass Produkte anders eingesetzt werden als es ursprünglich vorgesehen war.
Eine Beschränkung auf z. B. WLAN-Geräte würde ganz massive Einschränkungen für viele Anwendungen bedeuten. WLAN wird im industriellen Umfeld für viele Verbindungen eingesetzt, inklusive WLAN-Routern in robusten Ausführungen. Diese Systeme sind häufig aus Sicherheitsgründen vom Internet isoliert.

Es gibt also drei mögliche Optionen:

– Eine Regelung treffen, die einen großen Produktbereich unmöglich macht, der massive Wachstumsaussichten hat

– Komplizierte, aber wirkungslose Regeln erlassen, die problemlos umgangen werden können, aber hohe Kosten produzieren

– Es sein lassen und die Entwicklung neuer Ideen und Produkte nicht behindern

Hintergrundinformation

(1) Wahrscheinlich wird für eine Regelung u. a. ein Entwurf des ETSI für rekonfigurierbare Funksysteme verwendet. ETSI TR 102967 beschreibt Vorgehensweisen für die Sicherstellung der Konformität einer zu installierenden Software.
Das Konzept geht so weit, einen Mechanismus zu empfehlen, mit dem eine Aufsichtsbehörde per Fernsteuerung Geräte stilllegen kann, die nicht konform arbeiten. Da fragt man sich, ob das Satire sein soll. Ein solcher Mechanismus setzt nicht nur voraus, dass das Gerät einen Internetzugang haben muss, sondern auch, dass sein Installationsort überprüft werden kann – also ob es sich überhaupt in der Jurisdiktion der Aufsichtsbehörde befindet. Dazu kommt, dass sich Hacker aller Art über so eine fest eingebaute Sicherheitslücke freuen werden.

 

ETSI TR 102967

(2) Ein solches System entspricht dem aus dem Bereich digitaler Medien bekannten Digital Rights Management (DRM). Negative Erfahrungen mit dem damit verbundenen Aufwand, Fehleranfälligkeit und fehlender Benutzerfreundlichkeit führen dazu, dass diese Verfahren auf dem Rückzug sind.
Warum gerade für einen so wichtigen Bereich wie dem oft sicherheitsrelevanten Softwareupdate ein solcher Mechanismus eingeführt werden soll, ist schwer zu begreifen. Mit der damit verbundenen Komplexität würde nur erreicht werden, dass viele Systeme gar keine Möglichkeit zum Softwareupdate mehr haben. Oder die Softwareupdates werden vom Hersteller aus Kostengründen selten zur Verfügung gestellt und vom Anwender wegen der Umstände bei der Installation noch viel seltener installiert.

 

(3) ETSI beschreibt in EN 303095 ein Referenzmodell für eine rekonfigurierbare Funkarchitektur. Dabei wird ein System vorausgesetzt, dass den Umfang eines Smartphones oder Tablets hat, welches sehr weit entfernt von z. B. einem per WLAN betriebenen Sensor wäre.
Wenn Regelungen von diesem Konzept ausgehen, werden ganz weite Produktbereiche unmöglich.

ETSI EN 303095

(4) Funkmodule werden von sehr vielen Firmen eingesetzt, um einen erheblichen Teil des Aufwands bei der Entwicklung von Funksystemen einzusparen. Die Funkmodule sind von den Herstellern bereits geprüft und haben häufig Zulassungen für mehrere Regionen. Wenn bei der Integration eines Funkmoduls in ein Produkt die Funkeigenschaften nicht verändert werden, entfällt damit die Funk-Zulassungsprüfung weitgehend oder sogar vollständig.

Funkmodule gibt es für verschiedenste Protokolle, z. B. WLAN, Bluetooth, Zigbee. Der Gerätehersteller, der ein Funkmodul in sein Produkt integriert, muss die Software für diese Protokolle nicht mehr entwickeln, da sie vom Hersteller des Moduls geliefert wird. Beim Gerätehersteller wird aber in vielen Fällen die Software des Funkmoduls in der gewünschten Konfiguration und ggf. mit zusätzlicher eigener Software auf dem Modul installiert.
Moderne Funkkomponenten sind häufig sogenannte „Reconfigurable Radios“ oder „Software Defined Radios“. Deren Funkeigenschaften werden von der verwendeten Software bestimmt oder zumindest beeinflusst. Damit ist es prinzipiell möglich, ein nicht standardkonformes Verhalten durch Aufspielen einer Software zu erzielen. Der Vorteil solcher Systeme ist, leichter Änderungen am Standard nachzurüsten, Varianten an regionale Anforderungen anzupassen und produktspezifische Eigenschaften leichter realisieren zu können.
Funkmodule sind mittlerweile ein sehr wichtiger Faktor in Produkten von kleinen und mittelständischen Herstellern von Maschinen, Sensoren, Steuerung, Gebäudeautomatisierung und vielen anderen Bereichen. Diese Unternehmen werden erst durch die programmierbaren und flexiblen Funkmodule in die Lage versetzt, Produkte mit Funktechnik herzustellen.

Quellen:

Funkrichtlinie
 
ENGLISH VERSION:

EU Regulation threatens Internet of Things

The  new EU radio equipment directive (2014/53/EU) has the potential to end  the Internet of Things and much of Industry 4.0 in the EU before they  can take off economically. So far the main concern was that open source  projects and initiatives like the „Freifunk“ wireless community network  will be damaged by the RED (Radio Equipment Directive). But the actual  consequences go way farther. If it gets implemented in the way that  seems to be planned it will end most of the wireless products made by  the European electronics and automation industry.

 

What is in the directive?

According  to the directive radio equipment has to have a mechanism that prevents  installing software on them that can lead to non regulation compliant  behaviour. Hacking systems for example to make them work in non  authorized frequency bands has to be prevented by the manufacturer.

At  first glance this may seem harmless. But it is a real problem since  there are few options to technically implement such a barrier.

There  is no way to tell from outside how a software will behave. So the  information if the software to install on the radio system is compliant  has to come from an external source. (1)

This  means the radio system has to have access to the internet to get a  certificate from a server. Also it has to have sufficient processing  power and memory to run the necessary protocols.

An  internet connection is not possible for many systems. They don’t  necessarily have the technical ability to connect to the internet, or  they may have to be isolated from the internet for security reasons. (2)

Many  wireless systems are optimized for low energy requirements. They have  limited processing power and memory and are most likely not able to run  the necessary encryption algorithms to verify certificates and software.  (3)

 

What about radio modules?

Such  requirements are especially problematic for radio modules. (4) Testing  software on radio modules during development would become impossible.  The radio module would need to be able to somehow get a certificate for  the software to install but during development a software can not be  certified. So developing software for radio modules would become  impossible since it can not be installed for testing prior to ceritfying  it.

Allowing  a mechanism for software developers to circumvent the certification  would invalidate the whole effort since this mechanism could be sued to  install arbitrary software.

 

Does restricting the requirements to certain product types help?

The  directive allows to address definitive product types and define  specific requirements for them. But this does not work in the real  world.

Boundaries  between products are not always sharp and well defined. In addition  many products get used in multiple roles or for applications they are  not intentionally designed for.

Even restricting the rules to WLAN products would cause major problems in  the industry. WLAN is a major backbone for the Internet of Things,  including robust routers for industrial applications. Such systems are  quite often isolated from the internet for cyber security.

 

Three realistic options:

 

–  Define rules that will make a lot of products impossible, essentially  kicking Europe out of emerging markets like Internet of Things and  Industry 4.0

 

– Define complexand expensive rules that are useless and can be eaily circumvented.

 

– Forget about the whole thing and don’t hinder the development of new ideas and products.

 

Background information

(1)  ETSI draft paper TR 102967 describes a system to ensure the conformity  of software to be installed. Most likely this will be used as a  blueprint for a regulation.

The  concept recommends a function that allows a market surveillance body to  remotely shut down systems that are not behaving compliant. Makes you  wonder if this is an April Fools edition. Such a mechanism not only  requires the radio device to always be online on the internet but also  have some way to detect its geolocation so the market surveillance body  can check if the equipment is within its jurisdiction. Hackers will love  this huge and legally required security hole.

 

ETSI TR 102967

http://www.etsi.org/deliver/etsi_tr/102900_102999/102967/01.02.01_60/tr_102967v010201p.pdf

 

(2)  Such a system is essentially a Digital Rights Management like what is  in use for digital media. Negative experience with complexity, bad user  experience, and a tendency to not work in situations that are not 100%  standard have lead to a retreat of DRM for digital media.

Adopting  such a mechanism for a security relevant issue like software updates is  bad advice. The added complexity and cost will only lead to fewer  software updates suplied by the manufacturers and even fewer installed  by the users, or none at all due to technical impossibility.

(3)  ETSI EN 303095 describes a reference model for reconfigurable radio  architectures. It assumes a system with the complexity of a smartphone  or tablet computer. This is very far from the hardware of for instance a  WLAN connected sensor.

Rules based on such a complex reference model would kill many product ranges.

 

ETSI EN 303095

http://www.etsi.org/deliver/etsi_en/303000_303099/303095/01.02.01_20/en_303095v010201a.pdf

 

(4)  Radio modules are in wide use in the industry today. They allow  companies to use wireless technology in their products without large  investments. The modules are usually tested and approved for multiple  regions by their manufacturers. If the radio module hardware is not  modified and the software used as defined by the module manufacturer the  radio frequency approval is minimized.

There are modules for all kinds of protocols on the market: WLAN, Bluetooth, Zigbee…

A  company integrating a radio module into a product does not need to  develop the protocol software. The module manufacturer provides the  necessary software and tools to customize the protocol. Tailored  protocol and application specific software are then installed into the  module by the device manufacturer.

Modern  radio electronics usually is „recofigurable radio“ or „software defined  radio“. Their radio properties are controlled or modified by software.  In some cases this allows install software that causes behaviour outside  the standards and regulations. The advantage of such modern radio  systems is that changes to the standards are easier to add and variants  for regional differences in reguations can be easily implemented.

Radio  modules are already a major factor for products especially from small  and medium companies in machine building, automation, sensors, smart  buildings, and many more sectors. The radio modules allow those  companies to make wireless products which would otherwise not be  possible for them.

 

Reference:

Radio Equipment Directive

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0053&from=DE

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https://www.piratenpartei.de/2016/05/13/eu-richtlinie-bedroht-das-internet-of-things/feed/ 2
PIRATEN-Klage kippt deutsche Störerhaftung https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-kippt-deutsche-stoererhaftung/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-kippt-deutsche-stoererhaftung/#comments Wed, 11 May 2016 10:03:31 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27099 +++ PIRATEN-Klage kippt deutsche Störerhaftung +++

Die heutige Entscheidung, die Störerhaftung abzuschaffen und das Telemediengesetz neu zu regeln, wurde vom CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek im Gespräch mit ZEIT ONLINE bestätigt Wer sein WLAN für andere Nutzer öffnet, soll künftig nicht mehr pauschal für deren Surfverhalten haften.

Die langjährige Forderung der Piratenpartei nach Abschaffung der Störerhaftung wird demnach von der Bundesregierung umgesetzt. Unternehmer und PIRAT Tobias McFadden hatte seit langen Jahren gegen die Störerhaftung erfolgreich prozessiert. Zuletzt wurde der Vorgang zur erneuten Überprüfung vom Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an die deutschen Stellen zurückgegeben – mit dem Hinweis auf Nachbesserung. Das Gutachten des Generalanwaltes war ausschlaggebend für die Entscheidung der Bundesregierung,

Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: „Manche Dinge dauern in der Politik und vor Gericht sehr lange, kommen aber dann doch zu einem guten Ende. Die Störerhaftung wurde von vielen kleinen Unternehmern wie auch von Parteien immer wieder als ‚Bremse‘ für den Digitalstandort Deutschland kritisiert. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung endlich eingesehen hat, dass dieses Hemmnis weg muss. Danke auch an unseren bayerischen PIRATEN Tobias McFadden, der sich bis zum EuGH durchgeklagt hat, um die Störerhaftung zu kippen. PIRATEN wirken! Wieder einmal.“

Tobias McFadden: „Ich freue mich sehr, dass sich der lange Kampf offenbar gelohnt hat und die Bundesregierung anhand des Gutachtens des EuGH-Generalstaatsanwaltes die Störerhaftung abschafft!“

Tobias McFadden, Pirat
Tobias McFadden, Pirat
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Deutsche Pflicht zur WLAN-Verschlüsselung laut EuGH-Generalanwalt unzulässig https://www.piratenpartei.de/2016/03/16/piraten-erfolg-im-grundsatzprozess-gegen-wlan-stoererhaftung-deutsche-pflicht-zur-wlan-verschluesselung-laut-eugh-generalanwalt-unzulaessig/ https://www.piratenpartei.de/2016/03/16/piraten-erfolg-im-grundsatzprozess-gegen-wlan-stoererhaftung-deutsche-pflicht-zur-wlan-verschluesselung-laut-eugh-generalanwalt-unzulaessig/#comments Wed, 16 Mar 2016 11:00:02 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26403 In dem Rechtsstreit um die Zulässigkeit offener und unverschlüsselter WLAN-Hotspots hat der klagende PIRAT Tobias McFadden einen wichtigen Zwischenerfolg errungen: Das vom Bundesgerichtshof (BGH) angeordnete Verbot offener und unverschlüsselter WLAN-Hotspots, das die Bundesregierung gesetzlich festschreiben will, ist nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof unzulässig.

Zwar könne ein WLAN-Anbieter durch eine gerichtliche Anordnung verpflichtet werden, eine konkrete Rechtsverletzung zu verhindern, doch könne weder die Stilllegung des Internetanschlusses noch seine Sicherung durch ein Passwort oder die allgemeine Überwachung der Kommunikation verlangt werden. Auch eine Identifizierungspflicht für WLAN-Nutzer und eine anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen sei unverhältnismäßig und ineffektiv.

Tobias McFadden zur Auffassung des Generalanwalts: »Das ist ein Sieg für uns PIRATEN auf voller Linie. Folgt der Gerichtshof dem Generalanwalt, sind die WLAN-Störerhaftung und der Gesetzentwurf der Bundesregierung tot. Die Bundesregierung muss jetzt ihren fortschrittsfeindlichen Gesetzentwurf zurückziehen und wie in anderen zivilisierten Ländern das freie Angebot offener WLAN-Hotspots sicherstellen!«

Der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer kommentiert: »Die von der Content-Mafia geprägte Rechtsprechung der deutschen Gerichte ist von vorn bis hinten europarechtswidrig, darunter Präventivpflichten ohne behördliche oder gerichtliche Anordnung, Unterlassungsverurteilungen ohne Nennung verhältnismäßiger Umsetzungsmöglichkeiten, Verurteilungen zur Kostentragung, zur WLAN-Verschlüsselung oder gar zur Identifizierung oder Vorratsdatenspeicherung der Nutzer. All dem muss die Bundesregierung jetzt ein Ende setzen – im Sinne des freien digitalen Informations- und Meinungsaustauschs im 21. Jahrhundert.«

Tobias McFadden, Pirat

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https://www.piratenpartei.de/2016/03/16/piraten-erfolg-im-grundsatzprozess-gegen-wlan-stoererhaftung-deutsche-pflicht-zur-wlan-verschluesselung-laut-eugh-generalanwalt-unzulaessig/feed/ 3
Grundsatzprozess gegen deutsche WLAN-Störerhaftung https://www.piratenpartei.de/2016/03/15/grundsatzprozess-gegen-deutsche-wlan-stoererhaftung-eugh-generalanwalt-nimmt-stellung/ https://www.piratenpartei.de/2016/03/15/grundsatzprozess-gegen-deutsche-wlan-stoererhaftung-eugh-generalanwalt-nimmt-stellung/#respond Tue, 15 Mar 2016 18:00:23 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26395 Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof verkündet morgen seine Schlussanträge betreffend die die Klage eines bayerischen Mitglieds der Piratenpartei gegen Sony Music (Az. C-484/14, McFadden vs. Sony Music). Die Internetgemeinde ist besorgt, dass der Europäische Gerichtshof zur Verhinderung von Filesharing die Schließung offener WLAN-Hotspots in Europa verlangen könnte.

Der Fall: PIRAT Tobias McFadden bietet der Öffentlichkeit im bayerischen Gauting einen offenen WLAN-Internetzugang an. Jemand nutzte den Hotspot, um urheberrechtlich geschützte Musik zu tauschen. Sony Music verlangt von McFadden, er solle alle zumutbaren Mittel einsetzen, um dies in Zukunft zu verhindern, unter anderem

– den WLAN-Hotspot mit einem Passwortschutz versehen und damit die Öffentlichkeit vom Internetzugang ausschließen
– Ports sperren, die typischerweise für Filesharing genutzt werden
– die Nutzung auf Vorrat speichern und rechtswidrig handelnde Benutzer sperren.

Der klagende PIRAT Tobias McFadden erklärt: »Der Europäische Gerichtshof sollte der deutschen ‚Störerhaftung‘ und dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung den Todesstoß versetzen. Beides sind Generalangriffe auf die Grundlagen unserer Informationsgesellschaft. In Deutschland stellen aus Angst vor Abmahnungen kaum noch Privatpersonen ihren Internetzugang über WLAN der Öffentlichkeit zur Verfügung, was uns zum Entwicklungsland des mobilen Internets macht. Der freie Informationsaustausch über das Internet darf in einer Demokratie nicht als ‚Gefahrenquelle‘ angesehen, sondern muss als Grundvoraussetzung einer Demokratie anerkannt werden. Für uns PIRATEN ist freier Internetzugang und der damit verbundene freie und unbeschränkte Zugang zu Information ein Menschenrecht.«

Kläger McFadden und seine Anwälte Alexander Hufschmid und Dr. Carmen Fritz stehen morgen für Presseanfragen zum Votum des Generalanwalts zur Verfügung unter:

– Tobias McFadden, 0177 – 850 22 32, Tobias@McFadden.de
– Alexander Hufschmid, 089 416 15 75-75, hufschmid@kanzlei-hufschmid.de

Ein Zusammenschluss verschiedener Verbände warnt den Europäischen Gerichtshof vor „schwerwiegenden Konsequenzen“, sollte er die Schließung offener WLAN-Hotspots verlangen.

Wegen seiner Rechtslage und Urteilen zur „Störerhaftung“ hinkt Deutschland bei der Verfügbarkeit mobilen Internets über WLAN weit hinter anderen Ländern her.

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PIRAT Tobias McFaddens Kampf bis vor den Europäischen Gerichtshof https://www.piratenpartei.de/2016/03/11/einstellung-der-stoererhaftung-pirat-tobias-mcfaddens-kampf-bis-vor-den-europaeischen-gerichtshof/ https://www.piratenpartei.de/2016/03/11/einstellung-der-stoererhaftung-pirat-tobias-mcfaddens-kampf-bis-vor-den-europaeischen-gerichtshof/#comments Fri, 11 Mar 2016 17:00:27 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26357 Seit Jahren prozessiert Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei gegen die Störerhaftung. Es ist ein Präzedenzfall: McFadden will keine Strafe zahlen für etwas, das er nicht selbst getan hat.

Der Fall wurde wegen der möglichen Tragweite des Urteils vom Landgericht München an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, wo nun am 16. März eine grundlegende Entscheidung über den rechtlichen Rahmen, in dem offenes WLAN angeboten werden kann, fallen soll.

Nicole Britz, Landesvorsitzende der Piratenpartei Bayern, zu dem Vorgang:
„Die Störerhaftung ist ein juristischer Blödsinn, mit dem in Deutschland versucht wird, die Anbieter von Internetzugängen für Rechtsverletzungen in Haftung zu nehmen, selbst wenn die Anbieter selbst kein Recht gebrochen haben. Tobias McFadden hat seinen Kunden in seinen Geschäftsräumen einen offenen Internetzugang bereitgestellt und soll nun für eine Rechtsverletzung haften, die er nicht selbst begangen hat. Die großen Internetanbieter können das sogenannte Providerprivileg für sich in Anspruch nehmen. Privatpersonen und Unternehmer wie McFadden fallen unter die Störerhaftung, wenn sie offenes WLAN anbieten.

Dagegen ist er juristisch vorgegangen. Die Piratenpartei unterstützt ihn in diesem Prozess finanziell. Wir finden, dass die Störerhaftung die Anbieter offener Internetzugänge benachteiligt. Sie ist außerdem schädlich für die digitale Entwicklung unserer Gesellschaft und ein erheblicher Standortnachteil. Im Ausland bieten beispielsweise Gastwirte ihren Kunden fast immer kostenloses WLAN an. In Deutschland passiert das selten, weil man die Störerhaftung fürchtet.“

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Landtagswahl in Rheinland-Pfalz – Listenkandidat #5 – Silvan Stein https://www.piratenpartei.de/2016/03/05/landtagswahl-in-rheinland-pfalz-listenkandidat-5-silvan-stein/ https://www.piratenpartei.de/2016/03/05/landtagswahl-in-rheinland-pfalz-listenkandidat-5-silvan-stein/#comments Sat, 05 Mar 2016 20:01:19 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26239  

B-Stein-Silvan-6693 - BLOGAm besten stellst du dich kurz vor: Wer bist du, wie alt bist du und was machst du?

Mein Name ist Silvan Stein, ich bin 27 Jahre und studiere Sozioinformatik an der Technischen Universität Kaiserslautern.

Neben meiner politischen Tätigkeit im Rahmen der Piratenpartei bin ich aktuell Vize-Präsident des Studierendenparlaments (und kandidiere auch für das nächste Studierendenparlament), engagiere mich für Freifunk und gegen rechte Tendenzen im aktuellen politischen Umfeld.

Wie bist du denn zu den PIRATEN gekommen und was für Interessenschwerpunkte hast du?

Ich bin 2009 (auch) aufgrund der „Zensursula-Debatte“ PIRAT geworden. Bereits davor war ich den PIRATEN eng verbunden. Meine Interessenschwerpunkte liegen eher im technologischen Bereich.

In der Piratenpartei war ich schon in vielen Bereichen aktiv. Angefangen hatte ich mit der BundesIT. Inzwischen bin ich seit vielen Jahren Kassenprüfer und kümmer mich um die Technik und das Streaming in Rheinland-Pfalz (und teilweise im Bund). In einzelnen AGs habe ich bei Bedarf mitgearbeitet.

Du kandidierst jetzt für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz. Hast du dir Themen vorgenommen, auf die du im Wahlkampf setzen willst?

Meine Themenschwerpunkte sind die Stärkung der Privatsphäre, Förderung (und sinnvolle Gestaltung) von Infrastruktur, Open Access und Bildung.

Welche cleveren Wahlkampfideen hast du, mit denen du Bürgerinnen und Bürger überzeugen kannst, den PIRATEN ihre Stimme zu geben, und wofür brauchst du die Wahlkampfhilfe engagierter PIRATEN?

Clevere Wahlkampfideen? Ich denke, das Wichtigste ist es, einen Wahlkampf zu machen, zu zeigen, dass es uns PIRATEN nach wie vor gibt und dass unsere Themen heute wichtiger sind als je zuvor. Auch wenn der aktuelle Wahlkampf sich (scheinbar) in weiten Teilen auf die Bewältigung der „Flüchtlingskrise“ (so man Sie denn so nennen möchte) einschießt, ist es wichtig, Visionen und Ideen zu vermitteln und dem Wähler eine sinnvolle Alternative zu bieten.

Die Hilfe im Wahlkampf aller PIRATEN ist notwendig, um unsere Präsenz zu untermauern und unsere Ideen zu transportieren.

Stell dir vor, du wirst in den Rheinland-Pfälzischen Landtag gewählt. Mit welchen Initiativen wirst du beweisen, dass die PIRATEN die Politik nachhaltig verändern und Positives für die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich erreichen können?

Ich glaube, dass wir PIRATEN die Politik schon nachhaltig verändert haben. Themen, für die wir 2009 gestanden haben und auch auf die Straße gegangen sind, wurden von andere Parteien aufgegriffen. Leider werden sie nicht oder nur halbherzig umgesetzt. Ich möchte hier weitergehen und für die piratischen Ideale nach dem Vorbild der Schleswig-Holsteinischen PIRATEN einstehen.

Es gibt genügend Bereiche, in denen PIRATEN (auch in Zusammenarbeit mit anderen Parteien) Positives erreichen können. Beispielhaft angeführt sei die Förderung offener Netze, wie Freifunk.

 

 

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PIRATEN fordern Abschaffung der Störerhaftung https://www.piratenpartei.de/2016/01/28/piraten-fordern-abschaffung-der-stoererhaftung/ https://www.piratenpartei.de/2016/01/28/piraten-fordern-abschaffung-der-stoererhaftung/#comments Thu, 28 Jan 2016 05:00:55 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=25191 +++ PIRATEN fordern Abschaffung der Störerhaftung +++

Die Piratenpartei schließt sich der Kritik von Netzaktivisten, der Digitalen Gesellschaft und der Freifunk-Community am bislang vorgelegten Gesetzentwurf zur Störerhaftung an. Sie fordert die Bundesregierung auf, endlich Rechtssicherheit zu schaffen und die Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Hotspots, also die Haftung für die Betreiber von WLAN-Netzen, die ihren Zugang für die Allgemeinheit öffnen und Nutzer über diesen Zugang Rechtsverletzungen begehen, per Gesetz abzuschaffen.

Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, sieht in der Störerhaftung den größten Hemmschuh für den Ausbau eines Netzes freier WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum in Deutschland:

„Die WLAN-Störerhaftung gehört vollständig abgeschafft. Das müssen endlich auch CDU und SPD einsehen. Die Große Koalition brüstet sich stattdessen zur Zeit lediglich damit, dass ihnen mit dem Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes nun der ganz große Wurf in Sachen Störerhaftung gelungen und endlich Rechtssicherheit für Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots geschaffen worden sei. Von Rechtssicherheit kann jedoch keine Rede sein. Der Gesetzentwurf, der sich seit Monaten in Beratung befindet, spricht davon, dass Betreiber „zumutbare Maßnahmen“ zur Sicherung des WLAN treffen müssen, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern.

Was das genau sein soll, bleibt bestenfalls nebulös. Hierzu können Verschlüsselung des Zugangs mit einem Passwort oder die Vorschaltung einer Webseite mit rechtlichen Belehrungen eingesetzt werden. Beide Forderungen sind jedoch ebenso wirkungs- wie sinnlos. Denn was den Passwortschutz angeht, bringt dieser keinen zusätzlichen Schutz, wenn jeder, der das WLAN nutzen will, auch das Passwort vom Betreiber erhalten und kennen muss.

Was die Wirksamkeit einer Vorschaltseite betrifft, ist auch hier der Zugewinn an rechtlicher Absicherung und Wirksamkeit gleich Null. Denn der Nutzer kann auf dieser Seite sich damit einverstanden erklären, bei der Nutzung des WLAN keine Rechtsverletzungen begehen zu wollen, ohne dass ihm im Falle, dass er dennoch dagegen verstößt, für die Abgabe der falschen Erklärung rechtliche Sanktionen drohten.

Die Störerhaftung und deren Aufrechterhaltung ist nur der Versuch, jemand in die Haftung zu nehmen, der den Rechtsverstoß nicht begangen hat, weil es aufwändiger wäre, den eigentlichen Täter zu ermitteln. Das wäre so, als würde ich den Verkäufer eines Küchenmessers dafür haften lassen, dass der Käufer eine andere Person mit diesem Messer getötet hat. Weder der Betrieb eines offenen WLAN-Hotspots noch der Verkauf von Haushaltsartikeln sind gefahrgeneigte Tätigkeiten. Daher gehört die Störerhaftung uneingeschränkt abgeschafft. Nur so kann der Aufbau freier Netze im öffentlichen Raum, wie etwa durch die Freifunk-Initiative, wirklich vorangetrieben werden. Hierdurch wird eine echte Rechtssicherheit für Betreiber geschaffen, sodass diese nicht sinnlose Maßnahmen zur Sicherung ihres WLAN treffen müssen, die sie darüber hinaus auch noch vor oft kaum zu bewältigende organisatorische und technische Herausforderungen stellen.“

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PIRATEN wollen Upgrade für Telefonzellen https://www.piratenpartei.de/2016/01/24/piraten-wollen-upgrade-fuer-telefonzellen/ https://www.piratenpartei.de/2016/01/24/piraten-wollen-upgrade-fuer-telefonzellen/#comments Sun, 24 Jan 2016 13:24:54 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=25157 Die Piratenpartei will vorhandene Telefonzellen in Deutschland grundlegend modernisieren und mit neuen Funktionen ausstatten. Jörg Arweiler, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei im Landesverband Saarland, erklärt die Idee der öffentlichen Kommunikation 2.0:

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«Als Überbleibsel aus der Vor-Smartphone-Ära stehen Telefonzellen meist nur noch ungenutzt in der Gegend herum und verursachen Kosten. Teilweise wurden die Säulen mit einem Telekom Wifi-Hotspot erweitert, der aber nur von Telekom-Kunden genutzt werden kann. Wir PIRATEN wollen die noch vorhandenen Telefonzellen und -säulen ins digitale Zeitalter überführen und damit allen Menschen in deren Umkreis einen kostenlosen Zugang zum Telefonieren und Surfen ermöglichen.

Es gibt zwei unterschiedliche Ansätze zur Umsetzung:

Den kommerziellen Ansatz, bei dem das Ganze beispielsweise durch Werbeeinblendungen auf Displays finanziert werden könnte. Als Beispiel für eine neue Nutzung der vorhandenen Infrastruktur kann dabei ein Projekt in New York dienen. Dort werden dieses Jahr insgesamt 7.500 Telefonzellen durch WLAN-Hotspots ersetzt, die zusätzlich kostenlose Telefonie ermöglichen und mit USB-Ladestationen ausgestattet sind.

Der zweite Ansatz ist der Einsatz von „Freifunk“. Die vielfältigen, erfolgreichen Freifunk-Initiativen in Deutschland zeigen, dass es möglich ist, die Zukunft mit dezentralen, offenen Systemen zu gestalten. Hier steht nicht der kommerzielle Aspekt im Vordergrund, sondern der, Freifunk zu verbreiten. Unter Anderem auch die alten Telefonzellen mit dieser Technik zu aktualisieren, ist der piratige Ansatz zur Verbesserung der Verhältnisse.»

In der Digitalisierung und Erweiterung der vorhandenen Infrastruktur sieht Arweiler auch weitere Chancen:
«Das hat gleichzeitig den Vorteil, dass mit schnellem Internet unterversorgte Gebiete reduziert würden und ein Beitrag geleistet würde, Deutschland endlich vom Entwicklungsland in Sachen öffentlicher Wifi-Hotspots in den Bereich anderer führender Industrienationen zu bringen.»

 

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